Protocol of the Session on May 27, 2009

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Anerkennung der Schutzbedürftigkeit Eingetragener Lebenspartnerschaften –, Drucksache 17/714, in dritter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Anerkennung der Schutzbedürftigkeit von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften –, Drucksache 17/714, in dritter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der LINKEN und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, damit sind wir wieder einmal genau Punkt 13 Uhr zur Mittagspause mit diesem Tagesordnungspunkt fertig.

Ich unterbreche die Sitzung (Landtag) bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.00 Uhr)

*) Zur Änderung der Landesverfassung ist nach Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Bürgerschaft (Landtag) erforderlich. Durch eine nachträgliche Überprüfung der Anwesenheit sowie der Stimmabgabe wurde festgestellt, dass diese notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Bürgerschaft (Landtag) nicht erreicht worden war, so dass eine Änderung der Landesverfassung nicht erfolgte.

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.32 Uhr.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Beratung fort.

Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Bestimmungen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 21. April 2009 (Drucksache 17/759) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Bestimmungen Mitteilung des Senats vom 12. Mai 2009 (Drucksache 17/778) 1. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 26. Mai 2009 (Drucksache 17/796)

u n d

Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 26. Mai 2009 (Drucksache 17/798)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Othmer. Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt, ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir die Änderungsanträge der Fraktion der FDP, Drucksache 17/796, und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/798, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir entsprechend verfahren. Die allgemeine Aussprache ist eröffnet. Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlagen. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Ich weise darauf hin, dass verlängerte Redezeit vereinbart ist, für den ersten Redner 15 Minuten, dann nach Geschäftsordnung. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Güngör.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ergebnisse der Leistungsvergleichs––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

studien wie PISA oder IGLU haben uns gezeigt, dass das bremische Schulsystem leistungsfähiger gestalten müssen. Deshalb wurden schon zu Zeiten der Großen Koalition viele Maßnahmen in die Wege geleitet, um Anschluss an die anderen Bundesländer zu bekommen. So wurde zum Beispiel die Unterrichtsversorgung verbessert und auch mit einer Vielzahl von Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und -sicherung begonnen. Es wurden Vergleichsarbeiten und ein teilzentrales Abitur eingeführt, die Schulen wurden für interne und externe Evaluatoren geöffnet, und wir haben Fortbildungsbudgets und -verpflichtungen festgeschrieben, um den Schulen mehr Eigenständigkeit zuzugestehen. (Beifall bei der SPD)

Gleichwohl muss man hier betonen, dass es hohe Reibungsverluste gab. Die bildungspolitischen Positionen der SPD und CDU waren kaum kompatibel. Doch zu Beginn dieser Legislaturperiode 2007 waren sich die Fraktionen alle einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Insbesondere bestand Einigkeit darüber, dass wir an der bestehenden Schulstruktur im Lande Bremen, die sehr vielfältig ist, nicht haltmachen können, sondern diese einfach übersichtlicher gestalten müssen. Der SPD-Fraktion gelang es, fast alle Fraktionen – ihrer unterschiedlichen bildungspolitischen Couleur ungeachtet – zu gewinnen, um diese Schulreform mit dem von uns initiierten Bürgerschaftsantrag zur Einrichtung eines Fachausschusses in die Wege zu leiten. Dessen Auftrag war es, ausgehend von einer Bestandsaufnahme des bremischen Schulsystems Vorschläge zu entwickeln. Ein Hauptaugenmerk sollte dabei auf die Qualität des Schulsystems gelegt werden und damit auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Dabei sollte ganz besonders auf einen Punkt Wert gelegt werden, nämlich wie die enge Kopplung von sozialer Herkunft und Schulerfolg vermindert werden kann. Wichtig für uns war aber auch, die Weiterentwicklung des Schulsystems in einem transparenten und – ganz entscheidend – von einem breiten Konsens und gesellschaftlicher Unterstützung getragenen Prozess in Bremen zu organisieren. Den Schulen sollte Ruhe und Planungssicherheit gewährleistet werden, damit sich diese ihrer Arbeit an der Umgestaltung des Schulsystems konzentriert widmen können, und den Eltern von schulpflichtigen Kindern wollten wir Verlässlichkeit geben. Der von der Deputation für Bildung eingesetzte Fachausschuss hat sich unter Beteiligung der Elternund Schülervertretungen, der Berufsverbände, der Lehrer sowie unter Hinzuziehung zahlreicher Expertinnen und Experten zu unterschiedlichen Themenbereichen ein Jahr lang mit der künftigen Schulentwicklung in Bremen befasst. Im Oktober vergangenen Jahres hat der Fachausschuss seine Empfehlungen vorgelegt. Parallel dazu wurden vor Ort von den Ortsämtern und den Beiräten runde Tische organi

siert. Dort wurden unter einer großen Beteiligung fachlicher und lokaler Öffentlichkeit Vorschläge und Planungen, die den konkreten Schulstandort in den einzelnen Regionen der Stadtgemeinde Bremen betrafen, erörtert. Ich denke, dass diese Form der Beteiligung und vor allem die zu jeder Zeit gewährte Transparenz einen Vorbildcharakter haben, den wir auch in Zukunft gewährleisten sollten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Darüber hinaus haben Rot-Grün und die CDU ein gemeinsames Konsenspapier unterzeichnet, in dem sie sich dazu verpflichtet haben, den im Schulentwicklungsplan vorgesehenen qualitativen und strukturellen Weiterentwicklungsprozess für das bremische Schulsystem für die nächsten zehn Jahre gemeinsam zu tragen. Das Ergebnis, welches aus diesem wohl einzigartigen Prozess, der auch bundesweit sehr viel Lob erhalten hat, hervorgeht, kann sich sehen lassen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir befassen uns heute in der ersten Lesung mit der Schulgesetz- und Schulverwaltungsgesetznovelle, in der die Empfehlungen des Fachausschusses Schulentwicklung umgesetzt werden und die künftige Schulstruktur festgelegt wird. Die wichtigen Kernelemente möchte ich noch einmal hervorheben: Erstens, es soll eine verpflichtende Sprachstandserhebung aller Vierjährigen und die Teilnahme an der verpflichtenden Sprachförderung, sofern bei der Erhebung Defizite festgestellt wurden, eingeführt werden, denn alle Kinder, die Sprachförderung benötigen, sollen diese in Zukunft auch bekommen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zweitens, es wird eine Reduzierung der Vielgliedrigkeit des bremischen Schulsystems geben. Das heißt konkret, dass es Grundschulen von Klasse 1 bis 4 mit einem festgelegten Einzugsbereich – Ausnahmen davon werden unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen – geben wird. Nach der Grundschule wird die Konzentration nur noch auf zwei Schularten gelenkt, nämlich die stadtweit anwählbaren Oberschulen und die acht durchgängigen Gymnasien, die beide auch gleichwertig zum Abitur führen werden.

Die Oberschule selbst wird sich an der individuellen Leistungsfähigkeit orientieren und auf die unterschiedlichen Anforderungsniveaus der Schülerinnen und Schüler in innerer und äußerer Leistungsdifferenzierung unterrichten. Die Oberschule wird alle Abschlüsse anbieten und in der Regel nach neun Jahren zum Abitur führen. Es wird aber auch die Mög

lichkeit geben, das Abitur nach acht Jahren zu erreichen. Die durchgängigen Gymnasien werden auf einem Anforderungsniveau unterrichten und führen nach acht Jahren zum Abitur. Es besteht ein Abschulungsverbot, und damit hat das Abschieben von Schülern ein Ende.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Drittens, für die Schülerinnen und Schüler, die aller Voraussicht nach die Schule ohne einen Abschluss verlassen würden, werden wir die Werkschule einrichten. Diese haben die Möglichkeit, die Werkschule zu besuchen, sie kann freiwillig angewählt werden, ist erst ab der neunten Klasse besuchbar und soll dazu verhelfen, dass diese Schülerinnen und Schüler einen Abschluss bekommen.

Viertens werden wir schrittweise die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Regelschulen integrieren, wobei für die Übergangszeit ein Elternwahlrecht über die Form der Förderung in zentralen Einrichtungen oder in Schwerpunktschulen mit integrierten Zentren für unterstützende Pädagogik konstituiert wird.

Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage, um ein längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Die Kooperation und der Verbund von Primarstufe und Sekundarstufe I kann durch dieses Gesetz verwirklicht werden.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich haben wir damit noch nicht alles erreicht, was wir uns gewünscht haben, aber wir haben einen wesentlichen Meilenstein auf dem Weg dahin geschafft, denn in allen Bundesländern steht zurzeit das Schulsystem auf dem Prüfstand. In vielen Bundesländern wird begonnen, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule zusammenzulegen. Ich bin froh, dass wir hier in diesem Parlament einen gemeinsamen Weg, der von den drei großen Fraktionen unterstützt wird, gefunden haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten waren wir der Auffassung, dass wir neben den Gymnasien eine völlig gleichwertige Säule haben wollen. Insbesondere wollen wir ein ausgewogenes Verhältnis von leistungsschwächeren und leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern in der Oberschule haben, denn nur so können die Schwächeren von den Stärkeren und die Stärkeren von den Schwächeren profitieren. Das ist nur möglich, wenn nicht alle leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler nach der Klasse

4 in die Gymnasien abwandern. Auch deshalb müssen wir die Oberschulen attraktiv ausgestalten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zur Umsetzung bedeutet das, dass in Bremen die acht durchgängigen Gymnasien mit ihren Schülerkapazitäten in der Sekundarstufe I erhalten bleiben. Die Stadtgemeinde Bremerhaven wird selbst über ihr Schulangebot entscheiden. Die gymnasialen Bildungsgänge in den Schulzentren werden ab dem Schuljahr 2010/2011 beginnend mit den Klassen 5 mit den Sekundarschulen unter dem Dach der Oberschule verschmolzen. Das heißt, dass in Zukunft circa 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler länger gemeinsam lernen. Aus unserer Sicht sind die Oberschulen mit ihren kleineren Lerngruppen, ihrem individuellen Förderauftrag und ihrem zusätzlichen pädagogischen Personal auch für bildungsnahe Eltern aufgrund ihrer anderen Lernphilosophie und Zeitorganisation attraktiv.

(Beifall bei der SPD)

Schließlich werden wir im Herbst die Standortfrage gut vorbereitet durch die runden Tische angehen. In diesem Zusammenhang werden wir uns auch mit der Frage der Standorte der gymnasialen Oberstufen befassen. Bei der Ausstattung von Oberschulen mit gymnasialen Oberstufen ist in jedem Falle zwischen dem Ziel, mit einem durchgängigen Angebot die Attraktivität einzelner Oberschulen zu steigern, und dem Ziel, für die Schülerinnen und Schüler ein umfassendes Fächerangebot vorzuhalten, abzuwägen, und darauf werden wir achten.

(Beifall bei der SPD)

Viele Änderungen in dem heute vorgelegten Gesetzestext sind seitens der Regierungsfraktionen ausgiebig beraten worden, und viele Änderungen, die sich auch im Rahmen der Anhörungen ergeben haben, sind in dem Gesetzestext bereits enthalten. Aber klar ist, dass auch aus Sicht der SPD-Fraktion noch Änderungsbedarf besteht. Zum Beispiel müssen wir über Paragraf 20 Absatz 2 beraten. Hier wird zum Beispiel festgelegt, dass die Oberschulen auch die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der berufsbildenden Bildungsgänge umfassen können. Es darf aber nicht zu einer Aushöhlung der Berufsschulen und des dualen Systems kommen, von daher werden wir über einzelne Bereiche noch beraten, unter anderem über den Bereich der Sonderpädagogik. Diese und weitere Punkte werden wir dann zur zweiten Lesung einbringen.

Den Antrag der CDU-Fraktion, der Ihnen heute vorliegt, möchten wir in die Deputation für Bildung überweisen. Wir haben dort noch Gesprächsbedarf. Der Inhalt Ihres Antrags ist nicht Inhalt des Konsenses. Das ist auch in Ordnung, aber wir haben dazu noch