Erstens: Wie beurteilt der Senat die von der Bundesregierung vorgelegte „Hightech-Strategie für Deutschland“, die den Auftakt für eine neue Innovationspolitik der Bundesregierung markieren soll?
Zweitens: Inwieweit passen die von der Bundesregierung formulierten 17 Zukunftsfelder zu der Entwicklungsstrategie für die Hightech-Region Bremen „InnoVision 2010“?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Projekte aus Bremen in Zukunftsfeldern der „Hightech-Strategie für Deutschland“ zu platzieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Senat begrüßt die von der Bundesregierung vorgelegte „Hightech-Strategie für Deutschland“. Sie stellt einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Lissabon-Zieles durch Deutschland dar.
Zu Frage zwei: Die im Rahmen des bremischen Innovationsprogramms InnoVision 2010 verfolgten Innovationsfelder sowie die daraus entwickelten Leitthemen decken sich in hohem Maße mit den Handlungsfeldern der „Hightech-Strategie für Deutschland“. Die in der Hightech-Strategie des Bundes dargestellten Zukunftsfelder passen insoweit sehr gut zur Entwicklungsstrategie für die Hightech-Region Bremen/Bremerhaven sowie zu den Wissenschaftsschwerpunkten des Landes und bestätigen zugleich die Stimmigkeit der thematischen Ausrichtung der bremischen Innovationspotenziale. In einem Großteil der benannten Zukunftsfelder verfügt das Land über leistungsfähige Forschungseinrichtungen.
felder der Hightech-Strategie für Deutschland einzubringen. Dies gilt sowohl für die Akquisition von Drittmitteln durch die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes als auch für alle bremischen in InnoVision 2010 ausgewiesenen Innovationsfelder, insbesondere für Luft- und Raumfahrt, Logistik, maritime Wirtschaft, Umweltwirtschaft, Gesundheitswirtschaft und den IT-Bereich.
Die zuständigen Ressorts werden geeignete Maßnahmen ergreifen, die dazu beitragen sollen, dass Bremen maßgeblich an den umfangreichen Angeboten der Hightech-Strategie partizipiert. Möglichkeiten für eine Mobilisierung von Bundesmitteln sollen gezielt geprüft werden. Die BIG beabsichtigt, noch in diesem Jahr eine Informationsveranstaltung über Förderangebote und -initiativen des Bundes für Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen anzubieten. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zwölfte Anfrage der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „U-Boot-Bunker Valentin“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Überlegungen stellt der Senat an, um den U-Boot-Bunker Valentin in Bremen-Farge nach der Kündigung der Nutzung durch die Bundeswehr als Gedenkstätte für die Opfer dieser menschenvernichtenden Großbaustelle zu erhalten?
Zu Frage 1: Auf Initiative von Bürgermeister a. D. Koschnick fand am 6. April 2005 eine Besprechung unter Teilnahme des damaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bürgerschaftsfraktion Böhrnsen, des Parlamentarischen Staatssekretärs des BMVg Kolbow und von Vertretern der relevanten Stellen des Bundes, Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbe
reichsverwaltung, Standortverwaltung, und des Landes, unter anderen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Landesamt für Denkmalpflege, statt. Hier wurde unter anderem beschlossen, im Rahmen einer Arbeitsgruppe Vorschläge für das Prozedere, die Ausgestaltung, die Finanzierung und den Betrieb einer nationalen Gedenkstätte „Bunker Valentin“ erarbeiten zu lassen. Insbesondere sollten vergleichbare Maßnahmen im Bundesgebiet zur weiteren Planung herangezogen werden.
Im Rahmen der Besprechung sagte Staatssekretär Kolbow zu, die auf Bundesebene mitbetroffenen Ressorts, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Finanzen, über die Inhalte der Besprechung zu informieren.
Zu Frage 2: Neben den drei Besprechungen auf Arbeitsebene im Rahmen der oben angeführten Arbeitsgruppe hat es Schriftverkehr zwischen Bürgermeister Böhrnsen und dem Bundesverteidigungsminister Dr. Jung gegeben. In diesem Schriftverkehr wird ein Gespräch zwischen Bundesminister Dr. Jung, Kulturstaatsminister Neumann und Bürgermeister Böhrnsen in Aussicht gestellt.
Zu Frage 3: Eine Finanzierung für die nationale Gedenkstätte „Bunker Valentin“ ist derzeit nicht geklärt. Im Rahmen der oben angeführten Arbeitsgruppe wurde auch erörtert, wie Fördermittel aus bereits bestehenden Stiftungen/Einrichtungen erschlossen werden können. Eine namhafte Beteiligung des Bundes an der dauerhaften Finanzierung ist aus bremischer Sicht unabdingbar. Für die Klärung der Finanzierung ist eine unterstützende Voraussetzung die Eigenschaft des Bunkers Valentin als förmlich unter Schutz gestelltes Denkmal. Diese Voraussetzung ist seit 2005 durch die Aufnahme des U-Boot-Bunkers in die Schutzliste als Denkmal von nationaler Bedeutung gegeben. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe den Eindruck, dass wir als Arbeitsgruppen vielleicht ein bisschen mehr auf die Tube drücken müssen, als Schriftverkehr zu machen, der dann ja nach dem, was Sie hier vorgetragen haben, doch im We
Ich glaube, dass wir darauf achten müssen, dass wir hier nicht ein Zeitfenster zuschlagen lassen, in dem es die Chance gibt, hier tatsächlich die Sicherstellung als nationales Erinnerungsdenkmal auf den Weg zu bringen. Ich glaube allerdings auch, dass die Initiative von Bürgermeister Böhrnsen hier in die richtige Richtung weist.
Ich habe keinen Zweifel an dem guten Willen des Senats in dieser Angelegenheit, nur stellt sich die Frage, ob es nicht möglich wäre, eine Öffentlichkeit und auch die Unterstützung des Parlaments in dieser Angelegenheit einzuwerben.
Es wäre sicherlich hilfreich, wenn auch das Parlament hier entsprechend die Unterstützung artikulieren würde.
Zum Ende der Fragestunde rufe ich die 13. und damit letzte Anfrage in der Fragestunde auf. Sie trägt die Überschrift „Heimrecht in Länderkompetenz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schmidtmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Erstens: Welche Überlegungen gibt es bisher im Senat dazu, ein bremisches Heimgesetz zu verabschieden, und beteiligt sich Bremen an einer, soweit vorhanden oder geplant, entsprechenden Länderarbeitsgruppe?
Zweitens: Welche Abweichungen vom derzeit geltenden Bundesheimgesetz hält der Senat für geboten und warum?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: