Frau Ahrens, ich würde jetzt an Ihrer Stelle genau hinhören! –, Sie haben nämlich gesagt, es gab eine Kleine Anfrage Ihrer Fraktion. Im Mai dieses Jahres gab es hier eine ausführliche Antwort des Senats. Wir hatten in der Sozialdeputation kurz nach der Antwort auf die Kleine Anfrage verabredet, um einen Bericht zu bitten, der jetzt bis zum 5. November vorgelegt werden soll. Sie haben dem zugestimmt, wir haben das als Koalition eingebracht.
Die Datenlage ist uns bis heute nicht bekannt, deswegen finde ich es ein bisschen befremdlich, wenn man dann mit solch einem Antrag kommt, der in der Sache richtig ist! Dagegen sage ich ja nichts. Man muss es konsequent einfordern, wir brauchen diese Gelder. Wir müssen aber auch die persönlichen Lebenslagen Einzelner berücksichtigen, aber auch die ganz Säumigen streng behandeln.
Deswegen plädieren wir hier an dieser Stelle für Überweisung dieses Antrags in der Hoffnung, dass wir, wenn im November verlässliche Zahlen und Daten vorliegen – insbesondere ist hier die BAgIS das Problem, weil die noch gewisse Daten ermitteln muss, der Sozialdatenschutz wurde eben erwähnt, der trifft in einem Bereich ganz besonders zu –, wenn diese Datenlage vorhanden ist, dann die Möglichkeit haben, daraus zu schließen, welche Quote man erreichen kann. Ich möchte auf Hamburg verweisen, eine vergleichbare Stadt mit etwas mehr Einwohnern, aber mit ähnlichen sozialen Problemen, in der die Rückholquote nicht genauso hoch ist.
10,4 Prozent, der Unterschied ist nicht so groß! Hamburg hat knapp eine Million Einwohner, Bremen hat deutlich weniger, aber gewisse Sozialstrukturen sind ähnlich, meine Damen und Herren! Dennoch fordern wir das konsequent ein, verfolgen diese einzeln und haben sogar Ideen entwickelt, in welche Richtung man gehen kann, um die Quote weiter zu erhöhen. Wir sagen ja nicht, dass wir damit zufrieden sind, sonst würden wir das ja nicht überweisen. Aber dennoch würde ich darum bitten, auch auf einige Zahlen vielleicht hinzuweisen: Schauen Sie sich doch die Halbjahreszahlen an oder die Jahreszahlen!
Ich nenne keine Zahlen, keine Angst, Frau Winther! Die stehen nämlich in der Antwort auf die Kleine Anfrage, dort ist eine kleine Steigerung deutlich sichtbar. Aber die anderen Probleme sind von den persönlichen Lebenslagen abhängig. Wenn ein Mensch auf einmal ALG-II-Bezieher ist, dann kann man da nichts holen oder gar nichts holen oder ganz wenig holen. Darum geht es!
Wenn man sich die monatlichen Rückholraten in den einzelnen Tabellen anschaut, werden Sie Monate finden, in denen die Rückholquoten verglichen mit anderen Monaten deutlich höher sind. Das hat auch ein bisschen damit zu tun, in welcher Lage sich die einzelnen Menschen zurzeit befinden. So viel erst einmal von mir! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Thema begleitet uns ja schon seit vielen Jahren.
Nein, einige mehr! Ich kenne das schon vom Anfang der Neunzigerjahre, damals gab es auch schon eine Debatte darüber. Insofern habe ich hier aufgeschrieben: Die unendliche Geschichte mit dem Titel „Rückholquote von Unterhaltsvorschüssen“ wird heute erneut aufgeführt! Es ist schade, dass das so sein muss.
Es geht nicht um eine tragische Gegebenheit des Schicksals, es geht schlicht um Nichtkönnen des Sozialressorts. Daher müssen wir uns darüber unterhalten, warum da nicht gekonnt wird. Der Rechnungs
hof rügte zuletzt in seinem Jahresbericht 2008 die ineffiziente Organisation. Diese war im Ressort spätestens schon im Jahr 2000 bekannt. Fünf Jahre wurde nicht gehandelt. Um es klar zu sagen, für Organisationsmängel sind die Behördenleitung, die Sozialsenatorin und die Staatsräte verantwortlich. Das Fehlen von Geld zu beklagen und es woanders liegen zu lassen, ist mehr als unglaubwürdig!
Laut Behörde wurden die Anregungen des Rechnungshofs inzwischen umgesetzt. Sie sagt, die Quote stieg im vergangenen Jahr auf 10,4 Prozent, verschweigt dabei aber, dass Bremen im Jahr 2002 schon einmal eine Quote von 14 Prozent erreichte. Damit wird für mich und für uns als FDP klar: Nach einer deutlichen Verschlechterung der Situation wurde es lediglich wieder ein wenig besser. Das ist Springprozession, zwei Schritte zurück, einer vor. Bei einem solchen Hin und Her behauptet die Koalition, Fortschritte zu machen, doch Ausreden dieser Art lassen sich schnell widerlegen.
Grund der bundesweit einmalig niedrigen Rückholquote kann nicht die fehlende Leistungsfähigkeit der säumigen Zahler in Bremen sein. Berlin und die ostdeutschen Flächenländer erreichen eine Quote von 13 bis 17 Prozent.
(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Aber Sie wis- sen schon, dass man einen Stadtstaat nicht so ohne Weiteres mit einem Flächenland ver- gleichen kann? Das ist Ihnen bekannt?)
Berlin habe ich aber auch genannt, und jetzt lassen Sie mich einmal meinen Beitrag ausführen! Sie kommen nämlich aus Bremerhaven, Frau Busch!
(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Ich? – Heiter- keit – Zuruf des Abg. G ü n t h n e r [SPD] – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das war ihr Nachbar!)
Ach nein, Unsinn! Ich komme jetzt zu Bremerhaven, Frau Busch. Bremerhaven hat eine Rückholquote von fast 13 Prozent, und das ist unser Nachbar, genau! Das liegt bei vergleichbar schlechteren Voraussetzungen mehr als zwei Prozentpunkte über dem Bremer Wert.
Doch was passiert? Im Sozialressort herrschte hektische Ahnungslosigkeit, und es wird weiter herumgedoktert. Es werden dort neue Stellen eingerichtet, das ist gut so. Einmal sollte sogar ein Inkassobüro eingeschaltet werden, aber dann wurde erklärt, dass die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass das nicht so taugt. Wir wollen als FDP nicht mehr hören,
Meine Damen und Herren, die FDP unterstützt diesen Antrag der Union, weil er hier noch einmal die Versäumnisse deutlich macht. Die Überweisung werden wir natürlich mittragen.
Fachkräfte der Finanzbehörde im Sozialressort einzusetzen, halten wir für richtig. Es geht ja nicht um eine Zuständigkeitsverlagerung, das haben Sie, glaube ich, von der LINKEN nicht so richtig verstanden. Auch die rechtlichen Möglichkeiten des Unterhaltsvorschussgesetzes müssen sämtlich genutzt werden. Wir haben kein Verständnis dafür, wenn Menschen, zumeist Männer, ihre Kinder, obwohl sie es müssten, nicht unterstützen. Natürlich gibt es die, die wirklich nicht zahlen können. Das wissen wir, und es wird in der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage auch deutlich. Gleichzeitig steht dort aber auch, dass knapp ein Viertel der Fälle zahlungsunwillige Zahlungspflichtige sind, und um die geht es hier. Bei dieser Gruppe muss härter durchgegriffen werden. Diese Gruppe macht ein Viertel der Schuldner aus. Das macht eine potenzielle Rückholquote von 25 Prozent, und das ist deutlich anders als das, was wir hier haben. Wir werden sehen, ob und wann es sichtbar und für den Steuerzahler dann auch spürbar in diese Richtung geht.
Meine Damen und Herren, die Verantwortung liegt eindeutig beim Senat und bei der Koalition. In vergleichbaren Städten, und das habe ich deutlich gemacht, und auch in Bremerhaven lassen sich deutlich höhere Rückholquoten erreichen, und das ist das Problem, das wir hier beklagen, denn das heißt, es müsste auch hier gehen. An diesem Beispiel sehen wir genau, hier ist das Sozialressort einmal wieder Schlusslicht, und es müsste dort einmal endlich aufgeräumt werden. Schauen Sie doch einfach einmal nach Bremerhaven und anderenorts, wo es auch geht! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Das Ergebnis, das wir bisher erzielt haben, ist noch nicht zufriedenstellend. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Ich begrüße deshalb auch sehr, dass wir diesen Antrag an die zuständige Deputation überweisen und dort noch einmal behandeln.
Ich möchte aber auch die Dimension dieses Problems richtig eingeordnet wissen. Wir sprechen nicht von neun Millionen Euro, die uns angeblich durch die Lappen gehen. Wir müssen uns unsere Quote ansehen, und da gab es mit der Prozentrechnung ja ein
kleines Problem. Wenn wir die Quote steigern, zum Beispiel, ich habe eine Größenordnung von 14 Prozent in Hamburg – Frau Ahrens, Sie hatten 13 genannt –, wenn wir von 14 Prozent ausgehen, wenn wir unsere Quote auf 14 Prozent steigern, dann würden wir circa 330 000 Euro mehr einnehmen. Ich will das einfach auch im Verhältnis zu den 9,1 Prozent nennen, über die wir hier jetzt sprechen. Ich will auch, dass Sie mich an der Stelle nicht falsch verstehen. Auch dieses Geld brauchen wir dringend. Lassen Sie uns deshalb bei dieser Debatte über realistische Zahlen sprechen!
Es ist hier auch sehr deutlich geworden, was die Gründe dafür sind, dass ein Teil dieser Zahlungen nicht rechtzeitig zurückgeholt werden kann. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Im Übrigen, das Verfahren, das eingeleitet wurde, ist auch in der Kleinen Anfrage im Mai von uns sehr ausführlich beschrieben worden, dass hier auch entsprechende Titel zu der Zeit, in der sie erworben werden müssen, auch erworben werden. Wir haben über das Cashmanagement – und nicht Case-, sondern Cashmanagement – im Jahr 2007 1,33 Millionen Euro als Rückholsumme hereingeholt, und im Jahr 2008 waren es 225 000 Euro. Auch da muss man, glaube ich, sagen, haben wir zumindest erste Schritte in die richtige Richtung erzielt. Es ist richtig, für den Bereich Unterhaltsvorschuss haben wir sehr intensiv geprüft, ob es andere Möglichkeiten gibt, diese Aufgabe auch nach außen zu delegieren. Wir sind letztendlich zu der Überzeugung gekommen, dass das aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, und wurden auch in unserer Annahme durch die neue Präsidentin des Rechnungshofs bestätigt. Dann wird hier noch einmal vorgeschlagen, dass wir Fachkräfte aus der Finanzverwaltung einsetzen sollen, wie es in anderen Ländern auch passiert. Unsere Recherche hat ergeben, dass dies in keinem einzigen Land über die Finanzverwaltung gemacht wird, außer in Bayern in ganz bestimmten Fällen. Da bitte ich auch, das richtig einzuordnen. Es bleibt, dass wir uns mit diesem Thema weiter intensiv auseinandersetzen müssen. Es gibt dazu bereits Verabredungen, und wir werden das im Oktober/November wieder auf der Tagesordnung haben, um hier, um es ganz deutlich auch zu sagen, alle Anstrengungen zu unternehmen, die einholbaren Unterhaltskostenvorschüsse auch einzuholen. – Vielen Dank!
Es ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration beantragt worden.
Wer dieser Überweisung des Antrages der Fraktion der CDU seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, wir haben jetzt noch 13 Tagesordnungspunkte ohne Debatte, die ich jetzt aufrufe und zur Abstimmung stelle.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30, Ausweitung des Geltungsbereichs des Landesgleichstellungsgesetzes auf die im öffentlichen Mehrheitsbesitz befindlichen Gesellschaften – –.