Protocol of the Session on July 2, 2008

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Dr. Mohr-Lüllmann.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nicht noch einmal auf die finanzielle Situation von bundesdeutschen Kliniken eingehen. Das ist ausreichend deutlich gemacht worden und kann auch, glaube ich, inzwischen als bekannt vorausgesetzt werden. Ich möchte mich auf den Antrag und vor allen Dingen auf den Sanierungsbeitrag konzentrieren.

Die FDP hatte natürlich, Herr Dr. Möllenstädt, den Antrag genutzt, um Aussagen zur Gesundheitsreform der Großen Koalition in Berlin loszuwerden, das kann ich nachvollziehen. Ich würde natürlich ganz gern noch etwas differenzierter darauf eingehen, wenn auch eben ganz kurz! Lassen Sie mich vielleicht auch noch vorwegsagen, wir tragen nicht nur hier in Bremen die Verantwortung für die landeseigenen Interessen, sondern auch für das gesamte Gesundheitssystem. Die Krankenhäuser sind der größte Ausgabenblock der Krankenkassen, und man kann generell sagen, dass auch sie ihren Beitrag am Gesundheitssystem leisten müssen. Die Große Koalition hat den Sanierungsbeitrag ausdrücklich vorgesehen, um die Krankenkassendefizite zu vermindern. Das war zur Zeit der GKV-Gesetzesreform eine nachvollziehbare Entscheidung, und sie war nicht willkürlich, wollte ich noch sagen.

Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass hier noch die Zulässigkeit des Sanierungsbeitrags diskutiert wird, aufgrund eines Gutachtens von Dr. Sodan. Da das hier überhaupt kein Thema war, glaube ich, kann ich den ganzen Part auch überspringen, es scheint nicht von Interesse zu sein. Die aktuelle Finanzsituation der Krankenkassen im Jahr 2006 war dann auch so, dass ein Überschuss von 1,64 Milliarden Euro zu verzeichnen war. Dennoch, muss man heute sagen, können wir jeden Tag der

Zeitung entnehmen, dass wir heute eine ganz andere Situation haben und die Krankenkassen wieder Defizite schreiben.

(Zuruf des Abg. D r. M ö l l e n - s t ä d t [FDP])

Ich rechne damit, das haben Sie ja schon einmal angekündigt, das wird noch kommen! Dazu werden wir natürlich auch etwas sagen, aber jetzt wollte ich noch einmal kurz etwas zum Sanierungsbeitrag sagen! Unter Berücksichtigung dessen, dass wir eine allgemeine Diskussion auf Bundesebene haben, die hier heute auch schon häufig erwähnt worden ist, und zwar über die Zukunft der Krankenhausfinanzierung im Allgemeinen, sehe ich das als ein Gesamtkonzept. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird sich bei den vorliegenden Anträgen enthalten.

Es gibt einen zweiten Grund dafür, weshalb wir das tun: Wir haben jetzt Juli 2008, und ab 2009 läuft dieser Sanierungsbeitrag aus. Es würde also aus unserer Sicht keinen großen Sinn manchen, diesen Sanierungsbeitrag hier heute abzuschaffen beziehungsweise sich dafür einzusetzen, weil der Verwaltungsaufwand auch aus unserer Sicht relativ groß ist. Sie haben die Zahlen gerade genannt, 350 Millionen Euro für das ganze Land, natürlich nicht nur für Bremen. Also, aus unserer Sicht gibt es im Moment keinen Handlungsbedarf, um hier die Entlastung auf diese Art und Weise anzustreben.

Ich kann sagen, zur Abschaffung des Sanierungsbeitrags können wir im Prinzip natürlich Ja sagen. Es ist nicht so, als könnten wir nicht auch dafür sein, den Sanierungsbeitrag abzuschaffen, aber die Krankenhausfinanzierung ist ein Teil eines Gesamtkonzeptes, und da er sowieso abgeschafft wird – in einigen Monaten übrigens –, erübrigt sich die Notwendigkeit, finden wir, heute in diesem Landtag darüber abzustimmen. Deshalb, wie gesagt, enthalten wir uns.

Einige Worte noch ganz kurz zur Entlastung der Krankenhäuser bei Tarifsteigerungen! Ich finde, dass der Antrag der Komplexität des Themas der Umstrukturierung der Krankenhausfinanzierung nicht gerecht wird. Die Lösung liegt eben nicht darin, dass die Kosten der Tarifsteigerung von den Krankenkassen übernommen werden. Diese Annahme ist irreführend und eigentlich auch viel zu einfach. Es reicht nicht aus, immer von anderen zu erwarten, dass sie die Kosten übernehmen, man muss sich da auch komplexeren Fragen dieses Themas stellen.

Meine Damen und Herren, die Gesundheitslandschaft in Deutschland befindet sich im Umbruch. Jegliche Versorgung ist immer auf mehr Leistung ausgerichtet. Krankenhäuser sollen wirtschaftlicher arbeiten, da reicht es nicht aus, wenn die Kranken

kassen die Kosten für die Tarifsteigerungen hier übernehmen. Außerdem finde ich, dass der Antrag von Rot-Grün viele Fragen einfach unbeantwortet lässt: Woher sollen die Krankenkassen im Moment die Mittel für die Übernahme der erhöhten Tarifkosten nehmen? Wäre der Grundsatz der Beitragsstabilität dadurch gefährdet? Wie würde der Aufwand refinanziert? Befinden wir uns hier nicht bereits im Bereich der Monistik, was hier heute schon ein Thema war?

Wir finden, dass es ein sehr komplexes Feld ist, was derzeit auf Bundesebene bearbeitet wird. Hinzu kommt, dass sich die Auswirkungen der bevorstehenden Umstellung auf den Gesundheitsfonds noch gar nicht beschreiben lassen, sodass man mit den Forderungen, wie Rot-Grün sie hier niederschreibt, vorsichtig sein sollte.

Lassen Sie mich zum Schluss klarstellen: Auch wir sind natürlich nicht grundsätzlich gegen eine anteilige Übernahme von zusätzlichen Kosten durch die Krankenkassen, keine Frage, aber in Berlin wird derzeit darüber diskutiert, und wir finden, dass das ein Thema ist, das in eine Gesamtbetrachtung gehört, in eine Krankenhausfinanzierung im Gesamtkomplex, und deshalb enthalten wir uns bei allen Anträgen.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anträge, die heute hier vorgelegt wurden, sind aus Sicht der Interessen der Krankenhäuser wichtig. Deshalb – obwohl ich vielem zustimmen kann, was Frau Dr. Mohr-Lüllmann grundsätzlich dazu ausgeführt hat – halte ich die Schlussfolgerungen, die sie gezogen hat, nicht für begründet, auch nicht aus ihren Ausführungen heraus für begründet, weil in einem Punkt auch die Berliner Koalition sich inzwischen einig ist, nämlich dass es eine Kostenentlastung aufseiten der Krankenhäuser geben muss und dass neben der Beendigung der Erlösabzüge zusätzlich eine anteilige Übernahme der Tariferhöhungen gehören muss.

Wie hoch diese anteilige Übernahme ausfallen soll, ist noch nicht klar. Aber diesen Forderungen kann man unbesehen zustimmen, ohne in Konflikt mit der Bundesregierung zu kommen, und es ist auch ein wichtiges Signal in Richtung Krankenhäuser hier in Bremen, dass wir einig in dieser Frage sind, und das auch deshalb, weil diese Diskussion einen längeren Vorlauf hat, übrigens auch einen längeren Vorlauf im Hinblick auf das Datum der Antragstellung der FDP.

Man könnte heute in der Debatte geradezu den Eindruck gewonnen haben, es hätte des Antrags von Herrn Dr. Möllenstädt bedurft, dass ein wich

tiges Thema überhaupt bemerkt, angenommen und diskutiert wird.

(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Ist es denn etwa nicht so? – Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Das tut aber gut, nicht?)

Nein! Kompliment! Sie haben Diskussionen, die wir im Krankenhausausschuss auch öffentlich geführt haben, aufgegriffen, die Argumente aufgegriffen und haben sie in einem FDP-Antrag zusammengefasst, da waren Sie einfach schnell.

(Beifall bei der FDP)

Das war aber alles – das wissen Sie auch! – Konsens, da gab es nie einen Dissens, und daran möchte ich nur noch einmal erinnern, damit hier nicht der Eindruck entsteht, es sei eine besondere FDP-spezifische Forderung. Sie ist es eigentlich auch nicht einmal, weil Teile Ihrer Forderung mit liberalem Gedankengut, soweit ich das verstehe, zumindest schwer in Übereinstimmung zu bringen sind. Aber das überlasse ich Ihnen mit Sicherheit gern, weil vieles von dem, was Sie da ordnungspolitisch argumentieren, für mich auch schwer nachvollziehbar ist.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich würde mich schwertun, wenn ich das hier auch noch vertreten oder erläutern müsste. Also, das müssen Sie tatsächlich selbst tun!

Aber nun zu dem historischen Abriss! Dass wir hier ein ernsthaftes Problem auch in Bremen haben, sehen Sie darin, dass für 2008/2009 die Bremer Krankenhausgesellschaft eine zusätzliche Kostenbelastung durch die kumulierten Lohnkostensteigerungen in Höhe von 30 bis 35 Millionen Euro für alle Krankenhäuser veranschlagt. Das ist eine Menge Holz! Bei der Notlage, die die Krankenhäuser haben, ist das eine schwierige Situation, und deshalb ist die Forderung einer anteiligen Übernahme der Tariferhöhung, der Kosten, die dadurch entstehen für die Krankenhäuser, eine richtige und notwendige Erhöhung.

Lassen Sie mich an der Stelle vielleicht noch eine Seitenbemerkung in Richtung von Herrn Erlanson machen! Die Lohnkosten sind Betriebskosten, und es ist – darauf haben Sie ja richtig hingewiesen – in unserem Finanzierungssystem der stationären Krankenversorgung so, dass die laufenden Betriebskosten von den Krankenkassen finanziert werden. Alle Löhne, egal, wie hoch sie sind, auch nach der Tarifsteigerung, werden vollständig von den Krankenkassen finanziert. Das ist so. Daraus folgt aber

nicht, dass jede Lohnerhöhung automatisch auch auf die Beträge, die von den Krankenkassen an die Krankenhäuser zu überweisen sind, daraufgesattelt wird. Deshalb nicht, weil wir so große Unterschiede in der Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeitssituation der Krankenhäuser haben, dass dies sozusagen eine automatische Belohnung von Unwirtschaftlichkeit wäre.

Deshalb ist es richtig, dass über die Anteiligkeit der Refinanzierung diskutiert wird und nicht über die vollständige Überladung dieser Kosten, weil nämlich am Ende nicht die Krankenkassen, die Büros, die Angestellten in den Krankenkassen dies tun, sondern sie sich das Geld, das sie dafür brauchen, bei den Beitragszahlern wiederholen.

Deshalb reden wir hier, wenn wir über die entsprechenden anteiligen Kostenübernahmen durch die Krankenkassen reden, natürlich auch über eine höhere Belastung der Beitragszahler. Deshalb, lieber Herr Erlanson, ist das Problem auch viel komplexer, als Sie das gern aus Ihrer Vogelperspektive wahrnehmen. Hier gibt es nämlich unterschiedliche und zum Teil widerstreitende Perspektiven, die man miteinander ausbalancieren muss, es geht nicht anders. Da wird man nicht den Schönheitspreis des rein Erfolgreichen haben, sondern man wird in Teilen jeweils einzelnen Interessen widersprechen müssen. Man kann sie nicht alle gleichzeitig bedienen, auch wenn das aus Ihrer Perspektive manchmal ganz angenehm ist. Es hat mit der Realität und ihren Besonderheiten leider relativ wenig zu tun.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Nun lassen Sie mich aber noch eine Bemerkung machen zu der Frage: Wo landen wir denn am Ende? Heute hat die Gesundheitsministerkonferenz in Plön ihren ersten Tag begonnen, und heute war Ulla Schmidt bei den Landesgesundheitsministerinnen und -ministern. Das Hauptthema war die Diskussion darüber, wie diese Entlastung im Krankenhausbereich so ausgestaltet werden kann, dass die legitimen unterschiedlichen Interessen, die es in diesem Bereich zu beachten gilt, nämlich Beitragssatzstabilität und Beitragszahler mit Lohnabzügen und Gehaltsabzügen einerseits nicht zu sehr zu belasten, andererseits die Qualität der Versorgung sicherzustellen, und das heißt, die Krankenhäuser nicht zu sehr mit Kostensteigerungen zu belasten. Diese unterschiedlichen Perspektiven in vernünftiger und verantwortbarer Weise auszubalancieren wird heute und auch in den nächsten Wochen und Monaten Gegenstand der Diskussion sein.

Es gibt einen Punkt, der heute nicht erwähnt wurde, der aus meiner Sicht aber ganz wichtig ist: Die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf leistungsbezogene Fallpauschalen ist ein Preissystem, das sich in der Dynamik durch die unterschiedli

chen Preise oder Kostenhöhen und -aufwände in den einzelnen Krankenhäusern mit einer spiraligen Dynamik nach unten entwickelt. Das ist gewollt, und das war auch vernünftig, aber es wird irgendwann der Zeitpunkt eintreten, an dem die Preisentwicklung nach unten mit der diesem System innewohnenden Dynamik qualitativ relevante negative Folgen haben kann. Um dies abzuwehren, muss mittelfristig in das System der DRG-Preise ein System von Qualitätsindikatoren eingebaut werden, Strukturqualität und Prozessqualität, um sicherzustellen, dass nur bei bestimmten qualitativen Voraussetzungen die Leistung überhaupt finanzierungsfähig ist.

Diese Debatte findet zurzeit in Ansätzen statt, sie wird in den nächsten Jahren die Diskussion weiter bestimmen, und das wäre eine interessante Debatte, an der die FDP dann auch produktiv teilnehmen könnte und vielleicht auch wird. Wobei Sie, glaube ich, mit dem System der gesetzlichen Krankenversicherung, der Solidargemeinschaft und der damit einhergehenden verantwortlichen Preiskontrolle grundsätzliche ordnungspolitische Schwierigkeiten haben und sich deshalb nicht ganz leicht tun werden, an dieser Debatte teilzunehmen.

Damit komme ich zum Schluss! Ich stelle fest, dass das, was hier in der heutigen Debatte vorgetragen wird oder wurde, eigentlich weitgehend nicht kontrovers ist, weitgehend von allen getragen wird. Deshalb wird es wahrscheinlich auch – das ist angekündigt worden – zu den vorliegenden Anträgen eine weit überwiegende Zustimmung geben. Die Enthaltung der CDU kann ich nicht nachvollziehen. Sie ist nicht konsequent, sie ist auch schwer vermittelbar. Die CDU sollte sich in dieser Frage klar entscheiden, entweder für Entlastung oder gegen Entlastung. Ein Weder-noch ist in dieser Frage leider eine nicht sehr überzeugende Lösung. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie so oft ist es sinnvoll, am Ende der Debatte noch einmal zu einigen Punkten Stellung zu nehmen.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Eigentlich nicht!)

Aber Frau Busch, das hilft uns doch nicht weiter, dass Sie Ihre Überforderung hier auch dauernd öffentlich noch zur Schau stellen müssen!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Also, bitte! Das haben wir doch schon diskutiert! Ich fange einmal mit Herrn Dr. Schulte-Sasse an! Ich teile ausdrücklich die Aussage, die Entscheidung über diese Anträge ist ein wichtiges Signal, und auch die Forderung nach Abschaffung des Sanierungsbeitrages ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten in den Krankenhäusern und deren Träger. Eines will ich allerdings auch sagen: Die Nörgelei, dass wir Ihnen jetzt zu schnell waren und vielleicht zuvorgekommen sind – keine Ahnung, ob Sie das überhaupt vorhatten –, kann ich nun wiederum nicht nachvollziehen. Ich will Ihnen auch sagen: Soweit wird es noch kommen, dass hier der Bremer Senat unter Rot-Grün entscheidet, was liberale Politik ist und was nicht! (Beifall bei der FDP)

Sie dürfen uns da schon einiges an Eigenständigkeit zutrauen. Es ist schon schlimm genug, dass Sie irgendwie ein etwas merkwürdiges Bild von der Politik der FDP zu haben scheinen. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger in Bremen sind da schon viel weiter.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Seit Mölle- mann sind wir etwas irritiert!)

Lassen Sie mich hier an dieser Stelle auch noch einen Hinweis geben: Ich glaube, dass die FDP sehr gut aufgestellt ist mit ihrer Forderung nach einer Pflicht zur Versicherung statt einer Pflichtversicherung. Mit dieser Forderung werden wir auch die Debatte über die Zukunft des GKV-Systems bestreiten, und ich hoffe, dass wir das auch erfolgreich tun werden.

Zu Frau Kollegin Dr. Mohr-Lüllmann! Auch mich hat es nicht überzeugt, warum sich die CDU bei einer so wesentlichen Frage hier schlicht mit einer Enthaltung aus der Affäre zieht und dann hier auch noch konstatiert, es bestünde kein Handlungsbedarf. Ich glaube, mit der Forderung werden Sie niemanden finden in den Kliniken, der das mit Ihnen diskutieren will. Es ist nun wirklich offensichtlich, dass dort dringender Handlungsbedarf besteht.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb würde ich Sie als CDU-Fraktion schon auffordern, Ihre Haltung in diesem Punkt noch einmal zu überdenken! Mich hat das alles andere als überzeugt. Ich will hier auch sehr deutlich sagen: Die Tatsache, dass die GKV-Beiträge wieder steigen, ist nämlich eine Konsequenz einer völlig vermurksten Fehlkonstruktion des Gesundheitsfonds, den Sie mit beschlossen haben in Berlin; der ist nämlich längst Gesetz. Das muss man auch einmal sagen. Bei dem, was Ihre Kollegen aus Bayern da

immer so skandieren, hat man ja den Eindruck, das wäre überhaupt noch nicht in Gesetzesform gegossen. Ich rate Ihnen dringend davon ab, damit in Bayern einen Wahlkampf zu machen, das geht nach hinten los! Diese Fehlkonstruktion haben wir immer für falsch gehalten. Sie haben sich bisher immer geweigert, das zurückzudrehen, das wäre richtig gewesen,