Protocol of the Session on August 27, 2009

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Artikel 2 und 3 des Gesetzes in zweiter Lesung ab.

(Unruhe)

Nein, nimmt sie an!

(Zurufe)

Ich trage das Abstimmungsergebnis noch einmal vor. Ich habe jetzt festgestellt und stelle noch einmal endgültig und zur Klarstellung fest: Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt die Artikel 2 und 3 des Gesetzes in zweiter Lesung.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in der Freien Hansestadt Bremen – Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (BremBNeuG)

Mitteilung des Senats vom 18. August 2009 (Drucksache 17/882) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Busch.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir steht noch die Hitze im Körper von der soeben durchgeführten Abstimmung, aber trotzdem habe ich jetzt das Vergnügen, Ihnen in fünf Minuten die Neuregelungen der Bremischen Beamtengesetze vorzustellen. 51 Regelungen in 20 Gesetzen, und das in fünf Minuten, das erfordert schon einiges an Aufmerksamkeit von uns allen. Ich beschränke mich daher auf die wesentlichen Punkte dieser Neuregelungen.

Zunächst zu den beamtenrechtlichen Regelungen, die wir jetzt neu eingeführt haben! Ganz wichtig, wir haben das Laufbahnrecht verändert. Ich glaube, für solch ein ehrwürdiges Gesetz wie das Beamtenrecht ist das ein richtig toller Schritt, der hier gemacht worden ist. Wir haben die Zahl der Laufbahnen von über 100 auf 20 verringert, die Anzahl der Fachrichtungen auf 10 begrenzt. Wir haben, ganz neu, jetzt nur noch zwei Laufbahngruppen, eine für Bewerber und Mitarbeiter ohne Hochschullabschluss, das war früher der einfache und mittlere Dienst, und wir haben zusammengefasst für Bewerber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hochschlussabschluss die andere Laufbahngruppe, nämlich der gehobene und höhere Dienst. Das ist ein Fortschritt, weil hier der Laufbahnwechsel vereinfacht wird, und viele, die, wie ich, mit ganz viel Mühe durch die Laufbahnen gewechselt sind, wissen das zu schätzen, was das bedeutet, man kann nämlich endlich weiterkommen.

Das Beamtenrecht ist auch deswegen geändert worden, weil es sich dem Bologna-Prozess anschließen musste. Es ist jetzt an die Abschlüsse von Bachelor und Master angepasst, und auch Seiteneinsteiger können jetzt besser in den öffentlichen Dienst kommen und müssen dann auch nicht mehr so schwere Hürden nehmen, wie das im alten Recht der Fall war. Damit wird auch das Leistungsprinzip gestärkt. Ich fand es sehr witzig, dass es Aussagen gab, die heißen, befördert werden kann jetzt nur noch, wer sich entsprechend qualifiziert hat. Ich finde, das war auch früher schon der Fall, ich würde allerdings meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass das ausschließlich der Fall war, aber ich denke, das ist auch ein Schritt in die richtige Richtung.

Ähnlich wie bei der Polizei kann jetzt die Dienstzeit freiwillig um maximal drei Jahre verlängert werden. Dazu gibt es natürlich noch speziellere Regelungen, aber auch das ist ein Schritt, der zu begrüßen ist. Ganz besonders hervorheben möchte ich die Möglichkeiten der Veränderung bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen, weil das ein guter Schritt für Frauen ist, weil dieser Schritt ihnen die Möglichkeit gibt, zum Beispiel nach der Babypause wieder zurückzukehren in den Beruf, und das ist auch ein Schritt, der neu ist für Auszubildende. Auch hier ist es jetzt unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich, in Teilzeit seine Ausbildung zu machen.

Wir haben noch einen Punkt, auf den ich später vielleicht noch einmal kommen werde, ich will aber schon einmal ansprechen, dass die Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an der Gestaltung ihrer Beschäftigungsbedingungen weiterhin verbessert worden ist, das ist allerdings noch nicht zur Zufriedenheit aller ausgefallen, darauf gehe ich später noch einmal ein.

Ich möchte jetzt aber auf den wesentlichen Punkt kommen. Was wir ändern, ist natürlich der Punkt der Besoldungserhöhung. Sie werden sich alle an die Diskussionen und Debatten erinnern, die wir im vergangenen Jahr unter Beteiligung von Tausenden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dazu hatten. Wir hatten hier im Parlament eine richtig hitzige Debatte. Herr Röwekamp, den ich jetzt leider nicht sehe, hat sich daran mit 19 Zwischenrufen beteiligt. Ich fand das schon gewaltig. Es hat ihn wahrscheinlich sehr bewegt, aber heute kann ich sagen, wir haben ein richtig gutes Ergebnis vorzustellen, und das möchte ich im Einzelnen jetzt einmal tun.

Ich gehe darauf zurück, was für die Angestellten durch Tarifvertrag erreicht worden ist. Sie haben zum 1. März 2009 einen Sockelbetrag von 40 Euro bekommen und eine Tariferhöhung um drei Prozent, eine weitere Erhöhung zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent, eine einmalige Leistung von 40 Euro. Die Auszubildenden haben zum 1. März 2009 einen Betrag von 60 Euro bekommen und bekommen zum 1. März 2010 dann darauf eine Erhöhung von 1,2 Prozent. Dieses Ergebnis wurde inhalts- und zeitgleich für die Beamtinnen und Beamten mit einer kleinen Einschränkung übernommen. Ich finde, das ist Applaus wert. Ich höre nichts!

(Beifall bei der SPD)

Heute Morgen, zum Haushalt 2010 und 2011 hat die CDU geglaubt, richtig einsteigen zu müssen, und sie hat Mut gefordert. Ich möchte mich hier ausdrücklich bei der Finanzsenatorin Linnert und beim Senat insgesamt bedanken, dass dieser Senat den Mut hatte, dieses Ergebnis für die Beamtinnen und Beamten trotz der Krise und der Haushaltsenge zu übernehmen, weil ich finde, hiermit zeigen wir die versprochene Wertschätzung, die wir letztes

Jahr angesprochen haben und die auch von den Beamtinnen und Beamten verdient wurde.

(Beifall bei der SPD – Glocke)

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Das ist in Ordnung, ich habe ja auch noch einen zweiten Gang zu machen. Insofern bedanke ich mich erst einmal für diesen ersten Schritt!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat vieles schon erwähnt, was man durchaus als positiv bezeichnen kann. Wir von der LINKEN sehen das genauso. Ich denke, es ist hier ein Schritt gelungen, langsam aber sicher Beamtenverhältnisse umzuwandeln in Angestelltenverhältnisse, einigermaßen langsam, das finde ich soweit in Ordnung! Natürlich ist auch die Übernahme des Tarifvertrags eine Sache, die wir begrüßen. Quereinsteiger, die Änderungen der Laufbahnen und so weiter, die neuen Teilzeitmöglichkeiten, die auch den Beamten gegeben sind, so etwas begrüßen wir auch. Es gibt einen Punkt, wo wir noch ein bisschen kritisch sind. Wir teilen die Kritik des DGB und auch des Gesamtpersonrats, die die Formel gefunden haben, „Verhandeln statt Verordnen“, bei der sie der Meinung gewesen sind, dass man bei der Umformung doch eine größere Beteiligung der Beschäftigten organisieren könnte. Da gibt es wohl auch positive Zeichen am Horizont, die im Grunde genommen auch gesagt haben, dass es gesetzliche Grenzen gibt, inwieweit mehr Mitbestimmung eingeführt werden kann, aber man kann trotzdem in bilateralen Verhandlungen diese Beteiligung noch erhöhen und noch stärken. Wir erwarten vom Senat auch, dass es in Zukunft noch geschieht, aber ansonsten würden wir sagen, das ist ein guter Anfang und ein guter Weg, und wir werden dem zustimmen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Kuhn, bei dem Thema kann ich Ihnen den Gefallen leider nicht tun, Zunder hineinzubringen, hatten Sie eben gesagt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Die durch den Beschluss der Föderalismuskommission und der Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 notwendig gewordene Neuregelung des Beamtenrechts im Land Bremen wird von der CDU-Fraktion begrüßt. Der vorliegende Entwurf wurde zwischen den norddeutschen Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen ausgehandelt, wobei jedes Land durchaus die Möglichkeit hatte und auch wahrgenommen hat, darüber hinaus eigene Regelungen zu treffen. Da diese von den einzelnen Bundesländern im Nordverbund wahrgenommenen Individuallösungen dem Entwurf nicht entnommen werden können, fordert die CDU-Fraktion den Senat auf, die unterschiedlichen Regelungen in Form einer Synopse für die weitere Bearbeitung im Haushalts- und Finanzausschuss nachzureichen.

In diesem Zusammenhang werden wir dann auch die Kritik der Verbände und Gewerkschaften, die teilweise von Ihnen, Herr Erlanson, eben schon angeführt worden ist, prüfen. Im Einzelnen sind im Entwurf beispielsweise folgende Regelungen enthalten, die von der CDU-Fraktion ausdrücklich mitgetragen werden. Das ist, Frau Busch hat es eben auch schon angesprochen, die Begrenzung der Anzahl der Laufbahnen und Fachrichtungen mit dem Ziel der strukturellen Verschlankung, wobei – gleich an dieser Stelle angemerkt – keine Vermehrung von Planstellen damit gemeint ist, die Erleichterung der Einstellung von Seiteneinsteigerinnen aus der Privatwirtschaft. Wir haben uns in der Vergangenheit hier im Hohen Haus mehrfach über die Notwendigkeit, im Bereich Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität Fachleute einzustellen, unterhalten. Also, auf diesem Weg ist die Möglichkeit gegeben. Stärkere Flexibilität und Ausdehnung der bundesweiten Mobilität! Damit ist ein Wechsel aufgrund der Anerkennung von verschiedenen Abschlüssen bundesweit möglich.

Die CDU unterstützt ferner den Grundsatz des lebenslangen Lernens sowie des Leistungsprinzips, der deutlicher als bisher herausgestellt worden ist, ebenso – auch das ist schon angesprochen worden – die Kompatibilität der Bildungsabschlüsse im Rahmen des Bologna-Prozesses. Weiterhin, auch das hat Frau Busch schon angedeutet, wird die Verlängerung der Dienstzeit für alle Beamten, nicht nur die der Polizeibeamten, von uns begrüßt. Im Übrigen wird damit eine Forderung der CDU aus dem letzten Jahr hier im Haus übernommen.

Für die CDU-Fraktion ist in dem Entwurf ein zentraler Aspekt, dass das Leistungsprinzip, ich habe es eben schon kurz angedeutet, stärker betont wird und die Steuerungsmöglichkeiten der Personalverwaltung erweitert werden. Gerade in einem Haushaltsnotlageland wie Bremen ist es aus unserer Sicht zwingend erforderlich, Personalüberhänge in dem einen Amt auszugleichen mit Notlagen in einem anderen Amt. Ebenso wichtig ist für uns, dass die Umsetzung des Vorhabens kostenneutral sein soll. Hierzu fordert

die CDU-Fraktion den Senat allerdings auf, für die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss eine weitere entsprechende Vorlage nachzureichen.

Die CDU-Fraktion wird dem Entwurf in erster Lesung und der Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich gestehe, auch bei mir ist jetzt ein bisschen die Luft heraus. Das ist heute nur die erste Lesung, wir werden das auch auf Bitte unserer Fraktion zwischen erster und zweiter Lesung in den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen und auch an den Gleichstellungsausschuss, weil, wie Frau Busch schon erwähnt hat, eine Reihe von Dingen dort enthalten sind, die auch für die Verbesserung der Gleichstellung der Beamtinnen, der Kolleginnen im öffentlichen Dienst doch sehr interessant sind, sodass es Sinn hat, die Neuregelungen im Beamtenrecht dort auch zu erörtern.

Ich gestehe, dass diese Gesetze insgesamt für die Grünen nicht gerade die politische Kür sind, und zwar aus zwei Gründen: Erstens würden wir lieber über einheitliches Dienstrecht reden, also über die langfristige Abschaffung des besonderen Beamtenstatus oder jedenfalls die sehr enge Fassung dieses Status. Leider ist in den vergangenen Jahren das Gegenteil eingetreten, auch in Bremen sind die zaghaften Anfänge, etwa bei den Lehrerinnen und Lehrern eher Angestellte einzustellen, wieder rückgängig gemacht worden, und man muss ja auch feststellen, mit tatkräftiger Unterstützung der Gewerkschaften. Der Zug fährt jetzt eher in eine andere Richtung, das ist schade. Wir müssen uns innerhalb des bestehenden Beamtentums, der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums bewegen. Das ist der Rahmen, darauf komme ich noch zurück.

Einheitlich ist das erst recht nicht, weil wir das jetzt in jedem Land einzeln diskutieren müssen. Das ist eines der Grundübel der Föderalismusreform I, aber wir haben das jetzt so. Bremen hat wenigstens versucht, den Mängeln insofern ein bisschen zu entgehen, als wir das wenigstens mit den anderen vier norddeutschen Ländern gemeinsam machen, und daher kommt natürlich auch, Herr Kollege Hinners, dass sie hier im Wesentlichen Übereinstimmung haben, weil Sie ja wissen, dass im Kern in Kiel, in Hannover und in Schwerin das gleiche Gesetz auch auf dem Tisch liegt.

(Abg. Woltemath [FDP]: Hamburg auch!)

Hamburg sogar auch, ja richtig! Die kleine Stadt hatte ich vergessen, ich bedanke mich! Ich glaube,

was die Laufbahnrechte angeht, ist ein wesentlicher Punkt über das frühere Kästchendenken weg. Die prinzipielle Linie der Verschlankung, der Transparenz, der Durchlässigkeit, der Mobilität, auch des Aufstiegs im Wesentlichen durch Weiterbildung, auch der Öffnung zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst finden wir richtig. Im Einzelnen kann man darüber sicherlich noch viel diskutieren. Das wollen wir heute nicht tun.

Wir öffnen die Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte, wir hatten schon länger einen Antrag der FDP liegen, der das verlangt. Wir hatten das noch zurückgestellt. Sie können jetzt bis 68 Jahre entweder auf eigenen Wunsch, wenn der Dienstherr zustimmt oder umgekehrt auf Wunsch des Dienstherrn, wenn sie selbst einverstanden sind, arbeiten. Wir halten das für eine sehr gute Lösung, und glauben, dass da viele Schätze an Erfahrung und Wissen sind, die wir heben können. Das ist eine vernünftige Lösung.

Zur Beamtenbesoldung, auch das will ich nur kurz streifen! Darüber, dass wir das zeit- und wirkungsgleich übertragen, haben wir heute in der Haushaltsdebatte geredet. Ich kann ja als Gewerkschafter durchaus verstehen, dass der DGB in diesem Zusammenhang sagt, das meiste kann dienen und auch die 20 Euro Sockelbetrag hätte man übernehmen müssen. Ganz ernst nehmen kann ich es allerdings nicht, weil wir dann den Beamten etwas lassen würden, was die Angestellten als Kompensation für eine Streichung bekommen haben, und das kann eigentlich nicht sein. Man kann Ungleiches in dem Fall nicht gleich behandeln. Ich glaube, das, was wir mit der Übernahme dieses Abschlusses auf die Beamtinnen und Beamten tun, ist ein riesiger Schritt, eine große Anstrengung. Wir werden versuchen, das im Geleitzug der anderen Länder zu behalten, wir sind da im unteren Drittel, das sind wir aber schon länger, und ich glaube, angesichts unserer Situation wird sich das auch nicht wesentlich ändern.

Abschließend will ich auch nur ganz knapp etwas zu den Vorschlägen des DGB sagen. Wer das gelesen hat, das dicke Konvolut, hat ja gesehen, dass der DGB und auch der Beamtenbund eine Reihe von Detailvorschlägen gemacht haben, die zwar jetzt vorläufig vom Senat beantwortet sind, aber da ist sicherlich nicht in jeder Frage das letzte Wort gesprochen. Ich sichere zu, dass wir die wichtigen Fragen auch zwischen erster und zweiter Lesung wieder aufgreifen werden, dazu gehören natürlich auch die Vorschläge, die die Überschrift „Verhandeln statt Verordnen“ gefunden haben.

Im Kern aber, das will ich hier auch deutlich sagen, glaube ich, dass wir das, was der DGB vorschlägt, nämlich ausgehend davon, dass die Einschränkungen des Streik- und Koalitionsrechts für die Beamtinnen und Beamten in Bremen nicht gelten, dass wir also insoweit das Grundgesetz hier in Bremen außer Kraft setzen, dass aufbauend darauf, wir eher kollektiv öffentlich-rechtliche Verträge bekommen,

dass wir das nicht werden machen können. Wir werden sicherlich Wege diskutieren und finden, die Mitwirkung, Diskussion und Beratung zu verbessern, aber ich glaube nicht, dass das ein gangbarer Weg hier für Bremen wäre – ich komme zum Schluss –, die Grundsätze unseres Beamtentums außer Kraft zu setzen, wie gesagt, die Grünen wären die ersten, die dabei wären, das insgesamt zu machen, aber für Bremen allein können wir es nicht machen. Ich glaube auch nicht, dass der respektvolle Umgang auf gleicher Augenhöhe mit den Beamten an dieser Frage hängt, da gibt es viele Wege.

Wir wissen, dass wir für das, was wir für die Bürger tun müssen und was wir in den nächsten Jahren vorhaben, einen motivierten, gut ausgebildeten Stamm von Beamtinnen und Beamten in Bremen brauchen. Das Gesetz, das wir heute vorlegen, bildet dafür eine gute Grundlage. Ich bitte darum, das in erster Lesung zu beschließen, und ausführlich werden wir es dann nach den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss hier debattieren. – Danke!