Protocol of the Session on February 21, 2007

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Crueger! – Bitte, Herr Kollege!

Frau Senatorin, nur um das noch einmal ganz klarzustellen, damit hier kein falscher Eindruck hängen bleibt von dem, was Herr Kollege Knäpper gefragt hat bezüglich des Schutzes der Allgemeinheit vor jugendlichen Straftätern! Frau Senatorin, teilen Sie mit mir die Auffassung, dass eine Stigmatisierung jugendlicher Straftäter genau das ist, was wir vermeiden müssen, dass wir durch präventive Strategien – Herr Grotheer hatte dann schon etwas gesagt –, wenn schon Jugendliche straftätig geworden sind, aber wir ihnen natürlich immer noch Hilfe angedeihen lassen, damit viel mehr erreichen, als wenn wir hier mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder mit der Strafprozessordnung oder womit auch immer argumentieren? Die politischen Diskussionen müssen eher darauf achten, hier keine Horrorszenarien zu beschwören, sondern lieber der Jugendhilfe den Rücken stärken!

Bitte, Frau Senatorin!

Ich möchte das wiederholen, was der Abgeordnete Grotheer hier sehr deutlich formuliert hat. Es geht darum, im frühzeitigen Stadium präventiv sehr nah an den Kindern und Jugendlichen Maßnahmen einzuleiten und sie nicht zu stigmatisieren. Insofern gebe ich Ihnen recht!

Herr Kollege Knäpper, Sie haben eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, würden Sie zur Kenntnis nehmen, weil Herr Grotheer danach gefragt hat, dass die CDU in keiner Weise Kinder, die zwischen 12 und 14 Jahren sind, im Gefängnis einsperren möchte,

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau M ö - b i u s [SPD]: Aber Einsparungen im Sozi- albereich fordern!)

dass ich eigentlich lediglich gefragt habe, was man mit Kindern macht, die straffällig werden? Wir müssen, auch zu dem Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, natürlich auch Maßnahmen bereit halten für Kinder, bei denen alles irgendwie nicht gezündet hat, dass Kinder, die in keiner Weise bereit sind, sich irgendwie in die Gesellschaft einzufügen, therapeutisch behandelt werden. Nicht mehr haben wir gesagt. Sind Sie bereit, dies zur Kenntnis zu nehmen?

Bitte, Frau Senatorin!

Herr Abgeordneter, ich nehme das, was Sie gesagt haben, zur Kenntnis!

Weitere Zuatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Sicherheit im Einzelhandel. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie und wie häufig überprüft die Gewerbeaufsicht im Land Bremen, ob Einzelhandelsbetriebe die Sicherheit ihrer Beschäftigten insbesondere im Bereich der Kassen und in den Tagesrandstunden hinlänglich sicherstellen?

Zweitens: Wie reagiert die Gewerbeaufsicht auf konkrete Informationen über bestehende Sicherheitsmängel, beispielsweise Medienberichte über Überfälle?

Drittens: Über welche Sanktionsmöglichkeiten verfügt die Gewerbeaufsicht in Fällen, in denen Einzelhändler keine ausreichenden Vorkehrungen für die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen

treffen, insbesondere dann, wenn die Beschäftigten dadurch zu Schaden gekommen sind?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Gewerbeaufsicht hat in den vergangenen Jahren jährlich bei circa 100 bis 120 Einzelhandelsbetrieben die Sicherheit der Beschäftigten überprüft. Bei diesen Überprüfungen berät die Gewerbeaufsicht auch im Hinblick auf die von der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel aufgestellten Sicherheitsinformationen wie zum Beispiel die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen und weitere von der Berufsgenossenschaft erstellte Informationsmaterialien.

Im Jahr 2002 wurden zudem zusätzlich 250 ausgewählte Betriebe im Rahmen eines Arbeitsschwerpunktes angeschrieben mit anschließenden stichprobenartigen Überprüfungen. Im Anschluss erfolgten ein gemeinsamer Workshop mit der zuständigen Berufsgenossenschaft und ein umfassendes Informationsangebot für die Betriebe.

Im Rahmen der Prävention arbeitet die Bremer Polizei mit der Berufsgenossenschaft eng zusammen, um durch geeignete bauliche, sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen die Anreize für Täter zu senken.

Zu 2: Über Überfälle erfährt die Gewerbeaufsicht durch Unfallmeldungen. Der Überfall wird im unfallversicherungsrechtlichen Sinn als Unfall gewertet. Die Berufsgenossenschaft untersucht diese Unfälle; sie bietet den Betroffenen Soforthilfe an.

Zu 3: Wesentlicher Bestandteil einer Überprüfung durch die Gewerbeaufsicht ist die Frage, ob der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen hinreichend nach Paragraf 5 Arbeitsschutzgesetz beurteilt hat. Dabei wird geprüft, welche präventiven Maßnahmen der Arbeitgeber getroffen hat. Waren diese nicht ausreichend und ist der Arbeitgeber nicht bereit, die erforderlichen Maßnahmen, über die ihn die Gewerbeaufsicht berät, unverzüglich durchzuführen, kann eine Anordnung nach dem Arbeitsschutzgesetz erfolgen. Ein Verstoß gegen die Anordnung kann geahndet werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben gesagt, über Überfälle erfährt die Gewerbeaufsicht durch Unfälle, und dann werden die Opfer beraten. Meine Frage ist, wenn Überfälle in der Zeitung stehen, dann

ist das wahrscheinlich auch ein Hinweis auf schwerwiegende Sicherheitsmängel in den entsprechenden Verkaufsstellen. Wird die Gewerbeaufsicht dann nicht auch von sich aus einmal tätig und geht auf die Geschäftsinhaber zu, so wie das in anderen Fällen bei schweren Arbeitsunfällen der Fall ist, in denen die Gewerbeaufsicht von sich aus diesen Fragen nachgeht?

Bitte, Frau Senatorin!

Soweit Erkenntnisse vorliegen, werden dort neben der Beratung des Betroffenen auch Beratungsleistungen gegenüber den Unternehmen vorgenommen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Noch einmal zu den Sanktionsmöglichkeiten! Wie steht es denn da mit der Durchsetzungsmöglichkeit, wenn also zum Beispiel die Gewerbeaufsicht in der Beratung zu dem Schluss kommt, dass es in einem Geschäft eigentlich nicht möglich ist, gerade in den Abendrandstunden, dass da eine Verkäuferin allein in der Filiale ist und dann auch noch mit dem Geld zu tun hat an der Kasse? Das widerspricht auch den entsprechenden Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, soweit ich weiß. Wenn dann noch nicht einmal ein Notruftelefon greifbar ist, hat die Gewerbeaufsicht dann auch die Möglichkeit, entsprechende Anordnungen zu treffen, dass dies auch durchgesetzt wird, und hat sie dies auch schon bereits getan in der Vergangenheit? Es ist durch die Presse bekannt geworden, dass so etwas in Bremen vorgekommen ist.

Bitte, Frau Senatorin!

Hier geht es darum, auch ein Stück Doppelarbeit zu vermeiden, Sie haben es eben schon benannt, die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaft sind im Bereich von Prävention und Herausgabe von Sicherheitsregeln tätig. Ich kann Ihnen nicht sagen, inwieweit und in welcher Art und Weise dort Sanktionen vorgesehen und bereits umgesetzt werden.

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine noch! Soweit ich weiß, hat die Berufsgenossenschaft keine richtigen Sanktionsmöglichkeiten. Es wäre meiner Meinung nach notwendig in dem Fall, gerade dann, wenn solche krassen Vorfälle von Verstoß gegen die arbeitschutzgesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Sicherheit seiner Beschäftigten vorkommen, entsprechend staatlich einzugreifen.

Sehen Sie denn die Notwendigkeit, wenn zum Beispiel die Verkaufszeiten durch Wegfall der Ladenschlusszeiten weiter in die Abendstunden ausgedehnt werden, hier mit verstärkten Überprüfungen der Gewerbeaufsicht auch dafür Sorge zu tragen, dass Sicherheitsvorkehrungen ausreichend getroffen werden in den Einzelhandelsgeschäften?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich gehe davon aus, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten mit der Gewerbeaufsicht hier auch in den betreffenden und betroffenen Betrieben verstärkt Informations- und präventive Angebote machen werden.

Frau Kollegin Ziegert, haben Sie noch eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau Z i e g e r t [SPD]: Jetzt erst einmal nicht!)

Frau Kollegin Wargalla, bitte sehr!

Ich habe eine Frage, Frau Senatorin! So, wie ich das gehört habe, haben Sie gesagt, dass Sie 120 bis 130 Einzelhandelsbetriebe im Jahr aufsuchen und überprüfen. Meine Frage geht jetzt dahin: Wie viele Einzelhandelsbetriebe im Land Bremen gibt es insgesamt, damit man so ein bisschen eine Vorstellung hat, wie die Relation ist zu den Besuchen und zu dem Gesamtbestand?

Bitte, Frau Senatorin!

Die Zahl kann ich Ihnen nicht nennen, hierbei handelt es sich aber um Sonderprüfungen, es handelt sich nicht um den Teil von regulären Prüfungen, die in den Einzelhandelsbetrieben vorgenommen werden.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wäre es möglich, dass wir das in der Deputation nachgereicht bekommen?

Bitte, Frau Senatorin!

Dafür werde ich sorgen, dass Sie diese Information in der Deputation erhalten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Frauen für Gründungen und Übernahmen im Handwerk gewinnen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Frau Marken, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.