Protocol of the Session on March 22, 2007

nen Sie seitenlang schwarz auf weiß entnehmen können, wie ich mich schon seit Jahren namens der Deutschen Volksunion für eine sofortige Beendigung der widerlichen, schändlichen Affenversuche an der Bremer Universität eingesetzt habe, dies nur einmal zu Ihrer Kenntnisnahme!

Meine Damen und Herren, dass Sie heute, selbstverständlich wie immer kurz vor der Wahl, sogar einen Dringlichkeitsantrag und auch einen Zusatzantrag „Ausstiegsperspektive bei invasiven Affenversuchen“ einbringen, ist an ekelerregendem Wahlpopulismus nicht mehr zu überbieten und auch nicht mehr länger zu ertragen.

Meine Damen und Herren, ich habe schon vor einigen Jahren, das können Sie ja auch in der „National-Zeitung“ mit der Überschrift „Geschundene, gequälte, gefolterte Mitgeschöpfe“ noch einmal nachlesen, deutlich darauf hingewiesen, dass das grausame Schicksal und das unendliche Leid dieser armen, geschundenen und gefolterten Primaten an der Bremer Universität mir im Gegensatz zu vielen anderen in diesem Hause nicht egal sind. Wenn diese schrecklichen und grausamen Affenversuche kein Verbrechen an unschuldigen Lebewesen sind, dann weiß ich wirklich nicht mehr, was noch ein Verbrechen an unseren unschuldigen Mitgeschöpfen sein soll.

Meine Damen und Herren, die Leiden der Tiere würden in keinem Verhältnis zu den Versuchen und den Ergebnissen stehen, die zu erwarten sind, das habe ich Ihnen damals schon gesagt. Ich frage mich auch heute noch, wie krank ein Mensch sein muss, der diesen armen Primaten, bewegungslos in den Versuchsstuhl festgeschnallt, grausam Metallzylinder in den Kopf einzementiert. Wer überhaupt noch einen Funken Mitgefühl für diese armen, geschundenen, gequälten, gefolterten und leblosen Mitgeschöpfe hat, muss dafür sorgen, dass diese Schande sofort beendet wird. Kein Mensch hat jemals das Recht dazu, einem Tier so etwas Schreckliches und Grausames anzutun.

Zusätzlich habe ich Ihnen dieses grausame, ekelerregende Foto in Großformat vor Augen geführt, welches einen geschundenen Primaten darstellt. Nur Sie, Sie haben damals über dieses schreckliche und grausame Foto nur gelacht, und Sie haben auch über meinen Antrag schäbig gelacht! Ich werde aber nichtsdestoweniger diesen zum Teil abgekupferten Anträgen überparteilich zustimmen! Dieses grausame und menschenunwürdige Elend muss schnellstens beendet werden, denn das, was der Mensch dem Tier Schreckliches und Grausames antut, wird er in seinem ganzen Leben nie, aber auch nie wieder gutmachen können. Im Gegenteil, das, was der Mensch den Tieren angetan hat und weiterhin antut, wird irgendwann auf den Menschen grausam zurückkommen. – Ich danke Ihnen!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Emigholz.

Herr Tittmann, die Parolen von Ihnen und Ihren Brüdern und Schwestern im Geiste regen eigentlich gar nicht dazu an, dass man sich ernsthaft mit Ihren Anliegen beschäftigt.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Das können Sie alles nachlesen!)

Ich weiß nur, dass derzeit wieder von den Republikanern, mit denen Sie ja diverse Bündnisse eingehen, Hatz auf Menschen gemacht wird, und Menschen, die Hatz auf Menschen machen, verwirken auch das Recht, für Tiere zu sprechen. Das ist ganz sicher!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Frau Spieß, da wir gerade bei dem Thema CDUWahlprogramm sind, dieses Programm finde ich doch eine wirklich herrliche Sache. Wenn das denn alles Wirklichkeit wird, soziale Standards „hervorragend“, Tierschutzstandards „hervorragend“, dann gehen wir doch gesamtparlamentarisch goldenen Zeiten entgegen.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie wollen das doch gar nicht wirk- lich!)

Ich sage nur an dieser Stelle, wir kommen mit einer Politik, die in dem Debattenbeitrag etwas anderes skizziert als das, was wir heute verabschieden, nicht wirklich weiter. Wir werden als Parlament nicht von der Linie wegkommen, etwa „wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Wenn wir heute beschließen, ganz klar, dass wir einen Ausstieg wollen, werden wir alle Beteiligten in allen Gremien, zumindest auf der politischen Ebene, an den tatsächlichen Handlungen messen.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt noch einen zweiten Maßstab, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Dieser zweite Maßstab ist hier ganz klar: Es liegt noch ein Antrag von meinem Kollegen Grotheer zum Verbandsklagerecht auf dem Tisch. Wenn die CDU mit ihrem Wahlprogramm ernst macht, dann wollen wir doch die volle Elle erreichen und machen doch hier an dieser Stelle weiter, denn Tierschutz ist doch jetzt ein ganz großes Anliegen, was nicht nur von zwei Fraktionen massiv getragen wird, sondern auch von einer dritten, und darüber sollten wir uns doch freuen.

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Spieß.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schön, ich erkläre es Ihnen gern noch einmal, falls Sie das eben nicht verstanden haben. Wir haben uns eindeutig für den Ausstieg aus den Affenversuchen mit der Genehmigungsphase 2008 hier ausgesprochen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist eine eindeutige Aussage der CDU. Ich hoffe, dass Sie diese Aussage der CDU verstanden haben. Wir sind sogar noch weiter gegangen, und zwar weiter auch deshalb, weil wir gesagt haben, nicht die Kommission soll entscheiden, ob das auch rechtlich wirklich geht. Ich meine, wir können gern eine Aussage machen, und dies ist eine politische Aussage, um aus den Affenversuchen auszusteigen. Aber wir müssen dies begleiten, rechtlich begleiten, um dann wirklich Konsequenzen durchführen zu können, um dann wirklich daraus auszusteigen. Das habe ich hier vorgetragen, und ich hoffe, dass Sie das jetzt verstanden haben.

(Beifall bei der CDU)

Frau Emigholz, natürlich werden wir uns auch koalitionär, das ist ja ein Antrag, den wir hier gemeinsam getragen haben, gemeinsam an diese Aussagen halten. Dazu stehen wir. Ich glaube nicht, dass das von irgendjemandem in Frage gestellt werden muss. Ich muss ganz deutlich sagen, dass die Affenversuche mit der Verbandsklage nichts zu tun haben. Ich meine, eine eindeutige Aussage zu den Affenversuchen zu machen, das ist heute das Thema dieses Antrags und zu dem stehen wir. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur einmal kurz zur Sache: Frau Emigholz, können Sie mir einmal erklären, was wir mit den Republikanern oder anderen sogenannten rechten Gruppierungen zu tun haben?

(Lachen bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das sind Parolen! Das sind Parolen! Ja, kommen Sie doch nach vorn und belegen das! Wir haben mit den Republikanern nichts zu tun. Das ist ein völliger Blödsinn, ein Schwachsinn, den Sie da von sich geben, den Sie nicht einmal belegen und beweisen kön––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

nen, und hat mit der Sache Tierschutz überhaupt nichts zu tun.

(Abg. Frau E m i g h o l z (SPD): Nein? – Zurufe)

Das sind auch keine Parolen gewesen. Das können Sie schwarz auf weiß nachlesen. Das sind Fakten, die Sie abgelehnt haben, und keine Parolen. Tatsache ist auch, dass Sie und Ihre Genossen nur zehn Jahre lang über Tierschutz gefaselt, aber nichts dagegen unternommen haben, um diese Affenversuche zu beenden. Das ist Fakt! Da sollten Sie sich schämen!

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag hat in sehr verantwortlicher Weise zwei scheinbar unvereinbare Positionen so auf die Bahn gebracht, dass das Ziel dennoch klar formuliert ist.

Wir haben es in der Sache mit zwei konkurrierenden Rechtsgütern zu tun.

Im Artikel 5 Absatz 3 unseres Grundgesetzes liegt eine grundliegende objektive Werteentscheidung für die Freiheit, Pflege und Autonomie von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre. Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist im Grundgesetz vorbehaltlos gewährleistet. Im Gegensatz zu anderen Grundrechten wie etwa der Pressefreiheit wird die Forschungsfreiheit nicht durch die allgemeinen Gesetze eingeschränkt. Grenzen der Wissenschaftsfreiheit können daher nur aus der Verfassung selbst heraus bestimmt werden. Sie zählt also zu den stärksten Grundrechten, die wir haben. Dennoch ist das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit nicht schrankenlos. Gerät die Freiheit der Forschung mit anderen verfassungsrechtlich garantierten Rechtsgütern in Konflikt, muss ein schonender Ausgleich zwischen beiden Grundrechtspositionen versucht werden.

Tierschutz ist ein Staatsziel in Artikel 20 a des Grundgesetzes, kein Grundrecht der Artikel 1 bis 19 Grundgesetz. Die Autonomie der Wissenschaft gegenüber Staat und Gesellschaft enthebt diese nicht von vornherein jeglicher Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Problemen. Im Gegenteil kann verlangt werden, dass bei der Planung und Beurteilung wissenschaftlicher Erkenntnis die gesellschaftlichen Folgen bedacht werden.

(Beifall bei der SPD)

Hier genau gilt es abzuwägen zwischen der Gewähr der Freiheit der Forschung und der ethischen Vertretbarkeit. Genau in diesem Zusammenhang debattieren wir heute diesen Antrag. Wir haben vor

etwa einem Jahr beschlossen, die Kommission einzusetzen. Ich habe den Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes gebeten, eine Person, eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, zu benennen, das hat Herr Apel getan. Wir haben des Weiteren vier international und national renommierte Hirnforscher berufen, und ich bin auch froh, sagen zu können, dass, nachdem ich gestern noch einmal mit Herrn Apel telefoniert habe, ich mich heute auch noch entschieden habe, seinem Wunsch zu entsprechen, einen weiteren Ethiker in diese Kommission zu berufen,

(Beifall bei der SPD)

damit dieser Aspekt auch speziell in dieser Kommission noch mit berücksichtigt wird.

Ich nehme die politische Willensbildung, und darum handelt es sich, des Parlaments sehr ernst, denn das Parlament hat mich gewählt, um das umzusetzen, was das Parlament beschließt. Aber dennoch: Die Messlatte, ich darf Sie zitieren, Frau Schön, für mich kann nicht sein, an erster Stelle sieh zu, dass du Hals über Kopf da heraus kommst, sondern die Messlatte muss so gelegt werden, wie wir es jetzt gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Sonst würden wir unsere gesamte Reputation, und die haben sich nicht wir, sondern unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den letzten Jahrzehnten erkämpft, in Frage stellen. Wir müssen dieses Verfahren weiter so durchführen. Das heißt, die Kommission mit der zusätzlichen Berufung wird die Arbeit in Kürze aufnehmen und hat der Behörde, hat mir, im Juni darüber schriftlich zu berichten. Der Beschluss dieses neuen Antrags, so er gleich, wie ich annehme, einstimmig beschlossen wird, ist die Grundlage meines Handelns. Das heißt, ich habe anschließend sehr genau zu überprüfen, wie kann ich das auf der wissenschaftlichen Analyse umsetzen.

Ich habe einige Zitate, auf die will ich jetzt aber nicht näher eingehen, die sagen, das hat alles nichts gebracht, und das ist ohne Ergebnisse. Das sieht die DFG, mit allem Verlaub, anders. Drei Millionen Euro sind bereits nur für das Projekt Kreiter geflossen, weitere anderthalb Millionen Euro stehen, so ist mir das signalisiert worden, unmittelbar vor der Beschlussfassung, eben für diese Arbeit zur Verfügung. Wenn sie denn so schlecht wäre, wie ich das zum Teil aus den Medien entnommen habe von einigen, die sich zu dem Thema geäußert haben, deren internationale Veröffentlichungen ich allerdings noch nicht nachvollziehen konnte, dann ist das ein sehr schwieriger Grad.

Ich weise Sie nur darauf hin, dass die Messlatte für mich als eingesetzter Senator sein muss, dass wir Recht und Gesetz in unserem Land zu achten haben. Das heißt, in dieser Güterabwägung zwischen der ethischen Vertretbarkeit und der Einhaltung der Freiheit von Forschung an unserer Universität müssen wir sehr

genau das überlegen, was die Konsequenzen aus dem Gutachten sind, das ich Ihnen, der Deputation für Wissenschaft, im Juni oder Juli vorlegen werde. Dann gilt es als politischer Auftrag, den ich mit Respekt annehme, das durchzusetzen, was Wille des Hauses ist. Aber bitte, das dürfen Sie sonst von mir nicht verlangen, das muss auf der Grundlage von Recht und Gesetz möglich sein.

Ich halte gar nichts davon, wenn wir hier beschließen, wir beenden jetzt die invasiven Affenversuche, die Gutachten besagen etwas völlig anderes, wir gehen definitiv heraus, obwohl der Justizsenator uns etwas völlig anderes dazu rät, weil wir möglicherweise rechtlich unterliegen. Wir werden das aber in der Wissenschaftsdeputation sehr genau auf der Grundlage dieses Beschlusses, das ist unser Auftrag, eruieren und dann in der Deputation beschließen, wie wir weiter verfahren. Der Auftrag ist klar und eindeutig, damit haben wir uns jetzt in der Wissenschaftsdeputation auseinanderzusetzen, und ich glaube, wir werden diese schwierige Entscheidung der Güterabwägung gemeinsam bearbeiten. Ich hoffe nachher im Sinne aller, dass niemand dort einen heftigen Schaden nimmt, sondern dass die vielen Menschen, die dort ihre Bedenken haben, auch nicht allein gelassen werden, sondern dass wir sie mit einbeziehen in diese schwierige Diskussion. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.