Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau zum Controllingbericht hat die Berichterstatterin Frau Arnold-Cramer hier, denke ich, genug gesagt, und vieles wurde auch von meiner Kollegin Frau Troedel ergänzt. Deshalb möchte ich mich hier nur auf ein paar Sachen beschränken, die mir sehr wichtig sind!
Als Erstes möchte ich mich für diesen Bericht bedanken. Wir kennen ja schon den Bericht in dieser Qualität. Er ist wieder, wie in den letzten Jahren, denke ich, gut lesbar und macht deutlich, wo die Probleme sind.
Ich möchte hier natürlich auch noch einmal an der Stelle sagen, dass der Bericht von dem Finanzressort erstellt worden ist, aber natürlich für die Inhalte andere verantwortlich sind, nämlich die Dienststellen, in denen das Gleichstellungsgesetz gut oder nicht gut umgesetzt wird. Als ich hier vor zwei Jahren an dieser Stelle gestanden habe, da habe ich, wie in vielen vorherigen Jahren, immer wieder erwähnt, dass die ausgegliederten Gesellschaften nicht vom Lan––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
desgleichstellungsgesetz erfasst werden. Die Krankenhäuser waren die letzten, die daraus verschwunden sind, das habe ich immer beklagt. Wir können jetzt sagen, Sie werden wieder vom Landesgleichstellungsgesetz erfasst, das haben wir in der Koalitionsvereinbarung so vereinbart, und ich bin froh, dass wir das inzwischen auch umgesetzt haben.
Daran können wir erst einmal einen Haken machen. Ich denke, so wird sich der Geltungsbereich im nächsten Bericht auch deutlich erhöhen und wird bei weit über 38 Prozent liegen. Der hohe Frauenanteil von weit über 50 Prozent bei den Personalgruppen mit den sogenannten frauentypischen Berufsbildern zeigt deutlich, dass wir hier in unseren Bemühungen nicht nachlassen dürfen, auch Frauen für diese Berufe zu begeistern. Ich meine, wir machen hier schon eine ganze Menge – ich nenne nur Schlaglichter wie Girls’Day, den es jetzt auch auf Bundesebene gibt, und Programme wie die sogenannten MINTBerufe –, um Frauen zu begeistern, aber ich denke, wenn wir das weiterhin machen, werden wir da auch erfolgreich sein. Es ist ein langer Weg, aber ich denke, da gehen wir vorwärts.
Ich habe gelesen, dass die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft jetzt fünf Pilotprojekte auflegt. Die Aussage des Personalleiters war, dass das Interesse und das Potenzial von Frauen für ihr Kerngeschäft, die Logistik, besser zu erschließen sei, auch mit Teilzeitmodellen. Das hat mich sehr erfreut, und wir werden ja bei dem nächsten Besuch mit dem Gleichstellungsausschuss die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft dazu befragen können. Ich freue mich darauf, dass der Arbeitsplatz Hafen auch für Frauen entdeckt worden ist.
Für die Entgeltgleichheit – ich denke, dazu haben wir in der gestrigen Debatte auch eine Menge gesagt –, unter den Aspekten gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit oder Lohnungleichheit, müssen wir noch eine ganze Menge unternehmen und dafür weiter kämpfen, nicht nur wir hier in Bremen, sondern auch bundesweit.
Ich möchte noch erwähnen, dass 63 Frauenbeauftragte keine Freistellung haben; auch sie stehen immer noch vor der schwierigen Aufgabe, ihr Amt mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit zu verbinden. Das ist für sie oft nicht einfach, weil die Unterstützung durch die Dienststellenleitung sehr unterschiedlich ist; so möchte ich das einfach einmal stehen lassen.
Zu den Frauenförderplänen, meine Kollegin Frau Arnold-Cramer hat einiges dazu gesagt: Es gibt zwar ein Anstieg der Dienststellen, die Frauenförderplä
ne haben, aber ich denke, wir sollten uns noch einmal intensiv um die Qualität und die Fortschreibung kümmern.
Ich möchte zum Abschluss noch ein paar Sätze zu Bremerhaven sagen. Ich hatte hier in der letzten Debatte erwähnt, dass die Frauenbeauftragten der Stadt Bremerhaven gegen die Stadt Bremerhaven geklagt haben, weil der Magistratsdirektor ihnen verwehrt hat, bei der Bewertungskommission dabei zu sein. Die Stadt hat bezweifelt, dass die Frauen überhaupt ein Klagerecht hatten. Es sieht wohl so aus, dass das Landesgleichstellungsgesetz in der Form da nicht ganz eindeutig ist; das Bundesgleichstellungsgesetz und das Landesgleichstellungsgesetz von Berlin sind da eindeutiger. Ich denke, das sollten wir uns an dieser Stelle vielleicht auch mit dem Rechtsausschuss noch einmal gemeinsam anschauen. Dann denke ich, dass es hier in der Form auch geändert werden muss, dass es hier eine Klarstellung gibt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute über einen Bericht, der schon seit dem Jahr 1997 – also noch während der Zeiten der Großen Koalition – eingeführt worden ist, debattieren. Das heißt, wir feiern heute ein zehnjähriges Jubiläum. Ein solcher Bericht, das ist mir ganz wichtig, macht die tatsächlichen Strukturen transparent und hilft allein auf diese Weise schon, Veränderungen herbeizuführen. Er ist deswegen auf jeden Fall, und die Qualität des Berichts ist hier bereits angesprochen worden, aus Sicht der CDU fortzusetzen.
Nun aber zum Bericht und seinem Inhalt: Wie das immer mit Berichten ist, sie haben Licht und Schatten. Als Licht kann man ganz klar festhalten, dass sich sicherlich auch aufgrund des Berichtes die Einstellungspraxis zugunsten von Frauen verändert hat. Mit Ausnahme der Stiftungen, in denen es keine Veränderungen gab, haben sich in allen Bereichen die Frauenanteile im Berichtszeitraum erhöht, so konnten wir es nachlesen. Es gibt sogar, das konnten wir auch dem Bericht entnehmen, einige Bereiche und Personalgruppen, die es notwendig werden lassen, tendenziell die Einstellung männlicher Beschäftigter zu fördern. Hier sei auf die Bereiche Kindergärten und auch der Grundschule verwiesen. Teilweise erleben dort Kinder bis zu ihrem zehnten Lebensjahr nur Frauen. Ich glaube, dass es allein auch schon, wie entsprechende Studien beweisen, wichtig ist, dass Kinder beide Personen, also Männer und Frauen, auch als Vorbilder erleben können. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Als Schatten kann man an dieser Stelle ganz klar sagen, das kann man auch wieder diesem Bericht entnehmen, die Veränderungen sind vorhanden, sie sind messbar, aber sie sind noch sehr langsam. Der Wandel vollzieht sich nicht mit Siebenmeilenstiefeln, wie wir es uns als Frauenpolitikerinnen wünschen, sondern in einem eher gemäßigten Tempo, zumindest was den Bereich der Führungsstrukturen betrifft.
Ein ganz wichtiges Thema, das wurde hier bereits mehrfach angesprochen worden, ist das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein Thema, das auch mir natürlich sehr am Herzen liegt als junge Frau. Ich unterstütze daher sehr, was unsere Berichterstatterin, Frau Ursula Arnold-Cramer, gesagt hat, das gehört nicht in die Frauenförderpläne, das gehört in die Betriebsvereinbarungen!
Ich muss an der Stelle auch ganz klar sagen, auch wenn wir dank der Einführung der zwei Partnerschaftsmonate durch Ursula von der Leyen deutschlandweit an der Spitze stehen bei den Vätern, die die Elternzeit nehmen, und zwar nicht nur die zwei Monate, sondern auch einen darüber hinausgehenden Zeitraum, so sehen wir als CDU in diesem Bereich auch im öffentlichen Dienst noch dringenden Handlungsbedarf für die rot-grüne Koalition, hier auch weiterhin ein positives Klima zu schaffen. Denn, das können wir alle erleben, wo es Strukturen gibt, die männlich dominiert sind, auch zum Teil in einem höheren Altersdurchschnitt, dort ist nicht überall in gleichem Maße auch das Verständnis dafür vorhanden, wenn ein junger Mann kommt und sagt, ich möchte mich an der Erziehung meines Kindes beteiligen, ich möchte Elternzeit nehmen. Hier gilt es, positiv weiter zu werben. Ich könnte mir gut vorstellen, dass dies etwas sein könnte, was sich auch Rot-Grün auf seine Fahnen schreibt.
Die Frauenförderpläne sind angesprochen worden. Das ist genauso wie, was eben von Frau Hoch so positiv erwähnt worden ist, mit den Gesellschaften, für die jetzt in Zukunft das Landesgleichstellungsgesetz gelten soll. Das steht erst einmal irgendwo auf einem Stück Papier, damit ist es aber noch nicht mit Inhalt gefüllt. Wir haben nach wie vor das Problem, dass wir im Kernbereich, in der Verwaltung, zwar Frauenförderpläne haben, aber dort kommt dann der Bereich Bildung, den hat Frau Hoch früher schon immer als Beispiel angeführt, in dem Frauenförderpläne dreizehn Jahre alt sind. Dreizehn Jahre alte Frauenförderpläne, das geht gar nicht!
So bleibt auf diesem Weg nur festzuhalten, dass das hier auch mit Leben gefüllt werden muss, dass hier gehandelt werden muss. Eine Evaluation, so wie angekündigt, ist sicherlich ein erster Schritt, aber aus
unserer Sicht nicht weitgehend genug. Ich finde, hier müssen die Frauenförderpläne, wenn sie älter als fünf Jahre sind, auch tatsächlich neu geschrieben, überarbeitet werden, das ist eine Forderung, die wir auch als CDU erheben.
Ich komme zum Schluss! Ein Thema liegt mir noch besonders am Herzen: Frauen wählen nach 30 Jahren immer noch die gleichen zehn Berufe, in der Stellungnahme der ZGF war es zu lesen. Mir liegt der Girls’Day sehr am Herzen, der genau versucht, diesem entgegenzuwirken. Ich bitte sehr darum, und ich bitte auch darum, das auch an Frau Jürgens-Pieper weiterzuleiten, wir haben mit Frau Hermann, die inzwischen beim LIS arbeitet, eine Frau, die sich hervorragendes Know-how in diesem Bereich erworben hat, die im Bereich der Unternehmen einen sehr guten Ruf genießt. Die Stelle ist nur bis zum 31. Dezember 2008 abgesichert, und ich würde mich sehr freuen, wenn wir auch hier die Möglichkeit hätten, Frau Hermann weiterhin zu beschäftigen. Das möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben. – Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dies sind die zwei Bände Personalcontrolling-Bericht, Band I und der Anlagenband, über den hier debattiert wird. Ich gehe zwar davon aus, dass sich insbesondere die Kollegen im Haus alle sehr detailliert mit diesem sehr umfangreichen Zahlenwerk auseinandergesetzt haben, aber ich glaube, es ist schon sinnvoll, dass man sich allein noch einmal vergegenwärtigt, welchen Umfang diese Auswertungen, die dankenswerterweise von der Senatorin für Finanzen aufbereitet worden sind, denn eigentlich haben.
Zum Inhalt kann man sagen, diese Zahlen, wenn man das wirklich im Detail durcharbeitet, beschreiben natürlich den Ist-Zustand. Was sie nicht beschreiben, und das ist ja hier auch Gegenstand der Debatte gewesen, sind tatsächlich Hemmnisse, die der Gleichstellung von Frauen insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes, in Stiftungen, aber auch in den bremischen Gesellschaften noch entgegenstehen. Das ist etwas, das möglicherweise auch in der Weiterentwicklung dieses Berichts mit aufgenommen werden kann. Ich halte das tatsächlich für einen Punkt, der möglicherweise auch in Zusammenarbeit mit der ZGF zu ergänzen wäre. Wie so etwas zahlenmäßig zu erfassen ist, weiß ich nicht, vielleicht bietet sich dafür eher eine qualitative Beschreibung an. Es deutet aber darauf hin, dass man vielleicht von dem sehr ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
formalistischen und empirischen Ansatz, der hier gewählt worden ist, ein Stück weit auch abweichen muss, um tatsächlich die Realität geeignet zu erfassen.
Eines will ich auch deutlich sagen, weil das hier bereits angesprochen worden ist: Wenn man sich für ein Instrument wie die Frauenförderpläne entscheidet, wofür einiges spricht, dies so zu tun, wenn man tatsächlich dieses quantitative Gleichstellungsziel verfolgt, dann muss man dort mehr Engagement aufbringen, als einige Dienststellen in der bremischen Verwaltung das tun. Wir haben dort in Gesprächen mit den Frauenbeauftragten im Gleichstellungsausschuss erhebliche Defizite erkannt, und ich glaube, auch wenn das vielleicht früher sogar noch einmal schlechter gewesen ist, ist das kein Argument dafür, das es so bleibt. Ich denke, es spricht einiges dafür, dort in Zukunft mit größerer Sorgfalt und mit größerem Nachdruck daran zu arbeiten. Was aus unserer Sicht vielleicht weniger geeignet ist, um wirklich zu bemessen, ob Frauen tatsächlich gleichgestellt sind, sind solche Indikatoren wie die Zahl der freigestellten Frauenbeauftragten. Darauf kommt es, jedenfalls nach Meinung der FDP-Fraktion, nicht zwingend an.
Ob dort eine Freistellung vorhanden sein muss oder nicht, das lässt sich in der einzelnen Dienststelle vor Ort am besten entscheiden. Ich kenne auch durchaus einige Frauenbeauftragte, die nicht freigestellt sind, die das rein ehrenamtlich machen, damit auch sehr zufrieden sind, und bei denen es auch keine größeren Probleme in der Aufgabenwahrnehmung gibt. Insofern glaube ich, ist es nur sachgerecht, wenn man das wirklich im Einzelfall entscheidet, und nicht sozusagen als Maßstab einer möglichst großen Gleichberechtigung die Zahl der Freistellungen von Frauenbeauftragten heranführt. Das, glaube ich, führt auch nicht unbedingt zu größerer Akzeptanz, zumal ja auch einmal zu überlegen wäre, ob es nicht auch stärker selbstverständliches Element der Personalrats- beziehungsweise Betriebsratsarbeit sein müsste, dieses Thema auch von allen Mitgliedern der Personalvertretungen wahrnehmen zu lassen.
Leider haben wir hier nur eine sehr kurze Redezeit vereinbart, sonst könnte man noch ganz viele andere Details aus diesen unfangreichen Berichten hier im Einzelnen diskutieren. Wir haben das im Ausschuss getan, deshalb werde ich an dieser Stelle darauf verzichten. Auch ich danke sehr herzlich für die Zurverfügungstellung des sehr umfassenden Zahlenmaterials, möchte aber gern meine vorhin gemachte Anmerkung aufgenommen wissen, dass wir uns einmal Gedanken machen sollten, ob das Ganze nicht vielleicht erstens etwas verschlankt und zweitens auch
tatsächlich etwas weiterentwickelt werden kann in dem Weg auf mehr Anwendbarkeit. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPD-Fraktion zwei Punkte, die uns noch wichtig sind anzumerken. Es gibt umfangreiche Regelungen für freigestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie sie während dieser Freistellung von ihrer Dienststelle zu betreuen sind, wie sie in die Weiterbildung mit einbezogen werden und wie Rückkehrerinnengespräche zu führen sind. Wir haben bei vielen unserer Gespräche vor Ort festgestellt, dass dieses System in der Praxis leider nicht so klappt, wie es klappen sollte, und Frauen, die meistens in der Freistellung sind, dadurch ziemlich benachteiligt sind, weil das, was im Dienst stattfindet, im Leben in der Freistellung oft an ihnen vorbeigeht. Auch diese Rückkehrerinnengespräche sind nicht unbedingt das, was sich die Frauen davon erwartet haben. Ich bitte das Haus Finanzen, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Personalbereich zuständig sind, hier doch noch einmal ein Auge darauf zu haben, dass das ganze System vielleicht noch einmal ein bisschen besser ins Rollen kommt.
Uns hat sehr erfreut, dass wir im öffentlichen Dienst vor allen Dingen für junge Mütter Ausbildungsplätze haben, die in Teilzeit abgeleistet werden können. Das ist etwas Neues, das gibt es noch nicht seit Langem, das Gesetz gibt es seit dem Jahr 2002. Wir sind dort im öffentlichen Dienst in Bremen sehr fortschrittlich, und ich möchte dafür werben, dass wir noch mehr dieser Teilzeitausbildungsplätze zur Verfügung stellen, das Wissen, das wir mit dieser Teilzeitausbildung erworben haben, in die Wirtschaft weitergeben, in die Verbände hinein, damit hier die Betriebe auch den Mut haben, Teilzeitausbildungsplätze gerade für junge Mütter zur Verfügung zu stellen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Finanzressort hat Ihnen einen detaillierten und transparenten Bericht vorgelegt. Wichtig ist für uns jetzt, dass wir Schritte zur Umsetzung machen. Wir werden natürlich gern die Anregungen, die jetzt gerade hier eingebracht wor––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
den sind, aufgreifen, um das Berichtssystem noch weiter zu vervollkommnen. Wichtig ist aber, dass wir dort auch Orientierung für die weitere Arbeit hinbekommen.
Das Finanzressort hat heute von Ihnen Lob bekommen, dafür bedanke ich mich natürlich. Die Verwaltung freut sich darüber. Ich kann Ihnen auch sagen, dass es ohne externe Unterstützung und Begleitung durch Gutachter von uns selbst entwickelt worden ist.