So, wie Herr Müller, wie Frau Lieberknecht, wie Herr von Beust, wie der baden-württembergische Finanzminister und wie viele andere, wie Herr Prof. Böhmer oder wie Herr Wulff es vor der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags gesagt haben. Schließen Sie sich denen an und stärken Sie die, die dafür sorgen wollen, dass das, was im Koalitionsvertrag in diesem Punkt angekündigt ist, nicht Realität wird! Sorgen Sie dafür, dass diese Pläne keine Mehrheit im Bundesrat haben können! Das wäre ein Beitrag für Bremen, ein ganz entscheidender Beitrag.
Um die Größenordnung in diesem Zusammenhang klar zu machen: Die Abbauschritte, wie sie im Einzelnen ab 2011 aussehen, werden ein Verhandlungsergebnis mit dem Bund sein. Ich werde hier nicht eine Summe nennen, um anschließend vom Bund zu hören, in der Bremischen Bürgerschaft hätte man gewissermaßen schon einen Betrag hingestellt.
Herr Röwekamp, haben Sie keine Ahnung? Ich habe es Ihnen erzählt. Schauen Sie in das Grundgesetz! Sie müssen unterscheiden, was konjunkturell und was strukturell in einem Haushaltdefizit ist. Alle Länder stehen vor dieser Aufgabe. Können Sie mir sagen, was konjunkturell und was strukturell im bremischen Haushalt ist?
Wir haben nicht 900 Millionen Euro abzubauen, sondern wir haben den strukturellen Anteil im bremischen Haushalt abzubauen. Machen Sie sich kundig!
Es ist erschreckend, dass ein Oppositionspolitiker in Bremen, der einmal Mitglied des Senats war, nichts von der Schuldenregelung des Grundgesetzes versteht. Schauen Sie da hinein, und dann reden wir weiter! – Vielen Dank für heute!
Meine Damen und Herren! Der Senat hat die Redezeit jetzt auf 17 Minuten verlängert. Die Fraktionen hätten jetzt noch zwei Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich nehme einmal die positiven Beiträge aus dem letzten Redebeitrag mit.
(Abg. I m h o f f [CDU]: Das war nicht viel! – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Wollen Sie das die ganze Zeit wiederholen?)
Ich versuche das jetzt einmal. Wir sind da überhaupt nicht auseinander, wir hätten diese Debatte teilweise gar nicht führen müssen. Dass wir jetzt für Bremen einstehen, das haben wir uns jetzt oft genug versichert und oft genug bewiesen. Ich finde, hier mit diesem lauten Getöse diese offenen Türen einzulaufen, das habe ich vorhin schon einmal gesagt, ist peinlich.
Jetzt will ich etwas zur Gewerbesteuer sagen: Man kann in den Annalen des Deutschen Städtetages nachschauen, da gibt es nämlich auch einen Prüfauftrag und die Aussage, wie man denn eine Gemeindesteuerreform überhaupt noch einmal hinbekommen kann. Denn es gibt auch Gemeinden, denen die Gewerbesteuer wegbricht. Denen hilft die Gewerbesteuer am Ende des Tages überhaupt nichts mehr. Deshalb das jetzt hier so aufzubauen und zu sagen, wir hätten da ein Problem mit der Gewerbesteuer und das wäre alles ganz schlimm, muss man ganz genau prüfen. Dazu haben die Gemeinden und die Städte auch mit Recht sehr unterschiedliche Meinungen. Das kann man ja auch wirklich untersuchen, dagegen habe ich überhaupt nichts, außerdem steht das Thema überhaupt gar nicht im Koalitionsvertrag.
Dann muss ich dazu sagen, dass diese Debatte in diesen Punkten, bei denen es dann entscheidend wird, wirklich viel zu polemisch ist, weil wir da völlig an dem Thema vorbeireden. Wenn wir nicht gemeinsam nach Berlin gehen, nicht gemeinsam für Bremen einstehen und das unter einen Hut bringen, dann werden wir überhaupt nichts erreichen. Das ist uns völlig klar, und dazu stehen wir auch! Aber jetzt solch ein Dorf aufzubauen und zu sagen, dass ihr da einen Koalitionsvertrag abgeschlossen habt! Herr Röwekamp und ich haben gesagt, das ist keine Gesetzesform, und Gott sei Dank ist es in Deutschland auch so, dass Koalitionsverträge noch keine Gesetze sind, sondern es sind Absichtserklärungen dessen, was man in der Regierung gemeinsam machen will.
Ich kann mich an Bundeskanzler aller Couleur erinnern, die gesagt haben, sie hätten Koalitionsverträge überhaupt nie gelesen. Helmut Schmidt, Helmut Kohl und Gerhard Schröder haben das auch gesagt, deshalb werden hier Potemkinsche Dörfer und irgendwelche Tore aufgebaut, in die man hinterher mit Schwung hineinlaufen kann. Mit dieser Debatte haben Sie überhaupt nichts gewonnen, damit haben Sie sich nur geschadet, weil Sie nämlich deutlich dar––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht einem schon ein bisschen an die Nieren, wenn hier einfach auch mit falschen Fakten oder mit Dingen gesprochen wird, die draußen an den Bildschirmen oder für die Medien in der Kürze der Zeit so nicht nachvollziehbar sind. Deswegen lassen Sie mich aus dem Koalitionsvertrag mit Genehmigung des Präsidenten zu dem letzten Punkt des Kollegen Woltemath zitieren: „Wir werden eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einsetzen. Diese soll auch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer, einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen.“ Insofern ist hier eine klare Willensbekundung der Koalitionen vorhanden. Sagen Sie uns bitte hier, wenn Sie Gelegenheit finden, wie wir zusätzlich zu dem, was Sie vom Bund beschlossen haben, in Bremen durch den Wegfall der Gewerbesteuer finanzpolitisch klarkommen sollen!
Es ist eine absolute Geisterbahn, auf die Sie uns hier schicken. Wir können diesen Haushalt niemals sanieren. Das ist ja immer auf Leistungen für Bürgerinnen und Bürger bezogen. Das ist ja kein Selbstzweck an sich. Das ist nicht nur in Bremen so, das ist auch in Städten in Nordrhein-Westfalen so. Dort werden im Mai Landtagswahlen stattfinden. Da wird man sehen, wie die Menschen das bewerten, wenn Sie in den Städten und Gemeinden, wo die Menschen wohnen und davon abhängig sind, dass der Staat die Infrastruktur bereitstellt, ihnen derartig die Finanzen unter den Füßen wegzieht. Damit werden Sie keinen Erfolg haben!
Da können Sie auch nicht darum herumreden, liebe Kollegen von der FDP, da können Sie nicht so tun, als ob es nicht darin steht. Der Bürgermeister hat es ganz genau skizziert: Dass Sie jetzt so tun, als sei ganz vieles in diesem Koalitionsvertrag gar nicht ernst gemeint, macht mich noch nachdenklicher, als ich eh schon war, als ich ihn gelesen habe. – Danke!
Ausweitung des Geltungsbereichs des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) auf die im öffentlichen (Mehrheits-)Besitz befindlichen Gesellschaften Mitteilung des Senats vom 25. August 2009 (Drucksache 17/901)
Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Arnold-Cramer.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Öffentliche Unternehmen sind nicht nur betriebswirtschaftlichen Zielen verpflichtet, diese Unternehmen müssen auch einen Beitrag leisten, mit dem allgemeine gesellschaftspolitische Ziele umgesetzt werden. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, öffentliche Unternehmen haben hier eine Vorbildfunktion. Dies gilt ganz besonders bei der Umsetzung der Gleichberechtigung und somit natürlich schwerpunktmäßig auch für die Frauenförderung. Das Ziel unseres Bürgerschaftsantrags war es, für alle öffentlichen Unternehmen eine einheitliche Regelung zu verankern, das heißt somit, den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes auf alle Unternehmen zu übertragen. Der Senat hat in seiner Mitteilung an die Bürgerschaft jetzt über die erste Phase der Umsetzung berichtet. Die Voraussetzung ist vom Senat durch einen Beschluss im letzten August geschaffen worden, eine neue Mustersatzung für GmbH ist im Beteiligungshandbuch aufgenommen worden. Die Grundlage für eine verlässliche Umsetzung ist die Verankerung in den Unternehmenssatzungen, die aus Kostengründen – so war es zwischen uns vereinbart – dann aufzunehmen ist, wenn Änderungen in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen anstehen. Wie aber sieht die Umsetzung in den jeweiligen Unternehmen denn konkret aus? Der erste Schritt ist die Wahl einer Frauenbeauftragten, und der zweite Schritt ist die Aufstellung von Frauenförderplänen von den jeweiligen Gesellschaften. Einige Unternehmen gehen sehr gezielt an diese neue Aufgabe heran – dem Bericht ist es zu entnehmen –, hier seien genannt Großmarkt, Kliniken oder Fischereihafen-Betriebsgesellschaft, andere Unternehmen müssen noch ein wenig auf diesem Weg angestoßen werden.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Vizepräsident R a v e n s über- nimmt den Vorsitz.) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Wir wissen, dass den Unternehmen Zeit eingeräumt werden muss, wir erwarten aber auch vom Beteiligungsressort, dass Ausreden konsequent aufgedeckt werden. (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)
Mit fachlichem Rat und mit Unterstützung auf diesem Wege steht die ZGF auch mit ihrem fachlichen Background zur Verfügung. Es ist mir in diesem Zusammenhang wichtig, noch auf einen Punkt hinzuweisen: Das Thema „Beruf und Familie“ ist zweifelsfrei sehr wichtig, und die Unternehmen – und davon haben wir in Bremen viele –, die auf diesem Gebiet gute Ideen umgesetzt und Vereinbarungen getroffen haben, müssen hier auch gelobt werden. Eines ist aber auch richtig: Das Thema „Beruf und Familie“ ersetzt in Bremer Unternehmen nicht die Frauenförderung.
Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich Unternehmen mit dem Hinweis auf eine Auditierung „Beruf und Familie“ aus der Frauenförderung herauskaufen. Hier bitte ich das Ressort, besonders wachsam zu sein!
Bei den Aktiengesellschaften mit öffentlichen Anteilen ist die rechtliche Umsetzung etwas komplizierter als bei den GmbH. In den Vorfelddiskussionen um eine mögliche praktische Umsetzung unserer gesellschaftspolitischen Ziele der Frauenförderung ist zum Beispiel die Wahl einer Frauenbeauftragten bei den Betriebsräten auf ziemliche Ablehnung gestoßen. Sie befürchten schlichtweg Konkurrenz und Machtverlust. Elegant hat der Betriebsrat der Gewoba versucht, sich hier herauszumogeln, indem ein Mitglied des Betriebsrats zur Frauenbeauftragten gewählt wurde, aber genau das darf nicht sein und kann von uns in keiner Weise unterstützt werden!
Eine Frauenbeauftragte als Mitglied des Betriebsrats ist dem Betriebsrat und seinen Beschlüssen verpflichtet und ist nicht mehr unabhängig. Auch bei der Gewoba wurde die Vereinbarung „Familie und Beruf“ in den Vordergrund der Umsetzung der Frauenförderung gestellt, und ein Sich-Kümmern ersetzt keinen Frauenförderplan. Hoffnung geben die BLG und die BSAG, wenngleich beide Unternehmen auch sehr unterschiedliche Strategien haben. Der erste Schritt ist vonseiten des Senats gemacht. Wir wissen, dass das oft auch der schwerste Schritt ist, und wir schauen zuversichtlich auf den folgenden Bericht, der uns in diesem Hause in etwa zwei Jahren erwartet. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE begrüßt die Ausweitung des Geltungsbereichs des Landesgleichstellungsgesetzes auf die im öffentlichen Mehrheitsbesitz befindlichen Gesellschaften. Wir können nur sagen endlich, aber eine Stärke der Frauen ist ja Geduld und manchmal unangemessene Langmut.
Nach der Selbstverpflichtung durch den Senatsbeschluss vom 19. Februar 2002 zur Einführung von Gender-Mainstreaming, beginnend in der bremischen Verwaltung, hat es nun fast sieben Jahre gedauert, bis andere Zuständigkeitsbereiche ins Auge gefasst wurden. Mit Verwunderung müssen wir allerdings feststellen, dass der Senat fast zwei Jahre verstreichen ließ, um die dafür nötigen Regelungen zu beschließen. Die Festlegung verbindlicher Termine zur Umsetzung des Gesetzes fehlen immer noch, ebenso fehlen die verbindlichen Einsetzungen und Zusagen der finanziellen Mittel für die Freistellung der Frauenbeauftragten. Schwammig wird es in der Mitteilung des Senats immer dann, wenn konkrete Termine gefordert werden. Das betrifft mindestens sieben personalrelevante Gesellschaften. Beispielhaft seien genannt Fischereihafen-Betriebsgesellschaft, Bremer Ratskeller und Klinikservice-Gesellschaft Bremen.
Die Regelungen zur Gleichstellung von Frau und Mann werden bei einigen Betrieben – vorgeblich wegen Mangels an Beschäftigten – gar nicht erst eingefordert. Soll das heißen, dass bei der Hanseatischen Wohnungsbeteiligungsgesellschaft und der Ausbildungsgesellschaft Bremen sowie bei der Bremer Verkehrsgesellschaft jeweils nur eine Frau beschäftigt ist? Leider lässt die Mitteilung des Senats die Bremische Bürgerschaft und die interessierte Öffentlichkeit im Unklaren darüber, welche Mehrheitsgesellschaften mit beschränkter Haftung nicht erfasst worden sind. Des Weiteren fehlt die Begründung für diese Auslassung.
Die BLG Logistics Group führt nach der Mitteilung des Senats bei der Personalpolitik ein aktives Diversity Management ein. Das bedeutet die Bekämpfung und Beseitigung der offenen und verdeckten Diskriminierung und beinhaltet die Förderung bezogen auf Alter, ethnische Herkunft, körperliche Behinderung, sexuelle Orientierung, Religion, Familienstand, Elternschaft, Bildung sowie Lebens- und Berufserfahrung und schließlich auch Geschlecht. Leider scheint dieses aktive Diversity Management am Chef der BLG, Herrn Aden, spurlos vorbeigegangen zu sein. Seine Äußerungen, Frauen hätten mit den Schiffen den großen, kostspieligen Bedarf an konservierenden Farb- und Malerarbeiten und den frühen Rostansatz ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gemein, ist diskriminierend und sagt viel über sein Frauenbild. Die Erklärung des Sprechers der BLG Logistics Group und des Abgeordneten und Kollegen Dr. Möllenstädt machen diesen Vergleich nicht besser, eher schlechter.