Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes Wiedereinführung der Fünfprozentklausel bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 28. Mai 2008 (Drucksache 17/426) 1. Lesung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten hier heute in erster Lesung einen Antrag der Koalition zur Wiedereinführung der Fünfprozenthürde bei den ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Stadtverordnetenwahlen in Bremerhaven. Im Anschluss an diese erste Lesung werden wir den Antrag gemeinsam überweisen, um einige rechtliche Fragestellungen, die sich im Kontext mit dieser Regelung ergeben können, noch einmal ernsthaft zu erörtern. Ich werde dazu aber gleich noch kommen.
Ich will vorweg sagen, wir haben hier einen Vorgang vorliegen, dass wir eine Gesetzesänderung zurücknehmen wollen, eine Gesetzesänderung, die ihren Ursprung in einem Antrag des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ zur Veränderung des Wahlrechts hat, den das Parlament damals in diesem Haus mit großer Mehrheit übernommen hat. 70 000 Menschen haben damals diesen Antrag unterschrieben, und darum haben wir uns die Frage, wie man damit umgeht, auch nicht leicht gemacht. Ich glaube, das kann man in einer solchen Situation auch nicht tun. Wir haben uns damals entschieden, dass wir gesagt haben, wir tragen all diese Regelungen, die diesem Antrag zugrunde lagen – insbesondere Kumulieren und Panaschieren – mit, aber an einer Stelle haben wir eine andere Auffassung, und zwar was die Regelung zur Fünfprozenthürde in Bremerhaven anbelangt.
Wir haben uns damals entschieden, das gleich bei der Beratung über den Antrag hier in der Bürgerschaft zu sagen und auch zu sagen, dass wir in dieser Frage wieder eine Änderung anstreben. Wir haben das nicht sofort getan, sondern wir haben das in unserem Wahlprogramm niedergeschrieben – das haben andere auch getan –, dass wir diesen Weg anstreben und haben zwischen dem Beginn der heutigen Entscheidung und unserer damaligen Ankündigung eine Landtagswahl gehabt, aus der wir mit dieser Programmatik einen Regierungsauftrag erhalten haben. Ich sage das deshalb, weil man, das finde ich, absolut ehrenwert eine andere inhaltliche Auffassung haben kann. Man kann auch eine andere rechtliche Einschätzung zur Fünfprozenthürde haben, aber eines weise ich zurück: Heimlich, still und leise und mit verdeckten Karten ist hier nichts passiert!
Wir haben immer erklärt, dass dies unser Ziel ist, und wir haben immer erklärt, dass wir das anstreben. Das Ganze ist in Bremen beraten worden, ist in Bremerhaven in der Stadtverordnetenversammlung beraten worden. Leitend für diese Entscheidung war für uns als SPD, dass wir die Auffassung vertreten, dass es nicht gut ist, dass in Bremen und Bremerhaven unterschiedliche Voraussetzungen für die Wahl gelten. Wir haben damals erklärt, wir wollen, dass die gleichen Grundsätze – und dazu gehört auch die Fünfprozenthürde – in Bremen wie in Bremerhaven bei den Kommunal- und Landtagswahlen gelten sollen.
Ich will an der Stelle darauf eingehen! Ich habe das gesagt, man kann die eine oder andere rechtliche Fragestellung dazu haben, insbesondere nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Landesverfassungsgericht Schleswig-Holsteins. Ich glaube aber – das kann ich zumindest für meine Fraktion sagen –, dass wir optimistisch in diese rechtliche Prüfung gehen, denn ich habe vielfach erlebt, dass mir Menschen jetzt erklärt haben, nach diesem Urteil geht das alles nicht. Ich finde, so einfach kann man es sich nicht machen, man möge dann doch noch einmal in die Urteile schauen. Das Bundesverfassungsgericht selbst führt aus, dass eine Differenzierung durchaus zur Wahrung der Funktionsfähigkeit des gewählten Organs, auch auf kommunaler Ebene, zulässig sein kann. Es sagt allerdings, man muss sich das von Land zu Land anschauen und an den dort jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen überprüfen. Das Bundesverfassungsgericht sagt auch, es ist vorstellbar, dass eine Regelung, die in einem Bundesland unter den dort geltenden Rahmenbedingungen nicht mehr möglich ist, in einem anderen Bundesland noch gerechtfertigt sein kann.
Ein tragender Unterschied, warum wir als SPD die Auffassung haben, dass auch in Bremerhaven in der Stadtverordnetenversammlung die Wiedereinführung der Fünfprozenthürde rechtlich möglich sein kann und sein wird, ist, dass anders als in den Ländern Schleswig-Holstein oder Thüringen – wo entsprechende Entscheidungen durch die Gerichte gefallen sind – die Wahl des Oberbürgermeisters eben gerade nicht direkt, sondern durch die Stadtverordneten erfolgt. Das kann man in der Tat vertreten, aber dennoch ist es so – und das Gericht führt sehr deutlich aus –, dass eine feste Regierungsmehrheit in einer Kommunalvertretung dann nicht nötig ist, wenn der Bürgermeister, direkt demokratisch legitimiert, als direkte demokratisch legitimierte Konstante existiert, wenn er in der Lage ist, Kontinuität zu gewährleisten, und wenn das übliche Zusammenspiel zwischen Regierung und Parlament nicht erforderlich ist, weil beide, unabhängig voneinander, demokratisch legitimiert sind.
Wir als SPD-Fraktion sind der Auffassung, dass hier ein wesentlicher Unterschied zur Rechtslage in Schleswig-Holstein, zur Rechtslage in Thüringen und anderen Ländern besteht. Auch das Thüringer Gericht hat im Übrigen ausgeführt, dass es Bezug nimmt auf die Situation in allen anderen deutschen Flächenländern. Sie haben sich ausdrücklich auf die Flächenländer bezogen, nicht auf die Stadtstaaten. Insofern finden wir ausreichend Gründe, warum wir die grundsätzliche Überlegung, gleiche Regelungen für Bremen und Bremerhaven anzuwenden, auch glauben in Bremerhaven vertreten zu können. Ich bin optimistisch, dass die zugesagte ernsthafte rechtliche Prü
Auf jeden Fall – das will ich deutlich machen – passiert hier nichts heimlich, still und leise, hier wird ernsthaft diskutiert, im Angesicht der Öffentlichkeit, hier im Haus und im Ausschuss, und wir glauben, dass wir uns damit auf einem vertretbaren Weg befinden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, ob bei Kommunalwahlen eine Fünfprozenthürde notwendig ist, verfassungsmäßig erlaubt ist, politisch sinnvoll ist, wird in der Republik schon sehr lange, seit vielen Jahren diskutiert. Die Bundesländer in Süddeutschland haben schon sehr früh auf die Fünfprozenthürde verzichtet, andere, auch die Flächenstaaten, hatten sie lange Zeit. Herr Kollege Ehmke hat den Trend geschildert, zurzeit ist in den Flächenstaaten die Entwicklung so, dass wir in Kürze, teils aus politischen Gründen, teils durch die Rechtsprechung der jeweiligen höchsten Landesgerichte, eine Situation haben werden, dass in den Flächenstaaten die Fünfprozenthürde vollständig fallen wird.
Die Diskussion ist auch in Bremen immer sehr engagiert geführt worden. Die Grünen haben immer die Auffassung vertreten, dass wir ein ordentliches Verfahren in einem Kommunalparlament auch ohne eine solche Fünfprozenthürde durchgeführt bekommen. Es steht ja sozusagen der Abwägungsstreit hinter dieser Debatte, einerseits das Demokratieprinzip – jede Stimme soll gleich viel wert sein, das ist ein verfassungsmäßig sehr hohes Gut, was man nicht gering schätzen darf, jede Stimme muss gleich zählen, auch wenn jemand eine Stimme für eine kleine Partei abgibt –, und dagegen steht andererseits die Funktionsfähigkeit von Parlamenten, in dem Fall auch von Kommunalparlamenten. Der Kollege Ehmke hat die Unterscheidung zwischen den Flächenländern und zwischen der Kommunalwahlrechtssituation in Bremerhaven schon angesprochen.
Die Diskussion spitzte sich dann im Jahr 2006 zu, in dem ein Volksbegehren – einst von den Grünen nicht nur unterstützt, sondern wo wir Teil der Bürgerinitiative waren – mit 70 000 Unterschriften auf den Weg gebracht wurde. Dort ging es im Wesentlichen um die Frage der Änderung des Wahlrechts im Land Bremen insgesamt, hier für die Bürgerschaft. Aber es ging auch um die Abschaffung der Fünfprozenthürde. Hier im Hause haben dann alle drei damals hier vertretenen Fraktionen dieses Gesetz im Dezember verabschiedet, und zwar unverändert, wie es un––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sere Verfassung vorsieht. Die Debatte ist noch einmal sehr interessant nachzulesen, denn in der Tat stimmt es, was der Kollege Ehmke sagt, die Vertreter von SPD und CDU haben in der Debatte sehr deutlich gemacht, dass sie mit diesem Punkt nicht einverstanden sind. Ich will Sie noch einmal daran erinnern: Die Bremerhavener Abgeordneten von SPD und CDU haben in der Debatte auch mit Nein gestimmt, durchaus ein nicht ganz gewöhnlicher Vorgang in einer solchen Abstimmung, um das noch einmal zum Ausdruck zu bringen!
So sind wir in die Wahl gegangen. Die Grünen haben sich immer für den kompletten Gesetzentwurf, für den sie auch viele Unterschriften bei Wind und Wetter gesammelt haben, eingesetzt, weil sie inhaltlich an allen Punkten dieses Gesetzentwurfs nichts auszusetzen hatten. Die Wahlentscheidung ist gekommen. Wir sind danach in Koalitionsverhandlungen gegangen und haben einen Koalitionsvertrag geschlossen, der ja immer – das kennen alle, die Koalitionsverhandlungen schon einmal mitgemacht haben – aus Geben und Nehmen an verschiedenen Punkten besteht. Wir haben an diesem Punkt zwei Erwägungen gehabt, um am Ende – trotz unserer grundsätzlichen Position, dass die Fünfprozenthürde auch im kommunalen Bereich durchaus verzichtbar ist – hier in den Koalitionsvertrag zu schreiben, dass, wenn in Bremerhaven eine Mehrheit für die Wiedereinführung der Fünfprozenthürde vorhanden ist, dass die Grünen dies dann hier in der Bürgerschaft mittragen würden.
Die beiden Gründe sind auch vom Kollegen Ehmke schon angesprochen worden. Wir haben zum einen das Problem, dass im Landeswahlgesetz Bremen diese Klausel ausschließlich für die Kommune Bremerhaven gilt und dass wir – da wir keine eigene Kommunalwahl in Bremen haben – sozusagen zwei unterschiedliche Verhältnisse im Land Bremen hätten. Das ist so in einem Flächenstaat natürlich nicht denkbar. Wenn Sie sich die verschiedenen Artikel der bremischen Landesverfassung anschauen, stellen sie fest, dass die Kommune Bremerhaven einen sehr hohen Stellenwert hat in puncto ihrer Selbstbestimmung. Wenn Sie allein schauen, dass die beiden Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven nur mit 100 Prozent aller Stimmen in diesem Haus – eine ganz ungewöhnliche Klausel – geändert werden könnten, also nicht mit zwei oder mit drei Viertel, sondern nur mit 100 Prozent, die sogenannte Ewigkeitsklausel, dann wird darin, aber nicht nur darin, die besondere Stellung Bremerhavens noch einmal deutlich.
Diese beiden Gründe haben uns bewogen – obwohl wir grundsätzlich nach wie vor glauben, dass sowohl die Bürger als auch die Kommunalpolitiker in Bremerhaven Manns genug wären, eine Stadtverordnetenversammlung auch ohne diese Hürde, nur mit einer natürlichen Schwelle, die ja dann immer so bei einem, zwei, drei Prozent liegt, zu wählen –, dem Koalitionsvertrag mit dieser Klausel zuzustimmen.
Deswegen ist jetzt dieser Antrag hier auf dem Tisch des Hauses. Dieser Antrag wird in den Ausschuss, der sich mit den Fragen des Wahlrechts befasst, überwiesen. In diesem Ausschuss wird zu prüfen sein, was der Kollege Ehmke ansprach und was eine sehr heikle Sache ist. Wenn Sie Aufsätze durchlesen als NichtJurist, dann fällt es schwer, sich das im Einzelnen genau klarzumachen. Es wird die Frage zu untersuchen sein: Ist das Urteil aus Schleswig-Holstein nun zu übertragen auf Bremerhaven, oder ist es das nicht? Die wesentlichen Unterschiede will ich gar nicht wiederholen, hat der Kollege Ehmke gesagt. Es ist für uns eine offene Prüfung. Es ist natürlich noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob im Lichte der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nun der bremische Staatsgerichtshof bei einer etwaigen Beschwerde dann das tun würde, was er bisher schon getan hat, nämlich dass er sagen würde, die Fünfprozenthürde in Bremerhaven ist mit der Landesverfassung Bremens vereinbar.
Nun haben wir eine neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wir werden sehen, was die Staatsrechtler in dem Ausschuss dort vortragen. Danach wird der Gesetzentwurf hier wieder in die Bürgerschaft zurückkommen, und wenn es so ist, dass eine Wiedereinführung der Fünfprozenthürde mit der Landesverfassung in Bremen vereinbar ist, dann wird die grüne Fraktion diesem hier in zweiter Lesung ebenfalls zustimmen, und dann werden wir auf diesem Wege die Fünfprozenthürde in Bremerhaven auf Wunsch der Mehrheit der Repräsentanten der Bremerhavener Bevölkerung in der Stadtverordnetenversammlung hier wieder einführen.
Lassen Sie mich noch einen letzten Satz – Herr Präsident, Sie haben die Hand schon an der Klingel – noch sagen! Ich glaube, dass es ein sehr hohes Gut ist, dass wir zum ersten Mal in Bremen alle aktiv miterlebt haben, dass ein Volksbegehren qua Gesetz dann sich durchgesetzt hat, Gesetz wurde. Dass es ein sehr sehr großes Problem ist, dessen sind wir uns absolut bewusst, Elemente, wenn es auch kleine Elemente aus einem solchen Gesetz sind, wieder zurückzuschrauben. Wir Grünen werden uns sehr stark dafür einsetzen, dass Überlegungen, die es in vielerlei Hinsicht gibt, politisch Wirklichkeit werden, nämlich dass wir Fristen politisch vereinbaren, innerhalb derer durch Volksgesetzgebung entstandene – entweder Volksbegehren oder Volksentscheid – Gesetze vom Gesetzgeber geändert werden dürfen. Das ist eine Debatte, die ja nicht zuletzt in Hamburg eine große Rolle spielte.
Ich denke, wir sollten hier eine solche Hürde einbauen, dann hätten wir eine gewisse Garantie, dass Volksgesetzgebung für einen gewissen Zeitraum auch durch Parlamentsentscheide nicht antastbar ist. Das ist im Moment gesetzlich noch nicht der Fall. Wir Grünen werden uns dafür einsetzen. Ansonsten werden wir uns in dieser Frage verhalten, wie ich es eben geschildert habe. Wir sind uns sehr bewusst, dass es
sich hier um eine schwierige Frage handelt, aber wir haben durch die neunundneunzigprozentige Zustimmung auf unserer Landesmitgliederversammlung eine klare Rückendeckung, dass dieser Koalitionsvertrag von den Mitgliedern der Grünen auch gedeckt wird. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders möchte ich die Mitglieder des Vereins „Mehr Demokratie“ hier begrüßen!
Meine Damen und Herren, heute ist ein trauriger Tag für die Demokratie und Bürgerbeteiligung hier in Bremen, denn der gemeinsame Antrag von SPD und Grünen ist ein klarer Verstoß gegen deren Grundsätze. Aufgrund des Bürgerbegehrens von 2006 wurde die Abschaffung der Bremerhavener Fünfprozenthürde durchgesetzt. Das war eine positive Umsetzung eines Bürgerbegehrens. Jetzt hier über einen Koalitionsvertrag zu sprechen, Herr Güldner, und die eigenen Wurzeln für einen Koalitionsvertrag in den Sumpf zu werfen, das ist bezeichnend.
Hören Sie einmal zu! Dieses Bürgerbegehren ist von rund 9000 Bürgerinnen und Bürgern aus Bremerhaven unterzeichnet worden. Das ist ein klares Votum der Bremerhavenerinnen und Bremerhavener, und zeigt auf, dass sie genau diese Fünfprozenthürde nicht haben wollen.
Herr Günthner, passen Sie auf, ich zeige Ihnen jetzt genau auf, was 9000 Stimmen in Bremerhaven sind! Dies verdeutliche ich Ihnen am Beispiel der letzten Wahlen in Bremerhaven: Wenn Sie von den Stimmen, die die SPD in Bremerhaven erhalten hat, 9000 Stimmen abziehen, dann verliert die SPD den Fraktionsstatus, weil sie nur noch drei Mitglieder in der Stadtverordnetenversammlung hätte!
Und die CDU, die würde sogar gar keinen Sitz mehr haben, weil sie ja dafür kämpft, die Fünfprozenthürde
Wenn die Bürger das schon gewusst hätten, was Sie hier und heute veranstalten, meine Damen und Herren von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dann würde diese Welt hier jetzt anders aussehen, das können Sie mir glauben!
Ich muss ehrlich sagen, Ihre Zwischenrufe ärgern mich ein bisschen, weil ich eigentlich der Meinung war, dass Sie sich an politischen Ergebnissen orientieren und auch in diese Richtung weiter denken.
Aber hören Sie einmal, meine Damen und Herren, da ist ein Bürgerbegehren, das Zigtausende von Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben haben!
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Im Gegensatz zu Ihnen haben wir Unterschriften gesammelt!)