Protocol of the Session on November 16, 2006

Das mussten wir regeln.

Ich denke, das haben wir mit diesem Gesetz eigentlich ganz gut hinbekommen. Es hat lange gedauert, wir haben uns kräftig gestritten, das gehört dazu, aber am Ende ist eigentlich etwas Vernünftiges dabei herausgekommen. Wir haben nämlich das Ergebnis, dass wir ein Studienkonto eingeführt haben, das heißt, Landeskinder zahlen erst ab dem fünfzehnten Semester Studiengebühren, für alle anderen ist das erste Semester auch frei. Vom zweiten Semester an müssen die zahlen, die außerhalb des Landes Bremen wohnen. Wir haben sehr viele Ausnahmetatbestände eingeführt, gerade für BAföG-Empfänger, wir haben Kindererziehungszeiten bis zum zwölften Lebensjahr eingeführt, wir haben uns auch um Auslandssemester gekümmert, die freiwillig geleistet werden, Teilzeitstudium, also alles in allem, finde ich, eine runde Sache.

Außerdem haben wir ein Guthaben eingeführt, das heißt, wer sein Studium noch schneller absolviert als

in diesen Semestern, kann die Restsemester, das Restguthaben innerhalb von zehn Jahren verbrauchen. Das Ganze wurde im Wintersemester 2006/2007 eingeführt. Natürlich war das mit Aufwand verbunden, natürlich hatten die Hochschulen viel Arbeit. Ich kann aber doch ein Gesetz nicht danach bemessen, ob es Arbeit macht oder nicht, sondern ob es Sinn macht oder nicht.

(Beifall bei der SPD)

Wir wussten natürlich, dass wir ein Risiko eingehen. Natürlich haben wir alles hin- und herdiskutiert. Wir haben uns auf Entscheidungen der Gerichte konzentriert, die zu anderen Themen Privatschulen beurteilt haben. Das konnte man nicht so auf Hochschulen übertragen, und wir wussten ja auch über die Situation in Hamburg Bescheid. Hamburg hatte ja auch ein Studienkontengesetz eingeführt mit einer Landeskinderregelung, allerdings anders als in Bremen. Hamburg hat die Metropolregion, also einen, ich sage ruhig einmal, willkürlich bestimmten Kreis gewählt, während wir uns dann darauf konzentriert haben, wirklich das Land Bremen als Grenze zu sehen.

Wir wussten aber auch, in Hamburg hat dieses Gesetz zu Ummeldungen geführt. 6000 Studierende haben sich aufgrund dieser Metropolregionregelung in Hamburg angemeldet. Sie können sich vorstellen, was das für einen Betrag im Länderfinanzausgleich ausmacht. Wir brauchen jeden Euro. Das hat uns Mut gemacht, dieses Gesetz auch einzuführen. Es gab natürlich schon damals Bedenken hinsichtlich des Artikels 3 der Gleichstellung, weil ja gesagt wird, gleiche Leistung muss auch gleiche Kosten verursachen. Auch die Landesrektoren- und Hochschulrektorenkonferenz haben Bedenken geäußert. Wir haben aber den Mut gehabt, es doch zu entscheiden und dieses Gesetz zu verabschieden, weil, und für uns als SPD ist es wichtig, was auch die KMK entschieden hat, wir wollen gleiche Bildungschancen, keine Mobilitätshindernisse und die staatliche Finanzierung der Hochschulen sichern.

(Beifall bei der SPD)

Nun ist es zu diesem Gesetz gekommen, und wahrscheinlich hat es die Opposition gefreut – ich kenne noch die Hefte, die in den Hochschulen herumgingen, in denen dazu aufgefordert wurde, gegen dieses Gesetz vorzugehen, ich finde, das ist das gute Recht, wir leben in einem Rechtsstaat –, dass drei Studierende geklagt haben. Das Verwaltungsgericht Bremen hat eine Eilentscheidung getroffen, Frau Schön, eine Eilentscheidung, noch keine Endentscheidung! Das Gericht hat natürlich genau auf den Artikel 3 des Grundgesetzes abgehoben und gesagt: Es besteht eine Ungleichheit, weil die Kosten, die erhoben werden – ich bin jetzt keine Juristin – nicht so im ursächlichen Zusammenhang mit der Leistung

stehen. Daraufhin ist wieder die aufschiebende Wirkung eingetreten.

Wir haben mit den Hochschulen vereinbart – eigentlich mit der Universität, weil die anderen Hochschulen die Bescheide noch gar nicht verschickt hatten –, wir lassen dieses Gesetz jetzt ruhen. Darum erübrigt sich eigentlich Ihr Antrag. Außer Kraft setzen muss ich im Moment nichts, und – das finde ich richtig – dieses Gesetz gilt, auch vom Gericht bestätigt, für die Langzeitstudierenden und für Studierende ab 55. Die Einnahmen, die wir dort erzielen, können wir auch genau für die Bereiche gebrauchen, Frau Schön, die Sie vorhin gefordert haben.

(Beifall bei der SPD)

Wie geht es nun weiter? Die Beiträge der Studierenden, die bisher eingezahlt haben, ruhen, sie werden auch nicht für irgendetwas ausgegeben. Wenn es dann eine Entscheidung gibt, dass das Gesetz so nicht richtig und verfassungswidrig ist, bekommen sie ihre Gebühren zurück, für andere wird im Moment nichts abgefordert. Dann schauen wir einmal, wie es ausgeht.

Es geht also jetzt um die Ungleichheit mit Kosten und Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich. Da gibt es jetzt seitens des Senats, seitens der Universität Bremen einen Vorschlag. Die Universität Bremen ist Beteiligte in dem Verfahren, allein natürlich. Die Universität hat jetzt eine Stellungnahme an das Verwaltungsgericht mit neuen Argumenten abgeliefert. Eines dieser Argumente ist, dass man ja Mittel aus dem Länderfinanzausgleich, eventuell in Höhe von 500 Euro Semestergebühren pro Studierenden, an die Hochschulen leiten könne. Dann ist es wieder ausgeglichen, dann ist eigentlich erfüllt, was das Gericht haben will. Dann haben wir wieder die Gleichheit. Ob wir es so zahlen oder so, es sind die 500 Euro, die eine Universität, eine Hochschule pro Studierendem bekommt.

Ich denke, wir sollten jetzt erst einmal abwarten, wie das Verwaltungsgericht dies im Hauptsacheverfahren bewertet. Da würde ich gar nichts vorher aufgeben, und da würde ich gar nichts einleiten. Mit dieser Entscheidung rechnen wir im Februar 2007. Bis dahin, finde ich, ist es richtig, das Gesetz so zu lassen, wie es ist, nämlich die Einnahmen von den Langzeitstudierenden einzunehmen – ich habe mir aufgeschrieben, die Einnahmen von den älteren Semestern, das passt gut, das sind hier in diesem Fall die ab 55 Jahre – und einmal abzuwarten, wie es kommt. Ich habe wirklich Hoffnung, dass es klappen könnte, dass das Gericht vielleicht eine andere Entscheidung trifft und es dann im Februar nicht zu einem Vorlagebeschluss für das Bundesverfassungsgericht kommen muss. Wenn es dann doch so ist, ruht das Gesetz weiter, will ich einmal sagen, und wir warten dann das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ab.

Ich will zum zweiten Teil Ihres Antrags kommen! Sie haben von einem Ausgleichsmodell gesprochen. Darüber können wir ja reden, das ist ja überhaupt kein Thema! Man muss es aber jetzt noch nicht beantragen. Wenn man etwas beantragen will, muss man sich sicher sein, welche Vorstellungen man hat, wie es aussehen soll. Nun gibt es verschiedene Modelle. Wir waren mit der Wissenschaftsdeputation im letzten Jahr in der Schweiz. Wir haben uns einmal angeschaut, wie dort das Ausgleichsmodell funktioniert, haben aber festgestellt, dass das auf die Bundesrepublik nicht übertragbar ist. Wir kennen die Diskussionen um einen Vorteilsausgleich, wie Herr Zöllner aus Rheinland-Pfalz ihn versucht einzuführen. Er merkt aber auch, dass er da nicht weiterkommt, denn wenn es um das Geld geht, dann gibt es auch keine Freunde mehr, das weiß man aus seinem privaten Bereich. So geht es auch unter den Ländern zu.

Zu Bremen kann man sagen, dass Bremen nicht nur exzellent ist – das haben wir ja mitbekommen –, sondern Bremen hat in der Vergangenheit Enormes geleistet, insbesondere in der Lehre. Bremen hat über den Bedarf hinaus akademisch ausgebildet, und das muss berücksichtigt werden, und zwar auch in den Verfahren, die jetzt noch auf uns zukommen. Für Sie, die es sehen können, zeige ich jetzt einmal ein Schaubild. Sie sehen hier die Bundesrepublik. Alles das, was rot ist, sind die Länder, die über ihren Bedarf hinaus ausbilden, schwarz sind die Länder, die unter dem Bedarf liegen. Das heißt, Bremen hat 10 000 Studierende über Bedarf ausgebildet. Bremen hat seit Jahren enorm für die Lehre gearbeitet, während andere Bundesländer, gerade im Süden, Baden-Württemberg, Bayern, sehr viel mehr für Forschung und Entwicklung gemacht haben und dafür in der Exzellenzinitiative ja auch enorm belohnt worden sind.

Nun komme ich zum Hochschulpakt! Das ist ja nun eine Angelegenheit, da kennen die Länder wirklich keine Freunde mehr, da geht es richtig ans Eingemachte. Der Hochschulpakt stellt also Mittel bereit. 565 Millionen Euro bis 2010 für Lehre,

(Glocke)

700 Millionen Euro für Forschung und Overheadkosten, und nun kommt es zur Verteilung. Herr Präsident, das muss ich unbedingt noch sagen! Bei dieser Verteilung kennen sich weder A- noch B-Länder, da geht es wirklich darum, wer kann jetzt das bekommen, was ihm eigentlich zusteht! Ich kann nur sagen, die SPD-Wissenschaftssprecher haben sich vorgestern getroffen. Sie haben einen Beschluss gefasst, den ich hier mit Erlaubnis des Präsidenten einmal eben zitieren möchte, dass nämlich Einigkeit darin bestand, „dass die Bemühungen derjenigen Länder, wie eben auch Bremen, die in den zurückliegenden Jahren mit Investitionen in den Hochschulbereich ihre Kapazitäten ausgebaut haben, im Rahmen des Hochschul

paktes honoriert werden müssen, aber nicht solche Länder, bei denen Kapazitätsabbau stattfindet, dafür auch noch durch Bundesmittel belohnt werden“. Ich denke, dem kann man sich hier durchaus anschließen.

(Beifall bei der SPD)

Ich hoffe, dass wir unsere Vertreter, nämlich Herrn Senator Lemke, stärken können, auch den Staatsrat, der da auch engagiert ist, dass wir im Hochschulpakt die Gerechtigkeit erfahren, die das Land Bremen verdient, und dazu brauchen wir diesen Antrag der Grünen nicht. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Spieß.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schön, ich muss es hier einfach noch einmal sagen: Auch, wenn Sie es so darstellen, als wenn die Große Koalition hier einfach nur zum Schein dieses Gesetz weiterhin unterstützt, das ist nicht der Fall! Wir sind – das kann ich koalitionär sagen, und Frau Busch hat es eben auch noch einmal erwähnt – durchaus in der Lage, hier zu sagen, das war der Wille der beiden, sowohl der CDU als auch der SPD, und das, was dabei herausgekommen ist, tragen wir beide. Es kann nicht sein, dass Sie uns jetzt hier unterstellen und sagen, das passt gar nicht zusammen, weil die einen dies und die anderen das wollen. Frau Busch hat aber ja bereits gesagt, warum wir so gehandelt haben oder warum jetzt auch dies dabei herausgekommen ist. Ich werde Ihnen das gleich auch noch einmal kurz mitteilen.

Das Studienkontengesetz ist ein Kompromiss, das steht fest, zwischen Gebührenfreiheit und Gebührenerhebung. Frau Busch hat ja schon sehr deutlich auch noch einmal die Entstehung dieses Studienkontengesetzes hier vorgestellt. Was wichtig dabei ist, ist, dass die Studierenden ein Studienkonto haben und die Möglichkeit, in angemessener Zeit das Studium zu absolvieren. Es gibt 14 Semester, und man wird, und das finde ich auch sehr wichtig, dafür belohnt, wenn man sehr schnell studiert. Man hat also noch ein Kontingent, dass man dieses Lifelong Learning nutzen kann. Das ist auch etwas, finde ich, das jeden jetzt auch weiter betrifft. Das heißt, für jeden, der jetzt in der Wirtschaft aktiv ist, der merkt, eigentlich fehlen mir noch gewisse Dinge oder ich bin schon lange nicht mehr in der Lage gewesen, bestimmte Neuerungen nachzuvollziehen, ist es sehr sinnvoll, dass man dann die Möglichkeit hat, dies innerhalb von 10 Jahren nachzuholen.

Richtig ist, Frau Schön, dass die Klage gegen die Landeskinderregelung im Studienkontengesetz läuft.

Sie läuft, das heißt, wir hatten, wie Frau Busch schon sagte, ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Dieses hat hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit Zweifel geäußert. Das Gesetz für die Langzeitstudierenden ist allerdings nicht angegriffen worden, sondern das wurde dort als rechtmäßig angegeben. Das ist auch etwas, wo wir unseren Beitrag leisten. Wir müssen einfach auch einmal die Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremens sehen, wir müssen auch einen Beitrag bei den Universitäten und Hochschulen leisten, und das ist der Beitrag, der damit auch geleistet wird. Es ist natürlich wichtig, dass wir auch schauen, dass dieser Bereich dann ausreicht. Frau Busch hat es ja auch in der Pressemitteilung gesagt: Wir müssen einfach einmal abwarten, wie das Gericht hier dann im Hauptverfahren Recht sprechen wird. Was dann dabei herauskommt, werden wir dann sehen.

Falsch ist aber, dass wir jetzt schon in Aktionismus verfallen, dass wir jetzt sagen, wir haben jetzt schon einmal ein Urteil im Eilverfahren, und jetzt ist es notwendig, dass wir sofort irgendwelche anderen Dinge machen. Das ist es eben nicht! Der Justizsenator und der Wissenschaftssenator sind sich jedenfalls sicher, dass ihre Argumentation vor Gericht Bestand haben wird. Ich würde mich freuen, wenn der Wissenschaftssenator in seinem Beitrag auch noch einmal auf die Argumentation des Ressorts eingehen könnte.

Frau Schön, ich glaube, Sie haben die Föderalismusreform nicht ganz verstanden, denn in dem Zusammenhang, wie Sie es hier erwähnt haben, ist es nicht ganz richtig dargestellt. In der ersten Stufe der Föderalismuskommission haben sich Bund und Länder einvernehmlich auf eine Neustrukturierung der Aufgabenwahrnehmung in verschiedenen Bereichen verständigt. Es kommt darauf an, neue Handlungsspielräume zu bekommen, und dass wir diese für den Wissenschaftsstandort nutzen, das ist eben das Wichtige. Wir haben das bereits getan. Wir alle wissen – auch aus den letzten Debatten heraus beziehungsweise aus der Entscheidung der Deputation vom 3. November –, wir haben die Novellierung des Hochschulgesetzes verabschiedet, und das war eben auch ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung.

Der CDU ist es in diesem Zusammenhang natürlich wichtig, dass die Hochschulen möglichst bald Klarheit haben, denn der augenblickliche Zustand ist für die Hochschulverwaltung natürlich auch nicht zumutbar. Sie sind schon darauf eingegangen und haben gesagt, das sei ein großer Schwachpunkt dieses Gesetzes. Wir sehen es auch so, dass der Verwaltungsaufwand für das Studienkontengesetz sehr hoch ist, da für jede Studentin oder auch für jeden Studenten ein gesondertes Konto eingerichtet und gepflegt werden muss. Es sind natürlich auch Studentinnen und Studenten dabei, die innerhalb der Bundesrepublik oder auch aus dem Ausland heraus die Universitäten wechseln. Das bedeutet noch einmal, dass man da Sonderfälle hat, und es gibt natürlich auch Urlaubs

semester, und die müssen dann natürlich auch wieder bei verschiedenen Studentinnen und Studenten gesondert abgerechnet werden. Der Verwaltungsaufwand nimmt natürlich dann dementsprechend zu, und das bedeutet auch, dass man dafür Mittel einsetzen muss, Sie haben es bereits angesprochen. Es ist aber auch so, dass bei jeder Neuerung oder bei jedem, was wir neu entwickeln, immer erhöhte neue Erfahrungen aufkommen. Ich glaube, dass der Verwaltungsaufwand, der sich da bildet, mit der Zeit auch regelbar wird und man da auch gewisse Erfahrungen, die man hat, einarbeiten wird, um das dann auch handhabbar zu machen.

Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren werden keine Wohnsitzstudiengebühren nach der Landeskinderregelung durchgesetzt, das wurde auch schon gesagt. Die Hochschulen haben sich allerdings vorbehalten, die für den Fall, dass sich das Gericht für die Landeskinderregelung entscheidet, rückwirkend zu verlangen. Ich finde, es ist auch ein guter Ansatz, dass man sagt, wenn es dann so ist, werden wir diese Gebühren auch eintreiben, denn wir brauchen sie auch für die Hochschule. Es ist richtig, dass die Landeskinderregelung im Moment faktisch auf Eis gelegt ist, und das ist meiner Meinung nach auch ausreichend. Wir brauchen deshalb das Studienkontengesetz nicht außer Kraft zu setzen, und ich sehe da auch keine Notwendigkeit, irgendwo im Antrag zu sagen, das sehen wir anders, sondern wir sehen da jetzt überhaupt keinen Handlungsbedarf.

Ich möchte noch etwas zu Ihrem Antrag sagen, Frau Schön! Sie haben gesagt, wir haben extra gesagt, das soll ein Ausgleichsmodell werden, aber keine konkreten Vorgaben gemacht. Wie wollen Sie damit umgehen, wenn Sie keine konkreten Vorgaben machen? Wollen Sie sagen, wir warten einmal ab und schauen einmal, und irgendwann wird sich irgendetwas ergeben? Ich finde, das ist allein für die Planungssicherheit oder das, was die Hochschulen betrifft, unzumutbar, und das darf man so einfach auch nicht irgendwo verlangen!

Sie haben auch gesagt, wir könnten uns vielleicht etwas vorstellen, und das ist mit dem rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister, Professor Zöllner von der SPD, auch irgendwo schon einmal diskutiert worden. Er hat vorgeschlagen, die Studienfinanzierung über einen Länderfinanzausgleich zu regeln, bei dem jedes Land die Kosten für seine Landeskinder übernimmt, unabhängig davon, wo diese studieren. Sie haben bei unserem Gesetz, dem Studienkontengesetz gesagt, der Verwaltungsaufwand sei so erheblich, deshalb könne das gar nicht weiter durchgeführt werden. Aber stellen wir uns einmal den Verwaltungsaufwand vor, wenn Sie das über eine solche Regelung regeln wollen! Also, die Studierenden hier aus Bremen und aus anderen Bundesländern irgendwo zu erfassen und zu wissen, wie lange sie wo studieren, das halte ich für einen Verwaltungsaufwand, der überhaupt nicht durchführbar ist!

Ich fände es schon sehr wichtig, wenn Sie eine solche Forderung aufstellen, dass Sie nicht nur sagen, wir wollen irgendein Modell, sondern ich halte es für notwendig, dass Sie dieses auch konkretisieren. Für mich ist eines klar: Ausgleichsmodelle schaffen Bürokratie, weil sie im Endeffekt auf eine Art Länderfinanzausgleich für Studierende hinauslaufen. Wollen Sie wirklich mehr Bürokratie? Glauben Sie wirklich, dass es unsere Universität, die Hochschulen oder das Land Bremen in irgendeiner Form weiterbringt? Ich sage Ihnen: Nein, das tut es nämlich nicht!

Klar ist auch, dass Gebühren für Langzeitstudenten nötig sind und bleiben, denn sie bedeuten nicht nur zusätzliche Einnahmen für die Hochschulen, und ich hoffe, und das wurde ja auch schon angesprochen, Herr Böhrnsen hatte einmal erwogen, dass man diese dann den Hochschulen zur Verfügung stellen könnte. Es wäre wichtig, dass diese dann auch in den Hochschulen bleiben, denn diese brauchen die Mittel. Sie rechnen damit, und sie sorgen auch dafür, dass die Studierenden verantwortungsvoll mit ihrem Studienkonto umgehen.

Zum Hochschulpakt möchte ich noch sagen: Ich kann ihn nur unterstützen. Wir haben gesehen, dass im Fall der Exzellenzinitiative dieses Nord-Süd-Gefälle im Moment sehr stark ausgeprägt ist. Wenn wir sehen, welche Forderungen da auf uns zukommen, dann bedeutet das natürlich, dass die Bundesländer wie Bayern Studienplätze ausgebaut haben. Dorthin wird wieder das Geld gehen, da wird es wieder eine Finanzierung geben. Es wird dafür zu sorgen sein, dass berücksichtigt wird, dass wir in den letzten Jahren auch aufgrund der finanziellen Lage Bremens Studienplätze abgebaut haben. Ich hoffe sehr stark, Herr Senator Lemke, dass Sie sich dafür einsetzen werden, dass eine solche doch sehr kurzsichtige Betrachtung nicht stattfinden darf, sondern dieses Nord-Süd-Gefälle irgendwo einen Ausgleich finden muss und wir bei dem Hochschulpakt dann in ganz besonderer Weise doch wirklich auch berücksichtigt werden müssen.

Ich sage hier auch noch eines: Dieses Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht darf auch nicht eine unendliche Zahl von Verfahren nach sich ziehen, sondern wir erwarten, dass im Falle einer Entscheidung, egal, wie sie dann auch immer ausfällt, gehandelt wird. Da möchte ich auch noch einmal Herrn Böhrnsen in die Pflicht nehmen, dass er dann auch sieht, dass dann auch Handlungsbedarf seinerseits besteht, wenn diese Entscheidung negativ ausgefallen ist. Ich hoffe, dass er sich daran halten wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor gut einem Jahr, das ist vorhin schon

gesagt worden, am 13. Oktober 2005, hat die Große Koalition in diesem Haus das Gesetz beschlossen, über das wir heute erneut debattieren müssen. Die Grünen beantragen, das Bremische Studienkontengesetz außer Kraft zu setzen. Ich will gleich dazusagen und vorwegnehmen: Ich werde für meine Partei, die FDP, diesem Antrag zustimmen.

Das ist kein Aktionismus, wie es hier vorhin gesagt wurde, sondern wir müssen feststellen, dass es eine Reaktion ist auf einen an sich unhaltbaren Zustand, den wir derzeit haben. Wir haben nämlich eine partielle Aussetzung eines beschlossenen Gesetzes aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, eines Gesetzes, das in einem Teil vollzogen wird – nämlich bei den Langzeitstudenten –, aber in einem anderen Teil eben nicht, sondern nur bis zu einem bestimmten Punkt exekutiert wird, und dann hört es auf. Das ist für eine seriöse, ordentliche Verwaltung ein unhaltbarer Zustand, und das muss man hier laut und deutlich sagen. Deswegen ist es kein Aktionismus, wenn beantragt wird, das gesamte Gesetz vorerst auszusetzen, um abzuwarten, was die Gerichte dazu sagen.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Wie viele Ver- fahren haben wohl aufhebende Wirkung! Wollen Sie die dann alle aufheben?)

Der Senat kann entscheiden, wir exekutieren dieses Gesetz im Moment nicht, das gibt es in manchen anderen Fällen auch! Das könnte ich mir sehr gut vorstellen. Wie gesagt, ich halte das für einen unhaltbaren Zustand für eine seriöse Verwaltung, und deswegen kann ich das Verhalten oder den Antrag der Grünen und das Unbehagen der Grünen, das damit zum Ausdruck kommt, vollauf verstehen.

Allerdings sind unsere Motive bei dieser Unterstützung natürlich etwas anders als die der Grünen. Wir sind nämlich für die Einführung von Studiengebühren für alle Studierenden in Bremen, und wir wollen, dass die Einnahmen aus der Erhebung der Studiengebühren den Hochschulen zur Verbesserung der Bedingungen in der Lehre zugutekommen, die Etats der Hochschulen also verstärkt werden. Wir wollen nicht, dass hier eine gegenläufige Entwicklung passiert – der Staat nimmt seine Zuschüsse zurück, und dann wird das durch Studiengebühren kompensiert –, nein, wir wollen diese Studiengebühren zusätzlich für die Hochschulen als zusätzliche Säule der Hochschulfinanzierung insgesamt haben. Wir wollen natürlich auch, weil uns das sonst immer vorgeworfen wird, eine passende soziale Begleitung des Ganzen haben. Deswegen treten wir auch dafür ein, dass man entweder den Studiengebührenteil zum BAföG dazufügt oder Stipendienprogramme macht oder eben ein Kreditprogramm auflegt, das dann nachlaufend von den Studierenden bedient werden kann; also eine passende soziale Begleitung des Ganzen!

Unsere Vorstellung vermeidet unnötige Bürokratie. Was Sie jetzt beschlossen haben, ist eine fürch

terliche Bürokratie für die Hochschulen, die dieses Gesetz zu exekutieren haben. Sie haben wahrscheinlich selbst Gespräche mit den Hochschulen geführt. Ich war kürzlich auch bei einigen Hochschulen und habe mir das Leid der Hochschulen und der dortigen Verwaltung anhören müssen. Gerade, was die Exekution dieses Gesetzes betrifft, ist das verheerend, muss ich sagen! Das darf man den Hochschulen nicht zumuten.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Nun einmal halblang! Wir wollen High Tech City sein!)