Protocol of the Session on January 24, 2008

Wir haben also die Rahmenrichtlinien auf den Weg gebracht, und wir haben, glaube ich, mit der heutigen Debatte eines ganz wesentlich erreicht, nämlich dass dieses Thema in der Öffentlichkeit einmal mehr richtig präsent ist und hier im Parlament den auch notwendigen und ihm zustehenden Raum gefunden hat. Herzlichen Dank an Sie alle!

Ich bedaure, Herr Bartels, dass ich Ihren Beitrag nicht hören konnte. Wir haben in der Deputation darüber diskutiert, und wir werden sicherlich auch weiter darüber diskutieren. Lassen Sie uns dieses Thema weiter nach vorn bringen! – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/179, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz

vom 31. März 2007 (Drucksache 16/1362)

Wir verbinden hiermit:

Stellungnahme des Senats zum 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz

Mitteilung des Senats vom 28. August 2007 (Drucksache 17/31)

s o w i e

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 31. März 2007 (Drs. 16/1362) und zur Stellungnahme des Senats vom 28. August 2007 (Drs. 17/31) vom 26. November 2007

(Drucksache 17/151)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Meine Damen und Herren, der 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 31. März 2007, Drucksache 16/1362, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 4. Sitzung am 11. Juli 2007 und die Stellungnahme des Senats zum 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 28. August 2007, Drucksache 17/31, in ihrer 5. Sitzung am 19. September 2007 an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/151 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Gemäß Paragraf 28 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft soll der Landesbeauftragte für Datenschutz als Sachverständiger hinzugezogen werden und zu Beginn der Aussprache gehört werden.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Landesbeauftragte für Datenschutz, Herr Holst.

Herr Holst (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit): Sehr geehrte Frau Präsi

dentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich, dass ich hier zum 29. Jahresbericht sprechen darf. Ein neues Parlament sieht oft alte Dinge neu. So war es auch Anfang dieser Legislaturperiode. Der Datenschutz, der in der letzten Legislaturperiode vom Rechtsausschuss begleitet worden ist, ist nun dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, kurz Medienausschuss, zugeordnet.

Wie Sie wissen, ist dem Landesbeauftragten für Datenschutz im Berichtsjahr auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften nach dem Informationsfreiheitsgesetz übertragen worden. Federführender Ausschuss für das IFG war seinerzeit der Medienausschuss. So wurden jetzt Datenschutz und Informationsfreiheit in einen Ausschuss gegeben, und das ist für die Betrachtung der verschiedenen Aspekte auch gut, denn so bleibt auch im Parlament alles in einer Hand.

Der Medienausschuss hat auch gleich mit seiner Arbeit angefangen und den 29. Jahresbericht und die Stellungnahme des Senats behandelt. Die Vorsitzende, Frau Troedel, wird Ihnen gleich die Ergebnisse präsentieren. Diese liegen alle im Bereich der bremischen Verwaltung. Es gibt aber noch eine andere Seite des Datenschutzes.

Der Landesbeauftragte hat die Einhaltung der Vorschriften nach dem Bundesdatenschutzgesetz in der privaten Wirtschaft zu kontrollieren und darüber Bericht zu erstatten. Auch dies ist im 29. Jahresbericht wieder geschehen. Auch der jetzt zur Beratung anstehende Jahresbericht enthält daher Ausführungen über den Datenschutz in der privaten Wirtschaft. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen einmal kurz einige Arbeitsergebnisse aus diesem Gebiet vorzustellen.

Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, hat Bremen im Berichtsjahr den Vorsitz der Konferenz der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich gehabt. Ich habe den Vorsitz unter anderem dazu genutzt, dieses Gremium endlich davon zu überzeugen – nach knapp 30 Jahren, muss man sagen –, seine Beschlüsse zur Rechtsauslegung des Bundesdatenschutzgesetzes wie auch seine Anregungen zur Verbesserung des Datenschutzes öffentlich zu machen. Sie finden daher erstmalig in meinem Jahresbericht im Anhang die Beschlüsse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz.

Es musste natürlich aber auch dafür gesorgt werden, dass diese Beschlüsse jedermann zugänglich sind. Dies macht man heute über das Internet. Sie kennen es, wer einen solchen Vorschlag macht, muss auch bereit sein, die Arbeit zu übernehmen und ein Portal dafür zur Verfügung zu stellen. Allerdings kennen Sie die finanziell und personell prekäre Situation der Dienststelle. Da kam mir zur Hilfe, dass der

Bundesbeauftragte für Datenschutz dem Gremium der Aufsichtsbehörden als offizielles Mitglied beitreten wollte. Ich konnte ihn davon überzeugen, dass die Veröffentlichung der Beschlüsse auf seiner Homepage eine gute Mitgift sei. Im Übrigen, denke ich, ist das auch der richtige Ort für die Veröffentlichung von Beschlüssen zu einem Bundesgesetz.

Ebenfalls in Bremen ist es auf mein Betreiben gelungen, in der Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden ein weiteres Anliegen umzusetzen. Die deutsche Wirtschaft, die Bundesregierung, aber auch das Bremer Parlament haben erkannt, welch ungeheuren Potenziale in der RFID-Technologie, der Funkchip-Technologie stecken. Dies macht auch die Debatte in diesem Hause am Ende der letzten Legislaturperiode deutlich.

Dabei stehen wir erst noch ganz am Anfang einer Entwicklung, die auch viele Fragen des Datenschutzes berührt. Wichtig ist dabei für die Wirtschaft, und sie ist auch daran interessiert, verlässliche Erklärungen zum Umgang mit dem Datenschutz beim Einsatz von RFID zu erhalten. Mir ist es auf der Herbstkonferenz der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in Bremen gelungen, eine Einigung über einen Beschluss zum datenschutzgerechten Einsatz der RFIDTechnologie herbeizuführen.

Im Berichtsjahr haben wir als Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Bremen wieder eine ganze Reihe von Betrieben, insbesondere auch Betriebsräte, bei Datenschutzfragen unterstützt und Datenschutzquerschnittsprüfungen bei Sanitätshäusern, bei Auskunfteien, bei Fahrschulen und zum Einsatz von Videoüberwachung durchgeführt. Näheres finden Sie in meinem Bericht.

Ich begleite regelmäßig auch die Arbeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, ein größerer Teil von schätzungsweise 200 bis 250 in der Region organisierten findet sich jeweils zu einem Erfahrungsaustausch zusammen. Im Berichtsjahr hielt ich in diesem Kreis Vorträge zur Auslegung der neuen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes wie auch zur Anwendung der Regelungen des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes. Hier waren die Teilnehmer speziell daran interessiert, Garantien des Betriebsund Geschäftsgeheimnisses gesichert zu wissen.

Die Themenvielfalt der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die häufig in Firmen und Betrieben eine Nachprüfung erforderlich machen, von A wie Arbeitszeitüberwachung über I wie Internet bis Z wie Zugangskontrollen, lassen sich jeweils im Anhang meines Jahresberichts finden. Zum Schluss möchte ich von dieser Stelle aus allen danken, die den Datenschutz in den Büros wie in den Betrieben in vielfältiger Weise unterstützen und mir damit die Arbeit erleichtern! – Ich danke für Ihr Interesse!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Troedel als Berichterstatterin.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich den Bericht für den Ausschuss abgebe, möchte ich erst einmal meinen Dank an den Ausschuss aussprechen, an die Kolleginnen und Kollegen hier in der Bürgerschaft, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber ganz besonders an die Kolleginnen und Kollegen des Protokolldienstes, die ich gestern unbeabsichtigt vergessen habe. Also, heute dann der doppelte Dank für gestern und heute und für den nächsten Bericht gleich mit!

(Beifall)

Auch Ihnen, Herr Holst, vielen Dank für die Zusammenarbeit und auch Unterstützung, da wir den Datenschutz in diesem Ausschuss recht neu bearbeitet haben!

Jetzt komme ich zum Bericht! Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, ich spreche im Weiteren kurz von Medienausschuss, ist in dieser Wahlperiode erstmals für die parlamentarische Kontrolle des Datenschutzes nach Paragraf 35 des Bremischen Datenschutzgesetzes zuständig. Diese Aufgabe wurde in der Vergangenheit zunächst durch einen eigenen Datenschutzausschuss und in den letzten Jahren durch den Rechtsausschuss wahrgenommen. Die Übertragung an den Medienausschuss erscheint zunächst nicht unbedingt sach- und hautnah, führt aber die parlamentarische Kontrolle des Datenschutzes mit der Informationsfreiheit zusammen und spiegelt beide Aufgabenbereiche des Landesbeauftragten für Datenschutz, der seit Kurzem Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit ist, wider. Zur Informationsfreiheit hat der Ausschuss einen eigenen Bericht erstattet, zu dem wir später kommen, wir hoffen, in der Bürgerschaftssitzung im Februar.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat dem Medienausschuss den 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und auch die Stellungnahme des Senats zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Als Vorsitzende des Medienausschusses möchte ich nachfolgend den Bericht für den Ausschuss erstatten! In seiner September-Sitzung legte der Medienausschuss die beratungsbedürftigen Schwerpunkte aus dem Jahresbericht des Landesbeauftragten fest. Zu diesen Beratungen zog der Medienausschuss den Landesbeauftragten, die Senatskommissarin für den Datenschutz sowie die betroffenen Ressorts hinzu. Die Ergebnisse der Beratungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht des Medienausschusses mit der Drucksachen-Nummer 17/151.

Lassen Sie mich aber doch kurz auf einige Punkte eingehen, die im Medienausschuss erörtert wurden! Bereits im Rahmen der Beratungen zum 27. Jahresbericht war nach dem Rechtsausschuss durch den Senator für Inneres und Sport zugesagt worden, dass das für die Komponenten des Systems der Telekommunikationsüberwachung erforderliche Datenschutzkonzept bis Ende Februar 2006 vorgelegt werde. Das ist bis jetzt fast zwei Jahre her. Die erste Feststellung technischer und organisatorischer Mängel in diesem System liegt noch länger zurück. Dies war bereits im Jahr 2004. Der Senator für Inneres und Sport wies den Rechtsausschuss darauf hin, dass sich die Bearbeitung aufgrund personeller Engpässe bei der Polizei verzögert habe. Im 28. Jahresbericht bemängelte der Landesbeauftragte und ihm nachfolgend wiederum der Rechtsausschuss erneut das fehlende Konzept, das dann erst im Juli 2006 vorlag und weiterhin Defizite enthielt. Mittlerweile neigt sich diese lange Geschichte einem Ende zu, ohne dasselbe schon erreicht zu haben.

Der Senator für Inneres und Sport beabsichtigt, ein neues technisches System einzuführen, das die Probleme des fehlenden Zugriffs und der Eingabekontrolle, um die es dem Landesbeauftragten zuletzt bei dem derzeitigen System vorrangig gegangen war, nun endlich beseitigen soll. Mitte 2009, also in noch einmal knapp zwei Jahren, soll das neue System betriebsfertig sein.

Der Medienausschuss konnte sich nicht damit zufriedengeben, dass ein seit 2004 laufend kritisiertes System noch zwei weitere Jahre unverändert betrieben werden soll. Er hat den Senator für Inneres und Sport daher aufgefordert, mit dem Landesbeauftragten Gespräche zu führen, um schon für die Übergangszeit eine Lösung herbeizuführen, die den Anforderungen des Datenschutzes genügt, allerdings – das muss hinzugesagt werden –, ohne erhebliche Mehrkosten zu produzieren. Hierzu erwartet der Ausschuss noch ein Ergebnis. Der Ausschuss geht davon aus, dass ihn dieses Thema weiter beschäftigen wird.

Ähnlich verhält es sich mit dem zentralen Datenschutzkonzept und den Verfahrensbeschreibungen beim Stadtamt Bremen. Auch damit hatte sich der Rechtsausschuss schon im Jahr 2006 mehrfach befasst. Das fehlende Rahmendatenschutzkonzept liegt mittlerweile vor. Es gibt auch eine Prioritätenliste, in der unter anderem spezielle Regelungen für die besonderen Sicherheitsbereiche Rechenzentrum, Kommunikationstechnik und Datenträgerarchiv für Rollenkonzepte auf Netzwerkebene, Berechtigungskonzepte auf Verzeichnungsebenen und Administrationskonzepte aufgeführt sind. Bis September 2009, also wiederum in fast zwei Jahren, soll in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten ein neues Konzept erstellt werden. Auch insoweit erwartet der Ausschuss im Jahr 2008 einen ersten Zwischenbericht und wird sich auch im Weiteren mit diesem Problem beschäftigen müssen.

Darüber hinaus hat sich der Ausschuss noch mit dem Datenverarbeitungsverfahren „Fundinfo“ und mit der Anbindung der Amtsgerichte und der Staatsanwaltschaft an das Bundeszentralregister befasst. In beiden Fällen sieht der Ausschuss die Lösung der Probleme im Sinne des Datenschutzes auf einem guten Weg und kurz vor dem Abschluss. Der Ausschuss wird sich auch darüber beraten lassen.

Abschließend darf ich anmerken, dass im Vergleich zu früheren Jahren weit weniger Punkte einer Beratung bedurften und auch dort eine Lösung im Sinne des Datenschutzes erreicht werden konnte oder jedenfalls in Aussicht steht. Dies verdeutlicht aus meiner Sicht ein gewachsenes Verständnis für datenschutzrelevante Fragestellungen, die auch aus Sicht des Ausschusses noch verbesserungswürdig sind. Soweit der Bericht des Medienausschusses! – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schildt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs bedanke ich mich auch recht herzlich bei Herrn Holst und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit zu den Datenschutzberichten und für die Diskussion im Ausschuss. Herzlichen Dank dafür, denn es ist die erste Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, früher war es ja der Rechtsausschuss!

Frau Troedel hat zwei Punkte herausgegriffen, und ich will mich da gar nicht in die Tiefe des einen Punkts begeben, aber nur eines kurz anmerken, weil ja unsere Bürgermeisterin Frau Linnert –

(Zuruf: Hier ist sie! – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Back to the roots! – Abg. Frau M o t s c h m a n n [CDU]: Da kommt sie wieder hin!)

ach, da ist sie! Eben war sie noch dort! – zuständig ist für den Bereich des Datenschutzes. Wir haben merkwürdige Feststellungen als Datenschutzausschuss im Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu machen. Immer dann, wenn man sie alle zusammenholt, hat man das Gefühl, sowohl die Verwaltung als auch der Datenschutzbeauftragte bewegen sich aufeinander zu. Wenn ich aber den von Frau Troedel angesprochenen Punkt der Stadtamts-Rahmendatenschutzkonzeption anspreche, dann muss ich an dieser Stelle sagen, Frau Bürgermeisterin – –. Wenn Sie mir jetzt zuhören würden, weil ich gerade etwas an den Senat adressiere, wäre ich Ihnen herzlich verbunden!