Protocol of the Session on June 18, 2009

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die Schülerinnen und Schüler haben sich ganz besonders Sorgen darüber gemacht, was die Frage der Schulplanung angeht. Eines ist schon erwähnt worden: Das Schulgesetz liegt jetzt vor, aber wir werden noch eine große Planung haben, nämlich die Schulstandortplanung, die Schülerinnen und Schüler noch viel direkter betreffen wird. Hier sollten wir versuchen, sie noch mehr in die Schulstandortplanung einzubeziehen, als uns das beim Schulentwicklungsplan gelungen ist. Sie sind im Fachausschuss eingebunden gewesen, haben aber relativ wenig daran teilgenommen und Anteil genommen. Der Prozess sollte an dieser Stelle jetzt vielleicht besser gelingen.

Ich werde den Beiräten ans Herz legen, wenn jetzt die runden Tische zur Schulstandortplanung in den Stadtteilen wieder anfangen – eine erste Veranstaltung habe ich gemacht –, dass sie versuchen, die örtlichen Schülerräte auch mit einzubeziehen, und dass wir versuchen sollten, diesen Prozess wirklich einmal auf die Stadtteile zu beziehen, dass junge Leute über Schulstandortplanung und Kapazitätsfragen mitdiskutieren. Ich glaube, das könnte ein guter lokaler Prozess werden.

Jugendliche interessieren sich immer ganz besonders dann für Politik, wenn sie direkt betroffen sind. Wir haben bei dem Schulentwicklungsplan schon runde Tische gehabt und wollen das ganze Instrument nach der Sommerpause wieder benutzen, um die Standortplanung zu beschreiben. Da würde es sicherlich ein guter Vorprozess für das Frühjahr sein,

wenn hier wieder im Parlament diskutiert wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn das gelingt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Lassen Sie mich noch einen Satz zu den Kindergärten sagen. Hier besteht eine Forderung, die wir leider aus Finanzgründen nicht erfüllen können, der kostenlose Besuch des Kindergartens. Ich denke aber, das Ressort hat hier doch schon einiges geleistet, was in den Forderungen steht. Ein Rahmenplan ist erstellt worden, das haben die Jugendlichen vielleicht nicht gewusst. Ein gemeinsamer Rahmenplan für Kindergarten und Schule ist verabredet worden, und die Rolle der deutschen Sprache ist in diesem Rahmenplan, der jetzt für die Kindergärten existiert, auch bereits enthalten. Dass die Jugendlichen sich über die deutsche Sprache Gedanken machen, wenn es uns auch im Tonfall manchmal nicht so genehm ist, ist ja richtig.

(Beifall bei der CDU)

Sie sagen: Hiermit ist doch der Schulerfolg verbunden, deshalb müssen junge Menschen gerade in der Kindergartenzeit diese Sprache erwerben! Wir wissen inzwischen, der Spracherwerb ist eigentlich bereits mit sechs Jahren abgeschlossen. Das heißt, diese Phase ist ganz besonders wichtig, damit alle Jugendlichen, deutsche und andere Jugendliche und Kinder mit anderem kulturellen Hintergrund, eine Chance im deutschen Schulsystem haben.

Lassen Sie mich auch noch ein Wort zu „Stopp der Jugendgewalt“ sagen. Hier wird mehr Geld gefordert, das finde ich auch ausgezeichnet, dass die Jugendlichen sich mit diesem Konzept des Senats beschäftigt haben. Wir haben vorgesehen, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, 1 Million Euro einzubeziehen, und auch die Dunkelfeldstudie ist in Auftrag gegeben worden, das war etwa der gleiche Zeitpunkt, als das passiert ist, wenn ich mich recht entsinne.

Rundum: Ich denke, das Parlament nimmt die Jugendlichen an dieser Stelle sehr ernst, und ich werde meinen Beitrag dazu leisten, dass die nächste Veranstaltung auch wieder so gut gelingt, wie wir das hier jetzt in diesem Ergebnis vorliegen haben. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/784, und von der Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft, Drucksache 17/810, Kenntnis.

Meine Damen und Herren, es ist inzwischen interfraktionell vereinbart worden, den heutigen Nachmittag in folgender Weise zu gestalten: Wir setzen die Tagesordnung mit Punkt 18 fort, da geht es um die Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Darauf werde ich den Tagesordnungspunkt 19 aufrufen, das Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes, anschließend – außerhalb der Tagesordnung – den Tagesordnungspunkt Gesetz zur Änderung des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und daran anschließend die beiden Punkte zum Schulsport für Kinder. Anschließend, wenn dann überhaupt noch Zeit verbleibt, werden wir entsprechend der bisherigen Tagesordnung verfahren. – Soweit zu der Gestaltung der weiteren Sitzung.

Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen zur Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Klausel

Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft vom 2. Juni 2009 (Drucksache 17/811)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund eines Volksbegehrens, das vom Verein „Mehr Demokratie e. V.“ Ende 2006 eingebracht wurde, reformierte die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht. Von da an wurde die bisher in Bremerhaven für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung angewandte Fünfprozentsperrklausel abgeschafft. Zwei Jahre später, am 7. Februar 2008, beschloss die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven mit Zustimmung der SPD und CDU und gegen das Votum der Fraktionen DIE LINKE, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Wiedereinführung der Fünfprozentklausel. Darauf folgend brachten SPD und Bündnis 90/ Die Grünen am 4. Juni 2008 den Dringlichkeitsantrag 17/426 in die Bremische Bürgerschaft ein, in dem die Wiedereinführung der Fünfprozentsperrklausel für die Wahl der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung gefordert wurde. Man merke auf! In Bremerhaven in der Stadtverordnetenversammlung ist die Partei Bündnis 90/Die Grünen gegen die Wiedereinführung der Fünfprozentsperrklausel und im Bremer Landtag dafür. Das ist folglich eine genau entgegengesetzte Auffassung.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie kennen vermutlich die Hinter- gründe!)

Da fragt sich der verwunderte Beobachter, ob eine Regierungsbeteiligung wirklich eine derart unseriöse Umgangsweise mit politischen Anschauungen rechtfertigt.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das sieht man bei der LINKEN in Berlin!)

Meine Damen und Herren, DIE LINKE wies auch diesmal darauf hin, dass sie dieses Vorgehen als einen undemokratischen Akt einordnen und als sehr problematisch einstufen würde, denn ein so zum Positiven reformiertes Wahlrecht darf nicht aufgrund fadenscheiniger Begründungen und unter dem Hinweis der Koalitionstreue verschlechtert werden! Aber allen Gegenreden zum Trotz stimmten SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der ersten Lesung für die Wiedereinführung der Fünfprozentsperrklausel und übersandten den Antrag anschließend an den nichtständigen Ausschuss „Erleicterung der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“. Dieser wiederum beschloss am 3. Juli 2008, dass der Staatsgerichtshof angerufen werden solle, um von ihm eine rechtliche Stellungnahme erhalten zu können. Dieses ungewöhnliche Verfahren allein zeigt schon, wie sicher sich der Gesetzgeber – in diesem Fall SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen – war.

Nun hat der Staatsgerichtshof am 14. Mai 2009 sein Urteil gesprochen. Der Präsident des Staatsgerichtshofs erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass die Wiedereinführung der Fünfprozentsperrklausel für die Wahl der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung gegen die Bremer Verfassung verstoße und dass das Urteil einstimmig gefasst wurde.

(Beifall bei der LINKEN)

Weiter führte er aus, dass eine Wiedereinführung der Fünfprozentsperrklausel die Chancengleichheit und die Wahlgerechtigkeit einschränken würde. Hier musste für die verfassungsrechtlichen Grundsätze und der fundamentalen Gleichheit und gegen Tendenzen des Machterhalts von regierenden Parteien entschieden werden. Die Wiedereinführung der Sperrklausel wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn das Fehlen einer Sperrklausel zu erheblichen Störungen führen würde. Nach Auffassung des Staatsgerichtshofs sind diese Befürchtungen aber unwahrscheinlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will an dieser Stelle nicht mehr auf die mehr als blamablen Vorträge der Verfechter der geplanten Gesetzesänderung vor dem Staatsgerichtshof eingehen. Das ständige Kopfschütteln der Richter war eigentlich Beweis genug für den Unsinn, der dort von den Vertretern der SPD von Bremen und Bremerhaven vorgetragen wurde. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, ich hoffe, dass Sie nun

eine andere Sichtweise zur Wiedereinführung der Fünfprozentsperrklausel gefunden haben und diese nicht weiter verfolgen werden. Das Urteil birgt aber auch noch einen zusätzlichen Anreiz. Bei der Urteilsbegründung wurde auch deutlich darauf hingewiesen, dass wir auch in der Stadtbürgerschaft etwas verändern könnten. Es wurde auf eine Möglichkeit des Streichens der Fünfprozentsperrklausel für die Wahl des Bremer Stadtparlaments hingewiesen. Jetzt stellt sich die Frage, welche Gründe außer denen des Machterhalts oder vorgeschobener Praktikabilitätshinweise Sie aufbringen werden, um diese Ziele zu verhindern. Wir jedenfalls werden in unserer Fraktion und mit den Menschen in Bremen darüber in einen ausführlichen Disput treten und Sie eventuell mit der Einbringung eines entsprechenden Antrags behelligen.

(Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Be- glücken!)

Dieses hätte ausschließlich zur Folge, dass auch in der Stadt Bremen die Bürgerschaft für Stadt und Land getrennt gewählt werden könnte, das wäre ein weiterer Erfolg für die Demokratie Bremens und somit ein Demokratiegewinn für unsere Wählerinnen und Wähler. Meine Damen und Herren, ich denke, dass diese Trennung zur Wahl der Stadtbürgerschaft und der Bürgerschaft (Landtag) ein interessanter Gedanke ist und wir die Chance nutzen sollten, die Umsetzbarkeit auch imnichtständigen Ausschuss „Erleichterung der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ zu beraten. Wir, DIE LINKE, sind schon sehr auf die Ergebnisse gespannt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Tittmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Urteil des Staatsgerichtshofs, die Fünfprozenthürde in Bremerhaven abzuschaffen, ist ein großer Sieg der Demokratie und des Volksbegehrens, und er ist ein großartiger Tag für Bremerhaven. Dieses Urteil schafft Chancengleichheit für alle kleineren Parteien und Wählervereinigungen, diese undemokratische Fünfprozenthürde, sprich Sperrklausel, die ja bekanntlich von den etablierten Parteien aus reiner Machtgier, Machterhalt und parteipolitischem Machtkalkül eingeführt worden ist, prozentual zu umgehen. Das ist auch gut so. Dadurch kann eine wirklich demokratische Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden, weil es eine viel bessere und lebendigere politische Gestaltungsmöglichkeit für alle vertretenen Parteien und Wählervereinigungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet. Davor haben fast alle sogenannten demokratischen Parteien

große Angst, weil sie unter allen Umständen ihr Machtmonopol behalten wollen.

Das Unehrliche daran ist die Tatsache, dass einige Mandatsträger unterschiedlichster Parteien zum Beispiel beim Bündnis 90/Die Grünen, die den damaligen Aufruf der Bürgerinitiative, „Mehr Demokratie“ wahrscheinlich nur pro forma für den Wegfall der Fünfprozenthürde mit unterschrieben haben, heute angeblich nichts mehr davon wissen wollen und gegen das Urteil des Staatsgerichtshofs vehement ankämpfen und das Urteil nicht akzeptieren wollen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wie bitte? Sie haben doch nicht alle Tassen im Schrank!)

Ja, es gibt unterschiedliche Meinungen beim Bündnis 90/Die Grünen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie sind ja nicht mehr von dieser Welt!)

Der eine will sie, die anderen wollen es nicht. Ja, Herr Dr. Güldner, ich weiß, dass Bündnis 90/Die Grünen ein sehr seltsames Demokratieverständnis hat. Das haben Sie schon in den letzten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven deutlich unter Beweis gestellt, indem Sie wohlwissend gegen die Entscheidung und das Urteil des Gerichts, meines Erachtens rechtswidrig, gegen den Einzug von Herrn Timke in die Stadtverordnetenversammlung gestimmt haben. Sie haben damit wohlwissend den Rechtsspruch eines Gerichts eindeutig ignoriert.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie behaupten einfach Lügen da vorn!)

Nun frage ich Sie allen Ernstes, wer sind denn nun die wirklichen Demokraten,

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Hat mit der Fünfprozenthürde überhaupt nichts zu tun!)

Sie, die dieses Gerichtsurteil nicht akzeptieren wollen und ablehnen, oder ich, der ein Gerichtsurteil anerkennt, ob es ihm nun passt oder nicht, und der nachweislich schon immer für die Demokratie gekämpft hat?

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Kompletter Schwachsinn, was Sie da reden!)

Wer sind denn nun die Demokraten, Herr Dr. Güldner? Sie oder wir oder ich? Sie bestimmt nicht!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie sind hier der allerletzte Demo- krat, der das hier sagen darf!)

Darum sage ich in aller Deutlichkeit: Herr Dr. Güldner, betreiben Sie und alle sogenannten demokratischen Parteien endlich eine Politik zum Wohle und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger! Nehmen Sie die berechtigten Sorgen und Ängste der Bevölkerung, vor allem der Jugendlichen, endlich einmal ernst, und handeln Sie auch danach! Betreiben Sie eine gerechte Sozialpolitik, eine bessere Arbeitsmarktpolitik, eine bessere Jugendpolitik! Betreiben Sie insgesamt eine bessere Politik zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der kleinen Leute! Dann brauchen Sie auch keine Angst vor dem Wegfall der Fünfprozenthürde zu haben. Das werden Sie aber niemals schaffen, dazu sind Sie nicht in der Lage. Ich als demokratischer parteiloser Abgeordneter begrüße das demokratische Urteil des Staatsgerichtshofs sehr als einen weiteren Meilenstein unserer Demokratie. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist lächerlich! Gastredner bei NPD-Veranstaltungen!)

Herr Dr. Güldner, ich wäre auch zu Ihrer Veranstaltung gegangen!