Protocol of the Session on January 23, 2008

(Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Zum Schluss lasse ich über das Radio-Bremen-Gesetz mit der Drucksachen-Nummer 17/215 in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Radio-Bremen-Gesetz mit der Drucksachen-Nummer 17/215 – unter Berücksichtigung der soeben vorgenommen Änderungen – in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, Die Linke und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

(FDP)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten Kenntnis.

Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG)

Mitteilung des Senats vom 20. November 2007 (Drucksache 17/140) 1. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 11. Dezember 2007

(Drucksache 17/180)

u n d

Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 12. Dezember 2007

(Drucksache 17/184)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Nagel.

Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt; ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir die Änderungsanträge der Fraktion der FDP, Drucksache 17/180, und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/184, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen.

Ich höre keinen Widerspruch. – Dann werden wir entsprechend verfahren.

Die allgemeine Aussprache ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordneten Kau.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist natürlich traurig, wenn man nach so einer heftigen Debatte sieht, dass ungefähr die Hälfte den Saal verlässt. Aber so ist das eben. Das stimmt mich besonders traurig.

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Sie reden aber mit Ihrer eigenen Fraktion! – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Da können Sie nur Ihre eigene meinen!)

Ja, ich rede unter anderem auch mit meiner Fraktion. Sie sehen, ich bin politisch noch nicht so blind, dass ich die eigenen Reihen nicht auch genauso ermahne wie die des Gegners. Dabei kann das, was in Gaststätten stattfindet, durchaus prickelnd sein.

Wieso ein Redebeitrag von mir als Mann der Wirtschaft? Ich denke, ich bin geradezu prädestiniert, denn in meiner Heimatstadt, aus der ich stamme, gibt es

nicht nur die meisten Kirchen nördlich der Alpen als Bestandteil der Kultur, sondern auch die meisten Kneipen pro Kopf, Herr Güldner! Von daher, denke ich, würde ich Ihnen das gern einmal zeigen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich wundere mich gerade, warum Sie überhaupt reden, aber sei es drum!)

Eine Kneipe, vor allem eine kölsche Kneipe, ist wesentlich mehr als eine einfache Gaststätte. Spaß beiseite!

Ganz kurz zum Hintergrund für diejenigen, die damit nicht vertraut sind: Es war bisher Bundesrecht. Wir hatten dann diesen bekannten Glos-Entwurf und danach die Föderalismuskommission I. Dadurch ist es künftig Landesrecht, was wir jetzt umsetzen wollen.

Als Anmerkung: Man könnte natürlich darüber streiten, warum wir heutzutage immer mehr zu Europarecht und zu Bundesrecht machen, aber hier in diesem Bereich jetzt in die Kleinstaaterei zurückkehren. Es gibt viele Gastronomieketten, die in verschiedenen Bundesländern aktiv sind, die sich dann demnächst nach verschiedenem Landesrecht richten müssen. Es wäre vielleicht sinnvoller, man hätte es etwas einheitlicher gelassen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, wer hat´s beschlossen? – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Der Bundestag und der Bundesrat!)

Wir haben jetzt einen Senatsentwurf, der vorliegt, und zugegeben, er ist auch schon durch die Deputation. Aber ich denke, Verbesserungen sind immer noch sinnvoll. Wir haben zum Teil eine Entbürokratisierung und eine Verschlankung, dies ist zu begrüßen. Auch das Unterrichtserfordernis, das von den Handelskammern und den Gastronomen bekanntlich immer als „Frikadellentest“ bezeichnet wurde, ist weg. Die Konzession ist nur noch personenbezogen und nicht mehr objektbezogen.

Dadurch haben wir eine vernünftige Entkopplung von verschiedenen Dingen, und es geht nicht mehr so sehr um die Lokalität. Ich denke aber, wir sollten noch mehr Mut beweisen, und den haben wir in unseren Änderungsvorschlag der Fraktion eingearbeitet. Ich denke, wir sollten auf die Konzession vollständig verzichten.

(Beifall bei der CDU)

Es handelt sich meines Erachtens um ein unnötiges Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, ein umständlicher Rechtsbegriff aus dem ersten Semester Verwaltungsrecht. Ich denke, wir sollten damit nicht weiter die Gastronomieunternehmer unter einen Generalver

dacht stellen, dass sie für diese Aufgabe nicht geeignet seien. Obendrein ist das Ganze teuer. Sie wissen, die Gebühren sind dreimal so hoch wie für eine einfache Gewerbeanmeldung. Hinzu werden auch noch Anteile von Monatspachten inklusive Mehrwertsteuer verlangt. Das belastet natürlich insbesondere kleinere Existenzgründer, die sowieso schon geringes Eigenkapital haben, Kredite bei Brauereien aufnehmen müssen und in diesem Metier teilweise neu sind.

Aber zu aller Kritik gehört auch ein konstruktiver Vorschlag. Wir fänden es besser, wir würden mutig auf diese teure und recht singuläre Konzessionsregelung verzichten. Deswegen schlagen wir vor, es gleichzustellen mit den Gewerbetreibenden. Es reichte dann eine einfache Gewerbeanmeldung mit einer dreiwöchigen schriftlichen Anzeigepflicht. Man könnte dann immer noch bei offensichtlicher Unzuverlässigkeit nachträglich ein Verbot erteilen, wenn da Vorstrafen oder irgendwelche Steuer- oder Abgabenschulden vorliegen. Ansonsten bleiben alle Möglichkeiten des repressiven Eingriffs. Die Erfahrung hat eh gezeigt, dass die Konzession keine große Filterfunktion hat. Die meisten Entzüge sind im Nachhinein erteilt worden.

Fazit: Die Konzession für Gaststätten halten wir für antiquiert, sie ist zu teuer, insbesondere für Existenzgründer, und stellt die Leute auch unter einen falschen Generalverdacht. Es fehlt auch die innere Logik. Die Hoteliers sind schon ausgeschlossen, und auch diejenigen, die auf Alkoholkonsum verzichten, also keinen Alkohol ausschenken, sind konzessionsfrei. Sie sollten auch bedenken, dass die Gastronomen unter enormem Wettbewerb stehen. In jeder Bäckerei, in jedem Marktstand, in jeder Metzgerei und überall wird heute bereits Verköstigung angeboten. Wir sollten die Gastwirte nicht weiter belasten.

Deswegen mein Vorschlag, und ich denke, da finde ich Zustimmung, wir überweisen dies zurück an die Deputation, vertiefen doch noch einmal die Diskussion und finden sicherlich eine sinnvolle Einigung und passen es dann mutig an die bestehende Gewerbeordnung an.

(Beifall bei der CDU)

So ist es schon in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und auch Thüringen geschehen. Die Idee ist auch nicht neu, denn auch in dem GlosEntwurf ist bereits dieser Verzicht gewesen und steht auch im Einklang mit dem Dehoga. Deswegen bitte ich um Einverständnis aller zur Überarbeitung und Einarbeitung unserer Änderungsvorschläge und Zurücküberweisung in die Deputation. – Ich danke den Anwesenden für ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Kau hat schon gesagt, dass man Zweifel daran haben kann, ob nun ein Gaststättenrecht auf Landebene nötig und das nun der Fortschritt ist, den uns die Föderalismuskommission gebracht hat. Daran haben wir auch erhebliche Zweifel. Aber wenn wir nun diese Aufgabe übernommen oder zugewiesen bekommen haben, weil das Gaststättenrecht aus dem Gewerberecht im Grundgesetz herausgenommen worden ist, dann sollten wir hier auch zu einer Regelung kommen.

Der Senat hat nun einen Entwurf vorgelegt, der mit 15 Paragrafen schon wesentlich kürzer ist als das alte Gaststättengesetz des Bundes, das ungefähr 30 Paragrafen hatte. Er beschränkt ebenso wie auch im Bundesrecht die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte auf den Ausschank alkoholischer Getränke. Das heißt also, jedes Café, jede Milchbar und jedes Restaurant ohne Alkoholausschank ist damit erlaubnisfrei. Ob das aus gesundheitspolitischen Gründen so gut ist? Sie wollen das ja noch mehr entrechten! Da sollte man wirklich noch einmal in der Deputation diskutieren, ob es nicht richtig ist, hier auch die Genehmigung für Gaststätten vorzusehen, die keinen Alkohol ausschenken.

Allerdings ist natürlich klar, der Alkoholausschank ist ein entscheidendes Kriterium. In der Vergangenheit haben wir uns wiederholt mit Problemen beschäftigen müssen, die von Gastwirten und Gästen zu verantworten waren. Einmal ging es zum Beispiel um den Tod eines Jugendlichen, der an einer Alkoholvergiftung starb, weil er weiterhin alkoholische Getränke von dem Gastwirt ausgeschenkt bekam und dort exzessiv Alkohol konsumieren konnte. Ein zweites Beispiel, mit dem wir uns hier im Parlament beschäftigt haben, waren die sogenannten Flatrateparties, bei denen für einen Festpreis unendlich viel Alkohol getrunken werden kann, bis tatsächlich nichts mehr hineingeht.

Da muss insbesondere überlegt werden, wenn es sich um junge Erwachsene oder vielleicht sogar noch Jugendliche handelt, so etwas zu unterbinden. Dabei, denke ich, ist schon die Zuverlässigkeit, die von dem Gastwirt verlangt wird, ein richtiges Kriterium, aufgrund derer man dann auch die Genehmigung entziehen kann. Ich weiß nicht, ob das in Ihrem Modell so ohne Weiteres möglich ist. Ich halte es jedenfalls für notwendig, dass wir dieses Mittel behalten, die Konzession in diesem Fall zu entziehen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)