Variantenprüfung und die Variantenentscheidung eine solche ist, die nach dem Gang der Dinge und auch, wie es sich jetzt zeigt, zunächst einmal in Bremerhaven zu einem vorläufigen Ergebnis gebracht werden muss. Deswegen kann ich mich von hier aus und an dieser Stelle auch nicht erkühnen zu behaupten, ich hätte die Variante so auf Durchsetzbarkeit und Kostensicherheit geprüft, dass ich mich jetzt eindeutig dahinterstellen könnte. Ich muss die weitere Entwicklung und Prüfung in Bremerhaven abwarten.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Schiffbaubeihilfen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Günthner, Liess und Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Überlegungen der Europäischen Kommission, die Geltungsdauer der Rahmenbestimmungen für staatliche Beihilfen für den Schiffbau um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern?
Zweitens: Haben das Land Bremen, andere Bundesländer und/oder die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission geforderte Stellungnahme zu dieser Frage abgegeben, gegebenenfalls welchen Inhalts?
Drittens: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand, und welche Konsequenzen resultieren daraus gegebenenfalls für das Land Bremen?
Zu Frage 1: Der Senat begrüßt, dass die Europäische Kommission frühzeitig Überlegungen zur Verlängerung der Geltungsdauer der Rahmenbestimmungen für staatliche Beihilfen bis zum 31. Dezember 2011 angestellt hat. Er teilt und unterstützt die Einschätzung der EU-Kommission im Hinblick auf die Notwendigkeit, mehr Erfahrungen mit den bestehenden Regelungen für Innovationsbeihilfen zu sammeln wie auch die Überlegung, das Nebeneinander zweier Rechtsgrundlagen für Schiffbaubeihilfen zu überprüfen.
Besondere Bedeutung misst der Senat der Frage bei, ob der Schiffbausektor auch weiterhin als sensibler Bereich mit den damit verbundenen spezifischen Beihilfebestimmungen zu betrachten ist oder ob diesem Wirtschaftszweig nicht durch Einbeziehung in die allgemeingültigen Beihilfebestimmungen mehr gedient sein kann.
Zu Frage 2: Das Land Bremen hat gemeinsam mit den norddeutschen Küstenländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Sinne einer Verlängerung abgegeben.
Zu Frage 3: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 13. März 2008 für die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Geltungsdauer der Rahmenbestimmungen für den Schiffbau um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern, um weitere Erfahrungen sammeln. Es wird davon ausgegangen, dass die Rahmenbestimmungen für staatliche Beihilfen für den Schiffbau in der vorliegenden Form um weitere drei Jahre verlängert werden. Vor dem Hintergrund dieser Perspektive ergibt sich für das Land Bremen keine veränderte Sachlage. – Soweit die Antwort des Senats!
Die vierte Anfrage betrifft die Atomtransporte über bremische Häfen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Dennhardt, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie viele Transporte mit radioaktivem Material haben in den vergangenen fünf Jahren über die bremischen Häfen stattgefunden?
Zweitens: In welchem Umfang und in welcher Art und Weise waren damit Transporte und Lagerungen des radioaktiven Materials auf dem Gebiet des Landes Bremen verbunden?
Zu Frage 1: In den Jahren 2003 bis 2007 wurden 458 Transporte mit radioaktivem Material über die bremischen Häfen abgewickelt, davon 77 im Jahr 2003, 108 im Jahr 2004, 73 im Jahr 2005, 96 im Jahr 2006 und 104 im Jahr 2007. Die Anzahl der Transporte beinhaltet den Im- und Export sowie den Transitverkehr.
Zu Frage 2: Im Bereich des Im- und Exportes wurden in den letzten fünf Jahren hauptsächlich Lkws für den Zu- und Ablauf zum Hafen eingesetzt. In den Jahren 2003 bis 2007 gab es 271 Transporte per Lkw, 32 Transporte per Bahn und 7 Transporte per Schiff. Für den Transitverkehr über die bremischen Häfen wird das Schiff als Transportmittel eingesetzt. Insgesamt wurden 2003 bis 2007 145 Transporte per Schiff durchgeführt.
Radioaktive Güter werden nach den Sicherheitsbestimmungen des Abschnitts 4 der Bremischen Hafenordnung direkt umgeschlagen, sodass es zu keiner Lagerung im Hafengebiet kommt. Lediglich die freigestellten radioaktiven Stoffe, die nur geringe Mengen an Radioaktivität enthalten, können transportbedingt in einem gesicherten Umschlagsbereich entsprechend der Vorschriften der Bremischen Hafenordnung vorübergehend bereitgestellt werden.
Zu Frage 3: Bei dem Transport und dem Umschlag von radioaktivem Material werden sämtliche Vorschriften wie zum Beispiel das Atomgesetz, die Strahlenschutzverordnung sowie alle Gefahrgutvorschriften angewandt. Das Hansestadt Bremische Hafenamt, HBH, stellt die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen in den bremischen Häfen sicher. So werden zum Beispiel ausnahmslos alle Verpackungen der radioaktiven Güter, die den Vorschriften der Internationalen Atomenergieorganisation, IAEO, unterliegen, vom HBH überprüft. Hierbei hat es in den letzten Jahren keinerlei Beanstandungen und Zwischenfälle gegeben. Aufgrund der strengen Anwendung aller relevanten Sicherheitsvorschriften werden seitens des HBH alle Maßnahmen ergriffen, eine Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, es hat ja immer wieder in den vergangenen Jahren die Diskussion gegeben, ob man nicht die Atomtransporte über bremische Häfen oder andere Häfen verringern könnte. Sehen Sie da aus Sicht des Senats Möglichkeiten?
Es hat ja eine Zeit gegeben, in der insbesondere Brennstäbe zur Wiederaufbereitung nach La Hague zum Beispiel über die bremischen Häfen verschifft worden sind. Das hat es nach Auskunft des Hafenamtes seit drei Jahren nicht mehr gegeben. Alle anderen Dinge – wie zum Beispiel auch die Stoffe, die zur Herstellung von Pellets für Kernenergie verwendet werden – werden weiter umgeschlagen. Insofern ist für mich das Wichtigste, dass wir eine geschlossene Sicherheitskette in diesem Bereich haben.
Wie ich ausgeführt habe, werden ausnahmslos alle Dinge angeschaut, da wird also nicht einfach irgendetwas durchgelassen. Es hat in den zurückliegenden Jahren keinerlei Beanstandungen gegeben. Insofern kann man mit Sicherheit sagen, dass das, was getan werden kann, um Sicherheit zu gewährleisten, auch tatsächlich stattfindet. Wir sind uns, und vor allem die Verantwortlichen im Hafenamt, sehr wohl bewusst, dass hier äußerste Sorgfalt zu walten hat. Solange das gesichert ist, Herr Abgeordneter, sehe ich keinen unmittelbaren Grund, irgendwie dirigistisch einzugreifen.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Entwicklung psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Krümpfer, Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie hat sich die Anzahl der psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen im Land Bremen in den letzten zehn Jahren entwickelt?