Protocol of the Session on March 19, 2009

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ob etwas dringlich ist oder nicht, wird zu Beginn der Debatte von der Bürgerschaft beschlossen,

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

und ich habe nicht gesehen, dass DIE LINKE gegen die dringliche Behandlung dieses Antrages gestimmt hätte. Insofern habe ich Sie jetzt nicht ganz verstanden.

(Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Wir unterstützen den Antrag, nicht die Dring- lichkeit! Das ist ein Unterschied!)

Trotzdem ist es doch eine Sache, wenn wir denn die Zeit haben, dass man solche Dinge dann auch bespricht, wenn sich herauskristallisiert, dass sie wichtig sind, und dass das wichtig ist, das beweist ja, dass wir hier schon mehrfach darüber geredet haben.

In der Tat ist es doch so, dass hier gesehen werden muss, dass Fische nicht unnütz getötet werden. Unnütz heißt, dass Fische wieder zurück ins Meer geworfen werden, dort verenden, das Meer übrigens belasten, weil tote Fische eben nicht so gut im Meer schwimmen und natürlich auch von anderen Fischen nicht so gut gefressen werden wie lebende. Insofern ist das alles eine Sache, die einfach dazu führt, dass man fragen muss, wie gehen wir als Menschen hier mit Mitgeschöpfen um, und da muss man sich dann einfach die Frage stellen: Sind die Regelungen, die bis heute dafür da sind, ausreichend? Hier im Hause ist die Meinung einhellig, denn auch wir werden diesen Antrag unterstützen, die Regelungen reichen bisher nicht aus, sie müssen auch über die EU hinaus auf die anderen Fischfangnationen ausgeweitet werden. Das gilt übrigens auch für die Strafen, denn auch da nützt es nur, wenn das alle gemeinsam machen und gemeinsame Niveaus haben. Ich will nicht, dass es zu Ausflaggungen von Kuttern nur aufgrund von geringeren Strafen an anderen Orten kommt.

Insofern ist das eine Sache, bei der wir alle gemeinsam hier den Druck machen müssen und wollen, damit diese Regelungen, die hier in diesen Pilotprojekten positiv, sie sind ja alle beschrieben worden, herausgekommen sind, dann auch weiter greifen und von mehreren umgesetzt werden, nämlich am Ende des Tages von allen, weil sie sich als vorteilhaft erwiesen haben im Sinne der Schonung der Mitgeschöpfe, die im Meer schwimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Marken.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, Herr Kollege, eigentlich schade, dass Sie bei so einer einhelligen Auffassung hier einen Schlenker hereinbringen. Herr Dr. Buhlert hat es Ihnen erklärt, Sie hätten also jederzeit sagen können, dass Sie das nicht für dringlich halten, das ha––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

ben Sie aber nicht gemacht. Ich will Ihnen einmal sagen, dieser Antrag ist auch ein Beispiel dafür, dass ein Parlament auch relativ schnell reagieren kann.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Diese Idee ist am 5. März entstanden, und ich weiß nicht, ob Sie keine Einladung hatten, dann sind Sie entschuldigt. Der Presseclub in Bremerhaven hatte zu einer Veranstaltung eingeladen, und auf dieser Veranstaltung hat der Vertreter der Deutschen See dargestellt, was aus diesem Pilotprojekt geworden ist und wie dringlich das ist. Frau Allers war auch auf dieser Veranstaltung, und wir haben uns sofort nach der Veranstaltung zusammengetan und gesagt, das müssen wir in die Bremische Bürgerschaft einbringen. Ich finde, es ist dann notwendig, etwas zu tun und nicht noch ein bisschen zu warten, wie die anderen das machen. Insofern freut mich hier die Einhelligkeit sehr, aber solch ein Argument sollten Sie sich vorher noch einmal genau überlegen, bevor Sie es hier vortragen. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat Herr Senator Nagel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herzlichen Dank für diesen Antrag! Man muss in der Tat bei der EU nicht nur dauerhaft, sondern immer wieder drücken, und deshalb ist auch alles vorbereitet, dass der Beschluss, sofern ihn die Bürgerschaft so trifft, auch an die Stellen kommt. Ich werde darauf gleich noch kurz eingehen.

Man wird ja für solche Plenardebatten vorbereitet, und in meiner Vorbereitung gibt es immer eine Rubrik „Votum aus fachpolitischer Sicht“, also eine rein fachliche Bewertung, keine politische Bewertung. Dort heißt es: „Der Senator für Wirtschaft und Häfen unterstützt den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU in vollem Umfang.“ Das heißt, politisch und fachlich unterstützen wir diesen Antrag voll und ganz.

Die EU ist ja auch in einer gewissen Handlungspflicht, zumindest dann, wenn sie die Verhandlungen mit Norwegen und Island über ein Abkommen ernst nimmt, denn dort ist, wie es schon ausgeführt worden ist, dieses Thema bereits positiv so geregelt, wie wir es für die gesamte EU haben wollen. Es scheint nach dem, was wir aus Brüssel hören, dass die Bearbeitung dieses Fortsetzungs- und Erweiterungsantrags ein Stück weit daran klemmt, dass man Sorge hat, in die Fangquotendiskussion insgesamt zu kommen. Das ist ja ein sehr schwieriges Feld auf dem EUParkett. Ich bin aber sehr froh, dass die Fischer angeboten haben, da zu Regelungen zu kommen, näm

lich dass die gefangenen Fische auf die Quote angerechnet werden. Es geht lediglich darum, dass die bisherigen Fangtageregelungen ausgeweitet werden, also sind die Fischer auf die Kommission zugegangen. Nichtsdestoweniger ist bisher keine Entscheidung gefallen.

Nun sind wir in einem Jahr, in dem über das Europaparlament neu entschieden wird, auch die Kommission wird neu zusammengesetzt. Es ist also ganz schwierig, im Moment verbindliche Entscheidungen der Kommission zu bekommen. Ich werde der zuständigen Bundesministerin und auch dem zuständigen Kommissar auf EU-Ebene den Bürgerschaftsbeschluss zur Kenntnis geben, werde mir auch erlauben, die EU-Abgeordneten aus dem Land Bremen anzuschreiben und sie und unsere Landesvertretung in Brüssel auch bitten, das bei den Kommissionsdienststellen noch einmal zu hinterlegen. Wir werden auch für eine englische Übersetzung sorgen, sodass niemand sagen kann, dass man den Beschluss, der ja auf Deutsch gefasst wird, in Brüssel nicht verstehen kann. Noch einmal ein Dankeschön für die Unterstützung. Ich werde Sie über die Ergebnisse unserer gemeinsamen Bemühungen auf dem Laufenden halten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU mit der DrucksachenNummer 17/734 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt den Antrag. (Einstimmig)

Reform der Jobcenter darf nicht scheitern

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU vom 18. März 2009 (Drucksache 17/737)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht vorweg ein paar Worte zur Historie, man konnte es in den letzten Tagen nachlesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20. Dezember 2007 die jetzige Mischverwaltung der Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig erklärt. Davon sind im Land Bremen die BAgIS und ARGE Job-Center-Bremerhaven betroffen.

Sie haben das deswegen getan, weil sie gesagt haben, diese Mischverwaltung verstößt gegen den Grundsatz der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung und führt zu einer Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Ländern. Gleichzeitig hat das Gericht aber damals festgehalten, dass Hilfen aus einer Hand sinnvoll sind. Das Gericht hat dem Bund und den Ländern eine Frist bis 2010 gegeben, um das neu zu ordnen. Für uns war dieses Urteil in der Sache eine Katastrophe, nichtsdestoweniger muss man sich dann damit auseinandersetzen.

In der Folge wurden in Bund, Ländern und Kommunen alle möglichen Modelle diskutiert, es wurden Rechtsgutachten eingeholt, und auch wir in der Bremischen Bürgerschaft haben uns im letzten Jahr im Juni damit beschäftigt. Es gab drei Anträge dazu von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, der CDU und der FDP, die sinngemäß das Gleiche wollten, nämlich die Verfassungsänderung. Es gab gewisse Nuancierungen, aber alle sprachen sich für eine Verfassungsänderung aus, und das taten sie deshalb, weil sie der Auffassung waren, Hilfen aus einer Hand sind sinnvoll und auszubauen, weil das bürgernah ist. Arbeitslose sollen nicht zu verschiedenen Ämtern laufen, sie sollen auch nur einen Leistungsbescheid bekommen. Wir wollten ein einheitliches Leistungsrecht beibehalten. Es darf nämlich keinen Unterschied machen, wo die Arbeitslosen wohnen, ob die Kommune arm oder reich ist, und wir wollten größere Handlungsspielräume in der Arbeitsmarktpolitik bekommen, weil es nämlich in den Problemen einen Unterschied macht, ob man in Passau, München, Cottbus, Bremen, Bremerhaven oder sonst wo ist. Man braucht da angepasste Lösungen; wenn man es auseinanderzieht, wäre das sicherlich nicht möglich, und wir wollten eine Lösung, die auf Dauer angelegt ist.

In der Folge haben sich auch die Arbeits- und Sozialminister eingehend damit befasst. Es gab intensive Diskussionen zwischen der Bundesregierung, den Arbeits- und Sozialministern der Länder, den kommunalen Spitzenverbänden und so weiter, intensive Prüfungen gab es, und am Ende hat man sich darauf geeinigt, dass eine Verfassungsänderung das Mittel der Wahl ist, und das wurde dann auch so vorgestellt. In dieser Verfassungsänderung wurde, ich will es kurz nennen, die verfassungsrechtliche Absicherung der Mischverwaltungen vereinbart. Sie ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

sollen zukünftig Zentren für Arbeit und Grundsicherung heißen, in der Abkürzung ZAG, darin wurde geregelt, dass es einen gemeinsamen Bescheid für passive Leistungen geben soll. Passive Leistungen sind das Arbeitslosengeld, das Wohngeld und einige sonstige Leistungen.

Die Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsagentur und der Kommune sollte gewährleistet bleiben, der Bund bleibt in der zentralen Finanzverantwortung, was auch gerade für ein Bundesland wie Bremen wichtig ist, und die Zentren für Arbeits- und Grundsicherung sollten als Anstalt öffentlichen Rechts aufgebaut werden. Das war eine ganz große Chance, weil das nämlich bedeutet, man kann einen einheitlichen Personalkörper aufbauen.

Im Moment haben wir die Situation, es gibt kommunale Beschäftigte, es gibt Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit, und es gibt jede Menge befristete Beschäftigte, was große betriebliche Probleme bereitet. Sie werden auch alle unterschiedlich bezahlt, und im Übrigen betrifft das in etwa 60 000 Personen, die in diesem Zusammenhang arbeiten, davon 14 000 befristet. Eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts wäre also ein großer Erfolg gewesen, weil es die Möglichkeit einer einheitlichen Personalentwicklung, einer einheitlichen Personalvertretung, eines einheitlichen Tarifrechts und so weiter bietet. Was auch aus einer arbeitsmarktpolitischen Sicht ein großer Erfolg ist: Die Handlungsspielräume vor Ort wurden ausgeweitet, damit wir hier vor Ort mehr kommunale Entscheidungen treffen können.

Was ist jetzt passiert? Sie alle konnten es in der Zeitung nachlesen, die CDU-Fraktion in Berlin hat diese Reform zum Scheitern gebracht, im Übrigen auch sehr zum Ärger der CDU in den Ländern. Herr Rüttgers und Herr Koch haben sich sehr klar dazu geäußert, immerhin. Es war ein Kompromiss einer Reform, der von allen 16 Ländern getragen worden ist, und in vielen Ländern stellt die CDU ja den Ministerpräsidenten.

Ich habe aus der Bundestagsfraktion der CDU auch kein vernünftiges Argument gehört, weshalb sie das getan haben, ich habe die Presse ausgiebig studiert. Sie sagen auf der einen Seite, es sei ein bürokratisches Monster. Ich kann nur sagen, wenn getrennte Aufgabenwahrnehmung gemacht werden soll, dann ist es ein Monster für die Menschen, die zu verschiedenen Behörden gehen müssen. Ich finde, das ist ihnen nicht zuzumuten.

Ein zweites Argument war, die Optionskommunen sind nicht abgesichert. Ja, sie sind aber nach der jetzigen Situation auch verfassungswidrig, sie können im jetzigen Modell auch nicht bestehen bleiben! Das letzte Argument, das ich gehört habe, finde ich besonders unpassend, das hat Herr Kauder aus der Bundestagsfraktion gebracht: „Wir haben verhindert, dass

während der großen Wirtschafts- und Finanzkrise Arbeitsagenturen mit sich selbst und dem Aufbau von neuen Strukturen beschäftigt wären.“ Da war ich, ehrlich gesagt, ein bisschen ratlos, weil das, was er jetzt erreicht hat, genau das Gegenteil ist. Er hat erreicht, dass sich die Arbeitsagenturen mit sich selbst beschäftigen müssen. Sie können jetzt alles wieder auseinanderpflücken, die Arbeitsagenturen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann die nächsten anderthalb Jahre mit sich selbst beschäftigt sein, und das mitten in der Krise! Das ist weder den Beschäftigten noch den Arbeitslosen zuzumuten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es ist das Gegenteil von dem, was die Arbeitslosen jetzt brauchen. Sie brauchen Verlässlichkeit, gerade in der Krise, und sie brauchen nicht zusätzliche Verunsicherung. Wir werden, davon gehen alle aus, mehr Arbeitslose in der Krise bekommen, und auch die brauchen Verlässlichkeit, und auch die Beschäftigten, die dort arbeiten, brauchen Sicherheit und Verlässlichkeit, und zwar jetzt! Die Situationen, die wir in den letzten anderthalb Jahren hatten, waren für die Beschäftigten verunsichernd genug. Damit muss aus unserer Sicht Schluss sein!

Wir wollen eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode, das ist uns wichtig. Deswegen haben wir jetzt auch den Antrag vorgelegt, in dem wir alle Fraktionen im Deutschen Bundestag auffordern, dem Vorschlag des Bundesarbeitsministers und der 16 Arbeits- und Sozialminister zuzustimmen und die Verfassungsänderung mit den entsprechenden einzelgesetzlichen Regelungen einzuleiten. Wir fordern gleichzeitig den Senat auf, eine Grundgesetzänderung mit den einzelgesetzlichen Regelungen in den Bundesrat einzubringen. Ich bin sehr froh, dass sich Bürgermeister Böhrnsen heute schon in der Presse in der Richtung geäußert hat. Ähnliches ist aus Nordrhein-Westfalen zu erwarten, auch Herr Rüttgers hat sich schon in der Richtung geäußert. Ich finde, die Arbeitslosen im Land Bremen sollen wissen, dass sie uns in dieser Situation an ihrer Seite haben.

Wir wollen bürgernahe Jobcenter, und wir wollen Hilfen aus einer Hand. Ich bin sehr froh darüber, dass es an dieser Stelle auch einen gemeinsamen Antrag mit der CDU gibt, dass es hier ein gemeinsames Signal aus dem Land Bremen an den Bund gibt – ich bin sicher, andere Länder werden an der Stelle auch folgen – und dass es ein klares Signal gibt, dass wir in dieser Legislaturperiode an der Stelle noch etwas auf den Weg bringen wollen, und deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)