Protocol of the Session on April 9, 2008

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Die Linke)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Die Linke)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften – Altersteilzeit etc.

Mitteilung des Senats vom 1. April 2008 (Drucksache 17/330) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Kummer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf führt die rot-grüne Koalition die Möglichkeit der Altersteilzeit für alle Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter wieder ein, ohne besondere Altersgrenze. Vorhin hatten wir die Polizei, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

da ging es um das Gegenteil, nämlich die Verlängerung der Arbeitszeit. 2006 hatten wir das bereits teilweise getan, für Bereiche mit Personalüberhang, also damals zum Beispiel nicht für die Lehrerinnen und Lehrer. Nun soll es wieder für alle Beamtinnen und Beamte gelten.

Wir verfolgen damit zwei Ziele: Einerseits, den Betroffenen eine Wahlmöglichkeit zu geben, wann sie aus dem Arbeitsleben ausscheiden wollen – dies trägt den veränderten Lebenswirklichkeiten vieler Beamtinnen und Beamten Rechnung –, andererseits können wir damit in unserer Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenschaft eine bessere Altersdurchmischung erreichen und dem durch den demografischen Wandel drohenden Fachkräftemangel vorbeugen. Das heißt jetzt nicht, dass ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlechter arbeiten. Nein, es kommt eher darauf an, eine vernünftige Mischung zwischen Alt und Jung zu erreichen, und dies können wir gerade auch an Schulen mit der Einführung der Altersteilzeit erreichen.

Durch eben diese Mischung erreichen wir auch die angestrebte Kostenneutralität für den Haushalt. Da teile ich die Auffassung des Rechnungshofs nicht völlig, die Besoldungsausgaben bleiben insgesamt nahezu neutral. Dass man das nicht auf Heller und Pfennig ausrechnen kann, ist, glaube ich, auch für jeden klar. Für die angestrebte Kostenneutralität spielen drei Parameter eine Rolle: Neu eingestellte, jüngere Kräfte erhalten eine niedrigere Besoldung als Menschen, die schon über 60 Jahre alt sind. In dem Maße gilt das übrigens auch für die zusätzliche Altersermäßigung von Lehrerinnen und Lehrern, weil nämlich jüngere Lehrerinnen und Lehrer eine Stunde mehr arbeiten müssen als ältere. Das aber nur am Rande, das hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu tun.

Die Differenz zwischen Altersteilzeitbezahlung und normaler Bezahlung wird einer Versorgungsrücklage zugeführt, was wiederum zu Zinsgewinnen führt, was wiederum den Haushalt entlastet. Die hier neu eingeführte Altersteilzeit hat etwas schlechtere Konditionen als die frühere, es wird beispielsweise nicht im Verhältnis 50 zu 50 gearbeitet, sondern 60 zu 40.

Die Einführung der Altersteilzeit kann im allerschlechtesten Fall Auswirkungen auf die zukünftigen Versorgungsausgaben haben. Insofern hat an dieser Stelle der Rechnungshof meiner Ansicht nach recht. In der Abwägung finde ich aber, dass angesichts der vergleichsweise geringen, möglichen Mehrkosten im Versorgungsbereich das finanzielle Risiko zu tragen ist angesichts der wichtigen beschäftigungspolitischen Ziele, die wir damit erreichen. Insofern empfehle ich Zustimmung zum Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorgelegte Gesetzentwurf befasst sich im Wesentlichen – das ist eben ausgeführt worden – mit Regelungen zur Altersteilzeit für Beamte und Richter im bremischen Dienst. Ein funktionsfähiger öffentlicher Dienst ist nach unserer Überzeugung eine wichtige Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Die Modernisierung des öffentlichen Dienstes ist eine Daueraufgabe im Interesse von Bürgern, Gesellschaft und Staat.

Daher begrüßt die FDP-Fraktion, dass der Senat sich dieses wichtigen Themas angenommen hat, und auch wir unterstützen ausdrücklich das hier ausgeführte beschäftigungspolitische Ziel, das grundlegende Ziel des Gesetzentwurfs, die Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch alle Beamtinnen und Beamten sowie durch alle Richterinnen und Richter, zu ermöglichen. Die Einschränkung der Gewährung von Altersteilzeit auf Personalüberhangbereiche aufzugeben, unterstützen wir daher ausdrücklich.

(Beifall bei der FDP)

Der Gesetzentwurf verdeutlicht aber auch die Schwierigkeiten der Gleichstellung von Beamten und Tarifangehörigen des öffentlichen Dienstes. Die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte soll mit 60 Prozent der bisherigen Arbeitszeit festgeschrieben werden. Dies stellt – und hier ist auch ausdrücklich die Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes zu teilen – eine Schlechterstellung der Beamten und Richter gegenüber den Tarifangehörigen im öffentlichen Dienst dar. Dies ist ein Problem, und wir bitten darum, dass dies vielleicht in Zukunft bei der Debatte über dieses Thema auch stärker berücksichtigt wird.

Die Altersteilzeit für die Tarifangehörigen im öffentlichen Dienst beträgt zurzeit 50 von 100. Der Senat begegnete dieser Kritik bisher mit dem Argument, dass die vorgeschlagenen Regelungen dazu dienen, eine weitgehend haushaltsneutrale Umsetzung des Vorhabens zu gewährleisten. Wir wollen hoffen, dass es damit auch wirklich gelingt. Wir sind auch der Meinung, dass es ein ganz wichtiges Anliegen für Bremen ist, dass dies haushaltsneutral umgesetzt werden soll – deshalb werden wir dem heute auch zustimmen –, aber dieses Problem bleibt, darauf muss man hier hinweisen, durch den jetzigen Vorschlag ungelöst.

Wir stimmen dem Senat allerdings zu: Im Interesse und unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Landes müssen bei allen Gesetzesvorhaben die finanziellen Auswirkungen genau untersucht werden. In diesem Punkt ist dem hier in der politischen Abwägung auch der Vorrang gegeben worden.

Allerdings darf das auf Dauer nicht dazu führen, dass sich die Schere zwischen den Beamten und den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst noch weiter öffnet. Hier muss mittelfristig eine Lösung gefunden werden, die die Interessen beider Seiten ausreichend berücksichtigt. Der Senat wird von uns daher an dieser Stelle dazu aufgefordert, hier tätig zu werden und dies nicht aus dem Blickfeld zu lassen. Wir bitten deshalb darum, dass Sie sich dieses Themas noch einmal in den nächsten Jahren gründlich annehmen, denn es soll hier auf Dauer nicht zu einer Ungleichbehandlung kommen.

Alles in allem werden wir aber nichtsdestoweniger diesem Antrag heute zustimmen, weil, wie gesagt, auch für uns das beschäftigungspolitische Ziel hier eindeutig im Vordergrund steht. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen auf der einen Seite, dass mit diesem Gesetzentwurf zur Altersteilzeit auch Beamtinnen und Beamte, die im Moment nicht in einem Personalüberhangsbereich sind, die Möglichkeit der Altersteilzeit haben. Das finden wir ausdrücklich gut.

Selbstverständlich kritisieren wir auch mit den Gewerkschaften zusammen, dass die Benachteiligung von Beamten und Beamtinnen bei der Altersteilzeit eben durch die Anrechnung 60 zu 40 gegenüber 50 zu 50 bei den im öffentlichen Dienst Beschäftigten nicht geändert wird. Das hätten wir uns durchaus erwarten können. Wenn man jetzt schon darangeht und so ein Paket schnürt, hätte man das tun können. Wir bemängeln natürlich auch, dass das Eintrittsalter nicht von 65 auf 60 Jahre gesenkt wurde, auch das war in der Diskussion. Das wird von den Gewerkschaften genauso kritisiert, weil damit ja weiter Polizei und Feuerwehr von der Altersteilzeit ausgeschlossen sind.

Daher bietet das Gesetz für uns nur kleine Verbesserungen, die wir begrüßen, und daher werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten.

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle ist zur Altersteilzeit eigentlich schon fast alles gesagt. Ich nehme es vorweg: Die CDU-Fraktion wird diesem Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung dienstrecht––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

licher Vorschriften“ zustimmen. Gleichwohl will ich einige kritische Anmerkungen zu diesem Gesetz machen!

Diese personalwirtschaftlichen Gründe, die hier angeführt werden, sind auch aus meiner früheren Berufssicht nachvollziehbar und auch sinnvoll, weil der öffentliche Dienst zumindest in Teilbereichen an einer hohen Altersstruktur leidet, und diese Altersstruktur kann natürlich über Gewährung der Altersteilzeit ein ganz klein bisschen verändert werden. Die Veränderung, die im Gegensatz zur früheren Altersteilzeitgewährung vorgenommen worden ist, resultiert teilweise aus Gerichtsverfahren, die nach dem alten Altersteilzeitgesetz durchgeführt wurden und zutage getreten sind. Diese Regelungen sind hier jetzt teilweise eingearbeitet worden. Zunächst – das klang hier schon an – ist Altersteilzeit nur für Bereiche mit Personalüberhang gewährt worden, nunmehr, nach dem neuen Gesetz, soll es wieder für alle Bereiche gelten.

Das ist natürlich zu begrüßen. Die Veränderungen, die eingeführt worden sind: In Zukunft können nur noch Beamtinnen und Beamte ab 60 Jahren ihren Antrag stellen, die Arbeitsphase betrifft 60 Prozent der Restarbeitszeit. Für den Fall, dass der optimale Zeitraum von fünf Jahren ausgenutzt werden soll, müsste bis 63 Jahre gearbeitet werden. Das waren vorher 50 Prozent, also nur die Hälfte der Restarbeitszeit.

Im Klartext: Keine Beamtin und kein Beamter kann in Zukunft vor dem Ablauf des 63. Lebensjahres in die Freistellungsphase kommen. Es gibt eine weitere Einschränkung im Gegensatz zu dem früheren Recht, nämlich dass die Beamtinnen und Beamten ab A 13 nicht mehr 83 Prozent ihres früheren Nettoeinkommens bekommen, sondern nur noch 80 Prozent.

Das sind die wesentlichen Änderungen. Diese sollen nach Angaben des Senats dazu führen, dass eine weitgehende Kostendeckung oder -neutralität vorhanden ist. Das ist nach Ansicht des Rechnungshofes nicht ganz so sicher, aber dazu bekommen wir vielleicht gleich vom Staatsrat aus dem Bereich Finanzen noch detailliertere Auskünfte. Es gibt aber einen weiteren Hinweis, der hier noch nicht angesprochen worden ist, in diesem neuen Gesetz wird nämlich festgeschrieben, dass eine Rücklagenbildung erforderlich ist. Diese soll die Finanzierung der Altersteilzeit gewährleisten. Diese Rücklagen sollen verzinst werden. Auch dazu hätten wir als CDU-Fraktion natürlich gern noch vertiefende Aussagen aus dem Finanzressort bekommen.

Als letzten Punkt unserer Kritik möchte ich die bisher im Bereich Bildung gewährte Altersunterrichtsermäßigung anführen. Es scheint uns als CDU-Fraktion nicht opportun zu sein, diese Regelung für Beamtinnen und Beamte aufrechtzuerhalten, die in die Altersteilzeit gehen, weil sie durch die Altersteilzeit

gewährung schon begünstigt werden. Eine weitere, damit doppelte Begünstigung scheint uns als CDUFraktion an der Stelle nicht mehr gerechtfertigt zu sein. Alles in allem: Wir stimmen dem Antrag zu, bitten aber zu diesen Kritikpunkten noch einmal den Senat um eine Minute des Nachdenkens. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)