Protocol of the Session on January 24, 2007

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes 7, Entwicklung Bremerhavens unter besonderer Berücksichtigung des Fischereihafens, des Tagesordnungspunktes 8, Erfahrungen mit der Einstiegsqualifizierung für Jugendliche EQJ, des Tagesordnungspunktes 9, Bevölkerungs- und Raumordnungsprognose für das Land Bremen, des Tagesordnungspunktes 10, Existenzsichernde Einkünfte im Konzern Bremen, des Tagesordnungspunktes 14, Ausbildungsintensität erhöhen – Potenziale kleiner und mittlerer Unternehmen nutzen, des Tagesordnungspunktes 18, Stärkung des Logistikstandorts Land Bremen, des Tagesordnungspunktes 21, Medienerziehung an Schulen im Lande Bremen, der miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 24, Bleiberecht umsetzen, Abschiebungen aussetzen, 44 und 45, Bleiberecht für Familien mit langjährigem Aufenthalt, des Tagesordnungspunktes 30, Zustand der ambulanten Pflege im Land Bremen, des Tagesordnungspunktes 31, Chronisch kranke Kinder in der Ganztagsbetreuung, des Tagesordnungspunktes 32, Strafrechtliche Sanktionen als wirksame Maßnahme gegen Doping?, des Tagesordnungspunktes 33, Mehr Rechte für Opfer, des Tagesordnungspunktes 34, Bürgerschaftliches Engagement fördern – bürokratische Hemmnisse abbauen, des Tagesordnungspunktes 35, Flughafen Bremen – Entwicklungen und Perspektiven des Standorts, des Tagesordnungspunktes 36, Bilanz „Regionales Sonderprogramm Stahlwerke“, des Tagesordnungspunktes 38, Gewaltprävention im Sportunterricht, des Tagesordnungspunktes 39, Jobs statt Praktika für Absolventen, des Tagesordnungspunktes 40, Pflegefamilien und Pflegeeinrichtungen in Bremen und Bremer

haven, und des Tagesordnungspunktes 42, Zukunft des Vereinsmanagements bei Sportvereinen im Land Bremen.

Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 28 und 29, Bremen muss mehr tun bei der Korruptionsbekämpfung beziehungsweise Neuordnung der Korruptionsbekämpfung und zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.

Hinsichtlich der Reihenfolge der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass zu Beginn der Sitzung heute Nachmittag die Aktuelle Stunde aufgerufen wird. Die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) morgen Vormittag beginnt mit dem Tagesordnungspunkt 3, Die Bedeutung der Kulturwirtschaft für Bremen.

Außerdem wurde interfraktionell vereinbart, gemäß Paragraf 28 der Geschäftsordnung zu Tagesordnungspunkt 19, Bremen baut Barrieren ab – Umsetzung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes, den Behindertenbeauftragten des Landes Bremen hinzuziehen und ihn zu Beginn der Aussprache zu hören.

Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, die Tagesordnungspunkte 11, Entwicklungsperspektiven für die Seestadt Bremerhaven, und 13, Gesundheit der Bevölkerung im Land Bremen, heute nicht zu behandeln und auf morgen zu verschieben, sowie Tagesordnungspunkt 20, Fremdsprachenunterricht in der Grundschule, nicht vor morgen Nachmittag zu behandeln.

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht?

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich davon Kenntnis geben, dass mir der Landeswahlleiter mitgeteilt hat, dass Frau Elisabeth Wargalla ab 10. Januar 2007 anstelle des aus der Bürgerschaft ausgeschiedenen Abgeordneten Jan Köhler wieder Mitglied der Bürgerschaft (Landtag) ist.

Frau Wargalla, herzlich willkommen! Viel Erfolg für Ihre Arbeit!

(Beifall)

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen elf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Bremisches Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Kummer, Herr Liess, Herr Dr. Sieling und der Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Kummer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie ist der Stand der Umsetzung des Gesetzes beziehungsweise der Entwicklung der Rahmenbedingungen, die Voraussetzung für die Festlegung von Innovationsbereichen sind, und wann kann mit der Bildung des ersten BID gerechnet werden?

Zweitens: Wie und durch wen wird sichergestellt, dass potenzielle Aufgabenträger die notwendige Unterstützung durch die bremische Verwaltung bekommen?

Drittens: Wie ist die Weitergabe der zur Abgabenerhebung notwendigen Daten geregelt?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Bremische Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, BIDGesetz, ist seit dem 28. Juli 2006 befristet bis zum 31. Dezember 2016 in Kraft. Paragraf 1 des Gesetzes stellt als Grundsatz zur Stärkung und Entwicklung der gewachsenen urbanen Einzelhandels- und Dienstleistungszentren auf die Förderung der Wirtschaft sowie die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen ab.

In der Stadt Bremen ist die BIG Bremer Investitionsgesellschaft mbH im Rahmen der Wirtschaftsförderung operativ tätig und daher für eine Umsetzung des BID-Gesetzes grundsätzlich geeignet. Nach umfangreichen Prüfungen durch die zuständigen Fachverwaltungen zeigt sich, dass ein Teil der Aufgaben nach BID-Gesetz einer Gesellschaft im Wege der Beleihung übertragen werden kann. Andere Aufgaben kann eine Gesellschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen in der Funktion als „Verwaltungshelfer“ erfüllen. Als wesentliche Aufgabe der Stadtgemeinde verbleiben ihre grundsätzliche Verantwortung für die Aufgabenerfüllung als Aufsichtsbehörde sowie die Abgabenerhebung.

Parallel zur Klärung dieser behördlichrechtlichen Zuständigkeitsfragen ist die BIG Bremen bereits im

Vorfeld zu möglichen Antragsstellungen als Ansprechpartner für interessierte, potenzielle Innovationsbereiche in der Stadt Bremen tätig.

Nach Erfahrungen in Hamburg und Hessen ist mit Vorlaufzeiten von 22 bis 26 Monaten bis zur Einrichtung eines Innovationsbereichs zu rechnen. Es ist daher nachvollziehbar, dass derzeit im Land Bremen noch kein Antrag gestellt wurde. Nach Einschätzung des Senators für Wirtschaft und Häfen sind in der Stadt Bremen zwei Initiativen auf einem guten Weg, ohne dass eine Prognose abgeben werden kann, wann mit einem konkreten Antrag zu rechnen ist.

Dem Magistrat der Stadt Bremerhaven ist von Bestrebungen, einen Innovationsbereich zu beantragen, nichts bekannt.

Zu Frage 2: Seit Sommer letzten Jahres werden in der Stadt Bremen potenzielle Initiativen vom Senator für Wirtschaft und Häfen in Zusammenarbeit mit der BIG Bremen betreut. Die wichtige Angabe zur Gesamthöhe der festgestellten Einheitswerte für die im Innovationsbereich gelegenen Grundstücke teilt ihnen in der Stadt Bremen die Bewertungsstelle des Finanzamtes Bremen-Mitte und in Bremerhaven die Stadtkämmerei beim Magistrat Bremerhaven mit. Vorsorglich hat der Magistrat Bremerhaven die Baubehörde als Aufsichtsbehörde festgelegt. Weitere organisatorische Voraussetzungen wird er schaffen, sobald die Festlegung eines Innovationsbereichs beantragt wird.

Zu Frage 3: Nach Paragraf 7 Absatz 1 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren übermittelt die für die Grundsteuererhebung zuständige Stelle der Erhebungsbehörde die für die Abgabenerhebung erforderlichen Einheitswerte. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes Bremen-Mitte sowie die Stadtkämmerei beim Magistrat Bremerhaven werden bei Vorliegen der formalrechtlichen Voraussetzungen die Einheitswerte an die zuständigen Erhebungsbehörden übermitteln. In der Stadt Bremen ist dafür der Senator für Wirtschaft und Häfen vorgesehen. In Bremerhaven steht eine Benennung der Erhebungsbehörde noch aus.

Frau Kollegin Kummer, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es ist ja bedauerlich, dass die Einrichtung eines Innovationsbereichs so eher uninnovativ lange dauert. Was machen wir denn anders als in den angeführten Beispielen Hamburg und Hessen, dass wir da noch einmal zusätzlich prüfen müssen, wie man das regeln kann?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wenn ich Ihnen eben geantwortet habe, dass es nach den Erfahrungen in Hamburg 22 bis 26 Monate dauert, bis ein Innovations

bereich eingerichtet ist, dann stellt sich das in Bremen offensichtlich nicht grundsätzlich anders da. Dass das hier irgendwie länger dauert, kann ich in dem Zusammenhang nicht feststellen.

Es ist aber, denke ich, deutlich, dass die Welt nicht ganz so einfach ist, dies umzusetzen, weil mit Daten umzugehen ist, die als sehr vertraulich einzustufen sind. Es sind Daten, die die Einheitswerte der jeweiligen Grundstücke feststellen, also Daten des Finanzamtes, die nicht in Beliebigkeit weitergegeben werden können. Wir haben deshalb ein Problem mit der eigentlichen Zielsetzung, eine Gesellschaft im vollen Umfang zu beleihen, da nur ein Teil beliehen werden kann, beziehungsweise die Lösung, dass die Gesellschaft als Verwaltungshelfer fungiert und die wesentlichen Dinge bei der zuständigen Behörde, hier soll es der Senator für Wirtschaft und Häfen sein, verbleiben müssen.

Das andere ist aber, dass im Moment überhaupt noch kein konkreter Antrag vorliegt. Ich sagte Ihnen, dass es zwei städtische Bereiche gibt, bei denen wir den Eindruck haben, dass es dort in absehbarer Zeit zu einem konkreten Antrag kommen wird. An anderen Stellen werden diese Dinge in der Stadt diskutiert, aber nach unserer Einschätzung ist es noch nicht so, dass hier Anträge gestellt werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ist es denn jetzt so, dass die Antragsteller, von denen Sie eben sprachen, morgen oder nächste Woche in die Behörde oder die BIG zu den zuständigen Stellen kommen und ihren Antrag stellen könnten? Sind die Voraussetzungen jetzt endlich geschaffen worden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das können sie machen. Es gibt da einen intensiven Dialog zwischen meinem Hause und der BIG gemeinsam mit diesen Antragstellern. Es steht dem nichts im Wege, dass sie kurzfristig ihren Antrag einreichen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir haben im Innenstadtund Stadtteil-AIP eine Summe von , ich glaube, 50 000 oder 100 000 Euro eingestellt, um bei solchen Innovationsbereichen eine gewisse Anschubfinanzierung zu leisten. Besteht schon eine Idee im Ressort, wie mit diesen Geldern umgegangen wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, wir haben noch keine Idee.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wäre es möglich, dass man vielleicht die Einrichtung eines Innovationsbereiches mit diesen Geldern, sei es auch auf Darlehensbasis, beschleunigen könnte?

Bitte, Herr Staatsrat!