Protocol of the Session on November 12, 2008

Meine zweite Frage bezieht sich auf Bremerhaven! Sie haben an der Stelle gesagt, dass Bremerhaven gezielt versuchen wird, Hartz-IV-Empfänger für eine Weiterqualifizierung von Tagesmüttern zu gewinnen. Ist Ihnen bekannt, dass wir auch in der Stadt Bremen in nicht unerheblicher Anzahl zurzeit Tagesmütter haben, die sich im Hartz-IV-Bezug befinden und dort ebenfalls zusätzlich im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen als Tagesmütter arbeiten? Haben Sie im Rahmen des Konzeptes, das Sie für die Neufinanzierung der Tagesmütter ab 2009 vorgelegt haben, auch eine Modellberechnung vorgenommen, um die Ängste, die dort von vielen Tagesmüttern geäußert worden sind, dass die Anrechnung hinterher dazu führen wird, dass sie aus dem Hartz-IV-Bezug herausfallen oder

aber in erhebliche Schwierigkeiten kommen und deswegen ihre Tagesmuttertätigkeit aufgeben müssen, in irgendeiner Form zu lösen, sodass wir auch für diese Fälle in Bremerhaven und das interessante Konzept eine Möglichkeit sehen?

(Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/ Die Grünen)

Bitte, Frau Senatorin!

Zunächst einmal finde ich es erfreulich, dass wir hier in der guten Zusammenarbeit mit PiB auch bisher schon Qualifizierungen von Tagesmüttern machen und diese auch weiter verstärken wollen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es ist Aufgabe von Bremerhaven, und ich finde es auch richtig so, dass sich das Jugendamt in Bremerhaven dazu Gedanken gemacht hat, wie es auch in seiner Stadtgemeinde den Bedarf an Tagesmüttern weiterentwickeln und hier insbesondere auch ganz bestimmte Zielgruppen einbeziehen kann. Sie haben hier ja eine Anzahl von Ausführungen gemacht, die in der Tat sicherlich von Interesse sind und die Notwendigkeit haben, mit den Tagesmüttern besprochen zu werden. Dies haben wir ja auch vereinbart. Meines Erachtens ist es in dieser Detailliertheit nicht die Aufgabe und der Wunsch des Parlaments, dies hier zu diskutieren.

Sie haben ja erneut angesprochen, was wir gestern auch als Thema behandelt haben, nämlich die Entlohnung der Tagesmütter. Dies werden wir in der Deputation für Soziales erneut auf der Tagesordnung haben. Insofern nehme ich das gern noch einmal als Hinweis von Ihnen auf, dessen es im Übrigen insbesondere auch nach der gestrigen Debatte, glaube ich, überhaupt nicht mehr bedurft hätte.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Frau Kollegin Ahrens, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine abschließende Frage! Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich um eine Landesrahmenrichtlinie handelt? Das heißt, das Land Bremen gibt die Rahmenbedingungen in Form der Finanzierung vor. Wenn diese nicht stimmen, kann Bremerhaven sich auf den Kopf stellen und mit der ARGE viel diskutieren. Stimmen Sie mir zu, dass Sie nicht in der Lage sind, das Ganze

hinzubekommen, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, es sei denn, Bremerhaven schießt zusätzlich eigenes Geld zu den 1,51 Euro je Kind und Stunde, die das Land bereit ist, für die Tagesmütter zu zahlen, hinzu?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich finde es sehr spannend, wie Sie über ein von Ihnen gelobtes Aktionsprogramm der Familienministerin diskutieren!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Frau Kollegin Ahrens haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, leider muss ich das richtigstellen, weil es wieder einmal falsch ist!

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Was ist die Fra- ge, Frau Ahrens? Beschäftigen Sie sich ein- mal mit der Geschäftsordnung!)

Das Aktionsprogramm habe ich nicht angesprochen, ich habe die von Ihnen vorgelegte Richtlinie des Jugendhilfeausschusses angesprochen, die wir am 27. November 2008 in der Sozialdeputation diskutieren. – Danke schön!

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Frehe! – Bitte sehr!

Frau Senatorin, sind Sie mit mir der Meinung, dass es durchaus positiv ist, wenn über das Einkommen als Tagespflegemutter Menschen, die Hartz IV, also die Grundsicherung, beziehen, dort herauskommen und von diesem neuen Einkommen leben können?

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Bitte, Frau Senatorin!

Natürlich ist das positiv zu bewerten!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Deichertüchtigung in Bremerhaven zwischen Geeste und Sportbootschleuse Neuer Hafen zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Abgeordneter Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie wird sich die Bucht zwischen Strandhalle und Geeste im Zuge der für 2011 geplanten Deichertüchtigung verändern?

Zweitens: Welche Ausgleichsflächen werden geschaffen, sofern die Deichertüchtigung unter teilweiser Einbeziehung der Bucht zwischen Strandhalle und Geeste mit dem im Süden gelegenen Sandstrand vorgesehen ist?

Drittens: Welche Varianten einer platzsparenden Deicherhöhung, zum Beispiel durch Aufsatzelemente, wurden erörtert, und was waren gegebenenfalls die Gründe, auf die weitere Planung und Umsetzung dieser Varianten zu verzichten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Golasowski.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen, der im April 2007 veröffentlicht worden ist, hat auch für den Weserdeich in Bremerhaven eine Unterhöhe ermittelt. Der Deich muss deshalb erhöht und verbreitert werden.

Projektträger für diese Deichbaumaßnahme ist der Senator für Wirtschaft und Häfen. Zurzeit liegt dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa der geprüfte Rahmenentwurf als Grundlage für alle weiteren Planungen vor. Die Bau- und Genehmigungsplanung wird in Abstimmung mit dem Senator für Wirtschaft und Häfen in Kürze begonnen. Aufgrund der Komplexität des Deichbauvorhabens am Weserdeich in Bremerhaven, welches nicht nur die Belange eines nachhaltigen Küstenschutzes, sondern auch die Belange des Naturschutzes, der Stadtentwicklung und auch der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen muss, haben sich alle Beteiligten einvernehmlich auf eine Bauweise verständigt. Die vorhandene Böschungsbefestigung wird ersetzt. Damit werden für den zukünftigen weiteren Bestand des Badestrandes die deichbautechnischen Voraussetzungen geschaffen.

Nach derzeitigem Planungsstand verschiebt sich durch die Deicherhöhungsmaßnahme am Weserdeich der Deichfuß um circa zehn Meter in Richtung Weser. Die Nutzung des Strandbereiches wird somit nur geringfügig eingeschränkt.

In den nun anstehenden weiteren Detailplanungen werden unter anderem auch die Anschlussbereiche nördlich und südlich des Weserdeiches genauer betrachtet und beplant. Innerhalb des Beteiligungsverfahrens im Rahmen der Planfeststellung werden die Betroffenen gehört und haben dann die Möglichkeit, ihre Belange einzubringen. Mit dem Baubeginn wird derzeit ab 2011 gerechnet.

Zu Frage 2: Ein Genehmigungsverfahren ist vom Projektträger zurzeit noch nicht eingeleitet worden. Dieser Schritt wird voraussichtlich im nächsten Jahr erfolgen. Aus diesem Grund kann zurzeit noch keine Aussage zu eventuellen Ausgleichsflächen getroffen werden.

Zu Frage 3: Im Zuge der Aufstellung des Rahmenentwurfs sind mehrere Alternativen geprüft worden. Unter anderem wurde eine Querschnittsgestaltung mit einer flacheren Außenböschung von 1 zu 6 auch für den Weserdeich untersucht. Die Herstellung einer derart flachen Böschung würde allerdings eine erheblich größere Grundfläche beanspruchen. Aufgrund der binnenseitig angrenzenden Bebauung müsste der seeseitige Deichfuß am Weserdeich deutlich in Richtung Weser verschoben werden.

Abweichend von dieser Querschnittsgestaltung soll am Weserdeich eine steilere Deichaußenböschung von 1 zu 4 zukünftig zugelassen werden. Diese Planung ist mit den Fachbehörden abgestimmt.

Weiterhin hätte bei einer Deichneigung von 1 zu 6 im Gegensatz zu einer Deichneigung von 1 zu 4 aus Sicht des Naturschutzes ein erheblicher Mehrbedarf an Flächen im Deichvorland bestanden, der einen wesentlich höheren Kompensationsbedarf zur Folge gehabt hätte. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie sagten gerade, dass mehrere Varianten geprüft wurden. Können Sie mir sagen, ob auch das Anbringen von Aufsatzelementen geprüft wurde?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dies ist auch geprüft, allerdings in einer sehr frühen Phase verworfen worden, weil das dann nur durch eine Spundwand hätte erfolgen können. Zum einen hätte es in diesem Bereich optisch nicht gewirkt, zum anderen wäre eine Einbundtiefe von Spundwänden notwendig gewesen, die technisch nicht realisiert werden kann, weil in diesem Bereich keine bindigen Böden anstehen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Umzug eines therapieunwilligen Sexualstraftäters in das Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Kollege Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über den derzeitigen Aufenthalt und die Gefährlich

keit eines 61-jährigen Sexualstraftäters vor, der im Oktober 2008 wegen einer Justizpanne vorzeitig aus der Justizvollzugsanstalt Lübeck entlassen wurde und nach Medienberichten beabsichtigt, seinen Wohnsitz in das Bundesland Bremen zu verlegen?