Protocol of the Session on May 7, 2008

Insgesamt aber stehen wir der integrierten Versorgung positiv gegenüber und hoffen, dass die angedachten Erfolge auch eintreten werden. – In diesem Sinne: Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Rosenkötter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch in Anbetracht der noch folgenden Tagesordnungspunkte möchte ich mich sehr kurz fassen, da hier ganz Wesentliches und Entscheidendes gesagt worden ist. Die FDP hat hier eine Große Anfrage gestartet. Vielleicht ein bisschen zu früh und vielleicht auch an der Stelle ein bisschen unreflektiert, weil ganz bestimmte Dinge ganz einfach auch nicht beantwortet werden konnten! Das haben wir in dieser Antwort auch mitgeteilt. Gleichwohl ist es natürlich ein Thema. Dieses Themas müssen wir uns annehmen.

Wir wissen auch, dass natürlich integrierte Versorgung und Versorgungsverträge eine ganz wesentliche Aufgabe und ein Instrument der Selbstverwaltung sind. Wir haben hier außerhalb der Sicherstellungs- und Krankenhausplanung eine Aufgabe wahrzunehmen. Natürlich darf es hier auch nicht zu einer Einschränkung der Wahlfreiheit von Patientinnen und Patienten kommen. Ich denke, wir müssen weiter schauen, hier auch mit den Krankenkassen im Gespräch bleiben, wie wir diesen Vorteil sicherlich für einen Teil der Patientinnen und Patienten auch weiter ausbauen können.

Es könnte natürlich auch ein Indiz sein, wenn sozusagen alle Zahlen zusammengetragen worden sind, dass die medizinische Versorgung in Bremen einen solchen Stand hat, dass die integrierte Versorgung nicht unbedingt für alle Patientinnen und Patienten notwendig ist. Insofern lassen Sie es uns gemeinsam weiter voranbringen und auch darüber nachdenken, in welcher Weise der Senat, die Politik dies geeignet begleiten kann. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 17/248 auf die Große Anfrage der FDP Kenntnis.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Vormittagssitzung angekommen.

Ich unterbreche die Landtagssitzung bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 12.53 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.32 Uhr.

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Bürgerinnen und Bürger aus Bremen-Nord. Sie werden begleitet von unserem ehemaligen Kollegen Hasso Kulla. – Herzlich willkommen!

(Beifall)

Sechzehnter Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (Sechzehnter KEF-Bericht)

Elfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag – 11. RfÄndStV)

Mitteilung des Senats vom 1. April 2008 (Drucksache 17/331)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zum Zehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rund- funkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung medienrechtlicher Gesetze

Mitteilung des Senats vom 29. April 2008 (Drucksache 17/368) 1. Lesung

s o w i e

Entschließung der Bremischen Bürgerschaft zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Antrag (Entschließung) der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 6. Mai 2008 (Drucksache 17/386)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen. Wir kommen zur ersten Lesung. Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet. Das Wort erhält der Kollege Schildt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute zu den Debattenpunkten, die der Präsident vorgetragen hat, einen Entschließungsantrag vor, der alle auf der Tagesordnung stehenden medienpolitischen Dinge vereint. Ich erspare mir jetzt, die Staatsverträge, Rundfunkstaatsverträge und Änderungsstaatsverträge im Detail zu erläutern.

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Würde mich interessieren!)

Wir können es bilateral machen, Herr Kollege Pohlmann!

Ich will Ihnen aber sagen, dass wir in der jetzigen Zeit über den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutieren. Der wesentliche Punkt beschäftigt sich unter anderem mit Themen der Landesmedienanstalten. Wir diskutieren über den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der uns vorliegt, der sich im Wesentlichen mit der Erhöhung der Rundfunkgebühr ab dem 1. Januar 2009 beschäftigt. Dazu haben wir den Sechzehnten Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – KEF – vorliegen, und die Medienpolitikerinnen und -politiker haben den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Vorbereitung.

Die Ihnen vorliegende Entschließung greift eine bisher gut geübte Praxis der norddeutschen Medienpolitikerinnen und -politiker auf, letzte Woche hier in Bremen eine Anhörung durchzuführen, in der ARD, ZDF, Deutschlandradio und die KEF vorgetragen haben, wie die momentane wirtschaftliche Lage der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist. Im Zusammenhang mit der Anhörung der Kolleginnen und Kollegen haben wir eine Entschließung vorbereitet, die sogenannte Bremer Erklärung, die in den vergangenen Jahren bei ähnlichen Anhörungen Niederschlag gefunden hat.

Wir bringen heute textgleich, identisch, diese Entschließung in die Bremische Bürgerschaft ein, weil wir glauben, dass wir mit den drei Punkten, die wir hier aufgeschrieben haben, medienpolitisch in Bremen und in der bundesweiten Debatte zur richtigen Zeit kommen.

Der erste Punkt des Entschließungsantrags, den Sie nachlesen können, beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Gebührenerhöhung um 95 Cent und der Notwendigkeit, für Radio Bremen eine Lösung zum abschmelzenden Finanzausgleich im Leistungs- und Gegenleistungsbereich herbeizuführen; in der ARD ist das Geld vorhanden, um den kleine Anstalten helfen zu können. An dieser Stelle unterstützen wir die Aktivitäten der Senatskanzlei, des Bürgermeisters, in den entsprechenden Besprechungen, die noch anstehen, weiter für Bremen das Beste und Optimale herauszuholen.

Der zweite Punkt unseres Entschließungsantrags greift auf, was in der Fachpresse, aber nicht nur in der Fachpresse zu lesen ist, nämlich wie viel öffentlich-rechtliche Anstalten zukünftig online anbieten dürfen. Ich persönlich sage Ihnen, dass ich mir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohne ein begleitendes Onlineangebot nicht vorstellen kann.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

In der heutigen Zeit müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten wie alle anderen die Medien der Informationsverbreitung nutzen können, wie der klassische

Hörfunk, das Fernsehen, das Radio oder auch das Onlineangebot. Wer sich heute aktuell Radio Bremen online anschaut und die Berichterstattungen über Radio-Bremen-Nachrichten nachlesen kann, was heute Morgen stattgefunden hat, ich kann mir nicht vorstellen, dass man politisch zulässt, dass es keinerlei Informationen im Onlinebereich über die Aktivitäten, die Radio Bremen, Hörfunk oder Fernsehen mit produzieren, geben darf. Von daher ein klares Bekenntnis für die Onlineaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ob das in der Diskussion des Zwölften Staatsvertrages in der linearen oder non-linearen Verbreitung des Abrufs von Beiträgen in Tagesbegrenzung oder Stundenbegrenzung kommt, muss, finde ich, weiter diskutiert werden. So sagt es der Punkt zwei unseres Entschließungsantrages. Wichtig ist nur, Online, das Internet ist ein Verbreitungsmedium, und jeder von uns, der ein Handy hat, hat jetzt schon ein Rundfunkgerät mit dabei, weil Radio zu empfangen ist. Man kann über das Softwareprodukt „Zatoo“ im Internet Fernsehen öffentlich-rechtlich sehen, Sie können heute mit einem Handy schon über einen Wireless LAN-Zugang Internetradio hören. All das geht, und dies muss auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk uneingeschränkt gehen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich erlaube mir zu sagen, das Wort uneingeschränkt schließt natürlich ein, nicht alles, was machbar ist, muss auch gemacht werden. Von daher muss man bestimmte Diskussionen in der Vergangenheit um die sogenannten Bratpfannen von Biolek auf das Heute zurückzoomen. Die ARD und das ZDF haben eine sogenannte Negativliste der Dinge, die sie im Onlinebereich nicht machen wollen. Das ist die Lösung zu dokumentieren, was öffentlich-rechtlich nicht geht. Dies muss in den Richtlinien der Anstalt festgehalten werden, und dann muss man ein gutes, begleitendes Programm im Onlinebereich anbieten können.

Der dritte Punkt unserer Entschließung bezieht sich dann – zum Schluss meiner Rede gehe ich nur kurz darauf ein – auf die Verabredung hinsichtlich der Vereinbarung des EU-Beihilfeverfahrens. Da geht es um den sogenannten Drei-Stufen-Test, in der BBC Public Value genannt. Hier sehen wir noch größten Beratungsbedarf. Für uns ist aber klar, und für die Bremische Bürgerschaft war es immer schon klar, der Drei-Stufen-Test benötigt qualifizierte Rundfunkräte, sodass wir glauben, der Drei-Stufen-Test, der angelegt ist, muss in Begleitung mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten weiterentwickelt werden, und die Rundfunkräte müssen dann entscheiden. Ich würde

Sie herzlich bitten, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der Linken)

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Strohmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Frank Schildt hat es eben schon ausgeführt, dass wir heute vier Vorlagen diskutieren. Sie werden sich vielleicht wundern, dass Ihnen der Zehnte und der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag gleichzeitig vorliegen und wir teilweise schon über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag sprechen. Das zeigt, wie schnell mittlerweile die Geschwindigkeit geworden ist und wie weit die immer weitere Vernetzung von alten und neuen Medien fortgeschritten ist. Dies macht dann natürlich immer größer werdende komplexere Regulierung notwendig. Von daher möchte ich auf den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Grunde genommen nicht weiter eingehen, denn das sind eigentlich Konkretisierungen von Begrifflichkeiten auf den neuesten technischen digitalen Stand.

Viel wichtiger ist heute eigentlich der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, denn es geht einmal wieder um Rundfunkgebühren. Wie es Sie alle wahrscheinlich nicht überraschen wird, wird es eine Steigerung der Rundfunkgebühren geben. Nun hat uns das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlich gesagt, was Politik darf und was nicht. Wir müssen dies zur Kenntnis nehmen und können uns in die Gebührenfestsetzung doch nur bedingt einmischen und gegebenenfalls eingreifen.

Die KEF, Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, hat in ihrem Bericht, der dem vorausgeht, wonach dann nachher die Gebühren festgelegt werden, viele Punkte aufgelistet, bei denen noch Probleme und Ungerechtigkeiten vorliegen. Wir haben das große Problem, dass es bei den Gebühreneinnahmen eine Negativentwicklung gibt. Die Bestände an angemeldeten Empfangsgeräten verringern sich, die Anzahl der Gebührenbefreiungen und Forderungsausfälle steigt.

Bei der Befreiungs- und Forderungsausfallsquote zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Anstalten. Deshalb steht die Frage eines ARD-internen Ausgleiches im Raum. Herr Schildt hat es teilweise schon ausgeführt, dass wir das für dieses Jahr auch in unserem Entschließungsantrag mit aufgenommen haben. Mit der jetzigen Ausgleichsstruktur sind die kleinen Anstalten nicht in der Lage, ihren verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen. Ich finde, es kann nicht angehen, dass wir den Bürgern Gebühren zumuten und das Geld dann nicht da ankommt, wo es eigentlich hingehört. Jetzt haben sich die Intendanten zusammengesetzt, auch im Auftrag der Ministerpräsiden

ten, um darüber nachzudenken, ein Konstrukt zu bilden, wie man diesen internen Finanzausgleich darstellen könnte.