Als Praktikum, das im Rahmen des Studiums an einer Hochschule als Pflichtpraktikum durchzuführen ist, kann ein freiwilliges Jahr in der Regel nicht anerkannt werden. Diese Praktika sind im Curriculum eingebettet und verfolgen im Rahmen der Studieninhalte einen bestimmten Erkenntnisgewinn, sie
werden vorab inhaltlich geplant, und die Studierenden müssen Praktikumsberichte schreiben, die anschließend benotet werden. Im Vorfeld des Studiums abgeleistete freiwillige, soziale, ökologische oder kulturelle Jahre erfüllen in der Regel diese Kriterien nicht und können deshalb nicht anerkannt werden. Sofern im Einzelfall die notwendigen Voraussetzungen doch vorliegen, erfolgt eine individuelle Prüfung.
Als Vorpraktikum, das vor Studienbeginn zu absolvieren ist, wird ein freiwilliges Jahr anerkannt, wenn die fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die notwendigen Voraussetzungen regeln die fachspezifischen Immatrikulations- und Praktikumsordnungen der Hochschulen. In der Regel ist eine beglaubigte Bescheinigung durch den Träger sowie eine Kopie der Vertragsanlage mit Angaben zum Einsatzplan, den Aufgaben und Tätigkeiten des jeweiligen Dienstes als Referenz und zum Abgleich mit den Anforderungen und fachlichen Voraussetzungen des jeweiligen Studienprofils erforderlich. Je nach dem, in welchem Maße die Tätigkeiten des freiwilligen Jahres mit den Anforderungen des angestrebten Studiums übereinstimmen, erfolgt eine Anerkennung als Vorpraktikum durch die Hochschule.
Zu Frage 2: Für die Anerkennung eines Freiwilligendienstes als Praktikum sind grundsätzlich die fachlichen Anforderungen der Hochschulen und Universitäten entscheidend. Der Senat sieht daher keine Möglichkeit, allgemeingültige Regelungen zu schaffen. Eine Beratung bezüglich der Anerkennungsmöglichkeiten erfolgt durch die Studienberatung der Hochschulen.
Frau Senatorin, Sie haben gesagt, dass das Vorpraktikum in einigen Fällen anerkannt werden kann für die Voraussetzung eines Studiums. Können Sie sagen, in welchen Fällen und in wie vielen Fällen diese Möglichkeit an den Hochschulen in Bremen genutzt worden ist?
Nein, das kann ich nicht sagen. Ich glaube, das können wir auch nicht nachreichen, weil darüber keine Aufzeichnungen in den Hochschulen gemacht werden, aber wir können noch einmal genauer nachfragen.
Frau Senatorin, im Zuge des Bologna-Prozesses haben wir jetzt neue Abschlüsse, Bachelor und Master, in denen es Module gibt. Sehen Sie es nicht auch als sinnvoll an, dass, wenn
man zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr im Bereich Kindergarten gemacht hat und dies dann auch studiert, man während dieser Studienphase das als Praktikum anerkennen lassen kann? Sie sagten, es sprechen Gründe dagegen, weil das vorher festgelegt wird von den Universitäten. Sehen Sie nicht auch die Möglichkeit, dass man da eine Abstimmung vornehmen könnte?
Ich habe ja auch gesagt, dass es im Einzelfall individuelle Prüfungen gibt, das darf aber nicht zu aufwendig werden für die Universitäten. Das Studium ist sehr eng, das wissen Sie, durch die Phasen Bachelor und Master, und von daher kann ich im Augenblick nicht sagen, dass das möglich ist.
Ich würde Sie aber trotzdem bitten, vielleicht mit der Senatorin für Arbeit und Gesundheit in einigen Fällen, wo es das freiwillige soziale Jahr gibt, zu versuchen, einmal ein Gespräch zu führen, ob man da in der Zukunft auch in Bezug auf die Module vielleicht eine Möglichkeit finden kann.
Das kann ich tun! Das wird nicht viel bringen, weil das Freiwilligendienstegesetz bestimmte Festlegungen trifft. Die Teilnehmer in einem freiwilligen sozialen Jahr führen dies unter bestimmten gesetzlichen Bestimmungen durch. Da ist ausdrücklich festgelegt, dass das Bildungsjahr kein Praktikum ist, und zwar deshalb – das wird die Kollegin sicherlich auch unterstreichen können –, weil es keine arbeitnehmerähnliche Praktikumssituation geben soll. Das hat offensichtlich rechtliche Gründe. Aber es steht nichts dagegen, dass wir auch ein Gespräch darüber führen.
Die zweite Anfrage trägt den Titel „Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Kreuzfahrtterminals erhalten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Liess, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Erfordernisse bestehen aus Sicht des Senats, um auch bei deutlich wachsendem Geschäft und zunehmendem Wettbewerb die Leistungsfähigkeit und Attraktivität Bremerhavens als Kreuzfahrt- und Tourismusstandort nachhaltig zu sichern?
Zweitens: Welche Investitions- und Finanzierungsbedarfe sind gegebenenfalls unabweisbar, um die von Reedern und Veranstaltern geschätzte hohe Qualität und Professionalität des Kreuzfahrtterminals auch bei weit mehr als den 2008 erwarteten 130 000 Passagieren zu erhalten?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die durch den Umbau der Kaiserschleuse für Kreuzfahrtgäste häufig entstehenden Wartezeiten an der Hafendrehbrücke zumindest in Stoßzeiten durch Umwegstrecken, beispielsweise über einen Randbereich des Geländes der Firma Eurogate, zu reduzieren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Günthner, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Freie Hansestadt Bremen hat in den Jahren 2001 bis 2007 in Bremerhaven über zwei EU-Ziel-2-Projekte mit einem Investitionsvolumen in Höhe von circa 26 Millionen Euro eines der modernsten, sichersten, leistungsfähigsten Kreuzfahrtterminals in Europa geschaffen, das den Ansprüchen der prognostizierten Passagiersteigerungen der nächsten Jahre gerecht wird. Die Betreibergesellschaft Columbus Cruise Center Bremerhaven GmbH ist in der Akquirierung neuer Kunden, wie zum Beispiel die Mediteranean Shipping Company, sehr erfolgreich und trägt dadurch zur Sicherung des Tourismusstandortes Bremerhaven bei.
Das Land Bremen und die Seestadt Bremerhaven haben im Rahmen der Tourismusförderung ein vielseitiges, attraktives, maritimes, kulturelles und historisches Angebot geschaffen. Dieses Tourismusangebot wird durch neue Anlaufpunkte wie zum Beispiel den Havenwelten, Beispiel Klimahaus, stetig erweitert.
Optimierungsmöglichkeiten werden lediglich bei der Anbindung des Kreuzfahrtterminals an den Öffentlichen Personennahverkehr gesehen. Die Verkehrsanbindungen für die Abfertigungs- und Liegezeiten der Kreuzfahrtschiffe sind zwar optimal, aber für Kreuzfahrtterminalbesucher und Bediensteten auf der Columbusinsel außerhalb der Abfertigungs- und Liegezeiten der Kreuzfahrtschiffe ist eine bedarfsgerechte regelmäßige Verkehrsanbindung mit der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Bus zu untersuchen.
Zu Frage 2: Der Senator für Wirtschaft und Häfen sieht derzeit keine größeren Investitions- und Finanzierungsbedarfe für das Kreuzfahrtterminal. Das Kreuzfahrtterminal ist eines der modernsten und sichersten Terminals in Europa und wird höchsten Qualitätsanforderungen gerecht.
Der finanzielle Bedarf für die regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen des Kreuzfahrtterminals wird von den beteiligten Gesellschaften CCCB, der Be
treibergesellschaft, und bremenports sowie dem Senator für Wirtschaft und Häfen rechtzeitig ermittelt und in die Finanzplanung mit aufgenommen. Es ist nicht auszuschließen, dass darüber hinaus künftig bei neuen Anforderungen im Sicherheitsbereich oder anderen Bereichen Maßnahmen erforderlich werden, für deren Umsetzung entsprechende Finanzmittel benötigt werden.
Bei steigenden Passagierzahlen muss lediglich das Nutzungskonzept für Kreuzfahrtpassagiere, die mit dem Pkw anreisen, geändert werden. Die Betreibergesellschaft erarbeitet hierfür ein Konzept. In diesem Zusammenhang kann ein geringer Investitionsbedarf entstehen, der aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definiert werden kann.
Zu Frage 3: Mit den zuständigen Behörden und den ansässigen Unternehmen wurde ein Konzept zur Verkehrslenkung während der Bauzeit der Kaiserschleuse erarbeitet, das auch dem ISPS-Code, dem International Ship and Port Facility Security Code, gerecht wird. Dieser sieht vor, dass bei „normalen“ Brückenöffnungszeiten der Drehbrücke die Straßenverkehrsteilnehmer warten müssen. Für Fußgänger und Radfahrer steht alternativ die neue Hafenfähre „Kleiner Kaiser“ zur Verfügung. – Soweit die Antwort des Senats!
Vielen Dank, Herr Senator! Sie haben ausgeführt, dass aus Sicht des Senats zu untersuchen wäre, ob die Verkehrsanbindung des CCCB besser werden könnte, insbesondere durch Gespräche mit dem Bremerhaven-Bus. Können Sie uns den Sachstand mitteilen?
Im Moment werden die Bedarfe der Beschäftigten und die Besucherzahlen außerhalb der Zeit, in der die Schiffe anlegen, erhoben. Danach wird es in die Gespräche gehen, denn am Ende muss natürlich die Anbindung so sein, dass sie nicht gerade stattfindet, wenn zu wenig Menschen da sind. Es wird gearbeitet, wir werden rechtzeitig auf Bremerhaven zugehen, wenn der Bedarf bekannt ist.
Die dritte Frage zielte insbesondere darauf ab, inwieweit es möglich ist, die verkehrliche Beeinträchtigung, insbesondere für Kreuzfahrtgäste und Busunternehmer, die die Kreuzfahrtgäste abholen, während der Neubauzeit der Kaiserschleuse zu beheben. Da sieht der Senat offenbar keine Möglichkeit, oder habe ich Sie vorhin falsch verstanden?
Nach meinem Kenntnisstand sind die vorhandenen Möglichkeiten räumlich und technisch ausgeschöpft. Es ist so, dass wir durch den Bau der Kaiserschleuse den Schiffsbetrieb, von dem der Hafen ganz wesentlich lebt, aufrechterhalten müssen. Es wird versucht, so wenig Belästigung wie möglich für diejenigen, die die Drehbrücke queren müssen, zu organisieren. Bremenports, die Stadt, alle Beteiligten haben ein Konzept entwickelt, und ich gehe davon aus, dass man tatsächlich alle Möglichkeiten versucht hat. Aber wenn es Anregungen gibt, wie man es noch besser machen kann, sind wir natürlich jederzeit dafür offen!
Die Frage, die mit gestellt worden ist, lautet: Sieht der Senat Möglichkeiten, in Gesprächen mit Eurogate darauf hinzuwirken, dass die Busse in Stoßzeiten über das Gelände von Eurogate abfahren könnten, wo eben auch im Rahmen der Anforderungen für den ISPS-Code entsprechende Voraussetzungen bestehen?
Wenn Eurogate die Möglichkeit sieht, dann bin ich gern bereit, mit ihr darüber zu sprechen, um eine Erleichterung hinzubekommen. Man darf nur nicht unterschätzen, dass die Abläufe am Hafen – Sie kennen es wie alle anderen, die in Bremerhaven fast täglich darauf schauen – komplex sind. Da ist eine Menge los. Insofern muss man schon prüfen, ob dieser nachvollziehbare Wunsch tatsächlich in das Hauptgeschäft, das dort abgewickelt wird, einzubinden ist. Aber wir können gern gemeinsam auf Eurogate zugehen und die Möglichkeit noch einmal gegenchecken.
Herr Senator, würden Sie mir zustimmen, dass die Einführung des Hafentaxis „Kleiner Kaiser“ eine große Entlastung vor allem für die Tagestouristen bietet, die den Standort Bremerhaven nicht verlassen, und auch für die Besatzungsmitglieder, die für ihre kleinen Einkäufe die Drehbrücke nutzen und die Situation dadurch stark entlasten, und dass man den Kreuzfahrt