Protocol of the Session on February 20, 2008

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Prüfung einer Unterstützung von Initiativen zur „Stillfreundlichen Stadt“ hat bestätigt, dass die Stillförderung ein wichtiges Detail in dem Bestreben einer Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung darstellt. Der Arbeitskreis „Bremer Stillnetzwerk“ des Bremer Forums Frauengesundheit hat sich im Jahr 2007 konstituiert und steht der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales als Ansprechpartner zur Verfügung. Konkrete gemeinsame Planungen sind für 2008 vorgesehen.

Die Konzeption und die konkreten Einzelheiten einer Umsetzung der umfassenden Initiative „Stillfreundliche Stadt“ legen nahe, dass komplementäre Aktionen ebenfalls notwendig sind, die auf die Stärkung des Kindeswohls als Ganzes abzielen. Die in Bremen in dieser Hinsicht zwischenzeitlich ergriffenen und bekannten Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls beinhalten unter anderem über den Ausbau des bewährten Familienhebammenprogramms aufsuchende Maßnahmen zur Stärkung des Kindeswohls. Hierbei wird – als sinnvoller und angestrebter Effekt – auch die Förderung des Stillens aufgegriffen.

Zu Frage 2: Neben einer Motivationsförderung für die Inanspruchnahme der bereits im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthaltenen

aufsuchenden Stillberatung ist für das Frühjahr 2008 ein runder Tisch unter der Federführung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales unter Beteiligung von unter anderem Kassen, Verbänden, Kliniken und Wissenschaft vorgesehen.

Der geplante runde Tisch soll Maßnahmen entwickeln, um über eine gezielte und flächendeckende Ansprache der professionell Tätigen alle potenziell interessierten Frauen und werdenden Eltern zu erreichen. Er soll Konzepte für eine breite öffentliche Wahrnehmung des Stillens entwickeln.

Darüber hinaus ist aktuell von der Bremischen Zentralstelle zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau für alle schwangeren Frauen und Paare eine Neuauflage des Buches „Schwanger in Bremen und Bremerhaven“ herausgegeben worden, in dem ausführlich auf das Stillen eingegangen wird. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage, die sich auf die Erhöhung der Rundfunkgebühren bezieht, wurde inzwischen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Interkultureller Kalender 2008“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Woltemath und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Dr. Möllenstädt!

Wir fragen den Senat:

In welchem Umfang wurden Haushaltsmittel für die Erstellung und Verbreitung des „Interkulturellen Kalenders 2008“ der Freien Hansestadt Bremen, der den Betrachter über eine Reihe religiöser Festtage und politischer Gedenktage sowie auch über den Tag des Rosenmontags und den Tag des Halloween-Festes informiert, aufgewendet?

An welchen Adressatenkreis richtet sich das Druckerzeugnis, und wie wird die Verteilung gewährleistet?

Welche anderen deutschen Bundesländer und Großstädte haben vergleichbare Druckerzeugnisse erstellt und verbreitet?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der „Interkulturelle Kalender“ wird jährlich in einer Auflage von 2500 Exemplaren gedruckt; für den Kalender 2008 betrugen die Kosten 788,00 Euro.

Der Adressatenkreis für den „Interkulturellen Kalender“ erstreckt sich auf Schulen, Kindergärten, Ortsämter, Bürgerhäuser, interkulturelle Vereine und

Initiativen sowie auf Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen mit unterschiedlicher Nationalität. Der Verteilerkreis für den „Interkulturellen Kalender“ spiegelt die internationale Vielfalt und das große Interesse der Bremer Bevölkerung wider. Die Verteilung erfolgt überwiegend durch die Behördenpost.

Auch in anderen Bundesländern und Großstädten werden „Interkulturelle Kalender“ erstellt, wie zum Beispiel in Berlin, in Hamburg, in Augsburg oder in Nürnberg. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Worin sind aus Sicht des Senats die besonderen Vorzüge des Druckerzeugnisses gegenüber den im Handel erwerbbaren kommerziellen Druckerzeugnissen zu sehen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ganz sicher ist es hier die Übersichtlichkeit des Kalenders und dass hier speziell auch die verschiedenen – das werden Sie so in einem im Handel erhältlichen Kalender nicht finden – und internationalen Fest- und Feiertage zusammengefasst in einem Kalender dargestellt werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Kritik an Abläufen bei Fördergeldvergabe im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms, BAP. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Nestler, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Nestler!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Kritikpunkte gibt es laut der im Arbeitsressort durchgeführten Begutachtung an den organisatorischen, inhaltlichen und operativen Abläufen der Vergabe von Fördergeldern im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms, BAP?

Zweitens: Welche Fonds des BAP sind von der Kritik besonders betroffen, und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus auf die qualitativ hochwertige Gewährleistung von Fördermaßnahmen?

Drittens: Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Kritik an den Abläufen der Fördergeldvergabe für zukünftige Bewerbungen für arbeitspolitische Fördermittel der EU?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat im November 2006 der Beauftragung einer externen Analyse und Bewertung der EUUmsetzung im Rahmen des BAP zugestimmt.

Der jetzt vorliegende Berichtsentwurf enthält neben einer Darstellung und Bewertung der Umsetzungsstrukturen und Förderinhalte ebenso Empfehlungen für die künftige Umsetzung der Arbeitsmarktund Beschäftigungspolitik in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013. Diese Empfehlungen beziehen sich sowohl auf die organisatorischen als auch auf die inhaltlichen und operativen Abläufe.

Zu Frage 2: Die vorliegenden Berichtsentwurfsteile enthalten noch nicht alle Prüfungsergebnisse. Insoweit kann zum jetzigen Zeitpunkt eine besondere Betroffenheit einzelner Fonds nicht festgestellt werden. Zurzeit wird geprüft, wie durch die in den Berichtsentwurfsteilen ausgesprochenen Empfehlungen bisherige Verwaltungsprozesse verbessert werden können.

Zu Frage 3: Aus heutiger Sicht müssen für künftige Bewerbungen für arbeitsmarktpolitische Fördermittel der EU keine Konsequenzen gezogen werden. Die Evaluationsverpflichtungen der EU-Kommission dienen unter anderem auch dazu, die ESF-umsetzenden Behörden darin zu unterstützen, die Umsetzung zu optimieren, um die Mittel so effizient und effektiv wie möglich einzusetzen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, eigentlich ist die Frage 1 recht deutlich formuliert und beginnt mit den Worten: „Welche Kritikpunkte gibt es laut der durchgeführten Begutachtung?“ Ich konnte dieser Antwort eben leider keinerlei Hinweise darauf entnehmen. Ich frage also noch einmal anders: Trifft das Gutachten Aussagen über Fehler oder Unklarheiten, sprich Mängel, bei der Vergabe von Fördergeldern, und wie lauten die daraus resultierenden Empfehlungen? Können Sie vielleicht zumindest einige davon nennen?

Bitte, Frau Senatorin!

Es ist so, Herr Nestler – wir haben dies auch in der letzten Sitzung der Deputation für Arbeit und Gesundheit angesprochen –, da bisher nur Teile dieses gesamten Gutachtens vorliegen, werden wir dies auch in der Gesamtheit diskutieren. Insofern bitte ich da um Verständnis, dass hier einzelne Teile jetzt nicht herausgegriffen werden. So

hatten wir uns auch in der Deputation dazu verständigt.

(Beifall bei der SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wie Sie schon sagen, hat die Deputation bereits 2006 den Beschluss zur Erstellung eines Gutachtens gefasst. Ich bin trotzdem erstaunt darüber, dass diejenigen, die dieses eingefordert haben, bis heute den vorliegenden Entwurf noch nicht zu Gesicht bekommen haben und ihnen auch, direkt gesagt, eine Einsichtnahme nicht gestattet wird. Wir haben dies versucht, aber es ist uns leider nicht gelungen. Gleichzeitig entnehmen wir aber der Presse Hinweise über die vielfältigen Vermutungen. Ich frage Sie: Wann werden die Unterlagen den zuständigen parlamentarischen Gremien vorgelegt? Bekommen wir auch Kenntnisse über die jetzt schon eingeleiteten beziehungsweise einzuleitenden Maßnahmen zur Behebung der Probleme?

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Was ist denn jetzt die Frage, Herr Nestler?)

Das ist die Frage: Ob wir die Unterlagen bekommen und ob wir dann auch einmal unterrichtet werden, bevor die Presse unterrichtet wird! Herr Günthner, eigentlich sollten Sie mir aber nicht antworten, das macht bestimmt die Frau Senatorin ausreichend!

(Beifall bei der CDU – Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Ich habe nur gefragt, was die Frage ist!)

Teilen Sie unsere Auffassung, dass es zumindest wünschenswert wäre, wenn Abgeordnete und Deputierte in Zukunft nicht erst aus den Zeitungen von beachtlichen Ereignissen erfahren, sondern direkt und rechtzeitig in der Deputation?