Die Frage der Kontrolle ist die entscheidende Frage, denn jedes Verbot ist nur so viel wert, wie es auch durch Kontrollen durchgesetzt werden kann. Von daher habe ich volles Verständnis für Ihre Frage, bitte Sie aber umgekehrt um Verständnis dafür, dass ich Ihnen zu einem ausgefeilten Kontrollsystem dieser Gesichtspunkte derzeit noch nichts sagen kann.
Die vierte Anfrage betrifft die Verkehrssicherheit beim Güterkraftverkehr. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Herderhorst, Perschau und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie hat sich die Verkehrsunfallbilanz im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven, im Bereich des Güterkraftverkehrs – Schwerlastverkehr und Kleintransporter – seit 2003 entwickelt?
Zweitens: Welche Entwicklungen gab es im genannten Zeitraum bei der Mängelquote, bezogen auf Ausrüstung, Ladungssicherheit, Sozialvorschriften und Geschwindigkeit?
Drittens: Wie wird im Bereich des Schwerlastverkehrs mit dem Problem des sogenannten toten Winkels umgegangen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Eine verkehrsunfallstatistische Abgrenzung von Kleintransportern und Schwerlastverkehr ist nicht möglich. Im Weiteren werden deshalb Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Lastkraftwagen zugrunde gelegt. Lastkraftwagen kann ein Fahrzeug von 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, aber auch der 40-Tonnen-Zug sein.
In Bremerhaven ist eine gleichmäßige Verkehrsunfallbeteiligung von Lastkraftwagen in dem abgefragten Zeitraum erkennbar. Im Jahr 2003 waren 529, im Jahr 2004 552, im Jahr 2005 516 und im Jahr 2006
529 Lastkraftwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt. Setzt man den Umfang der Beteiligung in Relation zur Gesamtzahl der unfallbeteiligten Fahrzeugarten, ergibt sich in Bremerhaven eine durchschnittliche Verkehrsunfallbeteiligungsquote von ungefähr 8 Prozent pro Jahr.
In Bremen waren im Jahr 2003 3133, im Jahr 2004 2854, im Jahr 2005 2823 und im Jahr 2006 3062 Lastkraftwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die Beteiligungsquote ist auch in Bremen relativ konstant und liegt bei ungefähr 10 Prozent pro Jahr.
Zu Frage 2: Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist Aufsichts-, Verfolgungs- und Ahndungsbehörde für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Sie verfolgt die von der Polizei angezeigten Verstöße von Fahrern der in Bremen ansässigen Betriebe und führt eigene Ermittlungen im Rahmen von Betriebskontrollen durch. Bei diesen Kontrollen ist ein Anstieg der Quote von 0,7 Verstößen je kontrolliertem Fahrertag im Jahr 2003 auf 1,3 Verstöße im Jahr 2006 festzustellen.
Die von der Polizei Bremen und Polizei Bremerhaven bei Kontrollen im Straßenverkehr festgestellten Verstöße werden gesondert erfasst. Die Polizei verfolgt dabei nicht nur Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz, sondern auch Verstöße nach der technischen Kontrollverordnung und Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass sich die Mängelquote im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs in den Jahren 2003 bis 2006 erhöht hat. In der Stadt Bremen ist die Quote von ungefähr 40 Prozent auf 77 Prozent angestiegen, in der Stadt Bremerhaven von ungefähr 40 Prozent auf 50 Prozent.
Zu Frage 3: Die unzureichende Übersicht für Führer von Lastkraftwagen beim Abbiegen an engen Verkehrskreuzungen durch den sogenannten toten Winkel auf der Beifahrerseite der Fahrzeuge ist dem Verordnungsgeber bekannt. Daher wurde auf Drängen der Bundesregierung ein Richtlinienvorschlag zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen dem EU-Verkehrsministerrat in Brüssel vorgelegt, dem im November 2006 zugestimmt wurde.
Gemäß dieser Richtlinie sollen innerhalb Europas alle im Verkehr befindlichen großen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen ab 2008 mit zusätzlichen Spiegeln auf der Beifahrerseite zur Vermeidung des „toten Winkels“ nachgerüstet werden. Die Nachrüstpflicht soll 10 Jahre rückwirkend gelten und ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie beginnen. Damit wären alle Lastkraftwagen betroffen, die seit 1998 zugelassen wurden.
Für alle neu zugelassenen Lastkraftwagen gilt diese Ausrüstungspflicht bereits ab dem 26. Januar 2007. Damit hat sich Deutschland in einer elementaren Frage der Verkehrssicherheit durchgesetzt.
Da eine Vielzahl von Fahrzeugen einer Nachrüstpflicht nicht unterliegen, setzt der Senator für Inneres und Sport auf das freiwillige Engagement insbesondere der bremischen Spediteure. Zur sofortigen Ausrüstung der jeweiligen Fahrzeugflotten mit Spiegeln plant er gemeinsam mit dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr eine verkehrspräventive Aktion. Weitere präventive Maßnahmen finden seitens der Polizei Bremen in regelmäßigen Abständen statt.
In der Arbeit der Verkehrsunfallkommission Bremen werden Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Lastkraftwagen im Hinblick auf mögliche Probleme hinsichtlich des „toten Winkels“ untersucht und erkannte Brennpunkte durch bauliche Maßnahmen entschärft. In Bremerhaven wird das Problem des „toten Winkels“ in Zusammenhang mit LastkraftwagenUnfällen als eher gering eingeschätzt. Fundierte Aussagen sind in Bremerhaven nicht möglich, da Abbiegeunfälle von Lastkraftwagen nur insgesamt erfasst werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich glaube, das war eine umfangreiche Antwort. Ich selbst habe keine Frage mehr, aber ich sehe, der Kollege hat noch eine Frage.
Herr Senator, Sie haben für den Senat geantwortet, dass Sie sich mit dem Verband der Spediteure in Gesprächen befinden, bei denen Sie auf die Freiwilligkeit setzen. Meine Frage ist: Inwieweit hat der Bremer Senat auch die Freiwilligkeit für sich erkannt, bei den Eigenbetrieben, bei den bremischen Gesellschaften, bei den Behördenfahrzeugen dieser Gruppe auch eine Nachrüstpflicht sofort umzusetzen oder auf freiwilliger Basis umzusetzen?
Sehr geehrter Herr Kollege Kasper, ich kann es Ihnen nicht genau sagen, inwieweit in unserem Fahrzeugbestand in welchem Umfang noch entsprechende Fahrzeuge vorhanden sind, Lastkraftwagen aus dem Jahr von vor 1998, denn alle, die danach zugelassen wurden, werden von dieser Regelung erfasst, nur für diese soll die Freiwilligkeit gelten. Ich könnte mir fast vorstellen, dass wir zumindest bei der Freiwilligen Feuerwehr, aber auch bei der Polizei solche Fahrzeuge noch
haben. Der Senat nimmt diese Anregung dankbar auf. Bevor wir anderen Vorschläge machen, wie sie sich verhalten sollen, werden wir den eigenen Fahrzeugbestand überprüfen.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Angriffe auf Vollzugsbedienstete im bremischen Strafvollzug. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Herderhorst, Perschau und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie hat sich die Zahl der Angriffe und Übergriffe von Strafgefangenen in den beiden Strafvollzugsanstalten im Land Bremen auf Vollzugsbedienstete seit 2003 entwickelt?
Zweitens: Wie viele Übergriffe von Strafgefangenen untereinander im bremischen Strafvollzug wurden seit 2003 festgestellt?
Drittens: Welche Maßnahmen der Sicherung sind seit 2003 vorgenommen worden, um Angriffe auf Justizvollzugsbedienstete und Übergriffe von Strafgefangenen untereinander zu reduzieren beziehungsweise zu verhindern, und welche Maßnahmen sind noch vorgesehen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In der JVA Bremen werden seit 2004 Straftaten von Gefangenen während der Haftverbüßung im Bereich der Drogenbesitz- und Gewaltkriminalität auf der Grundlage einer bundeseinheitlichen Definition systematisch dokumentiert und ausgewertet. Danach stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: 2004 0 Straftaten, 2005 eine Straftat und 2006 auch eine Straftat.
Zu Frage 2: Die Entwicklung im Zeitraum 2004 bis 2006 stellt sich wie folgt dar: 2004 waren es 18 Übergriffe, 2005 28 und 2006 38.
Zu Frage 3: Straftaten von Gefangenen im Bereich der Drogenbesitz- und Gewaltkriminalität werden von der Fachabteilung „Sicherheitsdienst“ in der JVA systematisch dokumentiert und ausgewertet. Es wird in jedem Fall Strafanzeige erstattet. Das Ergebnis des Verfahrens geht in die Dokumentation und Auswertung ein. Ferner werden gegen jeden Gefangenen, der durch Gewalttaten auffällig wird, besondere Si
Durch die Dokumentation und Auswertung der Straftaten ist der JVA Bremen eine angemessene Reaktion möglich. Als Maßnahmen kommen dabei in Betracht: erstens Verlegung der Gefangenen innerhalb der JVA in eine andere Abteilung, Verlegung der Gefangenen in eine JVA in Niedersachsen, Verhängung von Disziplinarmaßnahmen sowie Berücksichtigung der Vorkommnisse bei der Vollzugsplanfortschreibung.
Folgende weitere Maßnahmen sind in Planung: Einführung von Videoüberwachung, Installation einer Personalnotrufanlage, Einrichtung einer Sicherheitszentrale, um Gefangenenbewegungen im Gelände und in den Gebäuden zentral zu überwachen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, gehe ich recht in der Annahmen, dass diese Videoüberwachung und die Personalnotrufanlage beziehungsweise auch die Sicherheitszentrale noch in diesem Jahr eingerichtet werden, weil dieses Problem, das hier auch noch einmal angesprochen worden ist, nicht erst seit kurzer Zeit bekannt ist, sondern wir haben vor 2 Jahren dieses Problem schon besprochen, und bisher hat sich noch nichts getan? Kann ich davon ausgehen, dass das in diesem Jahr noch passiert?