Meine Fraktion möchte immer ganz viel klatschen, und ich möchte heute auch alle anderen ganz viel loben, die an dieser Aktion beteiligt sind. Von daher müssen wir uns noch einigen, wie wir am Schluss miteinander klarkommen. Ich finde, das ist eine Gemeinschaftsanstrengung, und ich hatte nicht vor, das Thema auf grüne, rote, schwarze oder lila karierte Parteifarben zu lenken. Ich glaube, dass es hier gelungen ist, gerade über Parteigrenzen hinweg sehr gut einen Schritt weiterzukommen.
Mit der Einrichtung dieser Stelle sind natürlich nicht alle Probleme im Bereich der Antikorruption gelöst, das ist klar! Ich glaube, sie ist aber die zentrale Voraussetzung dafür, dass viele der anderen Forderungen, die wir im grünen Antrag hatten, in dieser Stelle umgesetzt werden können, weil diese Stelle, wie sie jetzt eingerichtet worden ist, nun die verschiedenen Maßnahmen ergreifen kann, einige sind ja in der Senatsvorlage angedacht, andere werden dann noch kommen in der konkreten praktischen Arbeit dieser Stelle. Das ist die Grundvoraussetzung, und deswegen ziehen wir unseren Antrag auch heute zurück und sehen ihn als erledigt an. Mit der hier geleisteten Arbeit und mit der Senatsvorlage, die heute auf dem Tisch liegt, ist im Prinzip dieser Auftrag abgearbeitet.
Lassen Sie mich zum Ende noch einmal sagen: Die Bekämpfung der Korruption ist vor allen Dingen eine staatliche Aufgabe, eine Ermittlungsaufgabe der Polizei, aber sie bedeutet vor allen Dingen auch Prä
vention und Öffentlichkeitsarbeit. Es ist aber auch eine gesellschaftliche Aufgabe für alle Gruppen, darauf zu achten, auch außerhalb der staatlichen Einrichtungen, dass diese früher ja eher aus anderen Ländern bekannte Weise, mit öffentlichem Geld umzugehen, hier in Deutschland nicht noch weiter einreißt, als es schon geschehen ist.
Deswegen freue ich mich besonders, dass ich Ihnen heute noch einmal anlässlich dieser Debatte mitteilen darf, dass sich gerade vor kurzem eine Bremer lokale Gruppe von Transparency International gegründet hat. Es gibt einige Mitglieder von Transparency International hier in Bremen, ich selbst gehöre auch dazu, die sich mit einer Reihe von anderen Vertretern aus der Wirtschaft und aus den verschiedenen Behörden zusammengefunden haben. Es gibt jetzt die Transparency-International-Sektion Bremen, und ich hoffe sehr, weil jetzt auch schon dort Interessierte aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und so weiter zusammensitzen, um über dieses Thema zu sprechen, dass die neuen Verantwortlichen für die Zentrale Antikorruptionsstelle beim Senator für Inneres mit dieser Sektion von Transparency International sehr gut zusammenarbeiten werden, um so durch praktisches Bürgerengagement und NGO-Arbeit außerhalb der staatlichen Verwaltung, staatliche Ermittlung und staatliche Einrichtung gemeinsam dieses Übel der Korruption möglichst weitgehend aus Bremen fernhalten zu können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will das noch einmal kurz bestätigen. Über Parteigrenzen hinweg, hat Herr Dr. Güldner gesagt, ist eine gute Lösung herausgekommen, dem kann ich nur zustimmen, das fällt mir auch nicht schwer zu sagen, da hat er recht. Es ist eine tolle Sache, die wir dort geschaffen haben. Es hat zwar lange gedauert, aber insgesamt, kann man sagen, ist dabei etwas Gutes herausgekommen.
Der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen wurde zur Beratung und mit der Bitte um Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres überwiesen. Wir haben hier die Mitteilung des Senats über den Bericht der Deputation vorliegen, sie ist allen bekannt. Hiernach ist die Organisation Korruptionsbekämpfung am 31. Oktober 2006 erneut abgestimmt worden. In der letzten Bürgerschaftssitzung haben wir in 1. und 2. Lesung das Bremische Polizeigesetz den neuen Gegebenheiten angepasst. Aber aus Zeitgründen, das wissen Sie auch alle, konnten wir nicht darüber debattieren, deshalb haben wir die Debatte ver––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
schoben. Ich möchte darauf noch einige Sätze verwenden und gleich auf das letzte Thema eingehen. Warum haben wir das gemacht, warum mussten wir das Polizeigesetz ändern?
Gemäß der Rechtslage, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bremischen Polizeigesetz ist der Polizeivollzugsdienst allein der Polizei Bremen, dem Landeskriminalamt und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven zugewiesen. Der Senator für Inneres verfügte bis zur Gesetzesänderung nicht selbst über polizeivollzugsbehördliche Befugnisse. Im Rahmen der Ermittlungstätigkeit kann es aber nicht ausgeschlossen werden, dass neben den Befugnissen nach der Strafprozessordnung auch gefahrenabwehrende Tätigkeiten nach dem Polizeigesetz in Anspruch genommen werden müssen, die allein dem Polizeivollzugsdienst vorbehalten sind, zum Beispiel Erhebung von Daten mit besonderen Mitteln, aber auch unmittelbarer Zwang mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und von Waffen kann im Einzelfall erforderlich werden.
Schließlich sind von den Beamten auch die Aufgaben nach Paragraf 163 Strafprozessordnung wahrzunehmen. Die Beamten sind dort als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig und haben entsprechende Befugnisse. Darum die Änderungen im Polizeigesetz, die wir schon beschlossen haben! Die Aufgabe der Zentralen Antikorruptionsstelle ist jetzt dem Geschäftsbereich des Senators für Inneres übertragen worden. Die Korruptionsbekämpfung wird künftig ganzheitlich von der Dienststelle in der Contrescarpe wahrgenommen, allerdings weiter in Kooperation mit den in den Zuständigkeitsbereich des Senators für Justiz und Verfassung fallenden Staatsanwaltschaften.
Es wurden in den senatorischen Dienststellen Antikorruptionsbeauftragte benannt und Innenrevisionen eingerichtet. Ferner ist vorgesehen, dass die Zentrale Antikorruptionsstelle mit einem Abschnitt für Ermittlungen und mit einem Abschnitt Beratung und Prävention ausgestattet ist. Im Ermittlungsbereich sollen die Abschnitte 26 mit den Paragrafen 331 bis 335 StGB abgedeckt werden. Um dies durchführen zu können, wird diese Stelle mit Polizeibeamten besetzt.
Der Bereich Beratung wird von einem Juristen wahrgenommen. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz, denn jetzt können für die Koordination der gesamten Korruptionsbekämpfung aus einer Hand die zur Verfügung stehenden Mittel effektiver genutzt und die ressortübergreifenden Kräfte durch Zusammenarbeit aller Bereiche gebündelt werden. Personal kann über die Zentrale Antikorruptionsstelle hinaus und in Abstimmung mit anderen Institutionen, wenn Fachkenntnisse erforderlich sind, eingesteuert werden.
Rahmenbedingungen für eine Unterstützungspflicht anderer Behörden sind oder werden geschaffen. Hierbei ist sichergestellt, dass die Unabhängigkeit der Auf
gabenwahrnehmung der Zentralen Antikorruptionsstelle auch in Ermittlungsfällen, die den Geschäftsbereich des Senators für Inneres betreffen, gewahrt bleibt.
Ich möchte hier auch nicht alles wiederholen, was in der Drucksache 16/1231 mitgeteilt wurde, darum möchte ich insgesamt noch ein paar Anmerkungen zur Korruption machen. Das Strafrecht, das behaupte ich, ist hier nicht in der Lage, eine Moral, die es vielerorts nicht gibt, zu ersetzen. Strafrecht kann nur eine Leitlinie ziehen, wo aus fehlendem Anstand ein krimineller Missstand wird. Zur Korruptionsbekämpfung ist nicht nur die Vorbeugung vonnöten, sondern die Strafverfolgung ist genauso wichtig. Allerdings gestalten sich die Prozesse immer schwieriger, denn bei der Korruption gibt es keine direkten Opfer, nur zwei Täter, derjenige, der besticht, und derjenige, der sich bestechen lässt.
Die Beweislage gestaltet sich schwierig, die Täter schotten sich ab, und Anzeigenerstatter gibt es fast kaum. Auch Zeugen sind schlecht zu finden, und schriftliche Unterlagen sind nicht immer vorhanden. Auch in Bremen haben wir Fälle der Korruption aufdecken können, trotz schwieriger Umstände sind diese Fälle aufgeklärt worden durch gute Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft. Es wäre töricht, die Erfolge bei der Strafverfolgung falsch zu interpretieren. Richtig ist, dass wir in Bremen alles andere als einen korruptionsfreien Raum haben, leider muss ich dies feststellen. Die aktuellen Korruptionsfälle zeigen vor allem eines, Korruption wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Bremen intensiv verfolgt, und es wird nicht davor zurückgeschreckt, bei Korruptionsverdacht auch gegen hohe Amtsträger oder Wirtschaftsbosse vorzugehen.
Für unsere Medien ist es natürlich ein gefundenes Fressen, die aktuellen Korruptionsaffären zu verallgemeinern, um den Eindruck zu erwecken, dass Korruption Staat und Wirtschaft durchsetzt hätte. Dies trifft bei uns in Bremen in keiner Weise zu! Ich sage hier noch einmal ganz deutlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, die ganz überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, ob es Angestellte oder Beamte oder Firmenangehörige in der Privatwirtschaft in Bremen und Bremerhaven sind, handelt redlich und verdient unser Vertrauen. Deshalb wurde auch die Neuregelung der Korruptionsbekämpfung geschaffen im Interesse dieser redlich Handelnden, um entschieden gegen diejenigen vorgehen zu können, die unser Vertrauen missbrauchen, um sich zu bereichern und um anderen zu schaden.
Aber auch die Bestechung im geschäftlichen Verkehr möchte ich noch einmal kurz beleuchten. Man kann hier die Korruption auch als besondere Form des unlauteren Wettbewerbs darstellen oder anse
hen. In einer Marktwirtschaft müssen sich die Geschäftsleute darauf verlassen können, dass die Gesetze des Marktes über die Vergabe von Aufträgen entscheiden. Wenn diese Marktgesetze durch Schmiergeldzahlungen ausgeschaltet werden, ist das strafbar. Es kann aber auch nicht ungestraft bleiben, wenn ein Bankmitarbeiter gegen Schmiergeldzahlung Kredite ohne Bonitätsprüfungen vergibt oder ein Versicherungsvertreter hohe Lebensversicherungen ohne Risikoprüfungen abschließt.
Hier muss der Paragraf 299 StGB in Berlin erweitert werden, die Bestrebungen laufen schon, es ist ein Ausschuss eingerichtet worden. Erfasst werden müssen auch Unrechtsvereinbarungen, die auf eine Pflichtverletzung gegenüber dem Geschäftsherrn abzielen. Es muss, das sage ich hier noch einmal deutlich, als Gegenmaßnahme vor allem ein Wertewandel in der Gesellschaft stattfinden.
Man darf Wirtschaftsbetrüger nicht bewundern. Jeder Bürger ist aufgerufen, gegen Korruption anzutreten, dazu ist es erforderlich, Zivilcourage zu zeigen und aufmerksam und kritisch zu sein. Uns muss bewusst werden, dass wir alle für die wirtschaftlichen Schäden durch Korruption aufkommen müssen. Die Schnittstelle zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft ist dabei ein besonders sensibler Bereich.
Korruptionsvermeidung und -bekämpfung ist deshalb für eine Demokratie von herausragender Bedeutung, untergräbt doch Korruption deren fundamentalen Werte unserer Demokratie. Wer die Korruptionsbekämpfung vernachlässigt, der merkt es später daran, wenn er sehr teuer bezahlen muss. Positiv kann ich aber noch sagen, dass Deutschland insgesamt nicht nur nach der Gesetzeslage, sondern auch in der Wirklichkeit gut aufgestellt ist. Vergleiche und Statistiken, die ich im Rahmen der OECD-Länder nachgelesen habe, bestätigen das auch, die Zahlen der Ermittlungs- und Strafverfahren zählen dazu. Diese Zahlen zeigen mir, dass wir Korruption in Deutschland effektiv bekämpfen und der Staat die dafür nötigen Ressourcen zur Verfügung stellt.
Folgendes ist in Deutschland für die Zukunft geplant, das möchte ich noch kurz mitteilen: Auch auf Bundesebene ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, ich erwähnte es vorhin schon, die sich mit der Erweiterung des Strafanwendungsrechts befasst, dies soll heißen, wenn wir die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe stellen, dann muss auch sichergestellt werden, dass ein deutscher Staatsbürger, der diese Tat im Ausland begeht, in Deutschland bestraft wird.
Die allgemeine Einschränkung, dass eine Tat nach dem Recht des Tatorts strafbar sein muss, besteht bei Korruptionsstraftaten schon jetzt überwiegend nicht
mehr. Die neuen Regelungen sollen für alle Korruptionsfälle, die einen Bezug zu Deutschland haben, gelten.
Ich bin mir sicher, dass eine Ausweitung des Strafrechts in diesem Bereich effektivere Entwicklungsinstrumente haben muss. Derzeit wird in Berlin daran gearbeitet, die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung neu zu regeln, die Telekommunikationsüberwachung soll dann auch bei der Bekämpfung von Korruptionsdelikten zulässig sein. Mit dieser Neuregelung wird eine wesentliche Verbesserung der Korruptionsbekämpfung erzielt, die Akzeptanz der Antikorruptionsarbeit in den Senatsressorts und der Politik gesteigert und die Präventionsarbeit weiter ausgebaut, und das ist, glaube ich, eine gute Botschaft! – Besten Dank!
Meine Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne eine Betriebssportgruppe der Stadtverwaltung Bremerhaven, die auf Einladung des Abgeordneten Frank Schildt uns hier besucht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Rede von Matthias Güldner bitte ich ganz herzlich darum, vor allen Dingen auf den verbindlichen Ton zu hören, mit dem ich meine Ausführungen hier mache. Ich glaube, dass wir ganz unterschiedliche Wahrnehmungen im Hinterkopf haben, wenn wir über Korruption reden. Korruption ist in Bremen, wenn wir auf die polizeiliche Kriminalstatistik sehen, im Jahr 2004 30 Fälle, im Jahr 2005 50 Fälle, kein Massenphänomen. Deshalb ist es mir ganz wichtig, auch am Anfang einer solchen Debatte darauf hinzuweisen, dass es völlig falsch wäre, über alle Beschäftigten Bremens und seiner Gesellschaften einen Generalverdacht einer Korruptionsanfälligkeit auszusprechen. Das wäre eine überhaupt nicht sachgerechte Pauschalierung.
Wer aber die Medien verfolgt, wer auch Fachzeitschriften aus dem Bereich Wirtschaftsleben liest, der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
weiß, dass das Bild, das Herr Knäpper uns von Korruption in Deutschland gezeichnet hat, sich geändert hat. Mein Vater hat ein kleines Baugeschäft in Ostfriesland gehabt, dort war Korruption nicht nur lateinischen Ursprungs, sondern auch ein Fremdwort. Das gab es früher nicht!
Heute reden wir über Deutschland im Ranking, im Benchmark als ein Land, in dem das vorkommt, und zwar nicht nur am Ende einer solchen Rangliste, sondern wir nehmen einen Mittelplatz ein. Wer heute die Namen VW, Siemens und anderer großer Gesellschaften hört, als wir beim letzten Mal debattiert haben, da war die GEZ gerade ein Thema, wird damit konfrontiert, dass deutsche Unternehmen, die den Weltruf der deutschen Wirtschaft begründet haben, in geradezu Existenzkrisen stehen, weil sie unter Verdacht der Korruption stehen. Gerade wer sich Siemens ansieht, weiß das, wer auf Daimler-Chrysler sieht, weiß das auch. Das heißt, das, was Matthias Güldner und auch Erwin Knäpper dargestellt haben, wie gefährlich Korruption ist, zeigt auch bei diesen Großunternehmen, wie gefährlich das auch für den wirtschaftlichen Erfolg ist.
Wenn heute jemand sagt, man brauche Korruption, weil man in bestimmten Ländern der Welt ohne Korruption nicht zu Aufträgen komme, ist das ein völlig falsches Bild. Im Gegenteil, es gibt Großunternehmen, die sich aus bestimmten Ländern der Welt zurückziehen, weil sie wissen, dass sie dort möglicherweise um Korruption nicht herum kommen und welchen Schaden für ihre Firma das anrichten kann. Das ist gut so, dass es heute anders läuft. Deshalb ist es wichtig, das Thema Korruption ernst zu nehmen und die Korruptionsbekämpfung in Bremen auf neue Beine zu stellen.
Ich bin sicher, mit der neuen Strategie sind wir ein gutes Stück nach vorn gekommen oder auf dem Weg, dahin zu kommen. Die Zusammenfassung von Prävention und Repression finde ich ebenfalls ganz hervorragend. Ich bin sicher, die Repression hat auch nicht gelitten, aber ich bitte, doch wieder auf den verbindlichen Ton zu achten, denn wenn wir bedenken, dass der Rechnungshof 2004 etwas gesagt hat und der Antrag der Grünen auf dieser guten Grundlage des Rechnunghofsberichts im Mai 2004 auf den Weg gebracht worden ist, dann habe ich den Eindruck, dass von dem Moment an beim Senator für Finanzen klar war, wir sind nicht mehr zuständig für Korruptionsbekämpfung, und beim Senator für Inneres klar war, wir werden zuständig werden für Korruptionsbekämpfung.
Aber was ist an Prävention passiert? Ich glaube, dass dort 2 Jahre wenig bis gar nichts passiert ist. Gestern habe ich mir noch einmal den Internetauftritt der Zentralen Antikorruptionsstelle angesehen, sie ist im Aufbau. Es gibt natürlich eine Menge: Es sind Rechtsgrundlagen vorhanden, und es ist auch aufgestellt, dass die Tätigkeiten jetzt bei Inneres an
gebunden sind und dass Herr Hoffmann dafür zuständig ist, und auch andere aktuelle Namen sind da. Sobald man aber im Menü eine Ebene tiefer geht, ist alles alt.
Ich frage mich auch, ob wir zum Beispiel gut aufgestellt sind in der ZAKS, wenn wir diesen Bereich im repressiven Bereich mit 4 Leuten plus Leiter aufstellen. Wenn uns Polizeibeamte sagen, dass für große Strukturverfahren 6, 7, 8 Leute gebunden sind, hat man doch etwas Sorge, wie 5 Leute das eigentlich schaffen können, und der Leiter der ZAKS soll auch noch zuständig sein für die Leitung der Prävention.
Man fragt sich auch: Wie soll eigentlich anschließend die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei, die zuständig ist für die üblichen Begleitdelikte, illegales Glücksspiel oder andere, und der Zentralen Antikorruptionsstelle funktionieren? Wir gehen davon aus, dass die ZAKS nicht an der Contrescarpe bleibt, sondern dass sie näher an die Polizei heranrücken wird. Aber die Praxis muss zeigen, dass sie auch wirklich gut zusammenarbeiten in diesem Bereich, dass es da Hand in Hand geht.
Was ist eigentlich, Herr Knäpper hat sie angesprochen, mit den dezentralen Korruptionsbeauftragten, wie sind sie eigentlich verortet? Ich habe das Gefühl, die sind in der Linie eingebunden und auch räumlich sowie personell in der Kollegenschaft eingebunden. Können diese Korruptionsbauftragten tatsächlich so unabhängig arbeiten und auch versorgt werden mit anonymen Hinweisen, wie wir uns das vorstellen? Das muss auch ein bisschen die Zukunft erweisen.
Wenn uns dieser Antrag der Grünen darauf hinweist, Matthias Güldner, ich will ihn ausdrücklich an dieser Stelle auch loben, weil er ihn ja auch zurückgezogen hat, dass wir das Internet nutzen wollen, dass wir anonyme Hinweisnummern brauchen, und wir dann heute beschließen oder zur Kenntnis nehmen, dass das jetzt eingerichtet werden soll, dann frage ich mich: Was ist eigentlich in den letzten eineinhalb bis zwei Jahren passiert? Ist da gar nichts passiert? Vielleicht wird mir Herr Röwekamp gleich sagen, was alles passiert ist. Ich glaube, daran ist nicht wirklich weiter hart gearbeitet worden, sondern ich glaube, dass das bei dem einen aufgehört hat und bei dem anderen jetzt anfängt.