Protocol of the Session on November 15, 2006

Durch diese Perspektivlosigkeit und Ausgrenzung sehr vieler Jugendlicher züchten Sie gerade ein sogenanntes wahlpolitisches Protestverhalten, aber machen Sie ruhig so weiter, denn als einziger Hoffnungsträger für die vielen betrogenen und im Stich gelassenen Bürgerinnen und Bürger wird die Deutsche Volksunion am 13. Mai 2007 erneut verstärkt in Erscheinung treten! Dringender denn je ist eine Politik nötig, die konsequent Front macht gegen Massenarbeitslosigkeit, Verarmung, Insolvenzrekord, Zerschlagung der deutschen Sozialversicherungssysteme, Bildungskatastrophe, Hartz IV und ähnliche sozialpolitische Grausamkeiten und Gemeinheiten.

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann zu dem, was Herr Tittmann hier ausgeführt hat, nichts sagen. Er hat zwar geredet, aber zur Sache hat er sich eigent

lich nicht geäußert, sondern nur seine Phrasen abgelassen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

Zu den sachlichen Vorschlägen, zu den Fragen, die in unserem Antrag angesprochen sind, habe ich hier überhaupt keinen Beitrag gehört. Ich möchte deshalb noch zwei, drei Punkte ansprechen, die zur Sache zählen, denn ich finde es wichtig, dass wir die Öffentlichkeit darauf hinweisen, wo in der Sache die Probleme liegen.

Um ein Beispiel zu nennen: Wir haben vor 10, 15 Jahren in der Rechtspolitik über das Problem der sogenannten sittenwidrigen Ratenkredite gesprochen. Es ging darum, dass Teilzahlungsbanken und andere Institute in vielen Fällen Zinsen vereinbart hatten, die weit über dem üblichen Zinssatz lagen. Die Gerichte haben dazu entschieden, dass dann, wenn der übliche Zinssatz um mehr als 100 Prozent überschritten war, eine solche Zinsvereinbarung als sittenwidrig und deshalb als unwirksam behandelt werden musste.

Dies ist mittlerweile, nachdem auch das Gesetz geändert worden ist, kein Problem mehr. Es gibt keine in diesem Sinne sittenwidrigen Ratenkredite mehr, aber es gibt jetzt andere Formen, mit denen die Institute damit umgehen. Das haben die Verbraucherschutzorganisationen erkannt, sie machen dazu Vorschläge. Heutzutage werden nicht mehr Zinsen überhöht vereinbart, weil das nach dem Gesetz nicht mehr geht, sondern es wird zusätzlich zum Zins eine Restschuldversicherung vereinbart. Die Prämien, die dafür vereinbart werden, übersteigen mit dem, was an Zinsen zu zahlen ist, dann insgesamt das, was früher schon bei den Ratenkrediten als sittenwidrig angesehen wurde.

Ich will nur sagen: Es gibt Entwicklungen, auf die der Gesetzgeber und vielleicht auch die Gerichte reagieren müssten, um Verschlechterungen für die Verbraucher zu verhindern. Deshalb zählt zu diesem Politikfeld, das müssen wir uns auch klarmachen, dass wir zum Beispiel die Verbraucherschützer instand setzen, Beratungsangebote zu unterhalten, damit die Kunden sich gegen eine solche Übermacht von Banken und anderen Instituten zur Wehr setzen können. Auch das ist wichtig.

(Beifall bei der SPD)

Ich meine auch, dass wir ernsthaft darüber diskutieren müssen – ich weiß, dass es in der Justiz und auch bei den Anwälten zum Teil kritisch betrachtet wird –, dass wir zwar Gott sei Dank in der Bundesrepublik seit einigen Jahren eine Änderung bei den Pfändungsfreigrenzen erreicht haben, die dazu führt,

dass für einen Alleinstehenden 985 Euro monatlich pfändungsfrei sind, also davon kann man ihm nichts mehr wegpfänden, es aber trotzdem eine Fülle von Ausnahmetatbeständen gibt, bei denen das unterlaufen werden kann. Man muss einen Interessenausgleich zwischen den Anliegen der Gläubiger und den berechtigten Anliegen armer Leute finden, und auch über diese Frage muss man reden. Das sind die Punkte, über die man in der Sache sprechen muss. Ich finde es sehr erfreulich, dass sowohl die Grünen als auch unser Koalitionspartner der Meinung sind, dass diese Themen hier auf der Tagesordnung stehen sollen.

Zum Schluss will ich noch auf den, wie ich finde, ausgesprochen sinnvollen Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium hinweisen. Brigitte Zypries hat vorgeschlagen, dass das Verfahren der Insolvenzordnung vereinfacht werden soll. Im Moment ist vorgesehen, dass ein vom Gericht bestellter Treuhänder die Vermögensverhältnisse des Antragstellers durchleuchten muss. Es ist ein schwieriges, ein aufwändiges, ein gerichtliches und sehr teures Verfahren. Dieses Verfahren soll künftig dahingehend vereinfacht werden, dass ein Rechtsanwalt diese Daten aufnehmen kann und dann der Schuldner die Richtigkeit seiner Angaben gegenüber einem Gerichtsvollzieher an Eides statt versichert.

Das spart mehr als 50 Prozent der Kosten, die jetzt im Moment anfallen, und würde zu einer Beschleunigung dieses Verfahrens führen. Das würde vor allen Dingen darüber hinaus auch noch unsere Landeskasse entlasten. Deshalb würden wir uns sehr darüber freuen, wenn dieses Projekt von allen hier vertretenen Parteien positiv begleitet werden könnte. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 16/1088 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Perspektiven des bremischen Strafvollzuges – Resozialisierung und Sicherheit in den Vollzugsanstalten in Bremen und Bremerhaven

Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 18. Juli 2006 (Drucksache 16/1081)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 7. November 2006

(Drucksache 16/1182)

Wir verbinden hiermit:

„Schwitzen statt Sitzen“

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 18. September 2006 (Drucksache 16/1142)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen, ihm beigeordnet Staatsrat Mäurer.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Herr Bürgermeister Böhrnsen, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall.

Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet.

Wir haben eine verlängerte Redezeit von bis zu 15 Minuten für den ersten Redner je Fraktion vereinbart.

Ich rufe zuerst auf den Abgeordneten Grotheer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute eine Zusammenballung von rechts- und justizpolitischen Themen. Das finde ich persönlich nicht schlecht. Ich fand, dass in den vergangenen Sitzungen diese Themen etwas zu kurz gekommen waren, aber wir hatten ja auch andere wichtige Themen zu besprechen.

Ich will mich zunächst einmal auf die aktuelle Debatte beziehen, die wir heute Morgen schon im Rahmen der Fragestunde geführt haben, nämlich auf die Frage, wie es eigentlich sein kann, dass in Bremen Gefangene entweichen. Da wurde aktuell Bezug genommen auf einen Fall, in dem im Innenhof des Landgerichts ein gerade Verurteilter entkommen konnte.

Dazu möchte ich sagen, um das ganz deutlich zu machen: Dieser Fall hat überhaupt nichts mit der Frage der Sicherheit in den bremischen Justizvollzugsan

stalten und den damit zusammenhängenden Themen zu tun. Das ist ein ganz anderes Problem. Wir haben vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Sanierung des Landgerichts den Übergabepunkt zwischen der sogenannten grünen Minna und der Justiz neu organisiert. Hier ist es ja so gewesen, dass ein Gefangener – also kein Strafgefangener, der ist ja noch nicht rechtskräftig verurteilt, sondern er ist im verfahrensrechtlichen Sinne ein Untersuchungsgefangener – sich von seiner Handfessel befreien und dann über einen Metallgitterzaun hinübersteigen konnte. Dazu wird ja auch behauptet, dass dieser Metallgitterzaun unter Denkmalschutz stehe. Das erweckt den Eindruck, als ob wir es dort mit einem völlig alten, maroden Sicherheitssystem zu tun haben. Auch das ist falsch! Dieser Metallgitterzaun ist dem historischen Umfeld nachempfunden, nachgebaut worden. Er ist also 4 Jahre alt, aber wie wir sehen, gibt es dort einen gewissen Klärungsbedarf, wie es zu der Entweichung kommen konnte. Das hat also mit der Sanierung nichts zu tun.

In Sachen Sanierung und Perspektiven des bremischen Strafvollzugs will ich darauf hinweisen, dass wir uns im Ressort und auch in der Fraktion neu aufgestellt haben, was das Thema angeht. Es war ja in den vergangenen Jahren immer davon die Rede, dass eine neue Anstalt gebaut werden sollte. Es war die Rede davon, dass dort ein PPP-Projekt organisiert werden sollte. Es wurde davon gesprochen, dass etwa 100 Millionen Euro in einen Neubau investiert werden sollten. Die Gesamtkosten betragen, wie ich sagte, 100 Millionen Euro, wenn man das aus der Kasse genommen hätte oder jährlich 5 Millionen Euro, wenn man ein PPP-Modell, also ein Leasingmodell oder Ähnliches gewählt hätte. Wir haben uns zu Beginn der Wahlperiode gefragt: Ist das eigentlich darstellbar? Können wir uns als Bundesland Bremen das leisten?

Unter den Fachleuten ist es übrigens gar keine Frage, dass es uns lieber wäre, wenn wir einen Neubau bekommen würden, der dem entspricht, was in anderen Bundesländern neu hingestellt werden konnte, aber wir sind ja nicht in der Situation, dass wir volle Kassen haben. Deshalb haben wir uns entschieden, das nicht zu machen. Wir wollten also nicht weiter einer Idee hinterherlaufen und dabei unsere vorhandenen Anstalten verrotten lassen, sondern wir haben uns der Realität gestellt und gesagt, das geht nicht! Wir wollen stattdessen sehen, dass wir den vorhandenen Gebäudebestand sanieren, und zwar so, dass wir dort eine Perspektive für die nächsten 15, 20 oder 25 Jahre organisieren können.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das ist uns auch gelungen. Wir haben in der Koalition und mit dem Finanzsenator verabredet – und einen Teil davon haben wir auch schon im Haushalt

beschlossen –, dass in den nächsten Jahren bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen, um die vorhandenen Anstalten in Bremen und in Bremerhaven zu sanieren. Da geht es darum, dass wir hier Sicherheitsstandards herbeiführen wollen, wie sie, auch in älteren Anstalten, in den anderen Bundesländern üblich sind. Es ist doch gar kein Geheimnis, dass Justizvollzugsanstalten in den anderen Ländern auch im Laufe der Zeit immer wieder nachgerüstet worden sind. Es gibt auch heutzutage keine Anstalt mehr, die sich im Originalzustand wie im Jahr 1895 befindet, sondern überall ist nachgerüstet worden. Es liegt doch auf der Hand, dass man das nicht einfach so liegen lassen kann, wie es einmal gebaut worden ist.

Die Anstalt in Oslebshausen ist in ihrem ältesten Teil über 110 Jahre alt. Es gibt einige Teile, die neueren Datums sind. Das heißt für Bremen, wir wollen große Teile der Mauern erneuern. Wir wollen einen Innenzaun aufstellen, der verhindert, dass Gefangene, die über die Mauer gehen wollen, überhaupt dort herankommen. Wir wollen Technik in Form von Detektoren einsetzen, also Bewegungsmelder. Wir wollen Videokameras installieren, um das Personal zu entlasten und um die Kontrollmöglichkeiten zu verbessern. Wir brauchen deshalb eine neue Sicherheitszentrale, wo all diese elektronischen Signale dann auflaufen und fortlaufend überwacht werden können.

Wir wollen natürlich in diesem Zusammenhang auch erreichen, dass der Personalaufwand reduziert werden kann. Das ist aber nicht so zu verstehen, dass wir Personal abziehen wollen, sondern wir wollen das vorhandene Personal effektiver einsetzen können. Deshalb brauchen wir eine neue Pforte mit einem neuen Besucherraum, mit der Möglichkeit, Besucher besser abzufertigen, also zu kontrollieren, bessere Möglichkeiten für die Rechtsanwälte, mit ihren Mandanten Gespräche zu führen, und vieles andere mehr. Wir wollen auch eine Personennotrufanlage neu anschaffen, die Sicherheit für die Beschäftigten schafft, dass nämlich dann, wenn es irgendwo in der Anstalt kriselt, sofort die Kollegen alarmiert werden können und man feststellen kann, an welchem Ort und in welchem Gebäude die Probleme aufgetreten sind.