Ich habe gestern schon mehrfach gesagt, natürlich hat mich die Äußerung des brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck überrascht, zumal Brandenburg in der Föderalismuskommission natürlich die zwei Jahre dabei und gut vertreten war und am Ende das Ergebnis auch mitgetragen hat. Ich darf daran erinnern, dass es Berlin war, das sich enthalten hat, dass Mecklenburg-Vorpommern sich dagegen ausgesprochen hat und Schleswig-Holstein es noch nicht so genau weiß. Jedenfalls sehe ich die Zweidrittelmehrheit auf der Ebene des Bundesrates nicht als gefährdet an, das ist eine gute Perspektive.
Ich möchte noch einen wichtigen Gesichtspunkt zur neuen Schuldenbremse ansprechen. Die Schuldenbremse ist eine solche, die in der konjunkturellen Normalzeit wirken soll, das heißt mit anderen Worten – es ist hier schon gesagt worden und steht so auch in der Begründung des Gesetzentwurfs –, in Zeiten wie diesen ist es selbstverständlich, dass der Staat sich nicht zyklisch, sondern antizyklisch verhalten muss. Das heißt, dass kreditfinanzierte Konjunkturprogramme möglich sind, möglich sein müssen, allerdings, das muss man auch hinzufügen, mit einer in der Zukunft ernsthafter verfolgten Zielsetzung, in den guten Zeiten der Konjunktur das, was man in den schlechten Zeiten notwendigerweise an Schulden gemacht hat, auch zurückzuführen. Es ist wichtig, dass wir uns daran erinnern!
Wir alle müssen doch der Politik der letzten 60 Jahre trotz des Artikels 115 Grundgesetz – der eigentlich eine Schuldenbegrenzung vorsah, die aber dennoch zu 1,6 Billionen Euro Schulden in Deutschland geführt hat – selbstkritisch sagen, dass wir bei dem Zyklus, den die Politik dann auch einhalten muss, nämlich in guten Zeiten an den Vorrat für politische Gestaltung in Form von finanziellen Möglichkeiten in schlechten Zeiten zu denken, nicht konsequent genug waren, und da müssen wir besser werden. Das ist der Punkt! Wir wollen auch in Zukunft finanzpolitisch reagieren können in konjunkturell schwierigen Zeiten, das ist notwendig!
Zweiter wichtiger Gesichtspunkt: Wer eine Schuldengrenze mit Überzeugung in das Grundgesetz schreibt, muss auch die Konsequenzen für die Einnahmenseite des Staates daraus ziehen.
Es wird nicht gehen – und wir in Bremen wissen das, ich sage jetzt gar nicht mehr, exemplarisch für die Republik, sondern in vielen Ländern Deutschlands weiß man das im Moment – zu sagen: keine Schulden, keine Schulden, keine Schulden, aber Ausgaben, Ausgaben, Ausgaben. Das wird ja nicht zusammenpassen, sondern wer Schuldenbegrenzung und Handlungsfähigkeit des Staates in Einklang bringen will, wird die neue Schuldengrenze auch als eine Steuersenkungsgrenze verstehen müssen.
Es gibt, Dr. Kuhn hat es schon angesprochen, aus der gemeinsamen Anhörung von Bundesrat und Bundestag jetzt nach Einbringung des Gesetzespakets die entsprechenden Stimmen der Fachleute, der Staatsrechtler, die sagen, wenn das so im Grundgesetz steht, folgt daraus auch eine Garantenpflicht des Bundes, denn der Bund bestimmt maßgeblich über das, was wir hier an finanzieller Masse in Bremen und in den Ländern zur Verfügung haben. Es ist doch so, wenn wir unsere originären Steuereinnahmen, die wir hier in Bremen bestimmen können, anschauen, dann ist unser Vorrat begrenzt auf Hundesteuer und
Automatensteuer, worüber wir noch entscheiden können. Der eigentliche Kern unserer Einnahmen liegt aber in der Bundesgesetzgebung. Es wird unser gemeinsames Anliegen aller Länder sein müssen, dass wir dem Bund sagen, auch in Zeiten, in denen die Politik tendenziell unzurechnungsfähig ist, in Wahlkampfzeiten, dass man bitte schön darauf hinweist, wir sind nur begrenzt weiter belastbar. Das wissen wir doch, oder? Das ist der Anspruch, der aus dem Ganzen zu folgen hat.
In den Dingen, die ich da zur Landesverfassung und vor allen Dingen zum Amtseid in dem Antrag lese, sehe ich dem angekündigten Votum des Staatsgerichtshofs mit Gelassenheit entgegen. Es ist ein Irrtum, Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, zu glauben, die Finanzautonomie sei für die Länder etwas Absolutes gewesen, und nun werde sie eingeschränkt. Wo ist denn unsere Autonomie? Wir sind im Bereich Steuereinnahmen, Steuerverteilung, Länderfinanzausgleich – übrigens auch dadurch, dass wir uns alle gemeinsam an den Maastricht-Rahmen halten müssen, das ist eine Gesamtverpflichtung von Bund und Ländern – nicht autonom. Wir sind nicht die Insel, auf der Finanzpolitik unabhängig von dem, was der Bund macht, entschieden werden kann. Nein, das ist nicht der Fall, und deswegen müssen wir das in einem Gesamtzusammenhang sehen.
Eine letzte Bemerkung! Wie geht es weiter? Ich gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause, und der Bundesrat letztendlich am 10. Juli, die Föderalismusreform verabschieden werden, dann wird sie im Grundgesetz stehen. Und dann folgt etwas Weiteres und für Bremen Wichtiges: Dann werden wir, so ist es vorgesehen,
in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den fünf Ländern, die Konsolidierungshilfe bekommen, darüber reden, was unser Beitrag ist, weil keine Hilfe ohne eigene tätige Mithilfe erfolgt. Dann werden wir darüber sprechen müssen. Ich möchte Sie alle einladen, unser Verantwortungsbewusstsein und unsere Bereitschaft auch dann, und gerade dann, zu zeigen, wenn es darum geht, dass die Solidarität, die andere für uns in Form von 2,7 Milliarden Euro aufbringen, von unserer Seite auch mit einer Solidarität gegenüber den Geberländern beantwortet werden muss. Das wird die Herausforderung sein, aber ich will sie annehmen.
Mein Amtseid verpflichtet mich, dieser Föderalismusreform zuzustimmen, weil sie im bremischen Interesse ist. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/792 seine Zustimmung, seine Enthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit Ja, Nein oder Enthaltung zu Wort melden.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen das Ergebnis bekannt geben. Mit Ja haben sechs gestimmt und mit Nein 72. Das bestätigt mir auch meine Schriftführerin, sodass ich jetzt nur noch das Enthaltungsergebnis nennen muss, nämlich null Enthaltungen. Das Endergebnis steht fest.
Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung vom 10. März 2009 (Drucksache 17/714) 3. Lesung
Bremen in ihren Sitzungen am 9. Oktober 2008 in erster und am 29. April 2009 in zweiter Lesung beschlossen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin durch den Aufruf der Sache ein wenig verwirrt, weil der Änderungsantrag der CDU noch einmal aufgerufen wurde. Nach meinem Kenntnisstand haben wir den in der zweiten Lesung der Verfassungsänderung abgelehnt, und damit ist er eigentlich endgültig erledigt, und er ist meines Wissens nach nicht neu eingebracht worden. Eigentlich habe ich mich hier mit der Gewissheit hingestellt, dass wir heute in großer Eintracht die Änderung unserer Verfassung vornehmen werden.
Albert Einstein hat einmal gesagt: „Es ist leichter, einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil.“ Heute leistet dieses Parlament einen Beitrag dazu, dass die rechtliche Diskriminierung von Homosexuellen beendet wird.
Verbunden ist diese Beseitigung der rechtlichen Diskriminierung auch mit der Hoffnung, dass andere sexuelle Orientierungen in der Gesellschaft nicht mehr als Bedrohung empfunden werden, sondern als das, was sie sind: gleichwertiger Ausdruck einer individuellen Persönlichkeit.
Bremen ist bunt, Bremen soll bunt sein! Zu einer republikanischen Stadtgesellschaft gehört auch, dass Vorurteile abgebaut und durch Sachurteile ersetzt werden. Den Rahmen für dieses Sachurteil hat das Bundesverfassungsgericht ganz eindeutig gesetzt. Ich zitiere noch einmal: „Der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich- oder nahekommen.“ Die Bremische Bürgerschaft bekennt sich heute in ihrer Mehrheit dazu, dass in Bremen die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt werden, und ich füge hinzu: Und das ist gut so!
Lassen Sie mich abschließend sagen, das Vorurteil ist damit noch lange nicht gespalten, aber in diesem Falle freue ich mich ausnahmsweise, um in der Eingangsterminologie von Einstein zu bleiben, dass wir
Bevor ich jetzt dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich nur noch einmal den Sachverhalt aufklären: Das ist ein neu eingebrachter Änderungsantrag, und es ist vollständig und richtig, dass er jetzt hier so auf der Tagesordnung steht.