Protocol of the Session on December 11, 2008

Meine Damen und Herren weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/639, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis.

Sperrung von Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 23. September 2008 (Drucksache 17/549)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 11. November 2008

(Drucksache 17/610)

Wir verbinden hiermit:

Zugang zu Kinderpornografie erschweren – Access-Blocking ermöglichen

Antrag der Fraktion der CDU vom 4. Dezember 2008 (Drucksache 17/643)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Staatsrätin Buse.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 17/610, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Frau Staatsrätin, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll.

Das ist der Fall.

Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet.

Das Wort erhält Herr Kollege Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herstellung, Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Bilder im Internet sind nach Ansicht der CDU-Fraktion nicht nur formaljuristisch, sondern insbesondere auch moralisch nicht zu akzeptierende Handlungen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Was passiert, bevor diese Bilder ins Internet gestellt werden und von Menschen mit einem aus meiner Sicht krankhaften Sexualtrieb betrachtet werden können? Weltweit werden betroffene Kinder aus kommerziellen Gründen oder zur Befriedigung eines krankhaften Sexualtriebes unsäglich gequält, vergewaltigt und körperlich und seelisch zugrunde gerichtet. Die dabei angefertigten Aufnahmen werden ins Internet gestellt und entweder gegen Entgelt oder adäquate Gegenleistung, was im Klartext heißt, Anbieten eigener kinderpornografischer Bilder, zur Ansicht freigegeben. Die Anzahl derartiger Angebote im Internet hat sich nach Angaben des Senats zwischen 2006 und 2007 mehr als verdoppelt. Dagegen stagniert die Fallzahl im Bereich der normalen Pornografie. Der Anteil der im Netz gezeigten und zum Teil schwerst misshandelten Kindern zwischen drei und sechs Jahren – meine Damen und Herren, zwischen drei und sechs Jahren! – liegt inzwischen bei 40 Prozent. Zugleich häufen sich im Internet Bilder, auf denen Kinder besonders schwer missbraucht und die Schreie der Opfer offensichtlich bewusst eingestellt werden. Ich denke, jede Fraktion hier im Haus kann diese Handlungen nur auf das Schärfste verurteilen.

(Beifall)

Aus der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU geht weiter hervor, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren im Land Bremen in diesem Deliktsbereich von 67 im Jahre 2002 auf 243 in den ersten neun Monaten des Jahres 2008 angestiegen ist. Das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn die Ermittlungsbehörden müssen einen großen technischen und personellen Aufwand leisten, um die Nutzer der entsprechenden Seiten im Internet überhaupt ausfindig zu machen und identifizieren zu können.

Aus der Antwort des Senats ist weiter ersichtlich, dass aufgrund des großen Aufwands anlassunabhängige weltweite Fahndungsmaßnahmen im Internet nach Kinderpornografie schwerpunktmäßig nur vom BKA und einigen Landeskriminalämtern, und hier insbesondere vom bayerischen Landeskriminalamt, durchgeführt werden. Vom Landeskriminalamt Bremen werden nach Auskunft des Senats wegen des nicht zu leistenden großen Aufwands gegenwärtig und auch zukünftig keine anlassunabhängigen Fahndungen durchgeführt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

In der Antwort zu Frage 5 weist der Senat darauf hin, dass das Fachkommissionariat K 32 durch die technische Abteilung Forensische IuK bei der Bearbeitung von Straftaten zur Kinderpornografie unterstützt wird. In der Antwort zu Frage 7 zeigt der Senat allerdings auf, dass es Untersuchungsrückstände bei der Bearbeitung von Delikten der Kinderpornografie gibt. Als Grund werden Probleme in der Forensischen IuK, die ich eben schon angesprochen habe, angeführt. Der Senat unterschlägt allerdings den Hinweis, dass diese technische Dienststelle völlig überfordert und unterbesetzt ist und deshalb einen Bearbeitungsrückstand von circa 18 Monaten aufweist. Die CDU-Fraktion fordert den Senat auf, geeignete personelle und technische Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Problem bei der Bekämpfung der Kinderpornografie im Bereich der Forensischen IuK, das sich im Übrigen natürlich auch auf die sonstige Kriminalitätsbekämpfung auswirkt, zu beseitigen.

(Beifall bei der CDU)

Der Senat teilt in den Antworten zu den Fragen 9 und 10 mit, dass kinderpornografische Webseiten häufig auf Servern ausländischer Provider ins Netz gestellt werden und das deutsche Recht gegenwärtig keine effektive Rechtsgrundlage zur Sperrung dieser Seiten, das sogenannte Access-Blocking, bietet. Die CDU-Fraktion stellt in diesem Zusammenhang heute den Antrag, dass die Bürgerschaft beschließen möge, den Senat aufzufordern, das Vorhaben der Bundesregierung zu unterstützen, die deutschen Internetprovider durch eine Änderung des Telemediengesetzes zu verpflichten, den Zugang zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu blockieren.

(Beifall bei der CDU)

Das fordert im Übrigen auch das Bundeskriminalamt. Damit würde der Zugang zu Kinderpornografie im Internet deutlich erschwert, und zumindest die kommerziellen Gründe für das brutale und menschenverachtende Handeln zur Herstellung entsprechender Bilder würden entfallen.

(Glocke)

Dies geschieht im Übrigen schon mit Erfolg in den skandinavischen Ländern, in Italien, der Schweiz, in Großbritannien und vielen anderen Ländern weltweit. Wir sollten also auch in Deutschland schnellstens handeln und nicht, wie vom Senat dargestellt, die weitere Entwicklung – worauf eigentlich, Frau Staatsrätin? – abwarten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede deutlich machen: Der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört zu den schlimmsten Verbrechen der Menschheit!

(Beifall)

Er fügt den betroffenen Kindern schwerste Verletzungen zu, traumatisiert sie oftmals für das Leben und muss durch den Staat konsequent bekämpft werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD, bei der CDU und bei der LINKEN)

Auch wenn wir heute nur einen kleinen Teil der Gesamtproblematik der Bekämpfung der Kinderpornografie betrachten, so gehört für uns als grüne Bürgerschaftsfraktion in diesem Kontext immer auch, die Opfer mit in den Blick zu nehmen. Bei aller Wut auf die Täter sollten wir uns auch immer fragen, was mit den Opfern passiert, was wir ihnen als Gesellschaft anbieten, wie wir mit ihnen umgehen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang den großen Einsatz, aber auch die hohe persönliche Belastung all derer würdigen, die mit der Verhütung und Bekämpfung und den vielen dahinterstehenden Schicksalen im realen Leben zu tun haben! Die polizeilichen Ermittler und die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen leisten keine einfache Arbeit und verdienen unser aller Respekt.

(Beifall)

Das Leid der hilflosen Kinder dient einigen Abartigen nicht nur ihrer sexuellen Befriedigung, der Missbrauch kleiner Menschen ist mittlerweile ein lukratives Geschäft rund um den Globus geworden. In einschlägigen Internetforen können sich Nutzer Videos und Bilder dieser menschenverachtenden Handlungen ansehen oder diese downloaden. Das Internet erleichtert es den Tätern natürlich, Pornografie zu verbreiten und damit Millionengeschäfte zu machen, denn das Internet verspricht Anonymität und Distanz. Aber das Internet kann und darf kein rechtsfreier Raum sein!

(Beifall)

Die Strafverfolgung ist zumeist keine leichte, denn sehr häufig stammen die Täter und Opfer nicht aus Deutschland, das ist in der Antwort des Senats auch deutlich geworden, und der Vertrieb beziehungsweise das Angebot wird nicht über deutsche Internetserver bereitgestellt. Hier haben wir nur einen sehr begrenzten Durchgriff und sind auf die Unterstützung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ausländischer Strafverfolgungsbehörden angewiesen. Für uns als Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft ist es immens wichtig sicherzustellen, dass wir hier vor Ort alles tun, um weder die Straftaten noch die Bereitstellung von Kinderpornografie zu ermöglichen.

Insofern würde ich gern noch einige Punkte der Antwort des Senats würdigen. Durchaus kritisch bewerten muss man den Umstand, dass 492 Fälle eingestellt werden mussten, da kein Täter ermittelt oder aber kein Tatnachweis erbracht werden konnte. Das macht sicherlich deutlich, dass es keine einfache rechtliche Materie ist, allerdings muss uns als Abgeordnete dieses Ergebnis auch alarmieren. Hier könnte der Senat vielleicht gleich in seinem Redebeitrag noch ein wenig Aufklärung herbeiführen.

Positiv erwähnen will ich aber auf der anderen Seite auch das hohe Maß an präventivem Engagement, das gerade auch die Polizei Bremen leistet. Auf ihrer Internetseite gibt es viele hilfreiche Tipps und Links rund um das Thema. Social Internet Communities wie SchülerVZ oder Knuddels – diejenigen von Ihnen, die Kinder haben oder noch einen Tick jünger sind, werden wissen, worum es geht – gehören dabei ebenso zum Aufklärungsprogramm der Polizei Bremen, und das zeigt für mich auch deutlich, dass die Polizei Bremen hier absolut auch auf der Höhe der Zeit ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir sind uns einig, wir müssen wirksam gegen die Täter vorgehen, wir müssen uns auch die Instrumente genau ansehen, mit denen wir das erreichen. Diese Debatte, ob und wie dies dann auch mit Eingriffen in die technische Infrastruktur, sprich Access-Blocking, oder anderen Methoden gelingen kann, können wir hier nicht abschließend bewerten.

Die Regierungsfraktionen begrüßen daher die Initiative der CDU als einen möglichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornografie und beantragen Überweisung in den Rechtsausschuss, federführend, sowie den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten und an die staatliche Deputation für Inneres. Wir können uns sehr gut vorstellen, dieses Thema möglichst zeitnah durch eine Anhörung zu dieser Thematik auch fachlich zu unterfüttern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Troedel.