Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.
Als Erstes lasse ich über die Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucksache 17/899, Neufassung der Drucksache 17/783, abstimmen.
Wer den Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nr. 17/899, Neufassung der Drucksache 17/783, seine Zustimmung geben möchte, seine Stimmenthaltung signalisieren oder Nein sagen möchte, den bitte ich, dies jetzt deutlich zu äußern, wenn ich den Namen aufrufe.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: 29 Jastimmen, 45 Neinstimmen und 5 Stimmenthaltungen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU ab.
Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/908 abstimmen. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: 29 Jastimmen, 45 Neinstimmen und 5 Stimmenthaltungen.
Jetzt lasse ich über die Artikel 1 und 4 des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Neuregelung des Volksentscheids in dritter Lesung abstimmen.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt.
Bremen Neuregelung des Volksentscheids in dritter Lesung seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit Ja, Nein, Enthaltung zu Wort melden.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt. Mit Ja gestimmt haben 57, Nein 22, Stimmenthaltungen keine.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt die Artikel 1 und 4 des Gesetzes in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.
Meine Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, dass wir noch nicht mit der Abstimmung fertig sind! Es kommt noch eine längere Prozedur. Damit wir das jetzt wirklich korrekt zu Ende bringen, bitte ich diejenigen, die hinausgegangen sind, wieder hereinzukommen und entsprechend an den Abstimmungen teilzunehmen, wenn es möglich ist. Ich finde, es geht um eine wichtige Sache.
Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Ziffern 3 bis 5 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucksache 17/899, Neufassung der Drucksache 17/783, abstimmen. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt.
Frau Präsidentin, um uns nach der eindeutigen politischen Willensbildung des Hauses das weitere Prozedere zu ersparen, würde ich als Antragsteller diesen Antrag zurückziehen, dass die weiteren Abstimmung namentlich durchgeführt werden müssen.
Ich bin damit einverstanden, wenn das Haus auch der Meinung ist, dass wir jetzt die weiteren Abstimmungen nicht mehr namentlich durchführen müssen, mache ich das ohne namentliche Abstimmung. Ist das Konsens? – Gut!
17/899, Neufassung der Drucksache 17/783, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über die Artikel 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Neuregelung des Volksentscheids, Drucksache 17/594, in zweiter Lesung abstimmen. Hier wird jetzt keine namentliche Abstimmung mehr durchgeführt, sondern per Handzeichen abgestimmt.
Wer den Artikeln 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in zweiter Lesung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!