Protocol of the Session on July 2, 2008

(Abg. Frau D r. M o h a m m a d z a - d e h [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, danke!)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Raucherzonen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Richter, Woltemath und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Richter!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Sind dem Senat die Probleme der Vermüllung von öffentlichen und privaten Grundstücken am Rande der „Bannmeilen“ für rauchende Schüler, die anstelle der Raucherzonen eingerichtet wurden, bekannt?

Zweitens: Was hat der Senat unternommen beziehungsweise gedenkt er zu tun, um diesen „Problemzonen“ wieder zu mehr Sauberkeit und zu einer Wiederherstellung der Wohnqualität in den angrenzenden Wohngebieten zu verhelfen?

Drittens: Wird, auch im Interesse einer stärkeren sozialen Kontrolle der rauchenden Schüler/Schülerinnen, an die Wiedereinführung von Raucherzonen an allen öffentlichen Schulen gedacht? Das hat ja zum Beispiel das Schulzentrum Grenzstraße schon realisiert.

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Bremische Gesetz zur Gewährleistung der Rauchfreiheit von Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und von Schulen vom 18. Juli 2006, Bremisches Gesetzblatt Seite 349, sah in Paragraf 4, Rauchfreiheit in Schulen, in Satz 2 vor, dass das Rauchen Schülerinnen und Schülern sowie dem schulischen Personal in der unmittelbaren Umgebung des Schulgeländes untersagt ist. Diese inzwischen aufgehobene gesetzliche Regelung führte dazu, dass insbesondere erwachsene rauchende Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufen und der beruflichen Schulen sich dem kontrollierten Einfluss der Schule entzogen und außerhalb dieser sogenannten Bannmeile rauchten, mit der Folge erheblicher Proteste der betroffenen Nachbarschaft.

Im neuen Bremischen Nichtrauchergesetz vom 18. Dezember 2007, Bremisches Gesetzblatt Seite 515, wurde deshalb die Bannmeilenregelung aufgehoben, um auf diese Weise die Aufsicht der Schulen wieder uneingeschränkt herzustellen.

Am 1. Juli 2007 ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten, wodurch das Rauchen in der Öffentlichkeit erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt ist.

Zu Frage 2: Nach einer Umfrage unter den ausgewählten Schulleitungen, insbesondere solchen, die durch die ursprüngliche Bannmeilenregelung erhebliche Probleme hatten, zeichnet sich mit der Neuregelung eine Entspannung der Lage ab. Keine der befragten Schulleitungen in der Stadtgemein

de Bremen und in der Stadtgemeinde Bremerhaven meldet noch aktuelle Probleme, sodass zurzeit keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Zu Frage 3: In der Stadtgemeinde Bremen haben einige Schulleiter unattraktive, abgelegene Geländeteile der Schule als nicht zum Schulgelände gehörende Gebiete gekennzeichnet und dort das Rauchen nicht verboten. Als „Raucherzonen“ gelten sie nicht. In der Stadtgemeinde Bremerhaven hat eine Schule eine Ausnahme vom Rauchverbot auf einem Teil des Geländes beantragt. Dies wurde vom Schulträger abgelehnt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Richter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sehr gern, Herr Präsident! Da kann ich mich nur wundern, weil ich in der Tat von mehreren Schulbereichen in Bremen weiß, dass es immer noch erhebliche Proteste der Anwohner gibt, weil das Problem der Verschmutzung noch nicht gelöst ist. Ist es tatsächlich so, dass alle Schulen gemeldet haben, das Problem ist gelöst?

Bitte, Frau Senatorin!

Sonst hätte ich das hier so nicht vorgetragen!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn es denn so wäre, ist dem Senat bekannt, dass es zwischenzeitlich mehrere Gerichtsentscheidungen, unter anderem vom Verwaltungsgerichtshof München, gibt, die besagen, dass die Übertragung von Reinigungspflichten auf Anlieger – ich beziehe mich da jetzt auf das Bremische Landesstraßengesetz – unzulässig ist, wenn diese Pflicht unzumutbar ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Diese Entscheidung ist mir im Augenblick nicht bekannt, aber ich sehe momentan auch keine Relevanz an dieser Stelle.

Herr Kollege Richter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn dem so ist, dass die Gerichte so entscheiden, würde das bedeuten, wenn es doch noch Probleme gibt, die von Ihnen nicht mehr gesehen werden, dass in der Tat die Anlieger, die diese Probleme haben, ihre privaten Vorgärten und die öffentlichen Straßenflächen nicht

mehr zu reinigen haben? Wie gedenken Sie dann dagegen vorzugehen, wenn es so wäre?

Bitte, Frau Senatorin!

Das war mir jetzt mindestens dreimal zu viel „wenn“, sodass ich der Argumentation kaum noch folgen konnte. Entschuldigung bitte, vielleicht ist es noch zu früh!

Wir haben im Augenblick keine Notwendigkeiten, dies anzusehen. Wenn Sie konkrete Fälle haben, würde ich Sie ganz herzlich bitten, dass Sie sie uns nennen, sodass wir dem auch wirklich nachgehen können.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Ich nehme das Angebot der Senatorin gern an und werde ihr konkrete Fälle benennen. Ich bin gespannt, wie diese Fälle gelöst werden. – Danke!

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Rohmeyer! – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Sie sprachen eben davon, dass Schulleitungen die Möglichkeit bekommen haben – wie haben Sie es genannt? –, unattraktive, abgelegene Plätze nicht zum Schulgelände gehörig zu erklären. Sie wissen, dass ich in der Deputation vehement dagegen protestiert habe, diesen Weg zu gehen. Wenn man ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz macht, dann muss der Staat Vorbild sein, wenn man Gastwirte gängelt. Ich habe folgende Fragen: Welche Erfahrungen wurden denn jetzt mit diesen unattraktiven, abgelegenen, nicht zum Schulgelände gehörigen Gebieten in den letzten Wochen oder Monaten gemacht, seit dies eingeführt wurde? Ist sichergestellt, dass unter achtzehnjährige Schüler auf einem solchen Gelände nicht rauchen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich denke, dass wir einen Erfahrungsbericht nach einem Jahr vorlegen sollten. Ich kann jetzt noch über keine Erfahrungen an dieser Stelle berichten. Wir werden das aber sehr genau im Auge behalten. Es geht zunächst einmal um die Schülerinnen und Schüler, die über 18 Jahre sind, die anderen stehen selbstverständlich unter Aufsicht der Schule, was diese Frage angeht, und sie haben auch das Gelände nicht zu verlassen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, ich darf noch einmal nachfragen! Diese Raucherbezirke gehören nicht zum Schulgelände, habe ich das richtig verstanden?

Bitte, Frau Senatorin!

Richtig, deshalb dürfen auch Schüler unter 18 Jahre dieses Gelände nicht verlassen. Sie sind unter Aufsicht der Schule.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das wird auch von den Schulen kontrolliert?

Bitte, Frau Senatorin!

Davon gehe ich aus!

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Frage nach dem Versicherungsschutz erspare ich Ihnen, Herr Präsident, und stelle sie in der Deputation noch einmal!

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Uns wird das erspart!)

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf schnelle Internetzugänge in Bremen und Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Hoch, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Stahmann!