Protocol of the Session on March 18, 2009

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Nachtragshaushaltsgesetz und Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2009 (einschließlich Veränderungen im Pro- duktgruppenhaushalt), hier: Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes

Mitteilung des Senats vom 3. März 2009 (Drucksache 17/709) 2. Lesung

D a z u

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vom 12. März 2009

(Drucksachen 17/720 bis 17/725)

Wir verbinden hiermit:

Nachtragshaushaltsgesetz und Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2009 (einschließlich Veränderungen im Pro- duktgruppenhaushalt), hier: Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes

Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 17. März 2009 (Drucksache 17/726)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Meine Damen und Herren, das Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2009, Drucksache 17/709, wurde in der 39. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 9. März 2009 in erster Lesung beschlossen und gemeinsam mit dem Nachtragshaushaltsplan 2009 und dem Produktgruppenhaushalt für das Jahr 2009 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss (federführend), den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung und den Ausschuss „Krankenhäuser im Land Bremen“ überwiesen.

Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/726 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch die Änderungsanträge und der Stadthaushalt besprochen werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet.

Die gemeinsame Beratung der miteinander verbundenen Punkte ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort als Berichterstatter der Abgeordnete Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, mein sehr verehrte Damen und Herren! Als Vorsitzendem des staatlichen und des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses obliegt mir zunächst die Aufgabe, hier im Hause über die Ausschussberatung, über Verfahren genauso wie über ihr Ergebnis zu berichten. Dies wird heute wahrscheinlich nicht das einzige Mal in diesem Jahr sein, denn der Senat hat bereits angekündigt, wegen der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst einen weiteren Nachtragshaushalt beraten zu wollen. Wir werden in diesem Jahr auch noch die Beratung über den Doppelhaushalt für die Jahre 2010 und 2011 beginnen. Darüber hinaus schauen wir alle mit ängstlichen Augen auf die Steuerschätzung im Mai und haben die Erwartung und vielleicht auch die Hoffnung, dass dies erneute Nachtragshaushaltsberatungen nicht erforderlich machen wird.

Bevor ich zum Beratungsverfahren im Haushaltsausschuss komme, möchte ich noch kurz etwas zur Bedeutung dieses uns vorliegenden Nachtragshaushaltsgesetzes aus fiskalischer Sicht sagen! Gegenstand dieses Nachtragshaushalts ist das Konjunkturpaket II des Bundes und seine Umsetzung in Bremen und Bremerhaven. Der Bund unterstützt mit einem Investitionsprogramm zusätzliche Investitionen der Länder und Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 10 Milliarden Euro. Bremens Anteil daran beträgt rund 88,4 Millionen Euro, den wir aufstocken müssen mit rund 29,5 Millionen Euro aus eigenen Haushaltsmitteln. Insgesamt umfasst der Nachtragshaushalt daher Einnahmen und Ausgaben von 117,9 Millionen Euro.

Man darf den Nachtragshaushalt – auch wenn wir heute nur über ihn beschließen – aber nicht als Insel verstehen. Ich habe deshalb eingangs auf die Haushaltsberatungen für 2010 und 2011 bereits hingewiesen. Der Senat hat das Konjunkturpaket mit dem Beschluss über die investiven Eckwerte für 2010 und 2011 verbunden und auch das Gebäudesanierungsprogramm mit einbezogen. Auch darüber hat der Haushaltsausschuss am Freitag beraten.

Der Zeitraum, in dem Mittel aus dem Konjunkturpaket II eingesetzt werden können, umfasst vor allem die Jahre 2009 und 2010, die Maßnahmen sollen eben schnell wirken. Aber auch 2011 können unter bestimmten Umständen noch Mittel abgerufen werden. Der Nachtragshaushalt wirkt also über 2009 fort, auch rein fiskalisch, da alle Mittel des Konjunkturpakets, auch diejenigen, die nicht im Jahr 2009 noch

abfließen können, bereits in ihm enthalten sind. Dies ermöglicht dem Senat eine größtmögliche Flexibilität bei der Realisierung der in Aussicht genommenen Vorhaben. Es gilt aber die Vorgabe, dass die Hälfte des Programmvolumens noch 2009 vom Bund abzurufen ist, um möglichst schnell und unverzüglich die mit dem Konjunkturpaket II verbundenen regionalwirtschaftlichen Effekte zu erzielen.

Die beiden kommenden Haushaltsjahre werden daher von dem heute beschlossenen Programm geprägt sein. Die Hoffnung – so ist es immer bei Konjunkturprogrammen – ist natürlich, dass die Prägung der nächsten Haushalte noch viel weiter reicht als die in ihnen mit diesem Nachtragshaushalt eingestellten Einnahmen und Ausgaben und die in die Folgejahre übertragenen Reste. Dass nämlich durch das gesamte Paket des Bundes und die weiteren Maßnahmen in Deutschland, in Europa, in den USA und dem Rest der Welt die Weltwirtschaft stabilisiert wird und dadurch Einnahmen, vor allem auch Steuern, in ganz Deutschland generiert oder mindestens jedenfalls stabilisiert werden und Ausgaben für Arbeitslosigkeit vermindert werden können, ist das Ziel unseres Konjunkturprogramms. Die Haushalte der Zukunft in Bremen werden in einem kleinen Ausschnitt abbilden, ob dies tatsächlich auch gelingt.

Für Bremen ist das Gelingen von besonders großer Bedeutung, denn bei den Einnahmen im Nachtragshaushalt muss einem Haushälter in Bremen dabei ein Aspekt ganz besonders wichtig sein: 29,5 Millionen Euro der insgesamt 117,9 Millionen Euro muss Bremen selbst – und das heißt bei uns in Bremen eben aus Krediten – finanzieren. Diese Kredite führen zu extrem hohen jährlichen Zinsbelastungen auch in den folgenden Jahren. Diese Zinsbelastungen müssen auch in den folgenden Jahren durch Einnahmen gedeckt werden.

Am Freitag wurde uns im Haushaltsausschuss aber auch gesagt, dass wir wahrscheinlich wegen der Zinsentwicklung für Zinsen im Jahr 2008 weniger ausgegeben als wir eingestellt haben, und dass es in Anbetracht des Zinsniveaus eine Erwartungshaltung gibt, dass dies auch 2009 der Fall sein wird. Bei unserer Zinsbelastung bedeuten niedrige Zinssätze keine ganz kleine Entlastung.

2008 war zudem für uns als Bundesland ein sehr gutes Jahr. Bremen gelang es, weniger Kredite neu aufzunehmen als für Investitionen auszugeben, und dies, obwohl die Investitionen insgesamt sinken. Nach der bislang geltenden Regelung der Verfassung war dies ein verfassungskonformer Haushalt, immerhin. Wir dürfen uns aber auch nichts vormachen: Angesichts der derzeitigen Krise, die ja der Grund für das Konjunkturpaket ist, dessen Umsetzung wir heute beschließen, wird dies für 2009 und die kommenden Jahre kaum noch zu wiederholen sein. Uns muss auch bewusst sein, dass es uns auch 2008 nicht gelang – wir waren davon sogar noch über 370 Millionen Euro entfernt –, Schulden zu tilgen, und wir konnten die

Zinsen auch nicht vollständig aus eigener Kraft bedienen.

Zusätzliche Maßnahmen, wie sie das Konjunkturpaket II verlangt, bedeuten daher in Höhe von 29,5 Millionen Euro einen Eigenanteil Bremens für zusätzliche Kredite. Diese zusätzlichen Kredite bedeuten wiederum zusätzliche Zinsen, und die bedeuten – machen wir uns nichts vor! – in den Folgejahren die Notwendigkeit zusätzlicher Anstrengungen, auch gerade im Lichte der Beschlüsse der Föderalismusreformkommission II. Die Zinsen für die heute als Kreditaufnahme neu beschlossenen 29,5 Millionen Euro werden auch in einem weiteren Sinne zusätzlich sein: Sie werden nämlich zu dem Zinsniveau hinzukommen, das Bremen ab 2020 nach den Vereinbarungen aus der Föderalismusreformkommission II aus eigenen Mitteln ohne die Neuaufnahme von Krediten wird finanzieren müssen. Dennoch hat – ich sehe einmal von Herrn Professor Seitz ab, dessen bekannten Empfehlungen hier offensichtlich von niemandem geteilt werden – der Haushaltsausschuss keine Alternative gesehen, als diese Kreditaufnahme zu empfehlen. Es gibt keine Finanzierungsalternative zum Konjunkturprogramm als die Aufnahme neuer Kredite, und ich möchte an dieser Stelle ganz bewusst betonen, das gilt auch für die Opposition, trotz der Vorbehalte, die aufseiten der Opposition aus ganz unterschiedlichen Gründen gegen die Projektliste im Einzelnen bestehen, die der Senat vorgeschlagen hat. Dazu werden wir nachher in der Debatte sicherlich noch die unterschiedlichen Sichtweisen der Fraktionen zu hören bekommen.

Der Grundsatz war hingegen für uns ohne Alternative, auch wie die Finanzierung eines Anteils von 25 Prozent aus zusätzlichen Krediten, die Bremen aufnehmen muss. Bremen kann aus der Ländergemeinschaft nicht ausscheren, wenn ein Programm aufgelegt wird, das in Deutschland insgesamt die Wirtschaft stabilisieren soll. Als Land, das in ganz besonderer Weise von der gesamtstaatlichen Wirtschaftslage abhängig ist, gilt das umso mehr.

Die Kollegen von der Fraktion DIE LINKE haben darüber hinaus Anträge eingebracht, die eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von rund 33 Millionen Euro erforderlich machen würden, ohne allerdings einen Antrag auf die entsprechende Erhöhung der Kreditermächtigung vorzulegen.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Nicht jeder versteht die Systematik!)

Es war angekündigt, dass er heute im Parlament beraten werden soll, aber auch der liegt bis heute nicht vor. Der Haushaltsausschuss konnte sich in seiner großen Mehrheit mit weiteren Krediten über das Maß von 29,5 Millionen Euro hinaus, die notwendig sind, um an dem bundesweiten Programm teilzunehmen, aber nicht anfreunden und empfiehlt Ihnen vor allem deshalb, die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.

Während die Zusätzlichkeit der 25 Prozent, die Bremen selbst finanzieren muss, für einen Haushälter in unserer Situation daher vor allem eine Zusätzlichkeit von Schulden und damit von fiskalischen Problemen auch in der Zukunft bedeuten, bedeuten die 75 Prozent Bundesmittel in Höhe von 88,4 Millionen Euro für Bremen eine wirkliche Entlastung. Sie sind eine zusätzliche Möglichkeit, in einer schwierigen Haushaltslage eine Vielzahl von Projekten jetzt zu ermöglichen, die ohne diese erst sehr viel später – in wenigen Fällen vielleicht auch nie – hätten wirklich ermöglicht werden können.

Die Mittel des Konjunkturpakets sollen zusätzlich sein, sie sollen keine Einsparungen in Höhe von 117,9 Millionen Euro andernorts im Haushalt ermöglichen. Es sind tatsächlich zusätzliche Ausgaben, die es ohne dieses Programm nicht gegeben hätte; sonst hätte das Konjunkturprogramm seinen Namen verfehlt, und es wäre nichts anderes als eine Umschichtung zulasten Dritter. So ist es nicht gemeint, und gerade deshalb ist es in Bremen auch möglich, mit diesem Nachtragshaushalt neue Primärausgaben zu tätigen und neue Kredite aufzunehmen über den Rahmen der Finanzplanung hinaus. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Föderalismusreform, in der die Primärausgaben und die Finanzplanung, wie Sie wissen, im Fokus des Bundes und der anderen Länder bei der Frage standen, ob wir nach 2020 einfach so keine neuen Schulden mehr machen dürfen, oder ob unsere Lage anerkannt wird und wir bis dahin Unterstützung bekommen. Das Konjunkturprogramm und der bremische Anteil daran gefährdet daher die Verabredung in der Föderalismusreformkommission II nicht.

Die Mittel, die nun für energetische Sanierungen und viele weitere Maßnahmen ausgegeben werden, bedeuten Freiräume für weitere Maßnahmen, die unter dem Druck der knappen Haushaltsmittel ohne diese erst sehr viel später finanzierbar gewesen wären. Letztlich rücken die Projekte auf einer langen Liste notwendiger Sanierungen und weiterer Maßnahmen alle näher an die Realisierung heran. Auch davon werden die nächsten Haushaltsjahre geprägt sein. Profitieren werden davon – auch wegen der bundesweit einheitlichen Vorgaben – in erster Linie die Schulen und die Kindertagesstätten.

Der Haushaltsausschuss ist mit der Mehrheit der Koalition den Entwürfen des Senats zu den Nachtragshaushaltsplänen und damit auch der Projektliste und den Kriterien gefolgt, die zu ihrer Aufstellung geführt haben. Die Kriterien, die der Senat bei den Projekten in unterschiedlicher Gewichtung herangezogen hat, waren kurzfristige Realisierbarkeit und Zusätzlichkeit, längerfristige Nutzbarkeit und über den Konjunkturimpuls selbst hinausgehende regionalwirtschaftliche Effekte mit der Möglichkeit politischer Schwerpunktsetzung, regionale Verteilung innerhalb der Stadt und eine breite Streuung der Auftragsvergabe.

Der Senat hat dem Ausschuss über die Haushaltsgesetze und die Nachtragshaushaltspläne hinaus eine Übersicht über die von ihm geplanten zusätzlichen Investitionen aus den Haushaltsaufstellungen für die Jahre 2010 und 2011 und das Gebäudesanierungsprogramm vorgelegt. Diese Übersicht umfasst die in Bremen und Bremerhaven berücksichtigten Investitionen vor allem in die Kitas, in die Schulen, in die Universität, in die Hochschulen und Forschungseinrichtungen, in die bauliche und wirtschaftliche Infrastruktur, in Sportanlagen, Krankenhäuser und in einzelne Maßnahmen der Ressorts Inneres, Justiz und Finanzen. Nicht alles steht heute schon verbindlich fest, dazu war der Zeitraum auch zu eng. Zum Teil werden pauschale Summen erst später in einzelne Projekte zerlegt. Darüber werden die Deputationen und Ausschüsse, also Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann im Einzelnen noch zu beraten haben.

Der Ausschuss hat eingehend die Frage beraten, ob die vom Senat angewandten Kriterien die richtigen sind und ob die Projektliste ihnen in jedem Punkt auch immer entspricht. Dies ist bei einem Nachtragshaushalt wie diesem, der sich durch ausschließliche Projekt- und Maßnahmenbezogenheit auszeichnet, auch unsere Aufgabe als Haushaltsausschuss. Hierzu gab es im Ausschuss natürlich Differenzen zwischen Koalition und Opposition. So darf und so muss es auch sein, denn auch bei einem Konjunkturprogramm ist eines klar: Innerhalb der Vorgaben aus der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, die vor allem kurzfristige Realisierbarkeit und die von mir bereits erwähnte Zusätzlichkeit erfordern, ist es eine politische Entscheidung der Koalition, welche weiteren Kriterien sie anwendet und welche Maßnahmen sie in ein solches Programm aufnimmt.

Die Oppositionsparteien haben hier unterschiedliche abweichende Vorstellungen und diese auch im Ausschuss vertreten und artikuliert. Überwiegend waren die Maßnahmen im Ausschuss aber nicht strittig. Die strittigen Punkte sind Ihnen weitgehend schon aus der ersten Lesung bekannt, davon hören wir in der Debatte nachher sicherlich noch mehr. Die Senatorin für Finanzen hatte ja bereits in ihrer Einbringungsrede auf zwei dieser Projekte hingewiesen, weil auch sie die Förderung dieser beiden Projekte durch das Konjunkturprogramm nicht, wie bei den meisten anderen Projekten, selbstverständlich für berechtigt ansah, sondern dies erläuterungsbedürftig fand. Dies hat sich auch in den weiteren Beratungen im Ausschuss gezeigt.

Abschließend möchte ich Ihnen noch kurz das Beratungsverfahren selbst schildern! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sondersitzung am letzten Montag die Entwürfe des Senats zu den Änderungen der Haushaltsgesetze und zu den Nachtragshaushaltsplänen in erster Lesung beschlossen und federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss im Land und in der Stadt überwiesen. Dem vorausgegangen war die Be

fassung durch fast alle Deputationen. Von den parlamentarischen Ausschüssen haben sich der Rechtsausschuss, die Krankenhausausschüsse Stadt und Land sowie der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung mit dem Nachtragshaushalt befasst und dem Haushalts- und Finanzausschuss berichtet. Das gesamte Beratungsverfahren in allen beteiligten Gremien beginnt mit dem grundlegenden Beschluss des Senats am 24. Februar 2009. Es hat bis heute nur drei Wochen gedauert, ein ehrgeiziges Programm! Die Haushalts- und Finanzausschüsse Land und Stadt haben, wie üblich, in einer gemeinsamen Sitzung getagt. Die Berichte des Ausschusses liegen Ihnen allen vor. Darin enthalten sind die Berichte der genannten parlamentarischen Ausschüsse und ebenso die Empfehlungen für die Abstimmung über die Änderungen der Haushaltsgesetze, über die Nachtragshaushaltspläne und über die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. Der Ausschuss hat sich darüber hinaus auf kleine Ergänzungen der Sperrvermerke in den Nachtragshaushaltsplänen verständigt. Zu alldem darf ich auf den vorliegenden Ausschussbericht verweisen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss, aber auch in den uns begleitenden Ausschüssen für die konstruktive, zielgerichtete und zügige Beratung bedanken, außerdem bei der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft für die sachgerechte Vorbereitung unserer nicht ganz einfachen Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei der Hausspitze der Senatorin für Finanzen für die Zügigkeit und Vollständigkeit der Vorlagen. Sie haben uns in die Lage versetzt, Ihnen heute für die Beschlussfassung in zweiter Lesung die Ihnen vorliegenden Empfehlungen auszusprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Kummer.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute nur zehn Tage nach der ersten Lesung den Nachtragshaushalt für das Konjunkturprogramm der Bundesregierung hier in Bremen. Das ist sehr schnell, aber in der derzeitigen Lage auch bitter nötig. Ich möchte mich an der Stelle auch bei allen Beteiligten sowohl in der Verwaltung als auch im Parlament bedanken, dass es so schnell und vergleichsweise reibungslos vonstatten ging. Regierung und Parlament handeln schnell, wir handeln verantwortungsbewusst und der Lage angemessen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. (A) (C)

Die rot-grüne Regierung setzt mit dem hier vorgelegten bremischen Konjunkturprogramm Impulse für Arbeitsplätze, für regionale Wirtschaft, aber auch für den sozialen Zusammenhalt und die nachhaltige Sanierung und damit den Werterhalt der kommunalen Infrastrukturen. Der größte Anteil der 118 Millionen Euro fließt dabei in Sanierung und Ausstattung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen. Wir sanieren insgesamt über 50 öffentliche Gebäude, aber auch Hafenanlagen und Brückenbauwerke. Wir tun das auch in Bremerhaven, und zwar überproportional. Wir halten das für richtig, da Bremerhaven mit den Folgen der globalen Wirtschaftskrise als Hafenstandort weitaus stärker zu kämpfen haben wird als die Stadt Bremen.

(Beifall bei der SPD)

Wir werden hier keinen Keil treiben lassen zwischen die beiden Stadtgemeinden, uns geht es nicht um Einzelinteressen, sondern um das Wohl des gesamten Landes.