Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Drs. 16/1066) und zum Gesetz zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag – 9. RfÄndStV), Mitteilung des Senats vom 28. November 2006 (Drs. 16/1218) vom 5. Februar 2007
Meine Damen und Herren, der Neunte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 4. Juli 2006 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 68. Sitzung am 12. Oktober 2006 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie überwiesen worden.
Bei dem Gesetz zum Neunten Rundfunkstaatsvertrag und zur Änderung des Pressegesetzes vom 28. November 2006 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 73. Sitzung am 14. Dezember 2006 die erste Lesung beschlossen und der Gesetzesantrag auch an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/1293 seinen Bericht dazu vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir legen heute als Medienausschuss den Bericht zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Wir haben uns in mehreren Sitzungen und abschließend am 19. Januar mit dem Staatsvertrag befasst und Ihnen einen Bericht vorgelegt.
Ich möchte Ihnen ein paar wichtige Punkte dieses Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages kurz erläutern. Er steht unter dem Oberbegriff mit der Änderung der digitalen Medienwelt: Müssen auch die staatsvertraglichen Vereinigungen geändert werden? Um Punkte ging es schon in den Debatten der vorherigen Jahre. Hauptsächlich ging es um die Eck––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
punkte zur Fortführung der nationalen Medienordnung. Ziel ist eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Rechts für Medien und Teledienste. Man hat sich entschlossen, dies dann unter einen neuen Oberbegriff der Telemedien einzuführen. Was bedeutet das? Dieser Begriff umfasst die bisherigen Mediendienste, zum Beispiel Teleshoppingkanäle, Videotext, redaktionell gestaltete Abrufdienste im Internet, und die Teledienste, das sind Telespiele, Telebanking und E-Shops im Internet.
Bisher steht die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Mediendienste den Ländern zu, während die Gesetzgebungszuständigkeit für die Teledienste beim Bund liegt. Durch das Telemediengesetz des Bundes sowie den Rundfunkstaatsvertrag soll eine weitgehende Vereinheitlichung dieser bisher getrennten Regelungen für Tele- und Mediendienste erreicht werden, in Zukunft. Das hört sich jetzt alles ein bisschen theoretisch an, es sind auch mehr formale Sachen, sie sind aber für die Weiterentwicklung und für die Abgrenzung und gerade für die Kontrolle dieser ganzen Dienste äußerst wichtig.
Ein wichtiger Punkt betrifft auch den Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der digitalen Medien und ist eine weitere Abgrenzung zwischen Rundfunk und Telemedien, das ist noch einmal geregelt worden. Diese Vorschrift wird neu aufgenommen, dass der Anbieter eines Dienstes, der nach Einschätzung aller Landesmedienanstalten als Rundfunk anzusehen ist, unverzüglich einen Zulassungsantrag stellen oder innerhalb von drei Monaten sein Angebot umstellen muss. Das ist diese Grauzone, die sich gerade im Zeitalter des Internets weiter entwickelt hat.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgenommen wurde, ist die rechtliche Absicherung der ARD-Gremienkontrolle. Vielleicht entsinnen Sie sich noch, bei den Vorfällen des Produkt-Placement bei der ARD Marienhof und solchen Sachen gab es ein paar Probleme. Wer kontrolliert eigentlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Bei den Privaten ist das besser geregelt, man hat sich dann geeinigt, dass die ARD-Gremien und somit auch ihre Vorsitzenden für die Gesamt-ARD stärkere Kontrollrechte bekommen. Dies wurde jetzt noch einmal rechtlich für die Gremien abgesichert.
Ein weiterer Punkt ist noch eine Weiterentwicklung aus dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da wurde auch die Rundfunkgebührenbefreiung vereinfacht und neu strukturiert. Hier wurden im Neunten noch einmal bestimmte Punkte aufgenommen, zum Beispiel der Befreiungstatbestand für Auszubildende, die bestimmte Sozialleistung wie zum Beispiel BAföG und solche Sachen bekommen. Das ist noch einmal eine Erweiterung.
Ein relativ wichtiger Punkt und somit auch für uns als Landesparlament ein Punkt ist eine Regelung für die Landesmedienanstalten. Bisher ist es so, dass jede Landesmedienanstalt, wir haben fünfzehn in Deutsch
land, einen Sockelbetrag bekommt und dann noch die Gebühren, von dem Gebührenaufkommen immer 2 Prozent des Gesamtgebührenaufkommens. Das wird immer nach Personen, die Gebühren bezahlen, berechnet. Aber da es für Länder wie Bremen oder das Saarland sehr problematisch ist, weil sie nicht so viele Bürger in ihrem Einzugsgebiet haben, gibt es bei den Landesmedienanstalten einen Sockelbetrag, damit sie ihre Arbeit fortführen können.
Jetzt ist die Frage: Wie gehen wir mit dem Thema um, wenn sich Landesmedienanstalten zusammenschließen wollen, fusionieren wollen? Da hat man jetzt Übergangsregelungen gefunden, und zwar, dass Medienanstalten, die bis zum Jahr 2012 fusionieren, 2 Sockelbeträge bis zu 4 Jahren 100 Prozent bekommen, und ab dem 5. Jahr wird das soweit abgebaut.
Das sind so die Grundsätze dieser vorliegenden ersten Gesetzeslesung. Ich bitte dann auch um Ihre Zustimmung für die 2. Lesung, dass dieses Gesetz auch zum 1. März in Kraft treten kann! – Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Über den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir uns ausführlich im Ausschuss ausgetauscht und informiert. Die Senatskanzlei hat immer regelmäßig Bericht erstattet. Ich möchte auf einige Aspekte, die Herr Strohmann hier angesprochen hat, aber noch eingehen.
Er hat zu Recht darauf abgehoben, dass die Unterscheidung dazwischen, was sind eigentlich Mediendienste und was sind Teledienste, immer schwieriger geworden ist in den letzten Jahren. Wir hatten einen regelrechten Zuständigkeitsmischmasch, und wenn man die Experten befragt hat, wo denn jetzt eigentlich der Unterschied zwischen Teleshopping und bestimmten Internetangeboten liegt, so fiel es den Experten nicht mehr so leicht zu sagen, dafür ist nun das Land zuständig, oder das fällt unter die Bundeszuständigkeit. Deswegen ist es auch richtig, hier zu einem neuen Staatsvertrag zu kommen, der die Zuständigkeiten bündelt, diesen Zuständigkeitsmischmasch beendet und sagt, wir fassen das jetzt alles unter dem Begriff Telemedien zusammen und führen auch europarechtliche Anpassungen in diesen Staatsvertrag mit ein.
Dabei muss man kritisch sagen, dass die Staatsverträge dem technischen Fortschritt immer weit hinterherhinken. Das ist eine Entwicklung, die wir seit einigen Jahren beobachten können. Ich möchte einmal zwei Beispiele nennen: Über Angebote wie Clip––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
fish oder YouTube haben wir uns vor 4 Jahren noch keine Gedanken gemacht. Da hat das Internet zwar schon richtig geboomt und hat sich entwickelt, gerade junge Leute greifen verstärkt auf das Internet zurück, aber es hat sich doch kein Mensch vorstellen können, dass in Amerika mittlerweile mehr junge Leute Clipfish schauen als Fernsehprogramm oder YouTube, als dass sie jetzt auf Fersehkanäle zurückgreifen oder die Nachrichtensender anschauen. Das ist eine Entwicklung, die auch auf uns, auf Europa, überschwappt und auch in Deutschland spürbar ist. Immer mehr junge Leute schauen Clipfish, YouTube, schauen sich „Deutschland sucht den Superstar“ nicht zur Sendezeit im Fernsehen an, sondern klicken auf das Angebot im Internet und schauen sich das zu anderen Zeiten an.
Es werden auch sehr viele Filme eingestellt, die unter jugendschutzrechtlichen Bestimmungen kritisch sind. Da stellt sich natürlich die Frage: Wie will man das künftig kontrollieren als Gesetzgeber, wenn Filme eingestellt werden, die volksverhetzend sind, oder Gewaltvideos, wenn solche Sachen dann im Internet mit eingespeist werden? Wir haben kurzum das Problem, dass wir immer neue rechtliche Regelungen schaffen müssen und praktisch den technischen Entwicklungen hinterherlaufen.
Ein Beispiel noch: Die „New York Times“, das ist jetzt vielleicht ein Bereich aus einem anderen Medienbereich, hat mittlerweile seit 2 Monaten mehr Leser im elektronischen Bereich, mehr Abonnenten, die das Online-Angebot lesen, als überhaupt Papierzeitungen verkauft werden. Auch das zeigt, dass sich eine ganze Menge ändert in der Mediennutzung und wir hier auch schauen müssen, wie wir zu bestimmten rechtlichen Regelungen kommen und überhaupt Bereiche regeln können. Wir haben viele Grauzonen, die überhaupt nicht mehr regelbar sind.
Beim Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt es zwei Änderungen, auf die ich kurz abheben möchte, und zwar werden jetzt auch Auszubildende von den Rundfunkgebühren befreit, das ist eine positive Entwicklung. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten geeinigt, das möchte ich hier noch kurz erwähnen.
Bei dem Punkt, den Herr Strohmann angesprochen hat, die Fusionierung der Landesmedienanstalten, muss man sagen, dass die Grünen sich bundesweit dafür ausgesprochen haben. Wir haben lauter Länderanstalten, die den Auftrag haben, die privaten Rundfunkanbieter zu kontrollieren, ob diese die Jugendschutzbestimmungen einhalten und nicht unerlaubt Werbung senden. Wir haben uns dafür ausgesprochen, wenn man zu einer neuen Form der Medienaufsicht kommt, ich glaube, dass man diese in Zukunft braucht, dass wir dann eine neue große Medienaufsicht brauchen, und zwar, dass wir dann die Landesmedienanstalten bundesweit verschmelzen müssen und nicht peu à peu, so wie es Berlin mit
Brandenburg gemacht hat. Das ist ein erster Schritt, aber ich glaube, die neuen Sendeformen und auch die Entwicklung werden uns irgendwann dazu zwingen, dass wir über neue Formen der Medienaufsicht in Deutschland nachdenken müssen.
Hamburg und Schleswig-Holstein sind großspurig gestartet, stehen jetzt vor den Scherben einer misslungenen Verhandlung. Dort wird es keine Fusion geben, das sind meine Informationen. Deswegen kann man auch sagen, da wird viel Brimborium gemacht über Entwicklungen, die letztendlich nicht vollzogen werden.
Wie gesagt, die Grünen stimmen diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. Unsere Einstellung zu der PC-Gebühren-Debatte hat sich nicht verändert. Dazu haben wir uns sehr kritisch geäußert, auch einen Antrag gehabt, dass wir diese Entwicklung ablehnen. Abschließend möchte ich aber sagen, wenn wir eine neue Form von Medienaufsicht einführen, müssen wir uns bewusst sein, dass wir eine Einrichtung schaffen, die weiterhin auch den Bürgerrundfunk absichert, weil das auch eine Aufgabe der Landesmedienanstalten ist.
Die Diskussion hat hier schon ein bisschen angefangen. In der Zeitung stand, Bremen soll darüber nachdenken, die Landesmedienanstalten zu fusionieren. Die Grünen sind offen für eine Diskussion, aber eben mit Blick darauf, dass der Offene Kanal, sprich jetzt mit neuem Begriff Bürgerrundfunk, auch erhalten bleibt. – Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner und meine Vorrednerin haben die wesentlichen Bestandteile des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages schon erwähnt, sodass ich mir erspare, das zu wiederholen. Ich will aber nur einen Ausblick geben, den wir auch in der letzten Medienausschusssitzung durch unseren Staatsrat Schulte bekommen haben, dass wir in Zukunft weitere Staatsverträge bekommen werden, die viel größere Herausforderungen sind als dieser Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Wir werden natürlich über die Verfassungsklage der ARD-Anstalten reden müssen, inwieweit ein neues Gebührenmodell zustande kommt und zustande kommen würde. Ich setze darauf, dass die bisher gute Zusammenarbeit zwischen dem Medienausschuss und der Senatskanzlei Abteilung Medien weiter so fortgeführt wird, dass wir nach der Wahl sehr zeitnah die Überlegungen der Medienreferenten auch im Parlamentsausschuss reflektieren, welches neue ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Weitere Regelungsbedürfnisse gibt es in Zukunft hinsichtlich der mitgliedsstaatlichen Regelung auf europarechtlicher Ebene. Auch das ist etwas, was immer mehr in den Fokus rundfunkpolitischer Themen der Bundesrepublik kommen wird. Wir werden auch noch einmal über die Umsetzung der Beihilfeklage vor der Europäischen Kommission reden müssen.
Ein letzter Teil, der uns schon sehr tief einblickend im letzten Medienausschuss vorgetragen wurde, ist eine Reform der Medienaufsicht. Frau Kollegin Stahmann hat das schon angesprochen und für sich eine mögliche Antwort darauf gefunden, wie weit man die Medienaufsicht der Länder in einer Medienaufsicht des Bundes bündeln kann. Da gibt es noch unterschiedliche Sichtweisen. Darüber bin ich mir auch noch nicht ganz klar, was die Antwort für die SPDFraktion ist. Wichtig ist nur, dass man unterhalb von Fusion auch weiter Kooperation vorantreibt.
Da ist Bremen mit Niedersachsen auf einem guten Weg, sodass man sich allein schon durch die Größe zwar nicht auf Augenhöhe miteinander unterhält, aber man kooperiert in bestimmten Bereichen. Das ist wichtig. Nicht so sehr die Fusionsgedanken stehen im Vordergrund, sodass ich mir das vorstellen könnte, Frau Kollegin Stahmann, was die Direktoren der Landesmedienanstalten ins Gespräch gebracht haben, bestimmte Kompetenz auf Bundesebene zusammenzuführen bei Beibehaltung der Eigenständigkeit der Landesmedienanstalten mit ihrer Zuständigkeit in ihren Ländern.
Sie haben angesprochen, dass in Schleswig-Holstein und Hamburg die Fusion noch nicht vonstatten gegangen ist. Ich habe einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 15. Februar, wonach nun doch am 1. März die Fusion auch materiell beschlossen werden soll. Aber es zeigt sich zumindest, dass es da einen langen Diskussionsprozess gab, der natürlich damit endete, dass jeder seine Interessen auf seine Landeshoheit gesehen gewahrt haben möchte.
Da haben wir zum Beispiel mit der Nord-Media etwas geschaffen, wo wir sehr gut mit Niedersachsen kooperieren bei Eigenständigkeit der Länder und der eigenen Möglichkeit noch kleinerer kultureller Filmförderung für Bremen. Es zeigt sich für mich, dass man bei Reformen von Medienordnungen und Landesmedienanstalten nicht so sehr gleich davon sprechen muss, alles auf Bundesebene zu fusionieren. Aber, und das ist ein wichtiges Indiz, man muss versuchen, bundesweite Kompetenz zu bündeln, dass es Zulassungs- und andere Probleme gibt, ist klar, so dass man die Kompetenz in einer Kommission der Anstalten organisiert, wer auch immer dann dafür zuständig ist.
Wir als SPD-Fraktion empfehlen dem Parlament, dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Ich gehe davon aus, dass wir uns in der
neuen Legislaturperiode auch sehr zeitnah über die Gebührenmodelle unterhalten müssen. Der zehnte und elfte Staatsvertrag werden materielle Inhalte haben über Akzeptanz und Gebührenhöhe für das öffentlich-rechtliche System im dualen System. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Stahmann, ich wollte jetzt noch einmal auf Ihre Ausführungen zu den Landesmedienanstalten kommen! Da war ein Widerspruch in Ihrer Rede, und darauf möchte ich ganz kurz hinweisen.
Sie können nicht alles haben. Sie können jetzt nicht eine Bundesfusion aller Landesmedienanstalten haben, um die Sachkompetenz zu bündeln, um die Medienkontrolle besser zu koordinieren auf der einen Seite, aber gleichzeitig auch die landespolitischen Aufgaben der Landesmedienanstalten, das ist ja sehr unterschiedlich in einigen Bundesländern, auch noch haben. Das wird nicht funktionieren. Eines muss uns klar sein, das Medienrecht ist nach wie vor ureigenes Landesrecht. Bei jedem Schritt, und das müssen wir uns auch hier als Selbstverständnis für ein Landesparlament noch einmal vor Augen führen, würden wir weitere Kompetenzen abgeben.