Protocol of the Session on June 4, 2008

Ich glaube, es zeigt sich auch hier, dass die insgesamt günstige wirtschaftliche Entwicklung sich auch auf diesen Personenkreis auswirkt und vermehrt ältere Arbeitslose wieder Arbeit finden. Das ist einer der Gründe, der aus meiner Sicht wesentlich ist, dass die Arbeitslosigkeit auch dort in dem Bereich zurückgeht. Man kann an dieser Sache, glaube ich, auch sehen, was wir in der gestrigen Debatte schon hatten, dass es Unterschiede zwischen dem SGB III und II gibt, dass bei SGB III die Personen einfach noch arbeitsmarktnäher sind und dementsprechend schneller auch wieder in den Arbeitsmarkt zurückkommen.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sehen Sie eventuell einen Zusammenhang zwischen bestimmten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die explizit für ältere Menschen angewandt werden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Diesen Zusammenhang sehe ich, auch wenn das WeGebAU-Programm, das in diese Richtung zum Beispiel zielt, nicht so angenommen wurde oder nicht den Erfolg hatte, wie man es anfangs dachte, aber auch da muss man immer, glaube ich, betonen, Arbeitsmarktpolitik kann in solchen Fragen häufig nur unterstützend wirken. Letztendlich entscheidend ist die wirtschaftliche Entwicklung, und da ist das Umfeld im Moment anhaltend günstig, und das ist, glaube ich, die Hauptursache dafür, dass es dann mithilfe von arbeitsmarktpolitischen Instrumen

ten klappt, auch den Personen zu ermöglichen, im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe eine Zusatzfrage verbunden mit einer Bitte: Würden Sie vielleicht Ihre Auswertung der Deputation für Arbeit und Gesundheit noch einmal mit einer etwas ausführlicheren Beantwortung der Anfrage zwei zur Verfügung stellen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dazu sind wir gern bereit!

(Abg. Frau N i t z [Die Linke]: Danke!)

Weitere Zusatzfragen, Herr Staatsrat, liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Publikationen für bildungsferne Schichten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Dr. Buhlert, Ella, Woltemath und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Dr. Möllenstädt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche seit Beginn der 17. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft vom Senat herausgegebenen Broschüren beziehungsweise Publikationen der einzelnen Senatsressorts und ihnen nachgelagerte Behörden wenden sich explizit an sogenannte bildungsferne Schichten?

Zweitens: Wie stellt sich deren Anzahl im Verhältnis zu der Gesamtzahl der seit Beginn der 17. Wahlperiode vom Senat herausgegebenen Broschüren beziehungsweise Publikationen dar?

Drittens: Wie viele Broschüren beziehungsweise Publikationen des Senats erfüllen die Prinzipien der leichten Sprache, die insbesondere Menschen mit geringen sprachlichen Fähigkeiten das Verständnis von Texten erleichtert?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Schulte.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Grundsätzlich gilt, dass bei Publikationen für die Öffentlichkeit oder spezielle Zielgruppen in der Bevölkerung stets eine verständliche Sprache und Darstellung gewählt werden soll.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das war nicht die Frage von Herrn Dr. Möllenstädt!)

Einige Beispiele, vielleicht ist das dann die Frage, in denen das aus der Sicht des Senats gelungen ist:

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales gibt seit 2001 die Halbjahresbroschüre „Erziehung ist (nicht) kinderleicht?!“ heraus. Elternbildungsveranstaltungen verschiedener Träger werden in einer übersichtlichen und ansprechend gestalteten Broschüre aufgeführt. Dabei wird auf verständliche Texte aus dem Erziehungsalltag von Eltern Wert gelegt.

Weiterhin sind zahlreiche Ratgeber in vielen Sprachen für Migrantinnen unter anderem zu Themen rund um die Geburt eines Kindes, zur Aufklärung über sexuelle Gewalt und beispielsweise auch zum Besuch beim Frauenarzt erhältlich.

Die Gesundheitsämter Bremen und Bremerhaven geben zahlreiche Informationsblätter und Broschüren für Bürgerinnen und Bürger zu den verschiedenen Leistungen und Beratungsangeboten heraus. In diesen Veröffentlichungen wird durchgängig auf leichte Verständlichkeit geachtet; sie sind zugeschnitten auf die jeweilige Zielgruppe und werden teilweise in mehrere Sprachen übersetzt. Auch wird mit Publikationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gearbeitet. Diese sind teilweise sehr einfach mit Piktogrammen dargestellt.

Auch die Veröffentlichungen der Bildungsbehörde sind fast immer zielgerichtete Informationen zu besonderen Schulsituationen, wie Einschulung, Übergänge et cetera. Die Behörde bemüht sich stets, eine Sprache zu finden, die alle Eltern aus allen Schichten erreicht.

Die ZGF hat sechs Broschüren herausgegeben, die sich auch an bildungsferne Schichten wenden: Das neue Unterhaltsrecht, der Ratgeber für Frauen „Trennung, Scheidung“, die Broschüre „Schwanger in Bremen und Bremerhaven“, die Broschüre „Was Sie über Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld wissen müssen“ sowie Frauenstadtbücher in Bremen und Bremerhaven.

Zu Frage 2: Das Bemühen um verständliche Sprache gilt für alle Veröffentlichungen des Senats. Publikationen des Senats sind überwiegend nicht einer speziellen Bevölkerungsschicht zuzuordnen.

Zu Frage 3: Grundsätzlich gilt, siehe oben, dass bei Publikationen für die Öffentlichkeit oder spezielle Zielgruppen in der Bevölkerung eine verständliche Sprache und Darstellung gewählt wird. Seit 2005 wird von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ein mit dem „Büro für leichte Sprache“ entwickeltes Kindergarten-Info zur Anmeldung für den Kindergarten alljährlich – zusammen mit dem Kindergartenpass – an alle Eltern von Dreijährigen versandt. Die Prinzipien der leichten Sprache erfüllen die Broschüren zum Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung, Wohnen, und ein Infoblatt zur Aktion Weihnachtshilfe.

Für die Internet-Präsentation des Rathauses und der Senatskanzlei gibt es seit kurzem eine eigene Version in leichter Sprache. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielleicht direkt anknüpfend an den letzten Punkt: Wenn es mehrere Versionen gibt, eine zum Beispiel in leichter Sprache, ist dann davon auszugehen, dass der gesamte Informationsgehalt dort abgebildet ist, oder wird dort eine Auswahl der Informationsgehalts präsentiert und wenn ja, wer trifft denn die Auswahl dieses Informationsbestandteils, der in leichter Sprache zur Verfügung gestellt wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Präsident, Herr Abgeordneter, wir sind da natürlich am Anfang eines Prozesses. Wenn Sie in das Internetangebot des Senats schauen, dann werden Sie sehen, dass wir es gerade in der Senatskanzlei an bestimmten Dingen exemplarisch gemacht haben, beispielsweise bei der Beschreibung des Rathauses. Aber wir werden stufenweise diesen Prozess vollziehen, weil dies ja ein Element der Umgestaltung unseres gesamten Internetangebots in Richtung Barrierefreiheit ist. Ich glaube, man wird auch Erfahrungen damit sammeln müssen, ob es möglich sein wird, die gesamten Seiten umzustellen, oder ob man eher exemplarisch, vielleicht auch themenspezifisch, bestimmte Angebote umstellt. Ich hätte im Augenblick bestimmte Zweifel, ob wir es wirklich flächendeckend machen sollen, aber wir sind da in einem Lernprozess. Es ist ja auch so, dass solche Anfragen hoffentlich den Abgeordneten Informationen geben, sie helfen aber auch denjenigen, die die Frage dann beantworten, sich mit Themen vertraut zu machen und darüber Informationen zu sammeln.

Herr Dr. Möllenstädt, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte! Es ist in der Antwort des Senats ausgeführt worden, dass für bestimmte Zielgruppen Publikationen herausgegeben werden. Mich würde interessieren: Wie stellen Sie denn sicher, dass diese Publikationen tatsächlich die Zielgruppe, die Sie ansprechen wollten, auch erreichen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es gibt ein einfaches Beispiel, was ich genannt habe, nämlich die Frage des Kindergarten-Infos. Das wird gewissermaßen mit den Anmeldeunterlagen für den Kindergarten verteilt. In

sofern ist das ein ganz einfaches und exemplarisches Beispiel. Ich denke, es ergibt sich aus dem jeweiligen Aufgabenbereich, dass man in den Ressorts, in den Ämtern – das BürgerServiceCenter ist sicherlich ein weiteres Beispiel –, wohin Leute mit ganz bestimmten Anliegen kommen, dann dort die Publikationen auch genau verteilt, aber ich glaube, das kann man nicht generell beantworten, sondern das muss man wirklich aus der Situation des jeweiligen Aufgabenbereichs beantworten.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Frehe! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wie stehen Sie zu einem Rechtsanspruch von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Übersetzung oder Übertragung in leichte Sprache?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Zunächst würde ich dazu sagen, wie man es als Beamter macht: Damit hat sich der Senat meines Wissens noch nicht befasst. Ich glaube, man wird hier wirklich noch ein Stück Erfahrungen sammeln müssen, wie dieses Instrument der leichten Sprache geeignet ist, flächendeckend die Internetangebote zu übersetzen. Ich persönlich habe – aber da, sage ich ausdrücklich, kann ich nicht für den Senat sprechen – in der Auseinandersetzung mit dem Thema den Eindruck gehabt, dass es schon einmal sehr viel und auch sehr gut wäre, wenn wir es schaffen würden, die Ansprüche von leichter Sprache mehr in unser normales Textangebot zu integrieren. Denn der Anspruch ist – ich habe das hier noch einmal von der Aktion Lebenshilfe herausgezogen – : „Was ist leichte Sprache? Alles ist so geschrieben, das man es verstehen kann.“

(Beifall bei der SPD)

Ich finde, das ist ein Anspruch, der vielleicht auch für andere Texte gelten sollte. „Deshalb sind die Sätze meistens kurz“. Auch diesen Anspruch finde ich gut. „Es werden einfache Wörter benutzt, schwierige Wörter werden erklärt. Oft gibt es Bilder, die den Text erklären.“ Ich finde, das sind Ansprüche, die ich eigentlich gern möglichst weitgehend an jeden Text richten würde. Bei ein paar Dingen, die ich in der Übersetzung in leichte Sprache gesehen habe, hatte ich das Gefühl, man verfällt in eine Art Kindersprache. Ich will das jetzt nicht diskriminierend sagen, sondern das ist eher eine Schwäche derjenigen, die es machen. Da, glaube ich, müssen wir dann aufpassen, dass wir nicht indirekt manchmal wieder doch ein bisschen diskriminieren.

Deshalb ist das ein Feld, auf dem wir richtig Erfahrungen sammeln müssen und wir das, was wir zum

Beispiel im Internetangebot der Senatskanzlei bisher gemacht haben, ausweiten sollen, und dann sehen wir ja auch Reaktionen. Ich glaube, dann wird man, nachdem man mehr Erfahrungen damit gemacht hat, solch eine Frage, wie Sie sie eben gestellt haben, eindeutiger beantworten können.

Herr Kollege Frehe, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich finde es gut, dass allgemein die Inhalte in möglichst leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden, aber ich denke doch, dass es für Menschen mit Lernschwierigkeiten dann insbesondere mit der Ausstattung von Symbolen noch einen weiteren Anspruch geben müsste. Teilen Sie diese Auffassung?

Bitte, Herr Staatsrat!