Protocol of the Session on March 18, 2009

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Beilken.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Vier Aspekte scheinen mir hier im Mittelpunkt zu stehen, ich will sie kurz nennen, wie ich sie in Punkt 7 gefunden habe. Erstens, geht es konkret darum, dass nach dem Bachelor-Abschluss und erfolgter Berufstätigkeit wieder der Einstieg in den Masterstudiengang oder anderweitige wissenschaftliche Weiterbildung erleichtert wird. Zum Zweiten geht es darum, die Hochschule für Menschen zu öffnen, die eben einen anderen Zugang haben als das Abitur, die eben erst eine Ausbildung und Arbeit hinter sich haben. Drittens, geht es darum, dass im Ausland erworbene Abschlüsse auch durch besondere Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen integriert werden. Viertens, und das scheint noch offen zu sein, der Ausbau berufsbegleitender Studien- und Weiterbildungsangebote! Da wird gesagt, geht es im Moment um eine Bestandsaufnahme und um Klärung von Handlungsbedarf.

Wir begrüßen alle diese Aspekte. Wenn Bremen da ein Stück weit die Nase vorn haben und hier strukturell die richtigen Signale setzen will, finden wir das gut. Frau Schön und Frau Böschen haben sich in diese ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Richtung geäußert. Das ist sicherlich nicht ganz über das Knie zu brechen, und das gilt erst recht für die Finanzierung. Wir haben hier an zwei Stellen zu lesen, dass das aufgrund knapper Ressourcen in manchen Hochschulen problematisch ist und dass bei allen – wie hier steht – knappen finanziellen Ressourcen, Zielkonflikte mit anderen Aufgaben der Hochschulen bestehen. Da wird es dann problematisch, wenn gesagt wird, wir wollen damit Geld verdienen. Dann begibt man sich auf einen Markt, und es bekommt wieder derjenige die Bildung, der zahlt. Das finden wir sehr problematisch. Da muss dann differenziert geschaut werden. Wenn manche Firmen eine Fortbildung brauchen, ist das noch etwas anderes als das Recht auf Fortbildung für Bürgerinnen und Bürger. Das muss differenziert und vorsichtig betrachtet werden. Wir wollen keine Privatisierung der Hochschullehre an dieser Stelle. Wir glauben auch nicht, dass es sehr bald eine Lösung sein wird, auch mittelfristig sollten wir nicht damit spekulieren, dass wir aufgrund des demografischen Wandels mehr Platz haben oder weniger Ressourcen für diese Lehre brauchen. Denn die Studierenden werden ja aufgrund der weiteren Entwicklung der Wissensgesellschaft wiederum mehr werden. Insofern sollen Berufe, wie zum Beispiel in der Elementarbildung, die jetzt noch nicht in der Hochschule ausgebildet werden, in Zukunft in der Hochschule ausgebildet werden. Da sind wir uns ja weitgehend einig. Diese Tendenz ist in anderen Ländern schon weiter fortgeschritten, und die werden wir hier auch haben. Zu spekulieren, dass wir weniger Ressourcen für die grundständige Lehre an den Hochschulen brauchen, das halten wir für eine falsche Kalkulation, sodass es die strukturellen Veränderungen gibt, aber auch am Thema der Ressourcen, für die auch im Hochschulbereich investiert werden muss, führt kein Weg vorbei. Ein Weg daran vorbei ist auch nicht, den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern von ihrem jetzigen Lehrdeputat, das, wie wir alle wissen, zu knapp ist, um sich genügend um die Ausbildung von allen zu kümmern, noch etwas abzuzweigen, um hier die Dinge unter einen Hut zu bringen, wie das in dem CDU-Antrag vorgeschlagen wird. Das scheint deswegen auch nicht zielführend. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke schön!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächste rufe ich auf Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte jetzt eigentlich von der FDP erwartet, dass sie wiederum mit „ceterum censeo“ beginnt, das hat nicht stattgefunden. Ich hätte das gern noch einmal von Ihnen in Latein gehört. „Carthaginem esse delendam“ heißt das dann weiter und soll ja eine permanente Wiederholung sein.

Wir haben in der Tat bei der Weiterbildung häufig Sonntagsreden, die dazu führen, dass manche Menschen sogar Angst bekommen, wenn man ihnen lebenslanges Lernen androht, man denkt dann leicht an „lebenslänglich“. Wir haben aber in der letzten Zeit, denke ich, in dieser Frage doch bedeutende Fortschritte gemacht. Unsere Hochschulen haben das im Wissenschaftsausschuss auch dargestellt, sie sind ja ein ganzes Stück weiter, als wir es häufig in unseren Reden darstellen. Allerdings ist es berechtigt, wir haben noch Anrechnungsproblematiken. Wir haben jetzt in der Kultusministerkonferenz gerade einen weiteren Schritt auch für den Hochschulzugang getan, und wir werden Ihnen in nächster Zeit das Hochschulreformgesetz vorstellen, in dem wir noch weitere Öffnungen für den Hochschulzugang darstellen werden, wir als Rot-Grün sind jedenfalls gemeinsam der Auffassung. Da werden wir dann sehen, wie das Bekenntnis zur Öffnung des Hochschulzugangs auf der anderen Seite aussieht.

Es ist an dieser Stelle schon alles gesagt worden, ich will es nicht wiederholen: Wir brauchen Weiterbildung mindestens ab 2020 als Kernaufgabe der Universitäten, weil es dann einfach nicht mehr genügend junge Leute geben wird und wir – die Unternehmen und Firmen auch – unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen weiterbilden müssen. Von daher, denke ich, sind wir gut beraten, an dieser Stelle jetzt schon einmal vorzuarbeiten.

Was ich nicht verstanden habe ist der Antrag der CDU. Ich habe es auch aus Ihrer Rede, Frau Dr. Spieß, nicht verstanden, was Sie mit diesem Antrag eigentlich wollen. Ein Blick in die Verordnung hilft ja manchmal vielleicht weiter, zumindest zitieren Sie diese Verordnung, den Paragrafen 3 Absatz 1 und da heißt es: „Für die Erfüllung der Lehrverpflichtung sind Lehrveranstaltungsstunden nach Paragraf 2 Absatz 1 diejenigen Lehrveranstaltungen zu berücksichtigen, die gemäß Prüfungsverordnung“ und so weiter „angeboten werden. Im Hauptamt erbrachte Lehrveranstaltungen im Bereich Weiterbildung sind allgemein auf die Lehrverpflichtung anrechenbar.“ Das ist doch erst einmal geregelt.

Ich verstehe jetzt nicht, was Sie darüber hinaus regeln möchten. Das wäre in dem Antrag ja dann sozusagen, wenn man jetzt Ihren Wünschen nachgeht, wiederum eine Einschränkung, wenn Sie sagen, jetzt sollen davon eine oder zwei Stunden anrechenbar sein. Hier kann die Universität entscheiden. Aber wenn wir das jetzt einschränken, dann würden wir ja einen Schritt zurück machen.

Selbstverständlich haben die Universitäten und die Hochschulen in der Realität und in der Praxis ein Problem, da haben Sie völlig recht. Es hat nämlich zunächst einmal die grundständige Lehre Vorrang. Das ist so und bleibt dann auch so. Aber mit Ihrem Regelungswunsch bekommen Sie dies nicht in den Griff. Denn mit Ihrem Regelungswunsch schränken Sie nur ein. Daher müsste man das, und deshalb halte

ich das für richtig, was hier von der SPD-Seite und von der grünen Seite gesagt worden ist, tatsächlich noch einmal genau bedenken. Was wollen Sie denn nun eigentlich? Wollen Sie die Anrechenbarkeit einschränken, oder wollen Sie die Anrechenbarkeit erweitern, oder wollen Sie eine Haushaltsforderung stellen? Ich finde, das sollten Sie an dieser Stelle deutlich machen, weil das nicht deutlich geworden ist.

(Beifall bei der SPD)

Ansonsten, denke ich, sind wir ein ganzes Stück vorangekommen. Die Arbeitsgruppe ist schon erwähnt worden, die noch einmal die Anrechungsfragen genauer thematisieren soll. Zwischen Niedersachsen und Bremen haben wir mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur vor, dies in nächster Zeit zu tun.

Im Fazit ist festzuhalten, wir wollen den Zugang erweitern. Wir müssen das qualitativ gestalten, damit wir die Abbruchquoten dabei nicht erhöhen, sondern wirklich diesen Menschen auch einen zügigen Durchgang durch ihr Studium ermöglichen. Häufig sind es aber gerade die, die motivierter in ein Studium gehen, weil sie nämlich vorweg eine Praxis beziehungsweise eine Ausbildung gehabt haben und genau wissen, wohin sie wollen. So ist jedenfalls die Erfahrung mit denen, die dann wirklich in einen solchen Studiengang gehen. Insofern müssen wir, denke ich, Qualitätsfragen mitdiskutieren, müssen aber auch nicht zuviel Angst vor dieser Öffnung des Hochschulzugangs haben. Wie gesagt, wir werden als nächsten Schritt die Novelle vorlegen. Dann schauen wir einmal, wie die Zustimmung dazu ist. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist getrennte Abstimmung beantragt worden.

Wer der Ziffer 1 des Antrags der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/713 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffer 1 des CDU-Antrags ab.

Nun lasse ich über Ziffer 2 des Antrags abstimmen.

Wer der Ziffer 2 des Antrags der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/713 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt auch die Ziffer 2 des CDU-Antrags ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 17/711, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Kenntnis.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 7. November 2008 (Neufassung der Drucksache 17/529 vom 3. September 2008) (Drucksache 17/602) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden

Bericht und Antrag des Rechtsausschusses vom 12. Februar 2009 (Drucksache 17/691)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer, ihm beigeordnet Frau Staatsrätin Buse.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden“ vom 7. November 2008 – Neufassung der Drucksache 17/529 – (Drucksache 17/602) in ihrer 32. Sitzung am 13. November 2008 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Rechtsausschuss legt mit der DrucksachenNummer 17/691 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 15. Dezember 2006 in der letzten Legislaturperiode hat die Bürgerschaft einstimmig, das heißt mit den Stimmen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen, ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden beschlossen.

In der Begründung zu diesem Gesetz wurde ausgeführt, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass bei diesen Rassen“, gemeint sind die Rassen, die im jetzigen Hundehaltungsgesetz aufgeführt sind, „eine genetische Disposition zur besonderen Aggressivität nicht ausgeschlossen werden kann, die in Verbindung mit anderen Faktoren, insbesondere individuellen Merkmalen, zur besonderen Gefährlichkeit dieser Hunde führen kann.“

Der Gesetzgeber kann nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Entscheidung vom Vorhandensein derartiger Anhaltspunkte bei diesen Rassen ausgehen. Der vorliegende Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatte zum Ziel, diese einvernehmliche Einschätzung der Bremischen Bürgerschaft auch auf außerbremische Kampfhunde zu erstrecken und entsprechende Ausnahmeregelungen ersatzlos zu streichen. Leider mussten wir zu Kenntnis nehmen, dass das Justizressort aufgrund der bestehenden föderalen Regelung zur Haltung gefährlicher Hunde erhebliche Bedenken gegen eine völlige Aufhebung der Ausnahmeregelungen hatte.

Wir sind deshalb den Vorschlägen des Justizressorts gefolgt und reduzieren die Ausnahmeregelungen auf das verfassungsrechtlich notwendige Mindestmaß. Hiermit nutzen wir den bestehenden rechtlichen Handlungsspielraum voll aus, um dem Ziel einer kampfhundefreien Stadt möglichst nahezukommen. An diesem politischen Ziel der kampfhundefreien Stadt halten wir weiterhin politisch fest. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)