Protocol of the Session on January 23, 2008

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aber auch das bestärkt doch dann wieder meine Grundannahme, dass der Senat der Einrichtung einer nationalen Küstenwache eher negativ gegenübersteht!

Bitte, Herr Staatsrat!

Der Senat beobachtet aufmerksam die Meinungsbildung in diesem Hohen Hause und bildet sich dann daraus eine Meinung.

(Heiterkeit bei der SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Also will sich der Senat erst einmal, anders als die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, dazu nicht verhalten?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, also jetzt wieder etwas ernsthafter, Herr Abgeordneter!

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Ich bin die ganze Zeit ernsthaft!)

Das Land hat sich ja in den Gremien, von denen ich einige vorhin aufgezählt habe, auch immer wieder zu den Vorschlägen, die auf den Tisch kamen, positioniert. Das wird der Senat auch weiterhin tun. Es gibt nur keine neuen Vorschläge, und bei den alten Vorschlägen, die seit Jahren bekannt sind, gibt es keine neuen Erkenntnisse, dass es da veränderte Mehrheiten geben sollte. Deswegen ist die Position des Senats klar, aber es gibt aus der Sicht des Senats keinen Grund, im Moment aktuell darüber zu reden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit, Herr Wewer, sind Sie hier entlassen.

(Heiterkeit)

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Mindereinnahmen für Kosten der Unterkunft“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Möhle, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Abgeordneter!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Mit welchen Mindereinnahmen vom Bund für Kosten der Unterkunft für das Land Bremen rechnet der Senat im Jahr 2008 als Folge des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“, in dessen Folge der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft abgesenkt werden wird?

Zweitens: Welche Erklärungen seitens der Bundesregierung über „Kompensationen an anderer Stelle“ gingen der Zustimmung – auch Bremens – im Bundesrat am 30. November 2007 voraus?

Drittens: In welcher Weise setzt die Bundesregierung ihre Ankündigungen um?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch hat der Bundesrat einer Neufestsetzung des Bundesanteils 2008 für die Kosten der Unterkunft gemäß Paragraf 46 Absatz 7 und 8 SGB II zugestimmt.

Bereits das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes vom 22. Dezember 2006, in dem die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft neu geregelt wurde, enthält für 2008 eine entsprechende Anpassungsformel, nach der sich die in den Ländern jeweils geltende Höhe der Beteiligung des Bundes nach Maßgabe der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften ergibt. Mit der jetzigen Anpassung der Neufestsetzung des Bundesanteils wird diese Regelung umgesetzt.

Für das Jahr 2008 ergibt sich dadurch auf der Basis der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften eine bundesdurchschnittliche Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft von 29,2 Prozent. Für 14 Bundesländer – darunter auch Bremen – ergibt sich daraus ein Anteil von 28,6 Prozent, für Baden-Württemberg von 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz von 38,6 Prozent.

Im Haushaltsentwurf 2008/2009 des Senats sind derzeit für 2008 im Landeshaushalt 66,5 Millionen Euro veranschlagt. Diese Planung beruhte auf dem damalig gültigen Erstattungssatz in Höhe von 31,2

Prozent. Aufgrund des nun für 2008 anzuwendenden Erstattungssatzes in Höhe von 28,6 Prozent ergeben sich perspektivisch Mindereinnahmen gegenüber dem Anschlag in Höhe von 5,5 Millionen Euro. Dieser Betrag kann im Jahresverlauf allerdings noch durch die tatsächliche Entwicklung der Ausgaben für die Leistungen der Unterkunft und Heizung variieren.

Zu Frage 2: Im Rahmen der Bundesratssitzung vom 30. November 2007 wurde ein Zusammenhang zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hergestellt und somit eine mögliche „Kompensation an anderer Stelle“ in Aussicht gestellt. Hier beabsichtigte die Bundesregierung bislang, den bisherigen Bundesanteil von 409 Millionen Euro jährlich erheblich zu reduzieren. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung würde sich der Bundesanteil jährlich auf rund 7,1 Prozent der Nettoausgaben reduzieren, das entspricht zurzeit rund 197 Millionen Euro.

Diese Reduzierung wird von den Ländern einhellig abgelehnt, sie fordern weiterhin eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in mindestens gleichem Umfange wie bisher, nämlich 17 Prozent der Nettoausgaben. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 21. September 2007 abgelehnt.

In der Bundesratssitzung vom 30. November 2007 hat der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Herr Klaus Brandner, erklärt, dass sein Ministerium in dieser strittigen Frage eine Einigung erreichen wolle und davon ausgehe, dass im ersten Quartal 2008 eine Verständigung erfolgen werde. Aufgrund dieser Zusage könnten die Länder davon ausgehen, dass der Bund ihnen an dieser Stelle entgegenkommen werde.

Dies würde jedoch nicht eine echte Kompensation der Mindereinnahmen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II bedeuten, sondern möglicherweise an anderer Stelle eine Vermeidung von weiteren Mindereinnahmen, nämlich bei der Grundsicherung im Alter und der Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Zu Frage 3: In der Bundesratssitzung vom 30. November 2007 ist vom Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angekündigt worden, dass eine Verständigung im ersten Quartal erfolgen soll. Bisher ist nicht konkret bekannt, in welcher Weise diese Ankündigung umgesetzt werden wird. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, ich habe Zusatzfragen! Es geht ja um eine Menge Geld für Bremen, Frau Präsidentin. Frau Senatorin, laut

Protokoll des Bundesrates hat Herr Minister Reinhart aus Baden-Württemberg im Bundesrat in der zitierten Sitzung am 30. November unter anderem Folgendes vorgetragen, und meine Frage im Anschluss wird sein, ob der Senat diese Auffassung des Herrn Ministers aus Stuttgart teilt. Er sagt dort, darf ich mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren:

„Wir haben kritisiert, dass die Kosten der Unterkunft nicht mit der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften korrelieren, was nicht zuletzt auf die Neudefinition der Bedarfsgemeinschaften gerade für Personen unter 25 Jahre, also auf eine Gesetzesänderung des Bundes, zurückzuführen ist. Der ursprünglich angenommene Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Entwicklung der Kosten für Unterkunft und Heizung entspricht damit aus unserer Sicht nicht der Realität.“ Teilt der Senat diese Auffassung?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist in der Tat so!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich darf das präzisieren! Verstehe ich es richtig, dass der Senat der Ansicht ist, dass diese Gesetzesänderung des Bundes sachlich nicht begründet und gerechtfertigt ist und auch den berechtigten Interessen der Kommunen und in diesem Falle auch des Landes Bremen deswegen nicht entspricht?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben hier in der Tat die Problematik, dass wir durch die Veränderung der Bedarfsgemeinschaften und die Hinzuziehung der unter 25-Jährigen hier wieder veränderte Zahlen haben. Das bringt die Schwierigkeit in der Ausgangslage der Kommunen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben in Ihrer Antwort erklärt, dass der Staatssekretär Herr Brandner angekündigt hat, dass wir, sinngemäß sagte er, in der strittigen Frage der Grundsicherung im Alter eine Einigung erreichen wollen. Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass es nicht zu erwarten ist, dass Bremen aus einer solchen Einigung mehr Geld in der Frage der Grundsicherung im Alter erhalten wird, sondern nur nicht ganz so viel weniger, wie der Bund eigentlich möchte? Das heißt, wir verlieren auch bei dieser Neuregelung, nur vielleicht nicht so viel, wie der Bund eigentlich wollte?

Bitte, Frau Senatorin!

Das haben Sie richtig verstanden!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann würde ich gern die Frage anschließen, ob Sie meine Wahrnehmung teilen, dass die gegenwärtige Konstellation in Berlin dazu führt, dass der Bund auch mit seiner politischen Mehrheit im Bundesrat Gesetze durchwinkt, die auf Kosten der Länder gehen!

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben in der Tat an der einen oder anderen Stelle deutliche Schwierigkeiten, die das hier insbesondere in diesem Bereich deutlich machen. Wir haben uns natürlich bei der Haushaltsaufstellung – und vielleicht das auch ein Stück weit als die Antwort – an den derzeitigen Sätzen orientiert, die im März bei der Haushaltsaufstellung Grundlage waren, und diese Grundlage hat auch zu der Aufstellung des Haushalts geführt.

Ich darf natürlich auch ergänzend sagen, und das wissen Sie auch, dass die Beobachtung in den letzten Monaten so ist, dass es hier zu einer, ich sage einmal, positiven Veränderung der Anspruchsberechtigten kommt, das heißt also, dass wir davon ausgehen, dass sich hier – so haben wir es in der Antwort auch benannt – Zahlen verändern können. Insgesamt ist es aber natürlich so, dass Sie bei der Haushaltsaufstellung eine Stichtagsregelung vorgeben müssen, und zwar für alle Ressorts, und so ist auch der Haushalt an dieser Stelle aufgestellt worden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!