Protocol of the Session on July 11, 2007

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich stelle fest, damit sind Frau Dr. Kerstin Kießler als ordentliches und Frau Manuela Mahnke als stellvertretendes Mitglied, Herr Dr. Reinhard Loske als ordentliches und Herr Dr. Hermann Kuhn als stellvertretendes Mitglied gewählt.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 3 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Entsorgung von Schiffsabfällen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Günthner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Maßnahmen sind bislang im Land Bremen ergriffen worden, um die im Jahr 2000 zum Schutz der Meeresumwelt verabschiedete EU-Richtlinie über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in allen Handels-, Fischerei- und Yachthäfen der Gemeinschaft umzusetzen?

Zweitens: Welche Auswirkungen hatten diese Maßnahmen auf die Gebührengestaltung und damit die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Häfen?

Drittens: Wie bewertet der Senat insbesondere im Licht der vorangegangenen Frage den Beschluss der EU-Kommission, Deutschland, Spanien und Estland vor dem EuGH zu verklagen, weil diese Länder ihrer Verpflichtung, Abfallbewirtschaftungspläne für alle Häfen zu realisieren, nur unzureichend nachgekommen seien?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Nagel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Verabschiedung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände vom 27. November 2000 hat Bremen fristgerecht die Umsetzung der Inhalte in bremisches Landesrecht per Gesetz geregelt. Zur Regelung dazu erforderlicher Einzelbestimmungen, die wiederkehrender Anpassung unterworfen sind, wurde eine Verordnung erlassen. Regelungen, die sich auf das Kostendeckungssystem für die Inanspruchnahme der Hafenauffangeinrichtungen beziehen, enthält die Hafengebührenordnung. Darüber hinaus wurden ebenfalls fristgerecht sowohl ein Abfallbewirtschaftungsplan für die öffentlichen Häfen der Freien Hansestadt Bremen als auch ein Abfallbewirtschaftungsplan für die Sportboothäfen und Sportbootliegeplätze im Land Bremen veröffentlicht.

Zu Frage 2: Mit der Umsetzung der Richtlinie wurde eine Entsorgungspauschale von den über See einlaufenden Schiffen eingeführt. Im Gegenzug entfällt für Schiffe, die die Entsorgungsabgabe entrichtet ha

ben, die Zahlungsverpflichtung für den wesentlichen Teil der Entsorgungskosten.

Auf die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen haben diese Maßnahmen keinen Einfluss, vor allem deshalb, weil die Wettbewerber in der EU sich der Regelung dieser Richtlinie 2000/59/EG ebenfalls unterwerfen mussten.

Zu Frage 3: Über den Beschluss der EU-Kommission, Deutschland, Spanien und Estland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, gibt es nach jetzigem Stand eine Pressemitteilung, aber bei uns keine amtliche Information. Die EU-Kommission hatte Deutschland im Juli 2006 mitgeteilt, dass die Länder Bremen und Hamburg der Verpflichtung, Abfallbewirtschaftungspläne für alle Häfen zu realisieren, nachgekommen und daher von einer diesbezüglichen weiteren Berichtspflicht freigestellt sind. Das Land Bremen wäre im Falle der genannten Klage vor dem EuGH demnach explizit nicht betroffen.

Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatten zwar Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zunächst nicht ausreichende Regelungen für Sportboothäfen getroffen, dies aber inzwischen bereinigt. Ohnehin war Deutschland eine Frist zur Stellungnahme bis 30. Juni 2007 gesetzt worden, sodass es ungewöhnlich erschiene, wenn vor Ablauf dieser Frist tatsächlich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden sein sollte.

Über die Vorwürfe gegenüber Spanien und Estland hat der Senat aus oben genannten Gründen keine Kenntnis. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Günthner, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Nein, vielen Dank!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage trägt den Titel „Stopp des Programms ‚Wärmeschutz im Wohngebäudebestand’ ist ein falsches Signal für einen verbesserten Klimaschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Richter, Woltemath und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Richter!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Plant der neue Senat, das am 14. Juni 2007 mit Wirkung bereits zum 15. Juni 2007 gestoppte Förderprogramm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ für Bremen und Bremerhaven im Sinne der Koalitionsvereinbarung kurzfristig, das heißt noch für 2007, wiederzubeleben?

Zweitens: Gibt es Schätzungen, welches Antragsvolumen und welche Chancen für eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes noch in diesem Jahr durch einen

Stopp von einem auf den anderen Tag verloren gegangen sind?

Drittens: Ist daran gedacht, förderungsunschädliche Antragstellungen und auch Realisierungen im Vorgriff auf das – so hoffen wir – Förderprogramm 2008 in 2007 zuzulassen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Förderprogramm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ ist im laufenden Jahr erneut auf eine große und gegenüber dem Vorjahr nochmals gestiegene Nachfrage gestoßen. Im Ergebnis waren die Haushaltsmittel, die in diesem Jahr für neue Förderzusagen zur Verfügung standen, bereits zur Jahresmitte vollständig ausgeschöpft. Das Programm musste deshalb zum Stichtag 15. Juni 2007 bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa prüft zurzeit, ob für das laufende Haushaltsjahr zusätzliche Mittel für das Programm bereitgestellt werden können. Es wird auch auf das KfW-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes verwiesen, in dem für dieses Jahr 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Zu Frage 2: Im Rahmen des Programms „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ sind im laufenden Jahr bisher Förderzusagen für 532 Projekte zur energetischen Sanierung älterer Wohngebäude mit einem Zuwendungsvolumen von rund 978 000 Euro gegeben worden. Die Realisierung dieser Projekte wird voraussichtlich zu einer Minderung der CO2-Emissionen um rund 1900 Tonnen pro Jahr führen.

Die vorläufige Aussetzung des Förderprogramms kann im Einzelfall dazu führen, dass geplante Wärmeschutzmaßnahmen nicht realisiert oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Belastbare Abschätzungen in Bezug auf den Umfang solcher Effekte liegen nicht vor.

Zu Frage 3: Über die Mittelausstattung des Wärmeschutzprogramms für 2008 und 2009 entscheidet die Bremische Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsberatungen. Aufgrund dieser Sachlage werden Genehmigungen für einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zurzeit nur für die Gruppe derjenigen Antragstellerinnen und Antragsteller erteilt, die bis zum 15. Juni 2007 einen Förderantrag gestellt haben. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Erst einmal vielen Dank, Herr Senator! Die Zusatzfrage erübrigt sich im Grunde genommen durch die Antwort auf Frage 1, die Sie ge

geben haben, aber ich empfehle Ihnen, dass Sie sich vielleicht auch mit dem Energieexpertenbeirat in Verbindung setzen, gegründet von der Bremer Energie Konsens GmbH. Dort sind gut 50 Firmen und Energieberater in einem Netzwerk zusammengeschlossen, und aus diesem Beirat, in dem ich auch tätig bin, weiß ich, dass dort jetzt mehrere Hundert Anträge unbearbeitet liegen bleiben müssen, weil das Programm von einem Tag auf den anderen gestoppt ist. – Vielen Dank!

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: War das jetzt eine Frage?)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Fragestunde!)

Es war eine Bemerkung, Herr Kollege!

Die dritte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Verzögerung beim Bau des JadeWeserPorts“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bödeker, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bödeker!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Schwierigkeiten im Rahmen des Vergabeverfahrens, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Zeitplans für die Verwirklichung des JadeWeserPorts?

Zweitens: Welche finanziellen Auswirkungen sind mit der drohenden Verzögerung des Baubeginns des JadeWeserPorts verbunden?

Drittens: Welche Maßnahmen ergreift der Senat in Abstimmung mit der niedersächsischen Landesregierung, um die Freistellung und Inbetriebnahme des JadeWeserPorts bis zum Jahr 2020 zu gewährleisten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Nagel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Vergabekammer des Landes Niedersachsen in Lüneburg hat im Überprüfungsverfahren mit Beschluss vom 12. Juni 2007 die Vergabeentscheidung der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft im Wesentlichen bestätigt. Die unterlegene Bietergemeinschaft legte am 27. Juni 2007 sofortige Beschwerde ein. Die Bewertung der Auftragsvergabe für das Baulos 1 des Containerterminals JadeWeserPort durch die JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft obliegt somit dem Oberlandesgericht Celle. Bereits am 5. Juli hat der Vorsitzende des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Celle den Termin zur