Protocol of the Session on September 30, 2009

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche unmittelbaren und mittelbaren Folgen resultieren im Land Bremen aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, CGZP, nicht tariffähig ist und die mit ihr geschlossenen „Tarifverträge“ folglich nichtig sind?

Zweitens: Für wie viele im Land Bremen tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begründet diese Entscheidung nach Einschätzung des Senats den Anspruch auf Nachzahlungen, weil sie ohne gültigen Tarifvertrag das Recht auf Gleichbehandlung mit den Stammbeschäftigten derjenigen Betriebe haben, in denen sie tätig sind?

Drittens: Gibt es im Bremer Senat Überlegungen, auf Basis des Berliner Urteils zusammen mit den jeweils zuständigen DGB-Gewerkschaften in weiteren Tarifbereichen die Tariffähigkeit christlicher oder anderer Dumping-„Gewerkschaften“ gerichtlich anzufechten?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aus diesem Grund sind auch die rechtlichen Folgen aus der erstinstanzlichen Entscheidung noch nicht absehbar. Die mündliche Verhandlung in zweiter Instanz findet am 28. Oktober 2009 statt. Hiernach ist auch das Rechtsmittel zum Bundesarbeitsgericht noch möglich. Sollte die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig bestätigt werden, könnten hieraus für die betroffenen Arbeitnehmer Nachzahlungsansprüche erwachsen. Dies festzustellen obliegt jedoch der Arbeitsgerichtsbarkeit und ist vom konkreten Einzelfall abhängig.

Zu Frage 2: Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Grundgesetz bringt es mit sich, dass niemand seine Mitgliedschaft in einer Vereinigung

offenbaren muss. Dementsprechend sind dem Senat keine Zahlen darüber bekannt, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen Mitglied in der CGZP sind. Nach Einschätzung des Senats dürfte es sich allerdings, wenn überhaupt, um eine extrem geringe Zahl handeln. Das ergibt sich zum einen daraus, dass es sich bei den circa 100 im Tarifregister des Landes Bremen registrierten Tarifverträgen, die die CGZP abgeschlossen hat, mehr oder weniger ausnahmslos um Haustarife handelt, von denen keine Bremer Firmen betroffen sind. Zum anderen hat das Arbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 1. April 2009 bei der Frage der Mitgliedschaftsstärke festgestellt: „Der Anteil der tarifgebundenen Arbeitnehmer wird von dem Beteiligten und der Literatur weitgehend als gegen Null tendierend eingeschätzt.“ Die Tarifgemeinschaft CGZP selbst war in diesem Verfahren den Nachweis über ihren Mitgliederbestand schuldig geblieben. Zu Frage 3: Der Senat kann nicht ausschließen, dass in weiteren Tarifbereichen Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen worden sind, mit denen andere Tarifverträge unterlaufen werden. Der Senat begrüßt es, wenn die jeweils zuständigen DGB-Gewerkschaften in weiteren Tarifbereichen die Tariffähigkeit von „Dumping-Gewerkschaften“ gerichtlich anfechten. Ob der Senat sich entsprechenden Verfahren selbst anschließen wird, entscheidet er im konkreten Einzelfall. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Ziegert, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben gesagt und darauf hingewiesen, dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Ist es aber richtig, dass im Falle, wenn es rechtskräftig wird, die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf volle Nachzahlung der Differenz der Entgelte bis zur Höhe des jeweiligen tarifvertraglichen Entgelts hätten und auch bei den Sozialversicherungen entsprechende Nachzahlungen fällig würden?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist richtig. Da wir aber über die Zahlen nichts wissen, kann man auch hier im Grunde keine Aussage dazu treffen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn dieses Urteil dann rechtskräftig wird, würden Sie von Ihrer Behörde dann auch entsprechend informieren?

Bitte, Frau Senatorin!

Natürlich werden wir darüber informieren! Wir kennen die ersten Terminlagen.

Man muss abwarten, was nach dem 28. Oktober 2009 eventuell an weiteren anderen Schritten unternommen wird.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Krankenstand in der Verwaltung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Dr. Schrörs, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Bedeutung misst der Senat der Ermittlung des Krankenstandes unter den Mitarbeitern der Kommunal- und Landesverwaltung zu?

Zweitens: Warum hat der Senat bisher keine Zahlen zum Krankenstand im öffentlichen Dienst vorgelegt?

Drittens: Wann wird der Senat Zahlen vorlegen, die den Vergleich der Krankenstände zwischen einzelnen Behörden und zwischen der Verwaltung und der Privatwirtschaft ermöglichen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Freie Hansestadt Bremen hat als größter Arbeitgeber des Landes ein hohes Interesse an der Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten. Sie hat daher ein Gesundheitsmanagementkonzept entwickelt und mit dem Gesamtpersonalrat, Gesamtrichterrat und der Gesamtschwerbehindertenvertretung am 23. Juni 2009 eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Mit dieser Dienstvereinbarung wurde die Grundlage für ein Gesundheitsmanagement gelegt, das präventiv angelegt ist und dazu beitragen soll, Rahmenbedingungen zu schaffen, die einer Arbeitsunfähigkeit – einschließlich Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und psychischen Belastungen – vorbeugen. Als ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsmanagementkonzepts wird zurzeit der Aufbau einer zentralen Gesundheitsberichterstattung vorbereitet, die unter anderem eine Fehlzeitenstatistik enthalten wird.

Zu Frage 2: Der Senat hat bereits im August 1998 einem Rahmenkonzept zur „Gesundheitsförderung im bremischen öffentlichen Dienst“ zugestimmt, während zeitgleich zwischen der damaligen SKP und dem Gesamtpersonalrat eine Vereinbarung zur Erprobung des Rahmenkonzepts abgeschlossen wurde. Allerdings fanden keine flächendeckenden Auswertungen von Krankenstandsdaten statt. Die inhaltliche Arbeit wurde in der laufenden Legislaturperiode mit

der Bildung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe erneut aufgenommen. Mit der Unterzeichnung einer Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst sind die Voraussetzungen für eine detaillierte Berichterstattung geschaffen worden.

Zu Frage 3: Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung wird zurzeit eine Fehlzeitenstatistik konzipiert, die aggregierte Kennzahlen für den bremischen öffentlichen Dienst auf Basis der Daten aus dem Jahr 2009 aus den Dienststellen enthalten wird. Die Veröffentlichung der Fehlzeitenstatistik ist für das Jahr 2010 vorgesehen. Aufgrund der in der Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement festgelegten Rahmenbedingungen und Parameter wird ein Vergleich zwischen einzelnen Dienststellen beziehungsweise Behörden kurzfristig möglich sein. Die Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst soll – soweit rechtlich möglich – auch in Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Lande Bremen übernommen werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Bürgermeisterin, welche Vorteile sehen Sie denn darin, dass Krankenstände einerseits in den Behörden miteinander verglichen werden können, aber andererseits auch mit der Privatwirtschaft?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Der Senat sieht einen großen Vorteil darin, dass wir eine Fehlzeitenstatistik haben. Im Moment sind wir auf aggregierte Daten der Krankenkassen und auf Gefühltes angewiesen. Ich glaube nicht, dass das eines modernen Arbeitgebers dauerhaft würdig ist. Arbeitgeber brauchen Fehlzeitenstatistiken, um herauszufinden, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeit Unterstützung brauchen. Wir brauchen Daten darüber, um herauszufinden, ob es vielleicht am Betriebsklima oder an besonderen Belastungen in den Dienststellen liegt. Es ist ein zentrales Instrument von moderner Mitarbeiterführung, und wir sind ganz sicher, dass wir die Daten brauchen. Deshalb haben wir uns auch sehr viel Mühe gegeben, endlich einen Abschluss zu finden.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Denken Sie dabei auch an die Möglichkeiten der Prophylaxe?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja, selbstverständlich! Das gehört mit zu den Verabredungen, die getroffen wurden, dass zum Beispiel bei der Frage IT-Einführung oder Weiterentwicklung, bei der Frage Raumkonzepte all diese Fragen vor dem Hintergrund der Fürsorge für die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zukunft intensiv betrachtet werden. Das ist ja auch richtig so!

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ganz konkret, Frau Bürgermeisterin: Wann, glauben Sie, können Sie diese Zahlen, die Sie eben angeboten haben, und die Erkenntnisse tatsächlich in der öffentlichen Verwaltung umsetzen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Den Bericht mit den Zahlen werden wir im Jahr 2010 vorlegen, wobei ich einschränken muss, dass die Dienstvereinbarung die Zahlen für den Jahresbericht nur bei Dienststellen und Schulen vorsieht, die über 50 Beschäftigte enthalten. Es ist auch aufgrund von Befürchtungen, dass man Rückschlüsse auf einzelne Personen machen kann, nicht gelungen, für die kleinen Dienststellen die Berichterstattung zu machen, aber der Bericht wird im Jahr 2010 vorliegen. Wir werden den Bericht auch dem Haushaltsausschuss vorlegen. Wir werden darüber auch sprechen, weil das für den Arbeitgeber ein wichtiges Indiz dafür ist, wo wir zum Beispiel auch, was die Fortbildung von Führungskräften betrifft, noch viel besser werden können, dass eben Fehlzeiten ein wichtiger Indikator für das Funktionieren, das Wohlbefinden und das Arbeitsklima sind und wir ein hohes Interesse daran haben. Also, konkret im Jahr 2010!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Warum hat es so lange gedauert, Frau Bürgermeisterin, bis wir diese Instrumente bekommen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Oh, Herr Hinners, der Senat hat einen Beschluss im Jahr 1998 gefasst. Ich habe seit Juli 2007 Verantwortung für den Bereich, und wir haben versucht, uns sehr zu beeilen, weil ich der Überzeugung bin, dass das ein wichtiger Fortschritt für den öffentlichen Dienst ist. Das andere möchte ich jetzt nicht beantworten. Es hat Schwierigkeiten, natürlich auch Bedenken unter anderem bei der Mitarbeitervertretung gegeben.

Frau Bürgermeisterin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schrörs!

Frau Bürgermeisterin, würden Sie dem Haus noch einmal versuchen zu begründen, warum Sie bis zum Jahre 2010 benötigen, um diese Zahlen zu veröffentlichen, wenn Sie die Entscheidung offensichtlich ja schon getroffen haben, so etwas zu veröffentlichen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Das finde ich jetzt nicht so lange. Die Vereinbarung ist vom 23. Juni 2009, und wir müssen jetzt die Datenbank aufbauen, und das machen wir auch mit hohem Druck. Das kostet auch ein bisschen Geld, aber es ist vor allen Dingen eine organisatorische Frage, und dann sammeln wir die Daten aus den Dienststellen ein. Das finde ich jetzt, ehrlich gesagt nicht langsam, nachdem es seit 1998 irgendwo schwebte.