Herr Senator, ist Ihnen bekannt, dass trotz der eben geschilderten und diskutierten Schwierigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer an Schulen, die ja überhaupt nicht strittig sind, es aber auch Lehrerinnen und Lehrer gibt, die sagen: Im Interesse der Schülerinnen und Schüler nehmen wir mehr Arbeit auf uns, weil wir die Interessen der Schülerinnen und Schüler so hochhalten, und sagen zum Beispiel, aus unserer offenen Ganztagsschule machen wir jetzt trotz zu erwartender Mehrarbeit eine gebundene Ganztagsschule? Ist Ihnen dies so bekannt?
Natürlich ist mir das bekannt, aber es ist in Deutschland typisch, dass wir uns schwerpunktmäßig an den negativen Themen aufhalten und hier nicht die vielen positiven Dinge beschreiben, die wir in den Schulen jeden Tag aufs Neue erleben.
Die vierte Anfrage betrifft erste Erfahrungen mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Crueger, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie viele Anfragen auf Grundlage des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes wurden von Bürgerinnen und Bürgern seit dem 1. August 2006 gestellt?
Zweitens: Welche Erfahrungen hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bei der Umsetzung bisher sammeln können?
Drittens: Welche öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen wird der Senat in der nächsten Zeit ergreifen, um das neue Bürgerrecht stärker publik zu machen?
Zu Frage 1: Nach einer kurzfristig durchgeführten Umfrage unter den Ressorts wurden in den bremischen Dienststellen seit dem 1. August 2006 insgesamt 10 Anfragen registriert. Davon haben sich sieben auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, die anderen Anfragen haben sich nicht ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Bei den Anfragen kommen vom Finanzamt Bremen-Nord eine Anfrage, vom Bauamt Bremen-Nord eine Anfrage, vom Baudezernat der Stadt Bremerhaven 5 Anfragen, vom Gewerbeaufsichtsamt Bremen 2 Anfragen, vom Senator für Wirtschaft und Häfen eine Anfrage.
Zu Frage 2: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat wie folgt Stellung genommen: „Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat seit dem Inkrafttreten des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes zum 1. August 2006 verschiedene Anfragen von Bürgern und Behörden, etwa zum Anwendungsbereich und zur Reichweite des Informationsanspruchs, erhalten und beantwortet. In einem Fall hat ein Bürger den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach Paragraf 12 Absatz 1 BremIFG angerufen, weil er sein Recht auf Informationszugang verletzt sieht. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Auch die Gebührenordnung nach Paragraf 10 Absatz 4 BremIFG war Beratungsgegenstand.
Die neue Funktion des LfDI als Anrufungsinstanz für Betroffene nach Paragraf 12 Absatz 1 des Gesetzes und als Kontrollorgan entsprechend der Paragrafen 25 bis 33 BremDSG wird zukünftig voraussichtlich in immer stärkerem Maße in Anspruch genommen werden.
Nach der Erfahrung des LfDI wird den in Paragraf 11 BremIFG vorgesehenen Veröffentlichungspflichten noch nicht in dem im Gesetz vorgesehenen Umfang nachgekommen, insbesondere fehlt es an dem in Paragraf 11 Absatz 5 BremIFG vorgesehenen zentra
len elektronischen Informationsregister. Dies bestätigt die vom Landesbeauftragten im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Befürchtung, dass die Übergangsfrist für diese Regelung zu kurz bemessen war. Darüber hinaus machen Anfragen aus den Dienststellen deutlich, dass Unsicherheiten über den Umfang der Veröffentlichungspflicht bestehen. Gerade diese Beratungsfunktion des LfDI wird in der ersten Phase der Umsetzung sicherlich erheblich mehr in Anspruch genommen werden als danach.“
Um die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte nach dem BremIFG zu unterrichten, hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 1. September 2006 seine Webseite www.informationsfreiheit.bremen.de freigeschaltet, die gut angenommen wird.
Zu Frage 3: Der Senat wird mit einer Presseerklärung im Zusammenhang mit dem Erlass einer Verordnung nach Paragraf 11 Absatz 6 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes und dem Freischalten eines zentralen elektronischen Informationsregisters informieren. Paragraf 11 Absatz 6 erhält eine Verordnungsermächtigung für Einzelheiten im Zusammenhang mit den in Paragraf 11 statuierten Veröffentlichungspflichten. Der Erlass der entsprechenden Verordnung, die Regelungen über die Veröffentlichung unter anderem von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Plänen, Verzeichnissen, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenplänen und über das zentrale elektronische Informationsregister enthalten wird, ist für das erste Quartal 2007 geplant.
Im Zusammenhang mit der Freischaltung des zentralen elektronischen Informationsregisters wird es Informationen für die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Möglichkeiten nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz geben. Kontinuierlich soll auf das Angebot auch über die Internetseite www.bremen.de informiert werden. Eine gesonderte Veröffentlichung auf Printmedien ist aus Kostengründen zurzeit nicht geplant. Bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, sollten dazu erste Erfahrungen mit der Verordnung und dem Informationsregister abgewartet werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator Dr. Nußbaum, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass aus Kostengründen keine Publizierung in Printmedien vorgesehen worden ist. Es handelt sich in dieser Frage ja um ein Bürgerrecht. Sieht der Senat keine Spielräume, gemeinsam mit den Medien in einer gemeinsamen Kampagne in einer gemeinsamen Serie eben auf dieses Bürgerrecht hinzuweisen, beispielsweise in den lokalen Zeitungen?
Das kann man gern aufgreifen und noch einmal besprechen. Die Antwort, wie gesagt, beschränkte sich darauf, ob wir Geld investieren werden. Da haben wir gesagt, zurzeit nicht, wir warten es einmal ab. Man kann diesen Gedanken aber gut aufgreifen.
Eine kleine Zusatzfrage noch! Herr Senator Dr. Nußbaum, Sie haben darauf hingewiesen, dass in den Dienststellen und Verwaltungszweigen Unsicherheit besteht, was jetzt eigentlich veröffentlicht werden muss und was weiter vertraulich und geheim bleibt. In welcher Form werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult? Gibt es da eine spezielle Fortbildung für diejenigen, die die Informationen dann in das Internet einspeisen, oder wie gestaltet sich das?
Man wird es sicherlich ins Auge fassen müssen. Zunächst müssen wir aber erst einmal die Verordnung machen, die genau definiert, was wir jetzt bereitstellen werden, und danach wird man sehen müssen und möglicherweise auch dann natürlich eine Schulung machen müssen. Ich gebe zu, das ist auch eine neue Materie für mich, und durch diese Anfrage habe ich natürlich auch einiges darüber gelernt.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident! Herr Senator, in der Frage 3 habe ich Ihre Antwort so verstanden, dass Sie noch detaillierter darüber informieren wollen, was das Informationsfreiheitsgesetz hergibt. Kann ich davon ausgehen, dass auch auf dem Internetportal www.bremen.de noch ausführlicher, vielleicht mit Publikationen, die wenig Geld kosten, wenn man sie elektronisch herstellt, noch detaillierter auf das Informationsfreiheitsgesetz hingewiesen wird als bisher?
Ja, ich denke, wir stehen da am Anfang eines Prozesses. Es ist noch nicht so lange in Kraft getreten. Alle Beteiligten lernen jetzt dabei. Ich denke einmal, dass es auch im Zusammen
hang mit der Zeit bei unserem Internetportal www.bremen.de weiterentwickelt werden wird. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten.
Eine letzte! Herr Senator, sehen Sie im Rahmen der Behörden, Austausch zwischen Bremen und Bremerhaven, Möglichkeiten, vielleicht darauf hinzuwirken, dass unter www.bremerhaven.de auch nachhaltig etwas zum Informationsfreiheitsgesetz zu finden ist? Man findet da im Moment leider nur die Gebührenordnung und nicht das Gesetz. Ich würde Sie ermutigen, im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit darauf hinzuwirken, dass man auch unter der Bremerhavener Webadresse www.bremerhaven.de noch mehr über das IFG finden kann.
Ich greife das gern auf, Sie wissen aber auch, dass Bremerhaven natürlich die freieste Kommune dieser Republik ist. Wir werden es aber aufgreifen.
Sie haben gesagt, dass eine Frage, eine Nachfrage bisher noch nicht beantwortet worden ist. Können Sie konkretisieren, in welchem Bereich diese Anfrage war und warum sie nicht von den Behörden beantwortet worden ist? Wenn ja, ist in diesem Fall der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet worden?
Er hat uns ja informiert. Das steht deswegen auch unter Frage 2, wo ich ihn zitiere, und er sagt, dass es um einen Bürger geht, weil er in seinem Recht auf Informationszugang verletzt ist. Das Verfahren ist in der Bearbeitung. Ich habe zurzeit persönlich keine weiteren Informationen. Es geht aber um die Frage des Informationszugangs.
Wäre es möglich, es wäre sehr interessant zu erfahren, in welchem Bereich da nachgefragt worden ist, um da vielleicht später noch
einmal recherchieren zu können, dass man weiß, ist im Baubereich nachgefragt worden, ist im Justizbereich nachgefragt worden. Es wäre sehr interessant, das als Abgeordneter zu wissen.