Wenn Sie warten, bis die Kaiserschleuse fertig ist, und Sie dann die Verkehre beurteilen wollen, das haben Sie gerade gesagt, dann bedeutet das, dass Sie unter Umständen Verkehre über die Kaiserschleuse im touristischen Bereich Bremerhavens haben, die Sie dann wieder verdrängen müssen. Wäre es nicht sinnvoller, im Vorweg eine Verkehrsplanung durchzuführen?
Herr Bödeker, es ist so, dass es eine entwickelte Diskussion in meiner Heimatstadt darüber gibt, dass es keine Verkehrsplanung im Bezug auf die Hafenverkehre gibt, und wir haben eine Verkehrsplanung für den innerstädtischen Hafen, also für den Bereich innerhalb des Hafens. Die Stadt Bremerhaven hat bislang ihre entsprechenden Arbeiten nicht gemacht, auch über die Frage zu sprechen, wie Verkehre geleitet werden sollen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass Ihnen natürlich bekannt ist, dass über die Kaiserschleuse intensiv diskutiert worden ist, gerade auch über die Überfahrbarkeit, um natürlich die Betriebe, die in diesem Bereich sind, entsprechend anbinden zu können. Ich will an dieser Stelle deutlich sagen, weil ich glaube, dass man das nicht gegeneinander diskutieren darf, wir haben touristische Verkehre, wir haben als Hafen- und Logistikstandort Hafenverkehre, und beide Verkehre sind wichtig dafür, dass es wirtschaftlich in Bremerhaven vorangeht.
Herr Senator, würden Sie bestätigen, dass es bereits Gespräche mit der Stadt Bremerhaven, dort speziell mit dem zuständigen Stadtrat Holm, über zukünftige Verkehre gegeben hat, die durch die Kaiserschleuse generiert werden, und dass die Aussage von Bre
merhaven war, dass man zurzeit keinen Bedarf daran sehe, ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept zu erstellen?
Ich habe ja darauf hingewiesen, dass es eine entwickelte Diskussion darüber gibt, die bislang immer so aussah, dass man das Verkehrsproblem dadurch zu lösen versucht hat, dass man nicht über das Verkehrsproblem ganzheitlich gesprochen hat, sondern immer in Einzelaspekten. Mein Ansatz ist es, ganzheitlich darüber zu sprechen. Wenn sich das entsprechend in Bremerhaven ermöglichen lässt, bin ich sehr bereit dazu, als Senator auch diesen Dialog entsprechend mit anzustoßen.
Die fünfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde bezieht sich auf die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Öztürk, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010, das die falsche Umsetzung des Grundsatzes der „völligen Unabhängigkeit“ der Datenschutzbeauftragten in den deutschen Ländern rügt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Der Europäische Gerichtshof hält die funktionale Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in der Bundesrepublik Deutschland für nicht ausreichend gewährleistet.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen schon gegenwärtig nicht der Rechts- und Fachaufsicht des Senats unterliegt. Dies gilt sowohl für den Datenschutz im öffentlichen als auch als Datenschutzaufsichtsbehörde im nicht-öffentlichen Bereich. Der Senat prüft deshalb derzeit verschiedene Möglichkeiten, die rechtliche, insbesondere organisatorische Stellung der Lan
desbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit klarzustellen. – Soweit die Antwort des Senats!
Der Rechtsstreit, den der Europäische Gerichtshof ja für die Kommission und gegen Deutschland entschieden hat, drehte sich um die Interpretation des Begriffs in der Richtlinie der völligen Unabhängigkeit als Erfordernis der Aufsichtsstellen. Der Gerichtshof sieht dieses Erfordernis nicht als gegeben an, wenn die Aufsichtsstelle Teil der allgemeinen Verwaltung ist. In seinem Urteil sagt er, es gibt Beispiele dafür, wo das gut geregelt ist, und zieht da vor allen Dingen die Rechtsstellung der Rechnungshöfe als Beispiel heran. Meine Frage ist: Denken Sie nicht, dass es sachgerecht und auch in Umsetzung des Urteils richtig wäre, wenn auch die Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten in der Weise geregelt werden würde, wie dies heute schon für den Rechnungshof in Bremen der Fall ist?
Wir haben uns entschieden, das Urteil zunächst richtig auszuwerten. Es gibt noch in dieser Woche Treffen mit den anderen Bundesländern und im April ein Treffen der Datenschutzbeauftragten.
Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ist deshalb angestrengt worden, weil im nichtöffentlichen Bereich Bundesländer zu einer völlig unterschiedlichen Praxis gekommen sind, was die Aufsichtsbehörde ist. Es gibt zum Beispiel Bundesländer, wo die Innenbehörde oder nachgeordnete Dienststellen der Innenbehörde Aufsichtsbehörde geworden sind. Wir sind der Auffassung, dass zwischen der Regelung in Bremen und dem, was teilweise in anderen Bundesländern passiert ist, große Unterschiede sind. Wir müssen das Urteil genau auswerten, um zu sehen, ob und welche Konsequenzen das auf uns hat.
Die Frage war, ob wir uns an der im Moment als rechtssicherer empfundenen Praxis orientieren, wie die Aufsicht über die Rechnungshöfe geregelt ist. Ich schließe das nicht aus, aber wir müssen das Urteil auswerten. Obwohl es jetzt ganz kurz nach dem Urteil ist und wir das noch nicht richtig bewerten konnten, kann ich aber auf jeden Fall sagen: Der Senat wird alles tun, um die Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten entweder sicherzustellen, zu verbessern oder Rechtsklarheit herzustellen. Für mich ist völlig klar, dass Frau Dr. Sommer unabhängig handeln kann, und wenn es Zweifel daran gibt, dass das auch in jedem Fall gewährleistet ist, dann werden wir das Gesetz auch so ändern, dass das sichergestellt ist.
Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 23. Februar 2010 (Drucksache 17/1176) 2. Lesung
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Artikel 82, 84, 97 Bremische Landesverfassung
Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung vom 12. März 2010 (Drucksache 17/1210) 2. Lesung
Meine Damen und Herren, der Gesetzesantrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses „Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen“ vom 23. Februar 2010, Drucksache 17/1176, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 62. Sitzung am 25. Februar 2010 in erster Lesung beschlossen und an den nichtständigen Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung überwiesen worden.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Der Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses ist erledigt durch den Antrag des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung.
Ich lasse deshalb über den Gesetzesantrag des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 17/ 1210, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung, Drucksache 17/1210, Kenntnis.