Protocol of the Session on January 28, 2010

Ja, ich möchte auch noch einmal darauf hinaus, Frau Kollegin! Es ist immer höchst schwierig, mit diesen Begriffen zu hantieren, weil diese Güterabwägung, dass man auf der einen Seite sagt, Datenschutz darf nicht so weit gehen, dass er in andere Bereiche eindringt, auf der anderen Seite kann man aber nicht sagen, die Polizei oder gewisse Behörden sollen alle möglichen Freiheiten haben, sondern ganz besondere Freiheiten haben, um den Datenschutz umgehen zu können. Das, denke ich, ist nicht im Interesse der grünen Fraktion; es ist aber auch nicht im Interesse ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

der gesamten Datenschützerinnen und Datenschützer, die sich in dem Bereich starkmachen. Ich wünsche mir eine starke Datenschutzbeauftragte,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

die natürlich auch hochsensibel darauf schaut, was wir hier machen, auch eine mahnende Datenschützerin. Es ist auch Aufgabe des Parlaments und jedes Einzelnen von uns, entsprechend, wenn Fehler passieren, darauf hinzuwirken.

Aus Sicht der Grünen – und das kann ich immer nur wiederholen, und ich werde es jedes Jahr wiederholen – gehört Datenschutz ins Grundgesetz. Wir Grünen werden uns weiterhin dafür starkmachen. Daher gilt ein kleiner Seitenhieb der FDP, die, wie hier eben ja auch erwähnt wurde, sich als Bürgerrechtspartei versteht. Jetzt haben Sie die Gelegenheit, auch als FDP-Fraktion aus Bremen heraus im Bund zusammen mit Ihrem Koalitionspartner, der CDU, dahingehend zu wirken, dass der Datenschutz endlich auch im Grundgesetz verankert wird. Denn nur dann ist es möglich, all die Probleme – so etwas wie den Einsatz der DNA-Duschen, Überwachung von Tankstellen et cetera –, die wir hier auf kommunaler und auf Landesebene debattieren, auf einer rechtlichen Basis abzuwägen, ohne dass man jetzt persönlich immer diese Güterabwägungen machen muss, sondern aufgrund der verfassungsrechtlich gegebenen Rechte würde dann eine Abwägung stattfinden. Es würde uns nicht nur die Arbeit erleichtern, es würde den Datenschutz stärken.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

In dem Sinne möchte ich auch erwähnen: Herr Hamann, auch ich wusste, dass der Europäische Datenschutztag entsprechend ansteht. Ich finde es natürlich bedauerlich, dass wir keine Vorbereitungen treffen konnten. Ich nehme diese Anregung gern auf und wünsche, dass wir im nächsten Jahr den hier entsprechend würdigen. Ansonsten bedanke ich mich bei allen Beteiligten! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hamann, das kann natürlich so nicht stehen bleiben. Wir haben die Haltung der SPD ja genau gesehen bei den sogenannten DNA-Duschen, bei den Tankstellen, und dafür ist Ihr Innensenator verantwortlich gewesen. Und welcher Eindruck ist in der Öffentlichkeit entstanden?

Er pfeift sozusagen die Datenschutzbeauftragte zurück.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein! Das wird er nie machen! – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Nein!)

Wer hier in Bremen im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Deshalb sage ich, so einfach ist das nicht, hier einmal einen aus dem Zusammenhang gerissenen Artikel aus dem „Handelsblatt“ zu zitieren.

(Beifall bei der FDP)

Wer war denn vorher Bundesaußenminister? Wer war vorher in der Regierung verantwortlich, dass diese verfahrene Situation bei den Fluggastdaten überhaupt zustande gekommen ist? Das war die SPD! Deshalb finde ich es wirklich nicht angebracht, bei einem solch ernsten Thema wie dem Datenschutz, der uns alle angeht und bei dem wir alle sensibel sein müssen, so ein Ding aus dem Hut zu zaubern und dann hier zu sagen, wir sind die Datenschutzpartei, und die FDP ist es nicht. So einfach geht das nicht! Wir als FDP sind die Datenschutzpartei, und wir haben das schon in unserem Programm gehabt, da haben Sie das noch gar nicht gekannt! – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Frau Motschmann, die CDUFraktion hat keine Redezeit mehr, und die SPD-Fraktion auch nicht.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten mit der DrucksachenNummer 17/1075 abstimmen.

Wer den Bemerkungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten mit der Drucksachen-Nummer 17/1075 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses bei.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, Drucksache 17/706, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 17/903, und von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kom

munikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/1075, Kenntnis.

Dritter Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

vom 27. Februar 2009 (Drucksache 17/707)

Wir verbinden hiermit:

Stellungnahme des Senats zum Dritten Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Mitteilung des Senats vom 25. August 2009 (Drucksache 17/904)

s o w i e

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum Dritten Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 27. Februar 2009 (Drs. 17/ 707) und zur Stellungnahme des Senats vom 25. August 2009 (Drs. 17/904)

vom 30. November 2009 (Drucksache 17/1076)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Mützelburg.

Meine Damen und Herren, der Dritte Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 27. Februar 2009, Drucksache 17/707, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 40. Sitzung am 18. März 2009 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 25. August 2009, Drucksache 17/904, in ihrer 52. Sitzung am 1. Oktober 2009 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1076 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Troedel als Berichterstatterin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleich zu Ihrer Freude: Dieser Bericht ist kürzer.

(Abg. Frau M o h r - L ü l l m a n n [CDU]: Ah, schön!)

Aber er zeigte ja auch auf, wie intensiv und umfangreich dieser Ausschuss gearbeitet hat, was nicht im Widerspruch zu anderen steht. Darum will ich an

dieser Stelle dem Ausschuss meinen herzlichen Dank sagen.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Ausschuss hat den Bericht und die Stellungnahme in seinen Sitzungen am 19. Juni und 30. Oktober beraten und ließ sich durch die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit und die Senatorin für Finanzen über den aktuellen Stand und die Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz informieren. Beraten wurden insbesondere die Erteilung von Informationen zum Fluglärm und der Umfang der Veröffentlichungspflichten nach Paragraf 11 des Bremischen Informationsgesetzes. Zu diesen Punkten nimmt der Ausschuss wie folgt Stellung:

Erteilung von Informationen zu Fluglärm: Bei dieser Ziffer ging es im Wesentlichen um einen konkreten Fall, in dem ein Bürger den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa um bestimmte Informationen zu zwei Fluglärmgutachten gebeten hat, ihm diese Auskünfte aber zunächst nicht erteilt wurden. In einer Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss hat das Ressort deutlich gemacht, dass in diesem Fall Fristen versäumt worden seien, der betroffene Bürger die entsprechenden Informationen inzwischen aber erhalten habe. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich der konkrete Fall erledigt hat, und bittet den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa darum, künftig auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen zu achten und Informationsanträge von Bürgerinnen und Bürgern zeitnah zu bearbeiten.

Der zweite Punkt betrifft den Umfang der Veröffentlichungspflichten nach Paragraf 11 des Bremischen Informationsgesetzes: Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Bremische Verwaltung zunehmend Dokumente, Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und so weiter in das elektronische Informationsregister einstellt, es aber auch in einigen Bereichen noch erhebliche Defizite bei der Umsetzung gibt. So wurde für das Einstellen von Senatsvorlagen bisher kein einheitliches Verfahren dergestalt gefunden, dass eine zentrale Stelle in der Verwaltung diese Aufgabe übernimmt.

Nach wie vor obliegt es jedem einzelnen Ressort, die eigenen Senatsvorlagen nach Beendigung der Abstimmungsprozesse in der endgültigen Fassung in das Informationsregister einzustellen. Dieses Verfahren führt dazu, dass eine zeitnahe Veröffentlichung der Vorlagen oftmals nicht erfolgt, da die Bereitschaft dazu zwar grundsätzlich vorhanden, der Aufwand für die einzelnen Ressorts aber relativ hoch ist. Der Ausschuss unterstützt daher den Vorschlag, in der Senatskanzlei eine zentrale Stelle einzurichten, die für das Einstellen der Senatsvorlagen allein zuständig und verantwortlich ist. Dadurch könnte der Arbeitsaufwand der einzelnen Ressorts verringert und sichergestellt werden, dass die Veröffentlichung der Vorlagen in ihrer endgültigen Version auch zügig erfolgt.

Weiter stellt der Ausschuss fest, dass trotz der grundsätzlichen Bereitschaft vieler Dienststellen Verwaltungsvorschriften, Anweisungen, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne sowie sonstige Dokumente von öffentlichem Interesse in das Informationsregister einzustellen, aber in der konkreten Umsetzung immer noch beträchtliche Defizite zu verzeichnen sind. Auch wenn es für die einzelnen Dienststellen teilweise mit erheblichem Aufwand verbunden ist, vor allem alte Dokumente so zu überarbeiten, dass diese eingestellt werden können, möchte der Ausschuss dennoch daran erinnern, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Einstellung von bestimmten Informationen gibt. Der Ausschuss weist darauf hin, dass die technischen Voraussetzungen dafür grundsätzlich gegeben sind und es nunmehr an den einzelnen Dienststellen liegt, ihrer Verpflichtung nachzukommen und diese auch zu nutzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich auf der Besuchertribüne recht herzlich Mister Rex Roberts, Chairman of Staffordshire County Council, und seine Delegation begrüßen. A warm welcome to our friends!