Protocol of the Session on September 10, 2008

anbietern dieses als „Kleine Hafenrundfahrt“ noch offensiver anbieten müsste?

Bitte, Herr Senator!

Das Schiff heißt „Kleiner Kaiser“, die Sache ist aber toll, eigentlich eine große Sache. Insofern: Alle diejenigen, die hartnäckig versucht haben, das möglich zu machen – wir haben es ja gemeinsam mit bremenports hinbekommen –, haben durch diese Hartnäckigkeit eine gute Sache erreicht.

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage bezieht sich auf das Gesundheitsprogramm für Asylsuchende, Flüchtlinge und Spätaussiedler. Die Anfrage wurde unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mohammadzadeh, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat das bereits seit 15 Jahren bestehende Gesundheitsprogramm für Asylsuchende, Flüchtlinge und Spätaussiedler in Bremer Gemeinschaftsunterkünften, das bundesweit als „Bremer Modell“ bekannt ist?

Zweitens: Welche Bedeutung misst der Senat dem Gesundheitsprogramm im Hinblick auf seinen Beitrag zur interkulturellen Öffnung des Gesundheitswesens bei?

Drittens: Wie sieht die derzeitige Planung für das Gesundheitsprogramm in den kommenden Jahren aus?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Gesundheitsprogramm für Asylsuchende, Flüchtlinge und Spätaussiedler wurde 1993 aufgrund der damals sehr hohen Zahl an Zuwanderern entwickelt. Es ist ein langjährig bewährtes Angebot des Bremer Gesundheitsamtes. Durch die ärztliche Beratung und Betreuung unmittelbar in den Gemeinschaftsunterkünften wird den Bewohnern eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer angemessenen Gesundheitsversorgung geboten.

Das Gesundheitsprogramm wird einerseits den gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Spätaussiedlern gerecht, – andererseits ist das Gesundheitsprogramm Ausdruck für die Überwin

dung des überholten seuchenhygienischen Ansatzes im Umgang mit Zuwanderern und bietet ein ganzheitliches ärztliches Betreuungskonzept für Menschen unter den besonderen Lebensbedingungen in den Gemeinschaftseinrichtungen an.

Zu Frage 2: Die interkulturelle Öffnung des Gesundheitswesens ist ein erklärtes Ziel des Bremer Senats und im Koalitionsvertrag niedergelegt. Das vom Senat beschlossene Integrationskonzept 2007 bis 2011 beschreibt darüber hinaus für den Gesundheitsbereich weitere Schritte auf dem Weg zu einer interkulturellen Öffnung. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen und Erkenntnisse leistet das Gesundheitsprogramm des Bremer Gesundheitsamts hierbei einen wichtigen Beitrag.

Das Gesundheitsamt Bremen übernimmt darüber hinaus die zunächst für ein Jahr vorgesehene Koordinierung der Arbeit des im März 2008 gegründeten Interkulturellen Gesundheitsnetzwerks Bremen mit annähernd 50 Bremer Institutionen und einigen Einzelpersonen als Mitgliedern. Ziel ist die Herstellung von Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten in der Gesundheitsversorgung durch Abbau von sprachlich und kulturell bedingten Zugangsbarrieren. In zehn Arbeitsgruppen werden verschiedene Themenschwerpunkte aufbereitet, deren erste Ergebnisse noch in diesem Jahr vorliegen werden.

Zu Frage 3: Für den Herbst 2008 ist eine Evaluation des Gesundheitsprogramms vorgesehen, an der alle mit dem Gesundheitsprogramm befassten Institutionen beteiligt werden. Das Ergebnis der Evaluation wird in die Planung des Gesundheitsamtes mit einfließen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Liebe Frau Senatorin, ich danke Ihnen herzlich, dass Sie dem Gesundheitsprogramm auch in Zukunft ein großes Gewicht beimessen. Ich denke, dass es integrationspolitisch diesen Gruppen auch gerecht wird. Aber ich möchte gern noch nach den Planungen fragen: Am 4. September 2008 haben die Bremer Zeitungen berichtet, dass neue Zielgruppen, die von Gesundheitsversorgung ausgegrenzt sind – wie zum Beispiel Papierlose –, in diese Planung einbezogen werden. Können Sie das bestätigen?

Bitte, Frau Senatorin!

Konkret kann ich hierzu zurzeit noch nichts sagen. Aber der neue Leiter des Gesundheitsamtes wird sich auch dieses Themas annehmen. Ich freue mich natürlich ganz besonders, dass hier die Institutionen und auch Einzelpersonen im Rahmen dieses jetzt verabredeten weiteren Verfahrens sich diesem Thema, insbesondere der inter

kulturellen Öffnung des Gesundheitswesens, widmen werden. In diesem Kontext wird es sicherlich – davon gehe ich aus – auch ein Thema sein.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau D r. M o h a m m a d z a d e h [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, vielen Dank!)

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft den Impfschutz als Voraussetzung für den Kindergartenbesuch. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Ahrens!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Forderung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ, den Nachweis aller der von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen für Kinder als Voraussetzung für den Kindergartenbesuch einzuführen?

Zweitens: Hat der Senat Erkenntnisse darüber, ob im Lande Bremen sogenannte Masernparties oder andere Treffen zur Herbeiführung von Infektionen mit ansteckenden Krankheiten von Eltern organisiert werden, und wenn ja, wie geht der Senat dagegen vor?

Drittens: Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte ein Nachweis eines vollständigen Impfschutzes als Voraussetzung für den Kindergartenbesuch geschaffen werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der Senat hat die Forderung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte mit Interesse zur Kenntnis genommen, den Nachweis aller der von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen für Kinder als Voraussetzung für den Kindergartenbesuch einzuführen. Die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden in Bremen als offizielle behördliche Empfehlung für die Bevölkerung übernommen und von den Krankenkassen finanziert. Der Senat möchte an dieser langjährig bewährten Tradition festhalten.

Ein Nachweis im Sinne einer Impfpflicht wird jedoch nicht als zielführend angesehen, zumal seit der Pockenimpfung keine Impfpflicht in Deutschland mehr

ausgesprochen wurde. Eine aktuelle Länderumfrage vom Juni 2008 bestätigt diese Einstellung. Eine Impfpflicht hätte voraussichtlich den Effekt, dass bei Impfverweigerern weiterhin kein vollständiger Impfschutz bestehen würde und ein Kindergartenbesuch entfiele. Hierdurch könnte eine Gefährdung des Kindeswohls entstehen, da ein Kindergartenbesuch einen wichtigen Bestandteil der kindlichen Entwicklung darstellt.

Vielmehr sollte der Impfschutz von den Verantwortlichen vor dem Eintritt in den Kindergarten erfragt und vollständig dokumentiert werden. Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetzes ist mit Zustimmung der Eltern die Möglichkeit einer Impfdatei für jedes aufgenommene Kind in der Einrichtung vorgesehen. Darüber hinaus werden zurzeit Möglichkeiten einer engen Kooperation mit dem Kinderund Jugendgesundheitsdienst zur Durchführung von einrichtungsbezogenen Eltern-Beratungsgesprächen und Qualifizierungsangeboten geprüft. Bei Versäumnissen sollen die Eltern – wie bereits von niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten und den kinderund jugendärztlichen Diensten der Stadtgemeinden praktiziert – qualifizierte Hinweise erhalten, gegebenenfalls flankiert von öffentlichen Impfkampagnen.

Der Senat hat keine Hinweise auf elternorganisierte „Masernparties“ oder andere Treffen zur Herbeiführung von Infektionen mit ansteckenden Krankheiten. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Ahrens, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, die CDU ist auch nicht für Einführung einer Impfpflicht, aber da wir im Bereich der unter Dreijährigen die Betreuungsplätze ausbauen und gerade dieser Bereich laut Kinder- und Jugendärzten besonders gefährdet ist die Frage: Sehen Sie Möglichkeiten, dass der Senat die Empfehlung, vielleicht doch eine Impfung zu machen, noch einmal intensivieren könnte und gerade auch auf diesen Bereich noch mit ausdehnt, um auf die Gefahren eines fehlenden Impfschutzes aufmerksam zu machen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich finde es wichtig, Sie sprechen hier eine Altersgruppe an, die vielleicht an einigen Stellen nicht durch dieses Gesetz abgedeckt wird, aber eine Empfehlung, das wollen wir, das habe ich auch in der Antwort geschildert, über die entsprechenden Stellen weiter so betreiben, wie wir es tun, und möglicherweise, das habe ich in der Antwort ausgeführt, mit Kampagnen auf diese Notwendigkeit hinweisen. Insofern, finde ich, ist auch, dass diese Anfrage hier im Parlament behandelt wird, ganz sicher

lich auch eine Möglichkeit, noch einmal dieses Thema in den Blick der Öffentlichkeit zu bringen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben eben gerade in Ihrer Antwort erwähnt – und in der Pressemeldung und bei Radio Bremen ergab sich das auch –, dass Sie den Impfstatus von Kindergartenkindern erfassen wollen. Wo wird diese Datei angelegt, beim Gesundheitsamt oder wo auch immer, und wann werden die zuständigen Gremien ein Konzept über diesen Status oder diese Datei vorgelegt bekommen?

Bitte, Frau Senatorin!

Das kann ich im Moment abschließend nicht sagen, weil dies natürlich auch vor dem Aspekt Datenschutz genau beachtet werden muss, wo diese Dateien anzulegen sind. Aber ich gehe auch davon aus, dass hier, wenn es erforderlich ist, eine Gremienbefassung rechtzeitig dazu erfolgt.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Im bundesweiten Bereich kann man sehen, wenn man sich den Kinder- und Jugendgesundheitssurvey ansieht, dass die erste Masernimpfung zu 93 Prozent, aber die notwendige zweite Impfung nur zu 74 Prozent wahrgenommen wird. Wissen Sie, ob sich das im Land Bremen im gleichen Rahmen bewegt oder ob wir davon abweichen?