Protocol of the Session on March 17, 2010

Mitteilung des Senats vom 16. Februar 2010 (Drucksache 17/1167)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 9. Februar 2010 (Drucksache 17/1158) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 61. Sitzung am 24. Februar 2010 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes, Drucksache 17/1158, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i m k e (BIW) und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, DIE LINKE und FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/1167, Kenntnis.

13. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (13. Rundfunkän- derungsstaatsvertrag)

Mitteilung des Senats vom 13. Oktober 2009 (Drucksache 17/956)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Veröffentlichung von Telemedienangeboten

Mitteilung des Senats vom 22. Dezember 2009 (Drucksache 17/1118) 2. Lesung

s o w i e

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 13. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (13. Rundfunkänderungsstaats- vertrag – 13. RfÄStV), Mitteilung des Senats vom 13. Oktober 2009 (Drs. 17/956) sowie zum Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Veröffentlichung von Telemedienangeboten, Mitteilung des Senats vom 22. Dezember 2009 (Drs. 17/1118) vom 1. März 2010

(Drucksache 17/1189)

Meine Damen und Herren, der 13. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 17/956, ist von der Bürgerschaft (Land- tag) in ihrer 53. Sitzung am 28. Oktober 2009 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Das Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Veröffentlichung von Telemedienangeboten, Drucksache 17/1118, wurde in der 60. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 28. Januar 2010 in erster Lesung beschlossen und das Gesetz an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen.

Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1189 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über das Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Veröffentlichung von Telemedienangeboten mit der DrucksachenNummer 17/1118 in zweiter Lesung abstimmen.

Wer dieses Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Wer den Ausführungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/1189, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Ausführungen des Ausschusses bei.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 13. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 17/956, und von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/1189, Kenntnis.

Bremisches Gesetz über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (BremBinSchSiG)

Mitteilung des Senats vom 2. März 2010 (Drucksache 17/1190) 1. Lesung 2. Lesung

Nachträglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen den Gesetzentwurf des Senats in seiner Sitzung am 5. März 2010 zur Kenntnis genommen hat.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Bremische Gesetz über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt, Drucksache 17/1190, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)