Protocol of the Session on January 28, 2010

Ich will nur Begriffsstutzigkeit abbauen! Mir ist ganz wichtig, dass Mütter unterstützt werden. Wenn sie an der Stelle das Problem haben, dass sie Schwierigkeiten haben, an die Zahlungen heranzukommen, hat der Staat die Pflicht, sie zu unterstützen. Wenn er über das Unterhaltsvorschussgesetz mit ganz anderer Manpower

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Oder Wo- manpower!)

in der Lage ist, den Vater zu zwingen, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen, hilft das der Mutter, wenn die sechs Jahre um sind und sie wieder allein loslaufen muss. Wenn Sie aber als Staat an der Stelle nicht die Hacken zusammenknallen und sagen, jawohl, wir sorgen dafür, dass die Mütter unterstützt werden, sondern dies nach dem Laissez-faire-Prinzip laufen lassen, haben Sie gleichzeitig das Problem, dass Sie damit diesen Müttern schaden.

Übrigens ist das auch nicht nur eine frauenpolitische Komponente, sondern auch eine sozialpolitische Komponente. Da hätte ich DIE LINKE eigentlich an vorderster Front erwartet, die hier mit wehender Fahne läuft und sagt: Wir sind für alleinerziehende Mütter, wir wollen, dass diese unterstützt werden, wir wollen sie stärken, das durchzusetzen. Da sagen Sie: Ja, wenn der Staat das nicht auf die Reihe bekommt, dann können wir auch nichts daran machen. Das finde ich an dieser Stelle ganz traurig!

(Beifall bei der CDU)

Abschließend bleibt eines festzustellen: Es ist uns immer noch keine Lösung vorgelegt worden. Alle beklagen fraktionsübergreifend die miese Situation, es passiert zu wenig. Wir haben konstruktive Lösungsvorschläge vorgelegt. Ich habe auch immer noch nicht verstanden, warum das mit den Finanzbeamten, die ja nun wirklich Erfahrung haben, eine schlechte Idee ist. Substanziell und substanziiert hinterlegt wurde mir das nicht beantwortet. Es muss auch nicht diese Lösung sein. Ich bin jederzeit gern bereit, mir konstruktive Lösungen Ihrerseits anzuhören und sofort zu unterstützen, das ist überhaupt kein Thema, aber ich höre ja nicht einmal Lösungsvorschläge von Ihnen!

In der Antwort des Senats steht, wir haben uns mit dem Thema Inkassobüro auseinandergesetzt, wir machen das aber doch nicht. Aber was machen Sie denn dann? Sie haben in diesem Bereich sechs neue Mitarbeiter. Damit haben Sie eine kleine – ganz kleine – Steigerung hinbekommen. Ist jetzt Ihre Lösung, noch weitere 30 Mitarbeiter dorthin zu setzen? Oder was ist denn Ihre Lösung? Wie wollen Sie die Rückholquote steigern? Das Problem ist doch nicht neu, das haben wir seit dem Jahr 2000. Der Bundesrechnungshof hat uns gesagt, ihr habt ja einen Knall. Der Landesrechnungshof hat uns ganz deutlich gesagt, ihr habt ja einen Knall. Wir haben das Thema seit Jahren auf der Tagesordnung, und es hat sich nichts verändert,

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Das stimmt nicht!)

Das ist doch nun wirklich eine Bankrotterklärung der Sozialbehörde, und das muss hier auch so deutlich gesagt werden. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Frehe.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Und jetzt zurück zur Sachlichkeit!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ahrens, lassen Sie uns einmal die Emotionen ein bisschen herunterkochen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Ich weiß, es tut weh!)

Die Fragen, die hier doch auf der Hand liegen, sind im Grunde genommen Folgende: Erstens, was können Finanzbeamte besser als spezialisierte Mitarbeiter des Amtes für Soziale Dienste? Darauf haben Sie keine Antwort gegeben. Ich sage, die Mitarbeiter des Amtes für Soziale Dienste können es besser, weil sie auch

das Sozial- und Verwaltungsverfahren kennen, und deshalb denke ich, sind sie die geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; aber auch dann, wenn eine Spezialisierung und eine Zusammenlegung aller Bereiche erfolgt, in denen Rückforderungsfragen eine Rolle spielen. Sie wollten eine Lösung – das sehe ich als Lösung! Wenn man also zum Beispiel Leistungen von Unterhaltsverpflichteten nach dem Sozialgesetzbuch XII zurückfordern kann, sollte man im Grunde genommen dies mit dem anderen zusammenlegen. Dann kann man insgesamt die Leistungen, die man zurückbekommen kann, auch erhöhen.

Die zweite Frage, die hier zu beantworten ist: Was bringt das Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenn ich einen wesentlich schlankeren Weg habe, tatsächlich an das Geld zu kommen? Das kann doch nur dann sinnvoll sein, wenn wirklich nachhaltig Unterhaltsverpflichtete Auskünfte verweigern oder Einkünfte verschwiegen haben. Dann halte ich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in der Tat als Schuss vor den Bug für die geeignete Lösung. Aber das grundsätzlich zu machen, bringt überhaupt nichts. Besser ist es doch, mit dem vereinfachten Verfahren tatsächlich an das Geld zu kommen.

Das Dritte, das Sie, Frau Ahrens, bei der Quote nicht berücksichtigen, ist, dass sich das Einkommen bei vielen verändert. Für viele, bei denen die Unterhaltspflicht und ein bestimmter Unterhaltsbetrag auch vom Gericht festgestellt worden ist, verändert sich die Lebenssituation, und sie sind dann nicht mehr unterhaltsfähig. Diese ganzen Leute würden Sie dann mit einem solchen Ordnungswidrigkeitsverfahren überziehen, die dann im Grunde genommen dagegen Widerspruch einlegen können, und dann geht das ins Leere. Das scheint mir kein sinnvoller Weg zu sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Lösung ist im Grunde genommen, die Verfahren und Möglichkeiten, Geld wieder hereinzuholen, zusammenzulegen und hier möglichst eine spezielle Abteilung zu gründen, wie das ja auch schon von der Sozialsenatorin angeschoben worden ist, und dies weiter auszubauen, dann die Rückstände aufzuarbeiten und das Geld hereinzuholen. Ich glaube aber nicht, dass Sie über die Quoten, die weit über denen anderer Bundesländer liegen, insbesondere der der anderen Stadtstaaten, hinauskommen werden. Dann sind wir ungefähr in dem Potenzial, die jetzige Quote um zwei bis drei Prozent steigern zu können. Das halten wir für ein realistisches Potenzial, und auf diesem Wege sind wir. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin erhält das Wort Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Das Ergebnis, das wir bisher erzielt haben, kann noch nicht zufriedenstellen, aber ich weise zurück, dass wir uns nicht darum kümmern und Forderungen nicht eintreiben wollen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir in der Tat dieses Thema versachlichen und die Diskussion auch sachlich führen. Wir sprechen nicht von neun Millionen Euro, um die es hier geht, wir sprechen hier von neun Millionen Euro als Gesamtsumme der Forderungen. Ich will das auch ein bisschen ins Verhältnis setzen zu der Rückholquote, die ja hier auch von Ihnen mit ins Feld geführt worden ist, anderer Stadtstaaten: in Berlin 13 Prozent,

(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Jetzt geht die Kleinrechnerei los!)

in Hamburg 14 Prozent. Wir schaffen derzeit aktuell eine Rückholquote von 10,5 Prozent. Wenn wir diese 14 Prozent von Hamburg ansetzen, dann handelt es sich um gut 300 000 Euro, die wir in Bremen mehr erzielen müssten. Das ist die Dimension, über die wir reden. Ich finde, das muss auch die Grundlage sein. Verstehen Sie mich richtig, es geht um diese 300 000 Euro und auch darum zu sehen, dass diese hereingeholt werden.

(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Altfälle wollen Sie gar nicht abarbeiten!)

Ich will auch sagen, dass wir im Cash-Management insgesamt eine Personalaufstockung vorgenommen haben, die auch dringend erforderlich war. Wir haben das auch in schwierigen Zeiten getan, Sie wissen das. Ich will auch dazu sagen, dass das CashManagement weitere Aufgaben hat als nur die Rückforderung der Unterhaltskostenvorschüsse. Die Rückholsumme hat sich von insgesamt 1,33 Millionen Euro im Jahre 2007 auf 2,25 Millionen Euro im Jahre 2008 gesteigert.

Nun komme ich zu den konstruktiven Vorschlägen, die von der CDU gemacht worden sind! Ein bisschen macht es ja so den Eindruck, dass Sie sagen: hingehen und Geld abholen! So einfach ist es in der Tat leider nicht, sondern hier geht es darum, dass wir Sozialgesetze zu beachten haben. Es geht nicht nur um ein vernünftiges Mahnverfahren und um eine Abarbeitung – ich sage einmal im formalen Sinne Mahnungen zu schreiben –, sondern es geht um die Berücksichtigung von Sozialgesetzen. Das ist zum Beispiel etwas, was ich nicht außer Acht lassen werde, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

auch wenn es um die Rückforderungen von Unterhaltskostenvorschüssen geht.

Ich will auch sagen, es geht – und ich bin Herrn Frehe sehr dankbar, dass er das noch einmal angesprochen hat – auch um Veränderungen von Lebenssituationen derer, die zu zahlen haben. Nicht selten stehen hinter diesen veränderten Lebenssituationen neue Familien, manchmal schon die zweite neue Familie oder die dritte neue Familie. Auch das muss mit einbezogen werden, wenn Sie über Gerechtigkeit sprechen. Auch dort stehen nicht selten Kinder dahinter, die in dieser neuen Familie eine Rolle spielen.

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Was hat das mit Unterhaltspflichten zu tun?)

Meine Damen und Herren, wenn wir die konstruktiven Vorschläge nehmen, die hier gemacht worden sind zu einem Inkassobüro – natürlich haben wir geprüft, ob das möglich ist –, da sagt auch unsere Datenschützerin ganz eindeutig, das lässt sich nicht vereinbaren mit einem Sozialdatenschutz. Das sind sehr sensible Daten, die können wir nicht in ein Inkassobüro geben. Ein zweiter Punkt und ein zweiter Vorschlag, der ja immer wieder kommt: Herr Dr. Buhlert, Sie wissen doch auch, dass es nicht nur darum geht, Geld einzutreiben, sondern Lebenssituationen auch in einen Kontext zu stellen und zu bewerten. Das sind sensible Sozialdaten, die eine andere Voraussetzung haben.

Wenn Sie als CDU davon sprechen, dass es in anderen Bundesländern über die Finanzbehörden gemacht wird: Wir haben uns der Mühe unterzogen, das haben wir auch formuliert; nur in Bayern und nur in ganz wenigen Fällen wird das über die Finanzbehörden in ganz bestimmten Konstellationen gemacht. Das scheint also auch kein geeignetes Mittel zu sein, um hier weiterzukommen.

Ein dritter Punkt war, dass es die Option gäbe, dies über Rechtsanwälte zu machen. Wir haben uns mit Hamburg in Verbindung gesetzt und wissen aus den dortigen Erfahrungen, dass Hamburg zum Beispiel diese Option wieder fallen gelassen hat, weil sie am Ende des Tages nicht wirklich etwas gebracht hat. Sie sehen also, dass wir durchaus nicht nur bemüht sind – das würde mir nicht ausreichen –, sondern dass hier die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ordentliche Arbeit leisten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich will eines sagen, weil das zurzeit eine Rolle spielt: Wir haben durch das Anheben der Kinderfreibeträge eine Veränderung der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Auch das wird sich auswirken auf die Neubewertung der Unterhaltskostenzahlungen und Forderungen gegenüber den Vätern – in aller Regel –

oder Müttern, die zu zahlen haben. Insofern müssen wir uns darauf einstellen und werden ganz sicher auch in den nächsten Monaten im Cash-Management damit zu tun haben, hier an etlichen Stellen Neuberechnungen anstellen zu müssen. Das ist ein großer Komplex, und insofern ist und bleibt das eine Aufgabe, die wir auch weiter voranbringen wollen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/831 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/1113, Kenntnis.

Bremisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz