Protocol of the Session on February 22, 2007

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in 1. Lesung.

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in 1. und 2. Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen nun zur 2. Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Ausführung des Passgesetzes in 2. Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Mehr Rechte für Opfer

Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 11. Dezember 2006 (Drucksache 16/1237)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 23. Januar 2007

(Drucksache 16/1276)

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Bürgermeister, ich gehe davon aus, dass Sie die Antwort nicht wiederholen möchten und wir somit in eine Aussprache eintreten. Das ist der Fall.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Mehr Rechte für Opfer“ ist unsere Große Anfrage überschrieben, und wir wollen damit deutlich machen, dass es uns als SPD, aber auch als Koalition darum geht, die Rechte der Opfer zu stärken. Es gibt seit vielen Jahren bei uns in der Bundesrepublik eine Diskussion um die Frage, ob eigentlich die Rechte von Opfern im Strafver

fahren ausreichend berücksichtigt werden oder ob nicht einseitig immer nur die Interessen des Täters berücksichtigt werden.

Dazu möchte ich Folgendes sagen: Unser Strafrechtsystem ist in dem Verfahren im Wesentlichen auf den Täter ausgerichtet, mit dem sich das Gericht auseinandersetzt. Es ist aber nicht so, dass die Opfer dort keine Rolle spielen, bisher schon nicht, sondern es ist so, dass es zum Beispiel im Verfahren die Nebenklage gibt, soweit es gegen Erwachsene gerichtet ist. Hier gibt es die Möglichkeiten, im Rahmen von Bewährungsauflagen für Schadenswiedergutmachung zu sorgen. Das Opfer ist also nicht völlig nebensächlich im Strafverfahren, aber richtig ist nach unserer Auffassung auch, dass die Stellung des Opfers im Strafverfahren selbst gestärkt werden sollte. Dabei ist natürlich unabhängig von dem Strafverfahren das Opfer nicht rechtlos gestellt, sondern jeder, der meint, dass er einen Ersatzanspruch gegen einen Täter hat, kann natürlich, aber eben dann in einem anderen Verfahren, seine Ansprüche gerichtlich geltend machen.

Wer aber weiß, wie schwierig es ist, als Opfer einer Straftat Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen, der wird auch dafür sein, dass ein Teil dieses zivilrechtlichen Verfahrens in das Strafverfahren selbst hineingezogen werden sollte, denn das Geltendmachen von Ansprüchen bedeutet, man muss Kostenvorschuss leisten, einen Anwalt beauftragen, man muss zu Gerichtsterminen, man muss später die Vollstreckung betreiben. Das sind alles Dinge, die sehr zeit- und geldaufwendig sind, von daher spricht vieles dafür, dass wir hier zu Verbesserungen im Strafverfahren selbst kommen.

Da hat es in den letzten Jahren eine Reihe von Veränderungen gegeben, die gut sind. Schon früher war es so, dass gelegentlich die Justiz die Polizei in Kenntnis gesetzt hat, wenn ein verurteilter Straftäter entlassen wurde oder Lockerungen bekommen hat, sodass auch Opferschutz betrieben werden konnte, auch das spielt hier eine große Rolle!

Seit dem Opferrechtsreformgesetz aus dem Jahr 2004 ist es darüber hinaus so – es wird in der Senatsantwort referiert –, dass die Opfer in bestimmten Fällen einen Anspruch darauf haben zu erfahren, ob der verurteilte Täter Hafturlaub oder Lockerungen bekommt, damit sie selbst auch Vorkehrungen treffen können, wenn sie meinen, dass sie gefährdet sind. Das ist für viele Menschen, ich weiß es aus vielen Gesprächen, ein echtes Problem, ein Problem, das nicht nur auf dem Papier besteht und das sich nicht nur in Filmen oder in der Presse abspielt, sondern ein Problem, das in der Realität eine Rolle spielt. Also, das war eine Verbesserung!

Es war auch gut, dass bereits seit 2004 im sogenannten Adhäsionsverfahren Verbesserungen beschlossen worden sind. Seit diesem Zeitpunkt ist es den Gerichten untersagt, Schadensersatzansprüche, die im Strafverfahren geltend gemacht werden, mit

der Begründung zurückzuweisen, dieses Adhäsionsverfahren sei ungeeignet. Ungeeignet aus der Sicht eines Strafrichters heißt, wenn die Aufklärung zur Schadenshöhe zum Beispiel nach Auffassung des Gerichts einen zu großen Aufwand verursacht. Das hat in der Praxis dazu geführt, dass in vielen Fällen die Strafrichter eine solche Entscheidung abgelehnt haben mit der Folge, dass die Geschädigten wiederum auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen waren, und das war nicht gut!

Es gibt seit Ende letzten Jahres weitere Verbesserungen: Es ist gut, dass auch im Verfahren gegen Jugendliche das Opfer einen Anspruch auf Akteneinsicht sowie anwaltlichen Beistand hat. Das korrespondiert mit dem Anspruch, dass das Opfer auch Prozesskostenhilfe beantragen kann, also nicht einen Anwalt auf eigene Kosten beschäftigen muss, wenn es selbst mittellos ist. Das ist ein wesentlicher Fortschritt! Es entlastet das Opfer auch, wenn es sich in einem solchen Verfahren vertreten lassen kann, weil es dann nicht noch einmal die ganze Tat verfolgen muss, wenn diese im Prozess aufgeklärt wird.

Wir finden es auch richtig, dass im Jugendgerichtsverfahren bei besonders schweren Verbrechen, bei denen es um Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht, die Nebenklage zugelassen worden ist. Das ist ein Fortschritt! Wir finden es nur schade, dass dies nicht generell auch für andere Taten gilt, denn es ist aus unserer Sicht nicht so, dass erzieherische Gründe dagegen sprechen, dies zu erweitern, sondern im Gegenteil. Auch im jugendgerichtlichen Verfahren erscheint es wichtig und erzieherisch wirksam, wenn der Täter mit den Folgen seiner Tat konfrontiert wird und sich auch mit den Anträgen seines Opfers auseinandersetzen muss.

Das betrifft auch das Adhäsionsverfahren, das im Jugendgerichtsverfahren jetzt zugelassen worden ist. Damit ist gemeint, dass sich der Geschädigte mit seinen zivilrechtlichen Ansprüchen im gerichtlichen Verfahren selbst im Strafverfahren Gehör verschaffen kann, auch das ist richtig! Dies ist allerdings eine Frage, die lange umstritten war. Wir finden, dass es erzieherisch von Nutzen ist, wenn der Täter sich in dem jugendgerichtlichen Verfahren mit den Ersatzansprüchen des Opfers auseinandersetzen muss.

Wir sind auch daran interessiert, und organisieren es über den Täter-Opfer-Ausgleich, dass es zwischen Täter und Opfer zu einem Gespräch kommt, dass sich der Täter mit dem Schaden, den er angerichtet hat, konfrontieren lassen muss. Aus meiner Sicht kann man wirklich nicht sagen, dass es erzieherischer Unsinn ist, wenn der Täter gezwungen ist, sich diesen Fragen zu stellen, im Gegenteil!

Also, wir sind sehr froh über diese Entwicklung. Wir haben unsere Anfrage zu einem Zeitpunkt auf den Weg gebracht, als im Bundesrat noch um die Frage, ob dem Gesetzespaket zugestimmt werden soll,

gestritten wurde. Wir sind sehr froh darüber, dass der Senat im Bundesrat sich die Beschlüsse des Bundestages zu eigen gemacht und diesem Gesetzespaket zugestimmt hat. Dies findet auch unsere Zustimmung! Wir müssen jetzt mit den Mitteln, die wir zur Verfügung haben, dafür sorgen, dass unsere bremischen Gerichte, unsere Staatsanwaltschaft und die Polizei die Geschädigten, die Opfer entsprechend informieren, damit diese wirklich in die Lage versetzt werden, ihre Ansprüche geltend zu machen, und wir müssen auch dafür sorgen,

(Glocke)

dass sowohl die Gerichte als auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei entsprechend in die Fortbildung einbezogen werden, damit auch wirklich alle Mitarbeiter wissen, welche neuen Rechte die Opfer im Strafverfahren haben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Winther.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen über einen neuen Jugendstrafvollzug gesprochen und lange über eine neue Strafanstalt diskutiert. Wir haben vor zwei Monaten das Thema Sexualstraftäter und Prävention behandelt. Ich denke, es ist gut und richtig, dass wir bei all diesen Diskussionen auch an die Opfer denken und den Opferschutz nicht aus den Augen verlieren, denn die Aufgabe eines sozialen Rechtsstaates ist es nicht allein, die Schuld eines Täters in einem ordentlichen Gerichtsverfahren festzustellen, sondern wir müssen gleichermaßen auch die Rechte der Opfer wahren! Die Opfer sind in diesen Verfahren großen Belastungen ausgesetzt: Sie treffen auf die Täter, müssen sich erneut mit der Tat auseinandersetzen und ihre oft sehr traumatischen Erinnerungen bewältigen. In diesem Sinne hat das Opferrechtsreformgesetz von 2004 manche Erleichterung für die Opfer im Verfahren gebracht. Ob dieses Gesetz nun unsere Erwartungen voll erfüllen wird, das wird gegenwärtig überprüft und bewertet, und nach Abschluss dieser Bewertung werden wir zu entscheiden haben, ob die Justizministerin gefordert ist nachzuarbeiten.

In jedem Fall unzureichend war der Opferschutz im Jugendstrafverfahren. Ich denke, das war Anlass genug, dass wir uns in der Großen Koalition noch einmal für die Rechte im Jugendstrafverfahren einsetzen. Nun war allerdings der Bundesgesetzgeber schneller, als wir es erwartet haben, und hat im zweiten Justizmodernisierungsgesetz, das am 31. Dezember des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, die meisten unserer Fragen beantwortet und auch geregelt.

Herr Grotheer, vielleicht waren Sie etwas skeptisch, ob das alles so gut und schnell gehen könnte, aber ich glaube, diese Skepsis war in diesem Fall nicht angebracht. Die einzelnen Verbesserungen, die Sie vorgetragen haben, haben unsere volle Unterstützung, und ich will sie auch im Einzelnen nicht alle wiederholen.