Von daher setze ich auf die neu gewählten Intendantinnen und Intendanten und gerade auch auf Herrn Marmor, dass sie dafür ein Verständnis haben. Ich habe in der Anhörung herausgehört, dass dafür ein Verständnis vorliegt. Natürlich geht es nur so weit, wie der Intendant Herr Lutz Marmor in Bremen vorträgt und wieder nach Niedersachsen zurückkommt und seinem Rundfunkrat gegenüber erklären muss, wie die Einigung war. Von daher müssen wir auch in die anderen Parlamente tragen, das ist doch das Signal, das wir, finde ich, heute senden müssen, das Signal über alle Fraktionen senden, dass wir als Bremische Bürgerschaft ein Interesse am System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben, an den großen, an den kleinen, und alle gehören zum Föderalismus dazu. Das würde ich gern dem Bürgermeister mit auf den Weg in die Verhandlungen geben.
Dann lassen Sie uns beizeiten die weiteren Schritte diskutieren. Jetzt sind wir stark, und diese Stärke, finde ich, sollten wir heute dokumentieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch ein paar Worte zu den Ausführungen der CDU machen: Es kann nicht sein, Kollege Strohmann, dass Sie hier einen Popanz aufbauen an der Stelle. Ich kann es auch sagen, das ist Popanz Nummer eins, der hier aufgebaut wird unter dem Motto: Bürgermeister Böhrnsen und Staatsrat Schulte würden nicht genug für Radio Bremen bei den Ministerpräsidenten machen.
Das ist falsch! Wenn Sie die Mitteilung des Senats gelesen hätten, nehmen Sie sie einmal in die Hand, schlagen Sie einmal Seite eins auf, auch auf Seite zwei geht der Satz weiter, dann liest man ganz deutlich heraus, dass die beiden sich ziemlich langgemacht haben für den Sender, und das kann die CDU hier auch einmal zugeben.
Dort ist klipp und klar aufgeschrieben, wie das Verfahren ist, und zwar macht die ARD die Vorschläge, die KEF wird die Vorschläge anschauen und prüfen, das wurde mit den Ministerpräsidenten so vereinbart, und wird sagen, ob diese Vorschläge ausreichen, Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk bedarfsgerecht zu finanzieren oder nicht. Die KEF ist auch aufgefordert von den Ministerpräsidenten, Gegenvorschläge zu machen. Herr Strohmann, das können Sie nicht von der Hand weisen. Ich finde, dort haben die Ministerpräsidenten und auch die Staatssekretäre gut vorgearbeitet und sich im Rahmen der Möglichkeiten – das KEF-Verfahren ist bundesverfassungsrechtlich geschützt –, finde ich, den Weg richtig begleitet und auch vorbereitet, um für Radio Bremen hier eine gute Lösung zu erzielen. Man kann nicht einfach das Gegenteil behaupten an dieser Stelle.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Habe ich gar nicht!) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Popanz Nummer zwei ist, hier zu sagen, man kann jetzt schon sagen, man stimmt diesem Staatsvertrag nicht zu. Wir wissen doch noch gar nicht, was in dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag für Radio Bremen steht. Dann sollen wir heute schon sagen, dem stimmen wir aber nicht zu? Damit machen wir uns doch lächerlich vor den Kollegen, die letzte Woche hier in Bremen waren, und damit machen wir uns auch vor dem Rest der Republik lächerlich, Kollege Strohmann, und das wissen Sie doch ganz genau. Die Verhandlungen sind ein sensibles Geschäft, und jetzt schon zu sagen, das reicht uns alles nicht, das halte ich für total aberwitzig. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)
Dann Popanz Nummer drei, Herr Richter hat es dankenswerterweise noch einmal angesprochen, der Intendant und das Radio-Bremen-Gesetz, möchte ich schon fast sagen. Der Intendant fühlt sich in irgendeiner Weise anscheinend getroffen von dem RadioBremen-Gesetz, von dem die Mehrheit des Hauses hier annimmt und auch so beschlossen hat, dass es ein gutes, modernes Gesetz ist für einen guten und modernen Sender.
Der Intendant sagt: Dieses Radio-Bremen-Gesetz, ich zitiere jetzt einmal so, wie er dort bei der Anhörung aufgetreten ist, kostet irgendwie zwischen 400 000, 500 000, 600 000 oder 700 000 Euro.
Gefühlt! Ich finde, ein Intendant im Jahr 2007 muss ein Interesse an gestärkten Rundfunkräten haben, an Rundfunkräten, die fortgebildet sind, die Ahnung haben, und das kostet nicht 700 000 Euro! Dabei werde ich auch jetzt langsam einmal ärgerlich!
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken – Abg. S t r o h - m a n n [CDU]: Keine persönlichen Fehden hier austragen!)
Das sind Nebelkerzen, die an dieser Stelle gezündet werden, und das hat mich auch letzte Woche geärgert, auch gegenüber den anderen Bundesländern. Die haben doch den Kopf geschüttelt und gedacht: Was passiert denn eigentlich, wieso beschimpft der Intendant jetzt hier die Politiker? Eigentlich hätten wir an der Stelle an einem Strang ziehen müssen. Ich finde das bedauerlich, dass das an der Stel
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Das schadet Radio Bremen!)
Ich möchte dann auf einen weiteren Punkt eingehen, und zwar dass die Intendanten im Jahr 2008 ein Interesse daran haben müssen, das föderale System aufrechtzuerhalten. Das haben auch alle betont, Herr Schildt hat das angesprochen, Intendant Marmor hat das gesagt, das ist wichtig, es hat auch Fritz Raff gesagt, der ein riesengroßes Interesse daran hat, weil er selbst Intendant eines kleinen Senders ist, dass das föderale System auch eine Zukunft hat. Das haben auch andere Intendanten betont.
Wichtig finde ich jetzt noch einmal bei der Diskussion um Online, weil Kollege Richter sie noch einmal angesprochen hat, es ist klar, die Internetangebote im öffentlich-rechtlichen Rundfunk können nicht ausufernd sein, die Bäume können nicht in den Himmel wachsen. Das haben auch alle Intendanten deutlich gemacht bei der Anhörung, dass sie keine Gebühren ausufern lassen wollen, das finde ich erst einmal sehr wichtig, dass sie gesagt haben, sie wollen umschichten in ihren Haushalten. Ich finde, ein Angebot wie Tagesschau.de, was heute in der Zeitung von den Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern angegriffen wird, ist notwendig, ich finde es richtig. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss dieser Verbreitungsweg offenstehen. Es ist wichtig, im Internet zu sein. Junge Menschen – war ich einmal, habe ich gerade gehört, gefühlt bin ich es manchmal noch –, Leute wie Sie hier im Parlament, auf der Straße erwarten, dass man im Internet öffentlich-rechtliche Informationen findet, dass man Nachrichten findet, und dieser Weg darf den Sendern nicht verstellt werden.
Darauf müssen wir mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag achten. Absolut stimme ich mit dem Kollegen Richter überein, dass wir uns natürlich nicht gegen Brüssel stellen dürfen, sondern dass wir einen klugen Kompromiss finden müssen mit dem, was wir aus Brüssel als Hausaufgaben mitbekommen haben. Aber dort sind noch einmal die Rundfunkreferenten der Länder gefordert, es sind auch noch einmal die Ministerpräsidenten gefordert. Ich denke, uns wird es auch gelingen, einen besseren Staatsvertrag auf die Beine zu stellen, als uns jetzt im Entwurf vorliegt. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße den Entschließungsantrag und teile auch dessen Inhalt. Ich will mich beschränken auf ein paar Worte zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zum Sechzehnten KEF-Bericht.
Zunächst einmal geht es um etwas, was für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, nämlich um die Rundfunkgebühren, und es geht um eine Gebührenerhöhung, die 95 Cent betragen soll, auf dann 17,98 Euro. Wer sich erinnert, dass wir vor nicht langer Zeit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, von dem schon einmal die Rede war, bekommen haben, welches hinsichtlich des Verhältnises von öffentlich-rechtlichem Rundfunk, seinem Finanzbedarf einerseits und den Notwendigkeiten und Aufgaben der Politik andererseits eine Balance hergestellt hat, der weiß, dass wir vonseiten der Politik diese 95 Cent eigentlich nicht weiter diskutieren können, nachdem das doch eindrucksvoll auf dem Bericht der KEF fußt. Es tut auch keiner in Deutschland, es wird in keinem Land über diesen Betrag diskutiert.
Sie haben, am 20. Februar muss es wohl gewesen sein, über den KEF-Bericht schon gesprochen. Staatsrat Schulte hat seinerzeit noch einmal sehr klar herausgearbeitet, was eigentlich in diesem KEF-Bericht aus der Sicht Radio Bremens und damit unserer Sicht so wichtig ist, nämlich dass erstmalig in einem KEFBericht aufgeführt worden ist, dass einerseits der Bedarf von Radio Bremen von der KEF anerkannt worden ist in einer bestimmten Höhe und dass andererseits das Gebührenverteilungssystem nicht dafür sorgt, dass dieser anerkannte Bedarf auch über Gebühreneinnahmen gedeckt ist. Das ist ein Systemfehler, und die KEF hat gesagt – und man kann gar nicht aufhören, sie dafür zu loben –, das muss verändert werden.
Das ist ein Pfund, was man mit diesem Bericht hat, und mit diesem Pfund sind wir auch umgegangen. Die Ministerpräsidentenkonferenz am 6. März hatte drei Punkte zu diesem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zum Sechzehnten KEF-Bericht vorgesehen, nämlich erstens, die Regierungschefs nehmen den KEF-Bericht zur Kenntnis. Zweitens, sie nehmen den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Kenntnis und wollen ihn nach der notwendigen Vorunterrichtung der Landesparlamente, was hiermit ja für Bremen geschieht, auf ihrer nächsten Sitzung unterzeichnen, das ist der 12. Juni.
Dann haben wir, Bremen, schon auf der Ebene der Chefinnen und der Chefs der Staats- und Senatskanzleien die Initiative ergriffen und haben einen weiteren Punkt in diesen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz einfügen können. Ich lese ihn noch einmal vor, er lautet: „Die ARD wird gebeten, bis Ende April 2008 Vorschläge vorzulegen, wie die im zehn
ten Kapitel des KEF-Berichts angesprochenen Fragen der Gebührenzuordnung geregelt werden können.“ Dann geht es weiter: „Die KEF soll hierzu bis Ende Mai 2008 gutachterlich Stellung nehmen sowie eigene Vorstellungen vorlegen. Die Regierungschefs nehmen in Aussicht, dieses Thema auf ihrer nächsten Sitzung am 12. Juni 2008 zu erörtern.“
Das heißt mit anderen Worten, wir sind in einem mehrstufigen Verfahren, von dem erst die erste Stufe, nämlich die Befassung der ARD erfolgt ist. Die ARD hat sich damit befasst, und es ist hier bereits mehrfach referiert worden, man hat sich darauf verständigt, das, was man Fernsehvertragsschlüssel und Programmzulieferungsschlüssel nennt, zu verändern. Für Radio Bremen bedeutet das, der Anteil dessen, was wir zum Gesamtprogramm beitragen, wird von einem Prozent um 0,25 auf 0,75 Prozent reduziert und wird damit dem Gebührenschlüssel angepasst, 0,75 Prozent ist nämlich auch der Gebührenanteil, den wir haben.
Es ist schon erwähnt worden, und ich unterstreiche das, das ist unter finanziellen Aspekten natürlich positiv, wenn man zwei Millionen Euro einsparen kann. Aber ist es wirklich unser Ziel? Nein, ich sage es anders: Mein Ziel ist es jedenfalls nicht, dass Radio Bremen im Gesamtprogramm marginalisiert wird. Das kann nicht unser Ziel sein!
Deswegen ist das auch noch nicht die letzte Antwort auf dieses Systemproblem, was die KEF beschrieben hat.
Allerdings ist es, war es und bleibt es richtig, dass wir das auch an die ARD geben müssen, auch das ist hier schon gesagt worden. Es ist doch eine Aufgabe, der sich die ARD annehmen muss, dass die Sender lebensfähig sind, übrigens auch entwicklungsfähig. Ich will auch noch einmal unterstreichen, es geht hier nicht um Almosen für die Sender, die nicht auskommen, sondern es geht darum – und das kann man nun beim Bundesverfassungsgericht alles wunderbar nachlesen –, die Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch finanziell zu untermauern, zu fundamentieren. Das ist ein Anspruch, den man darauf hat. Deswegen ist das ein Thema – unter anderem Finanzausgleich –, bei dem man wissen muss, 1999 hat es dort Regelungen gegeben; 2008 zu sagen, 1999 war das alles falsch, was besprochen und geregelt worden ist, das ist so einfach auch nicht durchzusetzen.
Herr Strohmann, ich habe darauf hingewiesen, wir sind noch nicht am Ende dieses Verfahrens. Die ARD hat sich jetzt geäußert, die ARD hat ihre Vorschläge der KEF zugeleitet. Die KEF schaut darüber, ob das, was die ARD vorschlägt, ein Weg ist, um den Systemfehler, den die KEF herausgearbeitet hat, zu be
heben, und die KEF wird der Ministerpräsidentenkonferenz dann dazu eine Äußerung zusenden. Ich weise jetzt einmal als Fußnote darauf hin, dass das, was die ARD zum Programmzulieferungsschlüssel beschlossen hat, einstimmig, also von allen Sendern, erfolgt ist.
Jetzt ist die Frage: Wie geht es weiter? Man kann es heute noch nicht abschließend beurteilen, entscheidend ist jetzt, was die KEF bis Ende Mai aus den Vorschlägen der ARD macht.
Herr Strohmann, ich möchte nur davor warnen, dass wir uns unsere bremische Rolle so vorstellen, wie Sie das formuliert haben! Man hat eine starke Position, wenn man ein Veto hat, aber das ist zunächst einmal eine destruktive Position, weil Sie etwas verhindern. Wir brauchen aber eine positive Position, wir müssen etwas erreichen, was Radio Bremen nutzt, und deswegen bin ich angewiesen auf Mitkämpfer. Wenn wir allein stehen, habe ich ein Veto, wenn wir mehr sind, dann haben wir eine Chance, etwas Positives zu erreichen, und dahin geht mein Ziel! Dabei schaue ich auch nicht einfach nur auf die Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Juni, sondern ich schaue auch darüber hinaus. Es ist ja denkbar, dass man auch weitere Prozesse in Gang setzt, die dazu führen können, dass in der Folge diese Strukturen in ihren Defiziten verbessert werden. Da muss man sehen, da muss man abwarten, was sich in den nächsten Wochen zeigt.
Eine letzte Bemerkung, Herr Strohmann: Sie können natürlich sehr hilfreich sein, wenn Sie Ihre Rede, die Sie heute gehalten haben, den unionsregierten Ländern und den Regierungschefs zusenden mit der herzlichen Bitte, Radio Bremen doch so zu unterstützen, wie es der Bremer Senat mit Sicherheit tun wird!
Wer das Gesetz zum Zehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge und zur Änderung medienrechtlicher Gesetze, Drucksache 17/368, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!