ter anderem die politische Verantwortung nicht beleuchtet worden ist, waren Anlass, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um genau dies zu tun. Sie wussten, dass das so Sinn macht. Sie selbst haben sich auch entsprechend verhalten. Gut, es ist jetzt anders gekommen, und ich teile völlig die Einschätzung, dass wir uns nun auf diese Sacharbeit zu konzentrieren haben, aber verbreiten Sie hier bitte keine Legenden, sondern bleiben Sie hier wenigstens ein bisschen bei der Wahrheit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Güldner, Sie sind sicherlich nicht erstaunt, dass ich zumindest einen Satz dazu sagen muss. Ich gebe Ihnen durchaus recht, dass der Misstrauensantrag ein erwägenswerter Antrag war, als Sie den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses noch nicht gestellt hatten, aber von der inneren Logik her hätten Sie, als Sie den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt haben, den Misstrauensantrag nicht zurückzuziehen brauchen, Sie hätten ihn bis zum Abschluss des Untersuchungsausschusses zurückstellen müssen. Dann hätten Sie sich vorbehalten können, ob Sie ihn dann noch stellen wollen. Nachdem Sie aber den Untersuchungsausschuss beantragt haben, machte das Misstrauensvotum am Anfang des Prozesses keinen Sinn. Darum geht es, das wollte ich nur deutlich machen!
Ich hatte den Eindruck, Herr Dr. Güldner – Sie provozieren mich jetzt zu dieser Aussage –, dass Sie politisch zweimal kassieren wollten. Das macht aber auch keinen Sinn, weil es ein zu durchsichtiges Manöver war!
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 16/1154 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, der soeben angenommene Antrag sieht vor, dass der Untersuchungsausschuss aus 6 Mitgliedern und 6 stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich dazu vor.
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 3 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen bestimmt die Bürgerschaft den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses sowie dessen Stellvertreter. Beide müssen verschiedenen Fraktionen angehören. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Karoline Linnert für die Wahl zur Vorsitzenden vorgeschlagen, die Fraktion der SPD den Abgeordneten Wolfgang Grotheer als stellvertretenden Vorsitzenden.
Wer die Abgeordnete Karoline Linnert zur Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt die Abgeordnete Karoline Linnert zur Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt den Abgeordneten Wolfgang Grotheer zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen versuchen jetzt noch einmal, das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände gesetzlich zu verankern. Diesen zweiten Versuch müssen wir unternehmen, weil Sie, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, unseren ersten Gesetzentwurf zwar überwiesen haben, aber diesen seitdem aussitzen und hier sozusagen den Rücklauf in die Bürgerschaft, die Stellungnahme der Ausschüsse und Deputationen sowie die Diskussionen in der Bürgerschaft und die Entscheidung verzögern.
Bereits im Oktober letzten Jahres haben Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, mit uns beschlossen, den Gesetzentwurf in den verschiedenen Deputationen und dem Rechtsausschuss zu beraten und im Februar dieses Jahres dann der Bürgerschaft Bericht zu erstatten. Frau Peters-Rehwinkel sagte damals in der Debatte wörtlich: „Ich möchte Sie auffordern, dass wir gemeinsam daran arbeiten,