sätzlich nach dem Zählverfahren St. Laguë/Schepers zu besetzen, vorbehaltlich abweichender Absprachen und Regelungen im Einzelfall.
Schließlich ist noch vereinbart worden, die übrigen Tagesordnungspunkte bis zur nächsten Sitzung auszusetzen. Die nächste Bürgerschaftssitzung soll, vorbehaltlich der Beschlussfassung des neu zu wählenden Vorstands der Bremischen Bürgerschaft, voraussichtlich am 4. Juli 2007 stattfinden. Dann sollen die heute und morgen nicht abgearbeiteten Tagesordnungspunkte abgearbeitet werden.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich davon Kenntnis geben, dass die Fraktion der SPD den Abgeordneten Dr. Carsten Sieling zum Vorsitzenden und die Abgeordneten Birgit Busch und Martin Günthner zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. Herzlichen Glückwunsch!
Bei der Fraktion der CDU ist bis zur Wahl eines neuen Fraktionsvorsitzenden und eines neuen Vorstands – das hängt mit den Senatoren zusammen, die möglicherweise durch Wahl anderer Senatoren wieder die Möglichkeit haben, in die Fraktion zurückzukehren – zunächst einmal durch diese Fügung der Abgeordnete Hartmut Perschau Vorsitzender, und die stellvertretenden Vorsitzenden sind die Abgeordneten Dieter Focke und Helmut Pflugradt. Das kann sich aber in Kürze ändern.
Deshalb spreche ich noch keinen Glückwunsch aus, weil es auch etwas misslich ist, sich selbst zu beglückwünschen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zu ihrem Vorsitzenden den Abgeordneten Dr. Matthias Güldner, zu ihren stellvertretenden Vorsitzenden die Abgeordneten Klaus Möhle und Anja Stahmann gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
Die Fraktion Die Linke hat zu ihren gleichberechtigten Vorsitzenden die Abgeordneten Monique Troedel und Peter Erlanson und zur stellvertretenden Vorsitzenden die Abgeordnete Sirvan Cakici gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
Die Fraktion der FDP hat den Abgeordneten Uwe Woltemath zum Vorsitzenden und die Abgeordneten Mark Ella für die Bürgerschaft (Landtag) und Dr. Magnus Buhlert für die Stadtbürgerschaft zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Auch Ihnen herzlichen Glückwunsch!
Wer der Übernahme der Geschäftsordnung der 16. Wahlperiode seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Artikel 86 unserer Landesverfassung wählt die Bürgerschaft für ihre Wahlperiode ihren Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer. Sie bilden den Vorstand. Interfraktionell ist vereinbart worden, dass der Vorstand aus sechs Personen besteht, also neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen und drei Schriftführer/ Schriftführerinnen gewählt werden. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Fraktion der FDP das Recht
Wer damit einverstanden ist, dass der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft aus sechs Personen besteht, also neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten/ Vizepräsidentinnen und drei Schriftführer/Schriftführerinnen gewählt werden, und dass die FDP-Fraktion einen Vertreter ohne Stimmrecht entsendet, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraf 9 der Geschäftsordnung ist der neue Vorstand der Bürgerschaft in der ersten Sitzung in der durch Artikel 86 der Landesverfassung bestimmten Reihenfolge mit absoluter Mehrheit zu wählen. Bei der Zusammensetzung des Vorstands sind in der Regel die Fraktionen der Bürgerschaft nach ihrer Stärke zu berücksichtigen.
Für die Wahl des Präsidenten hat die Fraktion der SPD den Abgeordneten Christian Weber zur Wahl vorgeschlagen.
Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, diese Wahl gemäß Paragraf 58 unserer Geschäftsordnung als geheime Wahl in Wahlkabinen durchzuführen. Ich gebe Ihnen jetzt ein paar Regularien für den Ablauf der Wahl bekannt.
Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch rechts neben den Wahlkabinen. Bitte gehen Sie dann mit Ihrem Stimmzettel in eine der beiden Wahlkabinen und vermerken dort Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Sie müssen also die entsprechende Rubrik Ihrer Wahlentscheidung ankreuzen. Fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Enthält der Stimmzet
tel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine und stecken Sie ihn dort in den mitgegebenen Wahlumschlag. Begeben Sie sich dann zu dem Tisch, wo die Wahlurne aufgestellt ist, und werfen Sie den Stimmzettel in die Wahlurne. Das ist ein durchaus übliches Verfahren, aber es scheint zwingend zu sein, es immer wieder neu zu erklären.