Seit dem 1. April 2008 sind, wie ich schon erwähnte, in Bremen sechs Personen mehr tätig. Diese konnten für das Jahr 2008 140 000 Euro mehr in Bremen als Einnahme hereinholen. Ein erster zaghafter Schritt in die richtige Richtung, der uns in der Sozialdeputation und vonseiten der Regierungsfraktionen allerdings immer wieder als sehr viel größerer Erfolg dargestellt wird, als er aus unserer Sicht tatsächlich anzusehen ist. Dass diese Steigerung auch der Sozialbehörde nicht ausreicht, zeigt sich darin, dass weitere organisatorische Maßnahmen zurzeit geprüft werden und gegebenenfalls ein externer Dienstleister einbezogen werden soll, um die Rückholquote zu verbessern.
Doch hier werden erhebliche datenschutzrechtliche Probleme gesehen. Probleme, die es nicht in einem solchen Ausmaß geben würde, wenn zum Beispiel Fachkräfte aus der Behörde der Senatorin für Finanzen, wie bereits in anderen Bundesländern, herangezogen werden würden. Hier ist das spezifische Know-how in Bezug auf Mahnverfahren, Bußgelder et cetera vorhanden, und die Senatorin für Finanzen verfügt zudem über eigene Vollzieher, die übrigens auch gern auf einen Hausbesuch vorbeikommen.
Es ist der CDU-Bürgerschaftsfraktion auch unerklärlich, wieso Paragraf 6 Absatz 1 Unterhaltsvorschussgesetz, also die konsequente Androhung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bis hin zum Erlass von Bußgeldbescheiden, so wenig oder gar nicht angewandt wird. Dabei wäre hier tatsächlich eine Einnahmequelle der Sozialbehörde, die, wenn sie richtig aufgearbeitet werden würde, aus unserer Sicht stärker sprudeln könnte. So hat die Sozialbehörde auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion zugeben müssen (Glocke)
ich komme zum Schluss –, dass in den als prinzipiell leistungsfähig angesehenen 2 826 Fällen insgesamt 9,15 Millionen Euro an realisierbaren Zahlungen stecken könnten. Wenn man hier konsequenter vorgehen könnte und würde, hätte man die Möglichkeit, an dieser Stelle auch noch erhebliche Gelder zu realisieren.
Ich freue mich, dass unser Antrag an die Sozialdeputation überwiesen werden soll, und hoffe, dass Sie unsere Vorschläge, den Einsatz von Fachkräften aus der Behörde der Senatorin für Finanzen und die konsequente Androhung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, noch einmal überprüfen wollen und wir dann hoffentlich einen guten Vorschlag bekommen,
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unterhaltsvorschüsse sind eine sehr wichtige Unterstützung für alleinerziehende Elternteile, deren früherer Partner oder frühere Partnerin sich entweder weigert oder nicht imstande ist, selbst den Unterhalt zu zahlen, wozu sie oder er eigentlich verpflichtet ist. Um die Alleinerziehenden in dieser Situation nicht völlig im Regen stehen zu lassen, springen Bund und Länder finanziell in die Bresche. Auch ich weiß, was es bedeutet, ein Kind allein zu erziehen und ohne finanzielle Unterstützung dazustehen. Elternteile, die dazu in der Lage sind, sollten den Unterhalt selbstverständlich zahlen. Das ist eine Frage der Verantwortung und auch der Anerkennung der Erziehungsleistung, die das andere Elternteil erbringt. Der Staat sollte diejenigen nicht aus der Verantwortung entlassen, sondern tatsächlich konsequent von den Zahlungsfähigen Rückerstattung verlangen und einfordern.
Wenn man die vorliegenden Zahlen betrachtet, ergibt sich daraus tatsächlich ein zunächst erschreckendes Bild. Von insgesamt 8 011 ausstehenden Forderungen der Unterhaltsvorschüsse werden 5 185 Personen erst gar nicht herangezogen, weil sie finanziell nicht in der Lage sind. Den verbleibenden 2 826 Forderungen folgen nur 729 Personen. Die restlichen 2 097 wollen entweder nicht zahlen, oder sie können es nicht. Zusammen verursachen sie das Rückholdefizit von fast 10 Millionen Euro.
Diese Zahlen erwecken zunächst den Eindruck, dass neben der skandalösen Unwilligkeit säumiger Elternteile die bremische Verwaltung außerstande ist, diese zur Kasse zu bitten. So stellen es jedenfalls die Kolleginnen und Kollegen der CDU in ihrem Antrag dar. Lösung hierfür ist, wenn es nach der CDU geht, eine strenge Ahndung durch Bußgelder und der Einsatz von Personal aus dem Finanzressort. Damit unterstellen Sie den Kolleginnen und Kollegen aus dem Casemanagement, mit ihren Aufgaben überfordert zu sein und dass eine erhebliche Steigerung der Rückholquote trotz Personalaufstockung möglich ist oder sei. Selbst wenn die Abteilung des Casemanagement die Arbeit trotz Personalaufstockung nicht erledigen kann, etwa weil zusätzliche Aufgaben hinzugekommen sind, dann plädieren wir für eine dortige Personalaufstockung und keine Verlagerung der Zuständigkeit ins Finanzressort.
Diese Zahlen sind Ihnen bekannt! Wir möchten der Darstellung der CDU widersprechen: Anstatt einmal mehr nur auf die Wirkung zu schauen, sollte auch die CDU die Ursachen stärker in den Fokus rücken! Warum können so viele Elternteile keinen Unterhalt leisten? Zwei Drittel derjenigen, für die der Staat Unterhaltsvorschüsse geleistet hat, sind gar nicht in der Lage, diese zurückzuzahlen.
Durch die CDU zeichnet sich ein Szenario von säumigen Vätern und Müttern ab, die es zu disziplinieren gilt. Dass dabei Arbeitslosigkeit, Armutsrisiken und Verschuldung eine Rolle spielen, kommt in der Debatte leider zu kurz.
Die CDU jongliert hier mit Zahlen wie zehn Prozent Rückholquote. Das hört sich zunächst natürlich sehr gering an. Doch wenn man effektiv und langfristig mehr Forderungen einlösen möchte, dann sollte man Armutsbekämpfung und nicht Symptombekämpfung betreiben!
(Beifall bei der LINKEN – Abg. Frau A h - r e n s [CDU]: Da sitzen alles Unwillige, nicht Unfähige!)
Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage halte ich diese Debatte für diskreditierend denjenigen gegenüber, die vielleicht gern mehr Verantwortung für ihr Kind übernehmen würden, es aber nicht können. Genau diese sind ja in der Mehrzahl, wie die Zahlen ergeben haben. Dass zwischen den zirka 20 Prozent säumigen Zahlungen und den 10,4 Prozent Rückholquote eine Diskrepanz liegt, möchte ich nicht leugnen.
Nein, im Moment nicht! Der Senat muss sich Gedanken darüber machen, wie er die Verwaltung in die Lage versetzt, diesen Unterschied zu minimieren. Hier würde mit der Stellenaufstockung im Casemanagement das Sozialressort einen Schritt in die richtige Richtung ma
Es muss aber geprüft werden, ob nicht noch weitere Stellen vonnöten sind, um die vom Senat angegebene Mehrbelastung des Casemanagements auszugleichen. Aus den genannten Gründen werden wir den Antrag ablehnen, aber der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass wir die Rückholquote von Unterhaltsvorschüssen erhöhen wollen. Da gibt es überhaupt keinen Dissens.
Wir sind alle gemeinsam mit der gegenwärtigen Höhe der Quote nicht zufrieden. Wir wissen auch alle, dass das Ressort Maßnahmen eingeleitet hat, dies zu verbessern. Das ist, erstens, eine Personalaufstockung von insgesamt fast vier Stellen. Zweitens ist das Ganze jetzt organisiert in der Abteilung Cashmanagement. Drittens, sind alle Mitarbeiterinnen durch interne und externe Fortbildung im Unterhaltsrecht geschult worden, und bei gesetzlichen Veränderungen wird weiter geschult. Durch das Ressort werden weitere Möglichkeiten und Maßnahmen sowie die internen Prozesse und Strukturen geprüft.
Die Frage, ob man externe Dienstleister zur Heranziehung einbeziehen kann, ist leider inzwischen verworfen worden, weil es mit dem Sozialdatenschutz einfach nicht zu vereinbaren ist. Diese ganzen Maßnahmen greifen jetzt etwa seit einem Dreivierteljahr, und die Rückholquote, das hat Frau Ahrens schon gesagt, konnte schon etwas verbessert werden. Wir gehen fest davon aus, dass die weitere Entwicklung ein verbessertes Ergebnis erzielen wird. Wir dürfen in dieser Frage allerdings nicht vergessen, dass es viele Unterhaltsschuldner gibt, die zur Zahlung schlicht nicht in der Lage sind.
Die Gründe dafür sind uns allen bekannt. Das kann eine hohe Verschuldung sein oder auch eine längerfristige Arbeitslosigkeit, Frau Troedel hat darauf hingewiesen. Es ist daher einfach nicht zulässig, davon zu reden, man könne die Gesamtsumme von neun ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Diese Fälle werden regelmäßig darauf überprüft, ob durch eine Veränderung der persönlichen Lebenslage die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Zahlung des Unterhalts wieder gegeben ist. Bei den übrigen 2 826 Fällen werden von 729 die Zahlungen tatsächlich geleistet. Bei den restlichen – ich weiß, das ist jetzt ein bisschen verwirrend, und es ist auch schon ziemlich spät, ich sehe das wohl – 2 097 Fällen sind die Verpflichteten entweder tatsächlich nicht leistungsfähig oder zahlungsunwillig. Genau das ist der Personenkreis, über den wir uns alle am meisten ärgern. Wir haben gestern noch einmal das Thema Alleinerziehende gehabt. Was für eine Problematik sich dahinter verbirgt, wissen wir alle, und dass wir da konsequent handeln müssen, ist auch völlig klar. An dieser Stelle muss regelmäßig geprüft werden! Hier müssen alle Maßnahmen greifen, um mögliche Rückforderungen realisieren zu können.
Bei sicher festgestellter Zahlungsunwilligkeit laufen entsprechende Mahn- und Vollstreckungsverfahren und ebenso Klagen zur Erlangung von Schuldtiteln. Im Oktober wird das Ressort in der Deputation darüber berichten. Wir möchten Ihren Antrag gern an die Deputation überweisen, und ich bin sicher, dass wir anschließend hier in der Bürgerschaft über eine optimierte Weiterentwicklung sprechen können. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es wurden viele Zahlen genannt, Frau Garling hat eben auch einige Zahlen genannt. Auch für uns Grüne ist das eine sehr richtige und wichtige Sache, bei säumigen Vätern oder Müttern, die ihrer ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ich möchte nicht auf die einzelnen Zahlen eingehen, die eben erwähnt wurden, sondern vielmehr auf eine komplexe Situation hinweisen, die manchmal dazu führt, dass man eben nicht all diese Beträge einfordern kann. Es war ja die Rede von knapp 9,5 Millionen Euro auf der einen Seite bei etwas über 2 700 säumigen Zahlern. Die sogenannte Rückholquote und die Höhe der Beträge, die man erhofft zurückzufordern, ist eben davon abhängig, wie die Einkommenssituation und die Leistungsfähigkeit dieser einzelnen Menschen sind.
Viele dieser Unterhaltsschuldner – einige Faktoren wurden eben genannt, ich möchte das wirklich noch einmal betonen – sind ALG-II-Bezieher, nicht alle, viele von denen, einige sind in einer Langzeitarbeitslosigkeit und sind nicht in der Lage, diese Leistungen zu zahlen, andere haben ein geringes Einkommen, sind auch nicht in der Lage diese Leistungen zu zahlen, andere sind hoch verschuldet. Es gibt noch zahlreiche weitere Faktoren, die möchte ich jetzt hier nicht alle aufführen. Dennoch kann man eines nicht stehen lassen: Frau Ahrens, Sie haben –
Frau Ahrens, ich würde jetzt an Ihrer Stelle genau hinhören! –, Sie haben nämlich gesagt, es gab eine Kleine Anfrage Ihrer Fraktion. Im Mai dieses Jahres gab es hier eine ausführliche Antwort des Senats. Wir hatten in der Sozialdeputation kurz nach der Antwort auf die Kleine Anfrage verabredet, um einen Bericht zu bitten, der jetzt bis zum 5. November vorgelegt werden soll. Sie haben dem zugestimmt, wir haben das als Koalition eingebracht.