Protocol of the Session on October 11, 2006

Der Senator für Finanzen hat Vorschläge zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung des internen Fortbildungssystems erarbeitet, die zurzeit mit den Ressorts abgestimmt werden. Der ursprünglich vorgesehene Auftrag für eine extern durchzuführende, umfassende Analyse der Weiterbildungsaktivitäten im Lande Bremen soll nach einer Abwägung von Kosten und möglichen Ergebnissen für den konkreten Umstrukturierungsprozess nicht vergeben werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Allers!

Eine kleine Frage, die vielleicht sogar eher eine Bitte ist! Sie haben in Ihrer Antwort erwähnt, dass bis zum 30. September, der ja nun schon vorüber ist, in diesem schon etwas längeren Prozess doch die ersten Eckpunkte für die Weiterentwicklung im Weiterbildungsbereich vorliegen sollen. Ich habe die Bitte, wenn das dann auch so ist, dass nicht nur die Staatsräte-Steuerungsgruppe den Bericht bekommt, sondern auch die Deputation für Bildung.

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Ich denke, das darf ich zusagen!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Satellitengebühr“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Perschau und Fraktion der CDU.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Wie beurteilt der Senat die Diskussion über die von einigen privaten Fernsehanbietern geplante Einführung einer Gebühr für digitales Satellitenfernsehen, und welche Position vertreten die Länder in dieser Frage?

Welche Möglichkeiten sieht der Senat, auch künftig einen offenen – also unverschlüsselten und gebührenfreien – Zugang zum digitalen Satellitenfernsehen zu gewährleisten?

Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen der Diskussion über die Satellitengebühr der Privaten auf die Rundfunkgebühren?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Satellitenbetreiber SES Astra hat sich zunächst mit der RTL-Gruppe und MTV-Networks geeinigt, ihre in digitaler Technik ausgestrahlten Programme künftig zu verschlüsseln.

Die Zuschauer benötigen zum Empfang der verschlüsselten Programme einen Digitalreceiver, der die zur Entschlüsselung erforderliche Zugangskarte, Smartcard, aufnehmen kann. Für die Karte soll eine Pauschale von bis zu 3,50 Euro je Gerät und Monat entrichtet werden. Laut SES Astra handelt es sich um ein Entgelt für die Nutzung der digitalen Infrastruktur, vergleichbar der Kabelgebühr. An den Einnahmen werden auch die Programmveranstalter beteiligt. Die Verschlüsselung bietet nach Angaben der Vertragspartner die Basis für neue Geschäftsmodelle und Erlösquellen. Ferner könne urheberrechtlichen Forderungen, zum Beispiel territoriale Abgrenzbarkeit, Kopierschutz, Rechnung getragen werden.

Die Vereinbarung zwischen SES Astra und den privaten Veranstaltern wird derzeit durch das Bundeskartellamt geprüft, da der Verdacht einer Kartellabsprache besteht. Auch die Zertifizierung der Decoder und die Auswahl des Verschlüsselungssystems durch SES Astra ist Gegenstand einer kartellrechtlichen Prüfung.

Der Senat hält die Verschlüsselung aufgrund der zusätzlichen Kosten für die Nutzer, der möglichen Beeinträchtigung der Angebotsvielfalt im digitalen

Satellitenfernsehen sowie der wettbewerbsrechtlichen Fragen für nicht unproblematisch und sieht deshalb erheblichen Erörterungsbedarf. Das Thema wird in den nächsten Monaten in der Rundfunkkommission der Länder beraten. Eine abgestimmte Haltung der Länder besteht derzeit noch nicht.

Zu Frage 2: Die Länder prüfen, inwieweit der Erlass medienrechtlicher Regelungen in Betracht kommt. Dabei wird sowohl die Belastung der Zuschauer und das Interesse der öffentlich-rechtlichen und einiger privater Veranstalter an der unverschlüsselten Übertragung ihrer Programme zu berücksichtigen sein als auch die unternehmerischen Interessen der SES Astra und ihrer Vertragspartner. Des Weiteren muss dem Gleichheitsgrundsatz und den Anforderungen an eine technologieneutrale Regulierung Rechnung getragen werden.

Zu Frage 3: Die Monatspauschale für die Übertragung privater Fernsehprogramme in digitaler Technik steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr. Die Höhe der Rundfunkgebühr wird unabhängig von Entgeltforderungen der Satellitenbetreiber in dem staatsvertraglich bestimmten Verfahren festgesetzt. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr, Herr Strohmann!

Herr Staatsrat, dass die beiden Sachen in keinem Zusammenhang stehen, das weiß ich, das habe ich nicht gefragt. Ich habe gefragt, wie der Senat die Auswirkungen auf die Rundfunkgebühren beurteilt. Ich weiß, es ist ein bisschen Kaffeesatzleserei, aber ich wollte eine Beurteilung, nicht die Sachlage, die kenne ich auch!

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Präsident, Herr Abgeordneter, ich glaube, Sie kennen das Verfahren, nach dem die Rundfunkgebühren ermittelt und berechnet werden, nämlich durch die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Hier ist es tatsächlich so, dass von derartigen Satellitengebühren keinerlei Einfluss ausgeht. Das, was Sie, ansprechen wollen und was ich nachvollziehen kann, ist, dass es möglicherweise einen indirekten Zusammenhang gibt, der sich gewissermaßen in der Geldbörse des Mediennutzers widerspiegelt, indem er neben den öffentlichrechtlichen Rundfunkgebühren dann zusätzliche Entgelte zu entrichten hat.

Dies ist ein Zusammenhang, den man so sehen kann, und das ist aus unserer Sicht auch ein Argument, weshalb man diesen zusätzlichen Gebühren mit deutlicher Distanz entgegentreten sollte. Ich denke aber, es ist wichtig, deutlich zu machen, auch im Sinne der öffentlich-rechtlichen Programme, dass das be

stehende Verfahren auf der Basis der KEF-Entscheidungen dadurch nicht eingeschränkt werden kann.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die „Umsetzung der Beschlüsse des Rechtschreibrats“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Perschau und Fraktion der CDU.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass die Schreibweisen des Dudens in der neuesten Auflage des Wörterbuchs in Teilen von den vom Rechtschreibrat beschlossenen Schreibweisen abweichen?

Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, dass es aufgrund der abweichenden Rechtschreibempfehlungen der Wörterbücher Duden und Wahrig zu einer Relativierung der vom Rechtschreibrat beschlossenen Schreibweisen kommt?

Wie will der Senat in Anbetracht der öffentlichen Debatte eine einheitliche und somit verbindliche Rechtschreibung an Schulen im Lande Bremen nach den Beschlüssen des Rechtschreibrats zum Schuljahresbeginn gewährleisten, und welche dementsprechenden Richtlinien gibt der Senat den Lehrkräften an die Hand?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Dass einzelne Schreibweisen in Wörterbüchern nicht regelgerecht sind, ist kein neues Phänomen, bereits vor der Rechtschreibreform hat es derartige Fehler in Wörterbüchern in der Größenordnung von 200 bis 400 Wörtern je Rechtschreibwörterbuch gegeben. Nach Expertenaussagen hat die Reform die Fehlerquote der Wörterbücher erkennbar gesenkt.

Durch Regelinterpretationen und Variantenzulassungen hat es bereits 1996 zirka 10 000 Abweichungen zwischen dem Duden und dem Bertelsmann Rechtschreibwörterbuch gegeben. Dies ist so lange nicht zu vermeiden, wie Regeln nicht eindeutige Kriterien enthalten. Die Reform von 1996 hatte zwar in Teilen schwierige, aber klare grammatische Kriterien; diese wurden aber wissenschaftlich wie öffentlich kritisiert. Mit der teilweisen Rückkehr zu unscharfen Betonungs- oder Bedeutungskriterien hat sich die Zahl der Zweifelsfälle wieder erhöht.

Zu Frage 2: Es ist ein Merkmal der Rechtschreibreform, dass das Regelwerk sogenannte Varianten

schreibungen kennt, dies insbesondere, um gewohnte Schreibweisen, die nicht mehr regelgerecht sind, dennoch zu erhalten. Deren Zahl hat sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des Rechtschreibrats erklärtermaßen noch erhöht.

In der Auseinandersetzung um die Rechtschreibreform ist immer wieder geltend gemacht worden, dass sich Schreibgewohnheiten dynamisch verhalten. Nach Auffassung des Senats wird in den kommenden Jahren durch den Rechtschreibrat zu beobachten sein, ob sich eher konservative Varianten, wie von Wahrig empfohlen, oder Neuschreibungen, wie vom Duden favorisiert, durchsetzen werden.

Zu Frage 3: Die Empfehlungen des Rats für die deutsche Rechtschreibung haben ihre Verbindlichkeit für den öffentlichen Dienst und die Schulen erst durch die Übernahme in das Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung erlangt. Zum Regelwerk gehört ein Wörterverzeichnis, das die Rechtschreibregeln beispielhaft abbildet und insbesondere bei der Klärung von Zweifelsfällen helfen soll. Die bremischen Lehrerinnen und Lehrer haben über die Internetseiten des Senators für Bildung und Wissenschaft Zugriff auf Regelwerk und Wörterverzeichnis sowie auf weitere unterstützende Materialien.

Mit einem unter allen 16 Bundesländern abgestimmten Erlass zur Umsetzung des aktuell gültigen Regelwerks ist den Schulen ein verbindlicher Rahmen gesetzt. Es ist nicht Ziel des Senats, eine einheitliche Handhabung von Schreibvarianten zu verordnen, wie dies manche Verlage oder Unternehmen in sogenannten Hausorthografien tun. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr, Herr Bensch!

Ist das von Ihnen zuletzt genannte Regelwerk, das jetzt in Erlassform gekommen ist, das Werk, das vom Rechtschreibrat und vom Institut für deutsche Sprache jüngst 16-seitig gegeben wurde, oder handelt es sich hier um ein anderes Regelwerk?

Bitte, Herr Senator!

Nein, das ist der Ausgangspunkt für das Regelwerk. Der Rechtschreibrat hatte den Auftrag, noch einmal genau zu überprüfen, was sinnvoll ist und was nicht. Da hat es entsprechende Empfehlungen gegeben, die sind aufgenommen und umgesetzt worden. Ergo gilt das, und es ist übrigens nicht ein ganz so großes Thema an unseren Schulen. Die Schulen kommen eigentlich relativ gut damit zurecht. Es gibt allerdings, das ist aber Absicht, immer die Möglichkeit, auch verschiedene Schreibvarianten zu nutzen. Das ist gewollt und wird jetzt umgesetzt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Bürgernahe Polizei“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Dr. Güldner!

Wir fragen den Senat: