Protocol of the Session on November 22, 2007

Warum machen wir einen Nichtraucherschutz? Es gab eine freiwillige Vereinbarung zwischen Politik und der Dehoga im Jahre 2005, dass man in Lokalen etwas ändern und auf freiwilliger Basis zu Ergebnissen im Nichtraucherschutz kommen will. Allerdings stellen wir fest, in Bremen war das Ergebnis sehr schlecht. Allein im Jahr 2006 gab es in Bremen lediglich 44 rauchfreie Lokale. In anderen Städten in der Bundesrepublik war das Ergebnis weitaus besser. Wir meinen, wir sollten deswegen ein Nichtraucherschutzgesetz mit dem nötigen Augenmaß angehen, aber das Ziel nicht aus den Augen verlieren.

Inzwischen gibt es Berichte von Ergebnissen in Irland und Schottland, wonach die Zahl der Herzinfarkte deutlich abgenommen hat, seitdem es dort ein Rauchverbot gibt. Ich glaube, das stimmt, und daran müssen wir uns auch orientieren!

Wir als Fraktion oder auch als Koalition haben es uns nicht leicht gemacht bei der Diskussion, wenn wir den Gesetzentwurf ansehen. Wir begrüßen die Abschaffung der Bannmeile vor den Schulen. Nach dem neuen Gesetzentwurf ist zwar das Außengelände für das Rauchen gesperrt, aber direkt vor der Schule sind Lösungen möglich. Das Bildungsressort hat angekündigt, dass man vor allen Dingen im Bremer Westen, wo die Berufsschulen oder Sekundar-II-Schulen sind, individuelle Lösungen finden wolle, damit die Schüler ihre Kippen oder ihre Schachteln nicht in den Nachbargarten werfen. Das sehen wir positiv.

Was die Presse betrifft, gab es in der letzten Woche einen Bericht mit der Aussage, dass wir wieder Raucherzimmer gestatten wollten. Das ist falsch! Dies wurde in der SPD-Fraktion nie diskutiert, von daher müssen wir diese Aussagen entschieden zurückweisen. Bei uns geht es nur um eine einvernehmliche Lösung mit den Schulleitungen, aber es geht nicht um Raucherzimmer an den Schulen!

(Beifall bei der SPD)

Was die Problematik der Eckkneipen angeht, sind wir zum Ergebnis gekommen, dass wir keine Ausnahmen bei Inhaber geführten Eckraumkneipen zulassen wollen, wie es auch die FDP in ihrem Papier fordert. Für uns ist es verfassungsrechtlich schwierig, diese Ausnahme mit Quadratmetern zu begründen. Die Diskussion gab es schon in Niedersachsen, von daher sehen wir davon ab. Auch sagen wir, dass die meisten Inhaber geführten Eckkneipen auch weiterhin Beschäftige haben, und sie wollen wir natürlich vor Rauch schützen. Es gibt hinsichtlich der Eckraumkneipen nur ein Bundesland, das Ausnahmen zulässt, das ist das Saarland. In Niedersachsen gibt es drei Prozent in Form dieser Lokale, in Bremen sollen es 250 sein. Allerdings ist für uns nicht klar: Sind diese alle nur rein Inhaber geführt oder, wie ich schon angekündigt habe, auch mit Beschäftigten bestückt?

Bereits im Mai haben wir mit den Betreibern dieser Lokale ein Gespräch geführt und sie darauf aufmerksam gemacht, dass es zu Änderungen kommen wird, dass es nicht so bleiben wird, wie es ist, und dass sie sich einmal auf den Weg machen sollten, Ideen anzuregen, wie man eine gute Lösung finden könnte.

Ich weiß nur, die Zigarettenindustrie versucht schon, neue Ideen zu kreieren, wie die Menschen sich vor den Lokalen aufhalten können. Hier müssen wir abwarten. Aus unserer Sicht, aus Koalitionssicht, haben wir auch noch einmal die Frist verlängert. Das Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten, aber Ordnungsgelder werden erst ab dem 1. Juli verhängt. Hier gibt es noch einmal Chancen, in dieser Zeit Ideen zu kreieren. Wir müssen abwarten, was auch in den anderen Bundesländern passiert. Zudem ist dann Sommer, dann ist es vielleicht einfacher für die Kneipiers, dieses Modell umzusetzen.

Das ist die Forderung, die wir in unserem Änderungsantrag noch einmal formuliert haben. Wir sind mit der Möglichkeit für alle Restaurants und Lokale einverstanden, einen abgeschlossenen Nebenraum als Raucherraum einzurichten. Ausnahmen sehen wir beim Freimarkt, der Osterwiese und traditionellen Veranstaltungen im Rathaus.

Ich glaube, wir haben hier einen guten Ausgleich geschaffen. Beim Sechstagerennen, das war auch in den Schlagzeilen, darf in der Sporthalle natürlich nicht geraucht werden, denn dort wird Sport getrieben, das geht einfach nicht. Aber nach unserem Gesetzentwurf kann man in den Hallen Nebenräume schaffen, also gibt es Möglichkeiten, nach dem Gesetz etwas zu machen. Wir brauchen hier keine Gesetzesänderung.

(Beifall bei der SPD)

Wir, die rot-grüne Koalition, beantragen allerdings eine Ausnahme bei den Diskotheken. Aus Wettbewerbsgründen gegenüber Niedersachsen beantragen wir, dass in Nebenräumen der Diskotheken das Rauchen erlaubt ist.

Wenn man die Bundesländer sieht: Auch Hamburg hat es gemacht, im niedersächsischen Umland von Hamburg und Schleswig-Holstein ist es erlaubt, also ist Hamburg den gleichen Weg gegangen. In Berlin und Brandenburg ist es nicht erlaubt. Also, man hat schon versucht, auch mit den umliegenden Bundesländern im Einklang zu sein, und ich finde, das ist auch der richtige Weg. Deswegen werden wir als Koalition beantragen, dass man heute noch einfügt, dass in Nebenräumen in Diskotheken geraucht werden darf. Für uns in Bremen sehen wir als pragmatischen Grund auch, wenn man die Diskomeile betrachtet, wo die Eingangskontrollen sind, dort stehen die Menschen in Trauben vor dem Lokal und behindern den Verkehr. Das ist eine gute Möglichkeit, die Situation zu entkrampfen.

Meine Damen und Herren, in der heutigen Lesung wollen wir unseren Antrag einbringen und darüber abstimmen. Dann wollen wir diesen geänderten Antrag sowie die Anträge, die von der FDP und von der Linken kommen, noch einmal in der Deputation für Gesundheit diskutieren und dort eventuell sehen, ob rechtlich noch Kleinarbeiten zu tun sind, die wir fachlich beurteilen müssen. Wir meinen, das ist der richtige Weg.

Im Übrigen muss ich sagen, das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet, und wir sollten nach einer gewissen Zeit eine Auswertung durchführen und fragen, wie es sich ausgewirkt hat und wo wir noch nachjustieren müssen. Wir als Koalition meinen, der bremische Weg ist vernünftig und verfolgt seine Ziele mit Augenmaß. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zum Bremischen Nichtrauchergesetz hatte ursprünglich das Ziel – davon sind wir Linke zumindest ausgegangen –, die Nichtraucherinnen und Nichtraucher zu schützen. In der Debatte und in der öffentlichen Diskussion als auch in der Wahrnehmung über die Medien wird ein anderer Eindruck erweckt. So heißt es im Paragrafen 1 zum Ziel des Gesetzentwurfes, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Ziel dieses Gesetzes ist es, das Leben und die Gesundheit von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern vor den vom Rauchen ausgehenden Gesundheitsgefahren zu schützen und Vorsorge vor dem Entstehen solcher Gefahren zu treffen.“

In der Öffentlichkeit entstand der Eindruck, dass wir hier ausschließlich über Rauchverbot debattieren. Nach der Zielbeschreibung im ersten Paragrafen folgen Verbotsaufzählungen im Paragrafen 2, ab wann wir wo den Raucherinnen und Rauchern das

Rauchen verbieten wollen bis hin zu den Regelungen, wann sich Raucherinnen und Raucher ordnungswidrig verhalten und wie hoch die Geldbuße bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist.

Immer mehr gelangte der Grundgedanke, Kinder und Erwachsene, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Personen wirksam vor dem Passivrauchen zu schützen, ins Hintertreffen. Um eines klarzustellen: Die Linke begrüßt ausdrücklich ein staatliches Eingreifen zum Schutz vor Gesundheitsgefahren, zum Schutz vor schweren Erkrankungen, vor Leid, Tod sowie zur Umsetzung des Willens von circa 70 Prozent aller Menschen der Bevölkerung, und zwar den Nichtraucherinnen und Nichtrauchern.

(Beifall bei der Linken)

Gerade weil wir dieses Thema für außerordentlich wichtig erachten, hätten wir uns bei diesem Gesetzentwurf einen Blick über den berühmten Tellerrand hinaus gewünscht, hätten uns über die ernsthafte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen und Meinungen sowohl von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern als auch von Raucherinnen und Rauchern, Ärztinnen und Ärzten, Heimleiterinnen und Heimleitern, Gastwirtinnen und Gastwirten und vielen mehr und eine genauso differenzierte Darstellung gefreut. Insofern können wir mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zufrieden sein.

(Beifall bei der Linken)

Deshalb haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht, der wesentliche Mängel beseitigt, sodass wir einem wirklichen, gesetzlich verankerten Nichtraucherschutz in Bremen seitens der Linksfraktion zustimmen können.

Einige Beispiele möchte ich lediglich kurz ansprechen, da wir doch viele Fachfrauen und -männer unter uns haben. In Heimen haben die Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Recht auf Rauchen, von daher gibt es die Minimalanforderung, wonach eine Verpflichtung des entsprechenden Trägers besteht, Raucherräume einzurichten. Auch gilt es, Studierende in Studierendenwohnheimen nicht schlechter zu stellen als Studierende, die privat zur Miete wohnen, sie müssen gleichgestellt werden. Also muss auch die Möglichkeit gegeben werden, dass das Rauchen dort erlaubt wird.

Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie lehnt die Linke ab,

(Beifall bei der Linken)

und zwar aus mehreren Gründen: Anders als Herr Brumma geschildert hat, sind viele Lokale, viele Gaststätten und vor allem auch die kleinen Bremer Eckkneipen zu soziokulturellen Treffpunkten in den Quartieren geworden. Ein generelles Rauchverbot genau

an dieser Stelle durchzusetzen, trifft nicht nur die gastronomischen Einrichtungen, indem Betreiber und Betreiberinnen Umsatzeinbußen in Kauf nehmen müssen, indem Schließungen drohen und die Menschen dann von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sondern es trifft auf der anderen Seite natürlich auch die Menschen, die diese gastronomischen Einrichtungen nutzen, die sonst vielleicht nicht so viel Geld haben, um am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen, Menschen, die es sich zumindest erlauben, ein- oder zweimal in der Woche ihr Bierchen abends in geselliger Runde zu trinken und bei denen ansonsten, wenn diese Kneipen nicht mehr vorhanden sind, die Vereinsamung der Person droht.

(Beifall bei der Linken)

Darüber hinaus – weil Sie ja auch auf die Quadratmeterzahl dieser kleinen Eckkneipen eingegangen sind, Herr Brumma – sind viele gastronomische Einrichtungen für bauliche Veränderungen schlicht zu klein! Von daher plädiert die Linke hier für eine Ausnahmeregelung, und zwar für Gasträume, die kleiner als 100 Quadratmeter sind.

(Beifall bei der Linken)

Auch ist noch einmal über Ausnahmeregelungen in der Justizvollzugsanstalt, in Pflegeheimen generell und in geschlossenen Anstalten nachzudenken.

(Beifall bei der Linken)

Letztlich hält die Linke auch die unterschiedlichen Höhen der Geldbußen für fraglich. Warum sollen Raucherinnen und Raucher mit anderen Geldbußen belegt werden als jene, die für die allgemeine Einhaltung des Nichtrauchens vor Ort verantwortlich sind? Das ist weder gerechtfertigt noch sinnvoll!

(Beifall bei der Linken)

Rauchen beinhaltet zunächst für die Raucherinnen und Raucher nicht unerhebliche Gefahren für die Gesundheit, das ist uns bewusst. Ein grundsätzliches Rauchverbot darf es aber nicht geben, handelt es sich doch um die freie Entscheidung der entsprechenden Personen. Es gehört aber nicht zu den Aufgaben des Staates, dass nicht besonders Schutzbedürftige an einem für sie gesundheitsschädlichen Verhalten zu hindern sind.

Allerdings werden durch das Rauchen unbeteiligte Nichtraucherinnen und Nichtraucher gegen ihren Willen dem Tabakrauch von Raucherinnen und Rauchern ausgesetzt. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam und wirklich zukunftsweisend den Nichtraucherschutz für Bremen beschließen, ohne eine Diskriminierung von Raucherinnen und Rauchern durchzuführen! Ich plädiere dafür und werbe darum, dass Sie unserem

Änderungsantrag zustimmen, dann können wir auch dem von Ihnen eingebrachten Gesetzentwurf zustimmen. – Danke schön!

(Beifall bei der Linken)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Mohr-Lüllmann.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Bürgerschaftsfraktion setzt sich entschlossen für den Nichtraucherschutz im Land ein. Uns liegt der Gesetzentwurf der Senatorin zum Bremischen Nichtraucherschutzgesetz vor, den wir aus gesundheitspolitischer Sicht ja alle schon in der Deputation mit Mehrheit verabschiedet haben.

Niemand bezweifelt – so entnehme ich das hier heute –, dass Nichtraucherinnen und Nichtraucher mehr Schutz brauchen. Rauchen ist dort zu verbieten, wo sich Menschen aufhalten und sich dem Passivrauchen nicht auf eine andere Art und Weise entziehen können, das heißt also in öffentlichen Gebäuden, Kinos, im Theater, in öffentlichen Verkehrsmitteln und so weiter. Wir wissen, dass Rauchen und Passivrauchen als Gesundheit gefährdend, man kann eigentlich auch sagen als lebensgefährdend, einzustufen sind. Es gibt also keinen vernünftigen Grund, sich gegen einen Nichtraucherschutz zu stellen.

Nichtraucherinnen und Nichtraucher haben ein Recht, vor Raucherinnen und Rauchern geschützt zu werden. Der Staat hat eine Verpflichtung: Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Rauchens zu schützen. Dabei hat er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Hierzu zählt für mich auch eine möglichst gerechte Verteilung der zweifelsfrei vorhandenen Konsequenzen aus dem Nichtraucherschutz.

Die Frage, wie man Gerechtigkeit mit diesem Gesetz herstellen kann, ist zum einen möglich, wenn man ein weitreichendes Rauchverbot ausspricht, das heißt, keinerlei Ausnahmen zulässt. Dann haben wir allerdings eine eher geringe Akzeptanz und vor allem auch das Problem der Umsetzbarkeit für so ein Gesetz bei der Bevölkerung, das zeigen sicherlich bei allen Abgeordneten die zahlreichen Eingänge von E-Mails und Post. Zum anderen kann man darüber nachdenken, welche Ausnahmen in das Gesetz eingehen können, um ein faires Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern zu organisieren, ohne dass man den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern außer Acht lassen muss, der ja das eigentliche Ziel des Gesetzes ist und an dem wir auch zwingend festhalten wollen.

In einer demokratischen Gesellschaft wie der unseren tragen wir als Politikerinnen und Politiker die Verantwortung dafür, dass Restriktion und Verbote zum Wohle der Allgemeinheit sich die Waage halten. Keinesfalls werden wir die Gefahren des Rauchens

kleinreden, aber die Stigmatisierung von Raucherinnen und Rauchern darf auch nicht die Folge sein, also lautet der Grundsatz: Es ist jedem selbst überlassen –

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der Linken)

ich bin jetzt erstaunt, ja, dass von Ihnen noch geklatscht wird, wenn ich rede –,

(Zurufe von der SPD: Oh!)