Protocol of the Session on September 19, 2007

Ich habe überhaupt kein Verständnis für Positionen, wie sie auch in der Öffentlichkeit geäußert werden, dass wir uns abschotten sollten und uns sozusagen mit Bremerinnen und Bremern begnügen sollten. Ich finde, alle Qualifizierten, die nach Bremen kommen, uns unterstützen und verstärken wollen, eine gute Ausbildung haben und hier leben, arbeiten, Steuern zahlen und für Bremen wirken wollen, ist uns recht herzlich willkommen. Ich finde, es ist sehr engstirnig und kleinkariert, diese Menschen hier nicht in Bremen haben zu wollen. Wir sind in einer globalisierten Welt kein abgeschottetes Dorf und werden es auch nicht sein, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken)

Lassen Sie mich noch einen Punkt sagen, der gewiss nicht populär ist! Ich möchte Ihnen noch einmal näherlegen, sich kritisch mit der öffentlichen Debatte auseinanderzusetzen, die vor der Sommerpause stattfand, und zwar sowohl den Medien, sage ich auch ganz bewusst, als auch den Menschen der Öffentlichkeit, die sich durch Leserbriefe und Äußerungen an dieser Debatte beteiligt haben. Es ist in dieser Debatte auch viel Richtiges gesagt worden über Fehler, die in der Politik gemacht worden sind, und ich habe das eben auch eingeräumt, aber meines Erachtens ging diese Debatte an verschiedenen Punkten ein ganzes Stück zu weit. Es ist in Kommentaren in der Presse und auch in Leserbriefen eine Art Stimmung aufgekommen, die davon sprach, dass eine Senatorin, die sich weder strafrechtlich noch sonst irgendwie etwas hat zuschulden kommen lassen, sondern die zurückgetreten ist von einem politischen Amt, „keinen Fuß mehr in diese Stadt setzen sollte“ – das ist ein Zitat! –, der der Boden zu heiß sein sollte in dieser Stadt, und diese Senatorin hat auch ganz konkret Morddrohungen erhalten.

Ich glaube, dass diejenigen – sowohl die in den Medien als auch die Bürgerinnen und Bürger, die sich an dieser Debatte beteiligt haben – sich noch einmal überlegen sollten, ob es sinnvoll ist, diese Debatte in diese Richtung – jetzt an der Person Karin Röpke, es könnte aber auch an einer anderen Person sein – so weit zu treiben. Ich glaube, wer diese Debatte so weit treibt, solche Zitate zu bringen, fängt sie nicht wieder ein und leistet so einen Beitrag, unsere Gesellschaft undemokratischer zu machen und nicht demokratischer. Auch wenn es nicht populär ist, sollten wir uns hier dagegen wehren, so behandelt zu werden und

solche Formulierungen hier öffentlich gebrauchen zu lassen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Glocke)

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss!

Die grüne Fraktion hat es heute mit in ihrer Position, die sie 2003 vertreten hat in diesem Haus, dass sie gegen die Änderung des Beamtengesetzes gestimmt hat, diese 4 Stellen von der Ausschreibungspflicht auszunehmen, sehr leicht, weil sie die gleiche Position vertritt wie 2003. Wir werden der Änderung zustimmen, diese Regelung wieder abzuschaffen. In Zukunft werden alle Stellen in der Bremischen Bürgerschaft öffentlich ausgeschrieben, und das ist auch gut so. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Ravens.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da ich dem Präsidium schon seit längerer Zeit angehöre, habe ich mich damals auch hingestellt und gesagt, ich bin für diese Änderung, und habe damals sehr lautstark der Rednerin der SPDFraktion zugestimmt, die da sagte: Wir wollen das Selbstbewusstsein des Parlaments stärken. Auf der Seite der Staatsräte bei den Senatoren wird entschieden, der wird es, und ich wollte eigentlich auch meinem Kollegen Präsidenten damit ein bisschen mehr den Rücken stärken, denn er ist hier nicht irgendjemand, sondern er ist der höchste Repräsentant dieses Hauses, dieses Landes.

Ich zitiere noch einmal, und ich unterstreiche das auch heute noch, obwohl das vielleicht nicht jedem gefällt. Die Rednerin von der SPD sagte damals, ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Ich denke, es sollte für Parlamentarier eine Selbstverständlichkeit sein, diesem Gesetz zu folgen“, also der Änderung der Nichtausschreibung. „Wir werden hier heute die Stellen im Haus der Bürgerschaft, die hier aufgelistet sind, entsprechend behandeln“ – das sind die Stellen, die Herr Dr. Güldner gerade meinte – „wie die Stellen bei Senatoren, und ich glaube, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der höchste Mann protokollarisch hier im Staat Bremen doch zumindest einem Senator gleichgestellt sein sollte.“

Nun hat uns die Zeit hier ein Stück überrollt, und ich sage das gleich vorweg: Wir hätten diesen Antrag auch unterschreiben können, wir wollten es der Verwaltung jedoch nicht zumuten, dass noch einmal ein Änderungsantrag kommt, werden ihm also zu––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

stimmen, selbstverständlich. Was jetzt im Sommer passiert ist, wissen wir. Aus dem Grunde ist es besser, dass wir hier im Haus unsere Stellen alle ausschreiben, zumindest die höherwertigen Stellen. Alle anderen werden ja meistens sowieso ausgeschrieben, entweder innerbehördlich oder auch in den Zeitungen.

Ich glaube, dass wir einen ganz kleinen Gedankenfehler gemacht haben, denn die Position des Staatsrates – es ging ja jetzt vor allen Dingen um den Direktor – unterscheidet sich doch wesentlich von dem eines Direktors bei der Bürgerschaft. Der Staatsrat führt nämlich als Vertreter im Amt die Amtsgeschäfte verantwortlich. Das ist der Unterschied!

Der Präsident der Bürgerschaft wird durch die Vizepräsidenten, also durch uns beide, im Wechsel vertreten. Das ergibt sich allein aus Paragraf 13 der Geschäftsordnung. Ich bin auch kein Jurist, aber ich habe es mir jetzt sagen lassen, der Direktor bei der Bürgerschaft hingegen vertritt den Präsidenten nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung. Das steht in Paragraf 73 unserer Geschäftsordnung. Der Direktor ist nämlich gehalten, nicht mit dem Präsidenten, sondern natürlich mit allen Mitgliedern des Vorstands vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, aber erst recht mit allen Fraktionen. Aus diesem Grund ergibt sich eigentlich schon, dass ein Auswahlverfahren nach öffentlicher Ausschreibung das Beste ist. Ich glaube, folgerichtig ist die jetzige Änderung des Beamtengesetzes im Interesse aller am parlamentarischen Geschehen Beteiligten.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir sollten der Änderung einstimmig zustimmen, sodass es dann anschließend keine Unstimmigkeiten mehr gibt. Ich glaube, es hat sich aber auch jetzt, das muss ich einmal sagen – allen Kollegen einen herzlichen Dank! –, bei der Bestellung von Herrn Hage zum neuen Direktor dieses Hauses gezeigt, dass man es auch nach einer Ausschreibung einstimmig hinbekommen kann. Man muss ja immer sehr vorsichtig sein, den Besten – so haben wir es empfunden – für dieses Haus zu finden, und ich danke allen noch einmal!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Woltemath.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich kann es kurz machen: Auch wir hätten den Antrag mit unterschreiben können. Wir werden dem Antrag zustimmen. Ich denke, das ist ein breites Signal nach außen.

Die Diskussion im Sommer hat ja gezeigt, dass bei der ursprünglichen Änderung ein gewisser Denkfehler gemacht worden ist, den Herr Ravens eben auch noch einmal aufgezeigt hat. Wir hatten das damals kritisiert. Wir haben recht behalten. Wir wollen nun aber nicht in Schadenfreude verfallen, und deshalb, finde ich, ist es gut, dass das jetzt korrigiert wird. Wir werden dem zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei der Linken und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Sieling.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man in die Republik schaut, wird man in den Landtagen beide Modelle finden. Man wird sowohl das Modell finden, dass das noch wenige Minuten gültige Beamtengesetz seine Anwendung findet, also Präsidium und Präsident sich – wie es ja bei Senat und Staatsräten üblich ist – den Direktor aussuchen können und auch das sonstige Umfeld, und man wird den Fall finden, den wir jetzt wieder etablieren, dass nämlich diesem eine Ausschreibung zugrunde gelegt werden soll.

Ich denke – das zeigt auch die Debatte der gesamten letzten Jahre –, dass wir auf gutem Wege sind, wenn wir auch bei wichtigen und bei Führungsfunktionen dazu kommen, dass wir Ausschreibungen folgen. Von daher wird auch meine Fraktion in der Abwägung jetzt eine Veränderung vornehmen gegenüber der Position noch vor einigen Jahren, und wir haben es ja auch deshalb gemeinsam hier mit eingebracht. Wir werden dieser Änderung zustimmen und wollen das, was ja schon – meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es gesagt – praktiziert worden ist.

Der Kollege Ravens hat noch einmal auf diesen Vergleich mit den Staatsräten hingewiesen. Das war in der damaligen Argumentation natürlich politisch gemeint und nicht de jure. Wie gesagt, da liegen die Argumente so und so. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Parlament, dieses Präsidium und auch der neue Direktor genau die Stärke haben werden, die vorher das Team hier im Hause hatte. Ich denke, dass das durch ganz andere Dinge erfolgt, aber nicht von der Frage abhängig ist, ob man ausschreibt oder nicht. Wir sind da auf einem sehr guten Weg, und ich muss sagen, ich freue mich sehr darüber, dass wir das auch hier im Hause bei einer wichtigen Angelegenheit gemeinsam beschließen.

Ich will zum Schluss noch einmal darauf hinweisen, dass diese Änderung ja schon auf den Weg gebracht wurde, als wir uns, denke ich, insgesamt für ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

das Haus in einer schwierigen Diskussionslage, gerade öffentlich, befanden durch die Wahrnehmung und durch die Diskussion in den Medien, teils auch in der Politik, aber eben auch bei vielen Bürgerinnen und Bürgern über die Bewerbung und den Vorschlag, Karin Röpke für dieses Amt vorzusehen. In dem Zusammenhang war aber schon diese Änderung vorgeschlagen worden.

Ich brauche jetzt hier zu dem Punkt und zu der Bewerbung von Karin Röpke nichts weiter zu sagen, weil der Kollege Dr. Güldner dies hier in ganz ausführlicher Art und umfänglicher Weise gemacht hat. Ich kann mich dem nur voll und ganz anschließen. Wir müssen sehr aufpassen, meine Damen und Herren, dass wir Populismen und kurzatmigen Auseinandersetzungen auch gerade als Parlament, als Bremische Bürgerschaft, nicht weiter zum Opfer fallen. Das war eine ganz schwierige Situation. Jetzt werden wir aber einhellig – und das ist gut so! – diese Änderung beschließen. – Ich bedanke mich herzlich!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der Linken und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Antrag der Fraktion Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/27 inzwischen vom Antragsteller zurückgezogen wurde, lasse ich jetzt über den Gesetzesantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/51 abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes, Drucksache 17/51, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig das Gesetz in erster Lesung.

Bericht des Vorstands gemäß § 40 in Verbindung mit § 24 Bremisches Abgeordnetengesetz zur Höhe der Fraktionszuschüsse

Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft vom 27. Juli 2007 (Drucksache 17/28)

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat Herr Präsident Weber.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin gebeten worden, als Vorsitzender des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss das Ergebnis der Verhandlungen hier kundzutun.

Das Parlament der Freien Hansestadt Bremen, unser Landesparlament und seine Fraktionen haben klar definierte Aufgaben in der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben eine besondere verfassungsrechtliche Stellung. Die notwendige Kontrolle der Regierung durch das Parlament wird in großem Umfang von den Fraktionen hier im Hause getragen. Das Parlament und seine Fraktionen, meine Damen und Herren, stehen dabei dem vielfach besser ausgestatteten Apparat der Exekutive gegenüber, den sie natürlich effektiv kontrollieren sollen. Gleichzeitig, liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen die Fraktionen noch die Aufgaben als Kommunalfraktionen für die Stadtbürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen wahr. Durch die Personenidentität von Landtag und Stadtbürgerschaft werden natürlich auch erhebliche Einsparungen erzielt.

Um die Fraktionszuschüsse der Öffentlichkeit transparent zu machen, gibt es eine Reihe von Regelungen. Die Fraktionszuschüsse beruhen auf dem Abgeordnetengesetz und werden ausdrücklich sowohl in der Verteilung als auch in der Höhe in den Haushalt der Freien Hansestadt Bremen aufgenommen. Die Fraktionen sind verpflichtet, über diese empfangenen Haushaltsmittel jährlich Rechenschaft abzulegen. Diese Rechenschaftsberichte, meine Damen und Herren, werden als Drucksache des Parlaments regelmäßig veröffentlicht. Darüber hinaus hat der Vorstand in der Bremischen Bürgerschaft in der Vergangenheit regelmäßig über die Veränderungen der Fraktionszuschüsse berichtet.

Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft legt Ihnen heute die Drucksache vor. Ich bitte Sie, das Zahlenwerk im Einzelnen aus der vorgelegten Drucksache zu entnehmen. Ich bitte Sie, dieser Drucksache heute Ihre Zustimmung zu geben! – Herzlichen Dank!

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.